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Punktereform: Rechtliche Grundlage bei Umrechnung der Punkte

Themenstarteram 25. Dezember 2013 um 14:28

Hallo zusammen,

im Folgenden soll es um den rechtlichen Aspekt bei der Umrechnung von Punkten (bzw. einem Punkt) im Rahmen der Punktereform gehen - sofern es dafür ein anderes Forum geben sollte, entschuldigt bitte den falschen Eintrag.

Gemäß der Punktereform gilt ja die Umrechnung 1-3 > 1 // 4-5 > 2 // 6-7 > 3 // 8-10 > 4 und so weiter. Somit werden bei mehr als einem Punkt im VZR immer die Hälfte bzw. die Hälfte plus einen Punkt erlassen. Hier gibt es also eine genaue Umrechnung (bei der Hälfte) bzw. eine nachträglich verminderte Strafe (Hälfte plus einen Punkt).

Hat man aber nur einen Punkt (dessen ursächliches Delikt nach neuer Regelung ebenfalls einen Punkt erhält) im VZR, so bleibt es bei einem Punkt. Da nach neuer Reform aber nach acht statt 18 Punkten der Führerschein weg ist, wird man damit ja - aus meiner Laiensicht - rückwirkend doppelt bestraft. Ich meine mich zu erinnern, dass eine nachträgliche Straferhöhung juristisch nicht möglich ist. Aber genau das wäre ja hier der Fall.

Sicherlich hat man sich diesbezüglich in der Legislative Gedanken gemacht (oder auch nicht, da gab´s ja schon manches Missgeschick), aber ich habe dazu nie eine rechtliche Legitimation gesehen. Wie seht ihr das, sind jemanden entsprechende Gesetze/Verordnungen bekannt oder sind zufällig Juristen unter uns die dazu eine Idee haben?

Ich freue mich auf die kommende Diskussion und wünsche euch allen noch einen frohen ersten Weihnachtstag!

 

Beste Antwort im Thema

Warum diskutieren?

Erst einmal abwarten bis alles in Kraft tritt. Oder hast du ein Problem mit Punkten, wird es eng ???

Meine persönliche Rechnung:

Null Punkte nach dem alten System = Null Punkte nach dem neuen System.

Trotzdem Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gruß MIFIA4

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Erst einmal abwarten bis alles in Kraft tritt. Oder hast du ein Problem mit Punkten, wird es eng ???

Meine persönliche Rechnung:

Null Punkte nach dem alten System = Null Punkte nach dem neuen System.

Trotzdem Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Gruß MIFIA4

Themenstarteram 25. Dezember 2013 um 14:42

Nein, eng wird da nichts. Die Frage entspringt viel mehr meinem Gerechtigkeitssinn :)

Da die Reform jetzt auch vom Bundesrat abgesegnet wurde, wird diese zweifelsohne kommen. Daher stellt sich die Frage ja konkret(er).

Ich versuche es als Laie mal mit einer Erklärung:

Die alten - dann umgerechneten - Punkte haben per se ja keine weitere Auswirkung als bisher. Schärfere Konsequenzen können allein neue Missetaten nach dem Zeitpunkt der Umstellung haben. Somit sehe ich da keine nachträgliche Straferhöhung.

Zitat:

Original geschrieben von Beaner

Nein, eng wird da nichts. Die Frage entspringt viel mehr meinem Gerechtigkeitssinn :)

Die Strafe wurde ja mit Erhalt der Punkte ausgeteilt.

Durch die Umrechnung werden ja keine neuen Strafen verteilt. Somit ist durch die Umrechnung niemand benachteiligt.

Ob nach der Umrechnung neue Punkte dazu kommen und welche Strafe dann fällig wird, hat jeder Autofahrer selbst in der Hand. Hier ist der vielzitierte mündige Bürger selber in der Verantwortung.

Themenstarteram 25. Dezember 2013 um 16:39

Zitat:

Die Strafe wurde ja mit Erhalt der Punkte ausgeteilt.

Das sehe ich absolut genau so.

Zitat:

Durch die Umrechnung werden ja keine neuen Strafen verteilt. Somit ist durch die Umrechnung niemand benachteiligt.

Eine neue Strafe wird nicht verteilt, allerdings wiegt die erteilte Strafe nun schwerer. Ganz blöd formuliert: nach alter Regelung wurde man zu 1/18-tel mit dem Führerscheinentzug bestraft, nach neuer sind es 1/8-tel (bzw. 2,25/18-tel).

Davon unberührt ist natürlich jeder selbst für eventuell neu anfallende Punkte verantwortlich.

Du hast da einen Denkfehler. Man wird nicht mit anteiligem Führerscheinentzug bestraft, sondern mit einem Punkt.

Mit Führerscheinentzug wird man bestraft wenn man eine gewisse Anzahl Punkte gesammelt hat.

Ob das nun 18, 8 oder 100 sind ist unerheblich.

Recht hättest du, wenn man 1 zu 1 umlegen würde, und jemand, der vorher 10 Punkte hatte nach der Umstellung den Führerschein abgeben müsste weil er nun über 8 liegt.

Dieses Aufrechnen "Was kann ich mir noch erlauben bis es eng wird" zeigt eigentlich recht deutlich, dass das System immer noch viel zu lasch ist.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Du hast da einen Denkfehler. Man wird nicht mit anteiligem Führerscheinentzug bestraft, sondern mit einem Punkt.

 

Mit Führerscheinentzug wird man bestraft wenn man eine gewisse Anzahl Punkte gesammelt hat.

 

Ob das nun 18, 8 oder 100 sind ist unerheblich.

 

Recht hättest du, wenn man 1 zu 1 umlegen würde, und jemand, der vorher 10 Punkte hatte nach der Umstellung den Führerschein abgeben müsste weil er nun über 8 liegt.

 

Dieses Aufrechnen "Was kann ich mir noch erlauben bis es eng wird" zeigt eigentlich recht deutlich, dass das System immer noch viel zu lasch ist.

Die Punkte sind gar keine Strafe. Die gibt es immer extra. Das ist einfach ein Sammelsystem um festzulegen wie oft jemand sich in welcher Weise danebenbenommen hat. Durch die zugeteilten Punkte wird die Schwere des Delikts und die Bewährungszeit festgelegt.

Wenn jemad sich oft genug nicht tauglich im Strassenverkehr erwiesen hat darf er nicht mehr mitspielen. Das Ändert sich auch durch das neue System nicht. Obwohl ichdoch für mehr Differntierung wäre.

Da jetzt 1-3 punkte zu 1 zusammengefasst werden haben halt einige etwas Pech. Andererseits verjähren einige Punkte jetzt schneller, da nicht durch neue eine Erhaltung stattfindet. Im übrigen glaube ich gelesen zu haben das das teilweise rückwirkend funktionieren soll.

Also werden bei vielen die am leben gehaltenen Punkte gelöscht da der neuerwerb nicht mehr darauf angerechnet wird.

Ansonsten ist die umrechnerei nach wie vor nicht festgelegt.

Gruß Moorteufelchen

Zitat:

Original geschrieben von Beaner

Eine neue Strafe wird nicht verteilt, allerdings wiegt die erteilte Strafe nun schwerer. Ganz blöd formuliert: nach alter Regelung wurde man zu 1/18-tel mit dem Führerscheinentzug bestraft, nach neuer sind es 1/8-tel (bzw. 2,25/18-tel).

Diese Betrachtungsweise ist aber nur dann gültig, wenn der mit Punkten belegte Verkehrsteilnehmer nichts aus seinen Verfehlungen in der Vergangenheit gelernt hat und dementsprechend sein Verhalten im Verkehr nicht geändert hat, denn nur dann ist die Wahrscheinlichkeit, auch in der Zukunft mit der gleichen Regelmäßigkeit Punkte zu sammeln wie in der Vergangenheit, gleich groß (worauf ja auch die oben aufgeführte mathematische Betrachtungsweise aufbaut).

Themenstarteram 25. Dezember 2013 um 18:33

Wobei die "mathematische" Betrachtung nur zur Veranschaulichung dienen sollte. Wenn die Umrechnung, wie von Moorteufelchen abgesprochen, noch nicht endgültig festgelegt ist, kann sich daran ja noch was ändern. Einzelne Punkte (bspw. Umweltzonen-Punkte) sollen ja erlassen werden. Insgesamt steigen die Geldbußen, bei den Punkten bleibt es (nach Umrechnung) weitestgehend konstant. Ob das neue System jetzt abschreckender als das alte System ist bleibt fraglich, ist aber an sich auch nicht Thema.

Dass einem von drei auf einen Punkt quasi ein Punkt geschenkt wird, man bei einem Punkt aber auf diesem (nun durchaus schwerer wiegendem) sitzen bleibt ist m.E. unfair (daher die Frage, wie das juristisch ist). Die Fahrer mit einem Punkt im VZR haben bei der Aktion nach derzeitigem Stand, wie von Moorteufelchen angemerkt einfach Pech.

Einen schönen Abend!

Zitat:

Original geschrieben von Beaner

Fahrer mit einem Punkt im VZR haben bei der Aktion nach derzeitigem Stand, wie von Moorteufelchen angemerkt einfach Pech.

Nein, haben sie eben nicht. Jeder hat nach der Reform dieselben Chancen einem Fahrverbot oder anderen Sanktionen zu entgehen.

Dir auch einen schönen Abend.

Zitat:

Original geschrieben von Beaner

Die Fahrer mit einem Punkt im VZR haben bei der Aktion nach derzeitigem Stand, wie von Moorteufelchen angemerkt einfach Pech.

Aber nur dann, wenn sie in der Zukunft mit der gleichen Konstanz wie in der Vergangenheit Punkte einfahren. Genau dieses Verhalten soll aber mit der Bestrafung verhindert werden. Ziel ist und bleibt eine regelkonforme Teilnahme am Straßenverkehr.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Beaner

Fahrer mit einem Punkt im VZR haben bei der Aktion nach derzeitigem Stand, wie von Moorteufelchen angemerkt einfach Pech.

Nein, haben sie eben nicht. Jeder hat nach der Reform dieselben Chancen einem Fahrverbot oder anderen Sanktionen zu entgehen.

 

Dir auch einen schönen Abend.

Da muss ich dir zustimmen . Jeder hat die gleichen Chancen, nach der Umstellung.

Das bei der Umrechnung nicht alles 1000%ig abläuft ist aber auch einzurechnen.

Es wird halt einen vernachlässigbar :D kleinen Prozentsatz an Leuten geben die dabei verlieren.

Moorteufelchen

Tach!

Wichtig ist, dass nach der neuen Regelung einige überflüssigerweise mit Punkten belegte "Untaten" nun punktefrei bleiben, so z.B. das Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette.

Was die Umrechnung betrifft, so ist die wichtigste Neuerung der Wegfall der Überliegefrist.

Eine Ungerechtigkeit aus dem vom TE geschilderten Grund kann ich nicht erkennen. Es muss jeder Verstoß für sich gesehen und umgerechnet werden. Somit wird möglicherweise innerhalb eines Verstoßes die Umrechnung zu einem "geschenkten" Punkt führen. Dies hat jedoch rechnerische Gründe und kann m.E. nicht auf die Gesmatsumme der Punkte angewendet werden und begründet auch nicht den kompletten Wegfall der Betrachtung des 1-Punkt Einzelfalles.

Gruß,

M.

Themenstarteram 26. Dezember 2013 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von Mr. Driveyanuts

Es muss jeder Verstoß für sich gesehen und umgerechnet werden. [...] Dies hat jedoch rechnerische Gründe und kann m.E. nicht auf die Gesmatsumme der Punkte angewendet werden und begründet auch nicht den kompletten Wegfall der Betrachtung des 1-Punkt Einzelfalles.

An die Betrachtung des Einzeldelikts habe ich gar nicht gedacht, danke für die Idee. Viele (oder fast alle) 1-Punkt-Delikte ergeben auch weiterhin einen Punkt, während bspw. das bisherige 3-Punkte-Delikt "Geschwindigkeitüberschreitung außerorts von 26 bis 30 km/h" zukünftig einen Punkt gibt. Somit entspricht die Umrechnung für die jeweiligen Einzeldelikte mehrheitlich dem, was man für das Delikt gemäß neuer Regelung bekommt.

Beim ADAC habe ich noch das gefunden: "Die nicht gelöschten Delikte bleiben mit der ursprünglichen Punktebewertung und Tilgungsfrist erhalten. Der sich so ergebende Punktestand nach altem Recht wird

nach folgendem Schema auf einen Punktestand nach neuem Recht umgestellt" [Quelle]

Demnach bleiben die Einzeldelikte also mit ursprünglichem Stand gespeichert und die Summer aller "Alt-Delikte" wird in das neue System überführt.

Mein Fazit: Wer nur einen Punkt hat zwar bei der Umrechnung etwas Pech, würde für das Delikt aber nach neuer Regelung auch einen Punkt erhalten - somit ist das ganze auch wiederum egal.

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