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Q5 nicht so wie beschrieben, anstatt Xenon Plus nur H4

Audi
Themenstarteram 8. Juli 2018 um 6:14

Hallo Q5-Fahrer,

eines vorweg: ich fahre diesen Q3 3.0 TDI Clean Diesel wirklich gerne und bin auch nicht pedantisch und sehe über vieles hinweg, so der leere Tank und nasse Sitze von der Aufbereitung bei der Übergabe. Das Problem: Das Fahrzeug wurde im Audizentrum erworben, es war u.a. mit Xenon Plus Scheinwerfern beworben, dieses war auch so nachzulesen in der Beschreibung.

Nach dem Kauf wurde festgestellt, daß dieser Wagen nur mit H4-Licht ausgestattet ist, d.h. auch kein Tagfahrlicht. Als Laie kann man das leider nicht auf den ersten Blick feststellen, die Scheinwerfer sind alle so verwinkelt, dass ich diesen Unterschied nicht bemerkt habe, erst ein Bekannter machte mich darauf aufmerksam.

Kann man auf Nachbesserung hoffen, oder berufen sich die Verkäufer auf die Klausel: Irrtümer in der Beschreibung vorbehalten.

Vielleicht kann mir jemand helfen, bevor ich morgen den Verkäufer kontaktiere? Allen noch einen schönen Sonntag!

Michael

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11 Antworten

Das hat bestimmt mal 2000€ Aufpreis gekostet.

Da würde ich dem Verkäufer nicht nur anrufen ??und das Audi Zentrum muss das wohl wissen.

Das steht sogar im Typen Schlüssel.

am 8. Juli 2018 um 6:52

Ich gehe ma davon aus, dass du den Q5 meinst und nicht wie oben beschrieben, den Q3 oder?

(Q3 3.0 TDI Clean Diesel) den gibt es ja nicht.

Den Unterschied sieht man aber schon und das auch als Laie aber egal, da kannst du jetzt ja nichts mehr ändern.

Wenn dann solltest du mit dem Verkäufer reden und ihn freundlich darauf ansprechen, dass du was gekauft hast, was nicht der Beschreibung entspricht.

Themenstarteram 8. Juli 2018 um 7:30

Sorry, absolut richtig, ist ein Q5. Leider habe ich auch nicht auf die Scheinwerfer geachtet, die Probefahrt verlief tagsüber auf der Autobahn. Ich hätte den Unterschied nicht erkannt, für mich sehen die verspiegelten Scheinwerfer ziemlich alle gleich aus. Erst als meine Frau nach der Übergabe hinter mir fuhr fiel mir auf, dass kein LED-Ring sichtbar war...mal sehen was der Tag morgen bringt.

O.g. Link bezieht sich zwar auf ein Angebot auf einer Automobilhandelsplattform, gilt m.M.n. aber auch für den „stationären“ Händler.

In jedem Fall würde ich mir professionellen Rat einholen.

Hallo,

hatte ein ähnliches Problem vor ein paar Jahren beim Kauf eines BMW Gebrauchtwagens.Bei mir fehlte die Sitzbelüftung,die aber im Kauftvertrag als Sonderausstattung mit aufgeführt war.Verrückt aber wahr,merkte ich das 1 bis 2 Tage später das es die Sitzbelüftung überhaupt nicht gab(keine Löcher in den Sitzen).Ich machte den Händler darauf aufmerksam der überrascht war und mir 300€ Entschädigung anbot.Der Fehler lag wohl bei der Herstellung des Fahrzeuges das diese Sonderausstattung nie gelöscht worden ist aus dem System.Da in der Familie eine Person aus der KFZ Branche kommt,machte man mich darauf aufmerksam,das BMW verpflichtet ist mir das nachzurüsten oder Ich das Auto zurückgeben kann.Ich machte daraufhin das Angebot mir einen Satz Winterreifen zu geben und eine Inspektion aufs Haus.Da der Händler mir die Sitze nicht neu einbauen würde(Kosten-Nutzen zu hoch),war das ein faires Angebot von mir.Da der Händler mir das wochenlang nicht erfüllen wollte und ich daraufhin entnervt den Wagen zurückgeben wollte,hatte ich auf auf einmal einen Termin beim Verkaufsleiter der Niederlassung.Dort wollte man mir dann nach Drohung den Wagen zurückzugeben mein Angebot dann annehmen.Das einzigste Problem war,man wollte mir Gebrauchte Reifen anbieten.Da Ich damit nicht einverstanden war,gab ich das Auto zurück und musste eine Nutzungspauschale(ein Monat in meinem Besitz)bezahlen.Das richtet sich nach den gefahrenen Kilometern : eine Summe die mir aber nicht mehr bekannt ist.Das Geld habe ich darauf zurückbekommen abzüglich der Nutzungspauschale die ungefähr bei 800-900€ lag.Auf den Punkt gebracht lag ich im Recht und Du dann auch,weil es bindend ist was im Kaufvertrag steht.Ich würde das ganz gelassen angehen und den Händler damit mal konfrontieren.Ich hoffe das Ich helfen konnte.

Schönen Gruß

Zitat:

@gatsby3000 schrieb am 8. Juli 2018 um 08:14:36 Uhr:

Hallo Q5-Fahrer,

eines vorweg: ich fahre diesen Q3 3.0 TDI Clean Diesel wirklich gerne und bin auch nicht pedantisch und sehe über vieles hinweg, so der leere Tank und nasse Sitze von der Aufbereitung bei der Übergabe. Das Problem: Das Fahrzeug wurde im Audizentrum erworben, es war u.a. mit Xenon Plus Scheinwerfern beworben, dieses war auch so nachzulesen in der Beschreibung.

Nach dem Kauf wurde festgestellt, daß dieser Wagen nur mit H4-Licht ausgestattet ist, d.h. auch kein Tagfahrlicht. Als Laie kann man das leider nicht auf den ersten Blick feststellen, die Scheinwerfer sind alle so verwinkelt, dass ich diesen Unterschied nicht bemerkt habe, erst ein Bekannter machte mich darauf aufmerksam.

Kann man auf Nachbesserung hoffen, oder berufen sich die Verkäufer auf die Klausel: Irrtümer in der Beschreibung vorbehalten.

Vielleicht kann mir jemand helfen, bevor ich morgen den Verkäufer kontaktiere? Allen noch einen schönen Sonntag!

Michael

Rechtlich bindend ist tatsächlich nur das, was letztlich in der Auflistung der Sonderausstattung innerhalb des Kaufvertrags steht.

Die Beschreibung in den Anzeigen hingegen sind nicht bindend, insbesondere da die Anzeige allein ja noch kein rechtliches Angebot des Händlers darstellt.

Trotzdem dürfte sowas gerade bei einem Audi Vertragshändler nicht passieren. Gerade Xenon-Scheinwerfer stellen ja auch durchaus eine wichtige Sonderausstattung dar.

Deswegen sollte man vor Unterschrift immer beide Auflistungen miteinander abgleichen. Meiner Erfahrung nach gibt es da praktisch immer Unterschiede. Meist steckt wohl auch keine Böswilligkeit der Händler dahinter, sondern zumeist schlicht Schlamperei...

 

Zitat:

 

Rechtlich bindend ist tatsächlich nur das, was letztlich in der Auflistung der Sonderausstattung innerhalb des Kaufvertrags steht.

Die Beschreibung in den Anzeigen hingegen sind nicht bindend, insbesondere da die Anzeige allein ja noch kein rechtliches Angebot des Händlers darstellt.

Trotzdem dürfte sowas gerade bei einem Audi Vertragshändler nicht passieren. Gerade Xenon-Scheinwerfer stellen ja auch durchaus eine wichtige Sonderausstattung dar.

Deswegen sollte man vor Unterschrift immer beide Auflistungen miteinander abgleichen. Meiner Erfahrung nach gibt es da praktisch immer Unterschiede. Meist steckt wohl auch keine Böswilligkeit der Händler dahinter, sondern zumeist schlicht Schlamperei...

Wäre also erst einmal zu klären, ob im Kaufvertrag ein anderer Ausstattungsumfang ausgewiesen ist, als im Angebot.

Denn davon schreibt der TS bisher nichts...

am 8. Juli 2018 um 12:59

Hallo

Welches Modeljahr ist den deiner, denn die VFL haben keine Umlaufendes Tagfahrlicht erst ab Modelljahr 2013 gibt es das Umlaufende Tagfahrlicht .

Themenstarteram 9. Juli 2018 um 6:35

Der Q5 hat die Erstzulassung 10/14. Habe gerade den Vertrag gecheckt und habe da wohl keine Chance: Sonderausstattung ist nicht separat aufgeführt, dafür der Hinweis: "...Angaben zur Sonderausstattung des Fahrzeugs im Internet sind unverbindlich. Verbindlich sind einzig und allein die Serien- Sonderausstattung die im Kaufvertrag oder getätigten schriftlichen Erklärung beinhaltet sind..."

Das war's dann wohl.

Themenstarteram 9. Juli 2018 um 15:57

So, hier das Ergebnis, damit der Thread geschlossen werden kann: Eine Zahlung von 750,-€ habe ich ausgeschlagen und dafür den Vorschlag gemacht anstatt dessen einen Satz Winterräder zu bekommen. Vorschlag wurde angenommen, Kunde außerordentlich zufrieden, Problem gelöst, Danke an alle die mir mit Hinweisen geholfen haben!

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