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Quad Import China
Ob von renomierter Firma in Deutschland oder Importhändler, haben hier in Berlin größte Schwierigkeiten bei der Anmeldung,ob 110,,200 oder 250ccm. Hier wird neben
der Zollbestätigung EC-Certifikat Einfuhrgenehmigung und
TÜV-oder Dekra-Gutachten verlangt.Ist das in allen Stadten üblich bei Quad über 50?
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13 Antworten
So weit ich weiss ist das Vorschrift in ganz Deutschland.
aha, dann wundert es mich allerdings, das ich nach Bezahlung und Lieferung wochenlang auf diese Papiere warten muss und inzwischen ein quad ohne versicherung auf der strasse stehen lassen muss. vielleicht müssen alle anfänger diese erfahrung machen. Hatte zuerst 50ccm
Quad gekauft,auch keine Papiere bekommen.Dann 250ccm
Quad gekauft mit EC Certifikat,auf alle anderen Papiere warte
ich schon 3 Wochen.Habe nun ein Quad unversichert vor der
Tür stehen und kämpfe um die Zusendung der Papiere.
Wurden mir per Fax nach 2 Wochen zugesandt,Fax wird aber nicht anerkannt. Bin schon ganz verzweifelt,eigentlich bei sehr bekannter Firma in Hanau gekauft.Hatte villeicht noch jemand diese Probleme?
Mal ganz blöd gefragt, du hast keinerlei Papiere dazu mit geliefert bekommen?
Wie hast du denn dann festgestellt ob die Fahrgestellnummer richtig ist?
Im normalfall bekommst du COC Papiere mit, mit denen kannst du in jedem EG Land dein Fahrzeug zulassen.
Ist die Maschine denn überhaupt für die Strasse umgebaut?
Die meisten Maschinen kommen als reine Arbeistgeräte an und werden dann erst nachträglích vom Importeur umgebaut und mit entsprechenden Papieren versehen.
Wenn du das natürlich alles selbst in die Hand nehmen willst, dann hast du dir auf jeden Fall was vorgenommen.
Fängt schon beim Abgasgutachten an und dann über den Nachweis zu tauglichkeit im Straßenverkehr, sprich z.b. Bremsen etc.
Das sind die Info`s die ich bisher hatte, nen es bequemlichkeit, aber das habe ich bisher immer liebend gerne den Händler meines Vertrauens machen lassen.
Gruß0 Ac.
habe die EC Certificate of Conformity mit allen Daten als
Original erhalten,aber die Anmeldung will auch die Zollbescheinigung,das TÜV Gutachten für ds.Quad haben sowie EMI-Klasse 14.1..Die EG-Typengenehmigungs-Nr.
reicht hier nicht aus,auch nicht das EC, was eigentlich
berechtigt zur Zulassung für den Straßenverkehr.Das ist das
Problem.Deshalb war meine Frage, brauchten andere das
auch alles zur Anmeldung oder haben andere Besitzer dies
beim Kauf alles mitbekommen?Habe das Quad ja gekauft
mit Straßenzulassung,habe gedacht,das ist das EC-Certificate,bei dem 50ccm war es so,aber die müssen ja auch nicht angemeldet werden,sondern nur versichert sein.
Quad-Zulassung
Hallo erstmal,
vielleicht solltest Du mal bei verkehrsportal.de die Frage stellen. Da gibt Verkehrs- und Zulassungsexperten.
Viel Erfolg.
Munter bleiben
Suvy
Juhu,ich habe es geschafft.Nach 3 Stunden 5 Rücktelefonaten
und 2 nachgeschickten Faxen vom Verkäufer - es fehlte die
Nr. welche Klasse schadstoffarm - wird dann als Auto
behandelt und einen jungen Angestellten, der auch englisch
lesen konnte, habe ich Anmeldung und funkelnagelneuen
Brief bekommen.
Falls also andere auch so Schwierigkeiten haben, neben dem
EC-Certifikat die Zollnummer, wo verzollt,die Hersteller-
erklärung der ordnungsgemäßen Einfuhr,die Nummer,welche
die Klasse der Abgase darlegt, Gutachten vom Tüv,das darf
auch Sammelgutachten sein,muss nur eben diese Klasse
beziffern und das war es dann endlich.Jetzt hoffe ich nur,
das mich das Quad nicht nach ein paar Kilometer zu schwächeln beginnt,keine Klappergeräusche oder mit anderen Sachen mich erschreckt,sondern mich reparaturfrei durch
den Sommer fährt.Morgen geht es los,Eierschale auf den
Kopf und los gehts. Ich hoffe so sehr, das ich vieleicht am
Ende des Sommers schreiben kann, ok, Chinakracher können
auch spitze sein.
Ich wünsche allen Bikern,2,3 + Vierrädern mit "Lnker" einen
tollen 1.Mai und einen tollen Sommer ohne viel Regen.
Tschüss, bis dann
Mit dem COC-Papier und der Zollbescheinigung hat das Anmelden reibungslos funktioniert.
Ein Gutachten hat niemand von mir verlangt (es wollte auch keiner das Fahrzeug sehen).
wahrscheinlich ist es doch von Bundesland und Stadt verschieden, ich bin froh, das ich es endlich geschafft habe.
Nach einer Strafe weiß ich auch, das man generell einen Helm aufsetzen muss, auch da habe ich einen Denkfehler begangen,setze ihn ja sonst immer auf, aber wollte nur ganz kurz um die Ecke fahren. Also auf jeden Fall hier in Berlin generelle Pflicht,egal was im Brief steht oder ob 50,110 oder 250ccm,hier muss man Helm tragen. Und wen Händler noch heute schreiben " keine Helmpflicht" das gilt nicht hier in Berlin. hoffe, ich kann euch mit dieser Mitteilung Strafe ersparen. Bis dann
Dass mit der Helmpflicht kann nicht sein! Die StVO gilt bundesweit. Siehe hachvollgend:
Bei den Quads handelt es sich um von Krafträdern abgeleitete Vierradkraftfahrzeuge. Hinsichtlich der Konstruktion ihrer Sitze, Bedienteile und Betätigungseinrichtungen sind sie kraftradähnlich.
Da die StVO hinsichtlich Gurt- und Helmpflicht beim Fahren von Quads keine speziellen Regelungen beinhaltet, gelten die allgemeinen Regelungen des § 21a StVO.
Danach besteht für die Führer von Quads eine Helmpflicht kraft Gesetzes, wenn das Fahrzeug zulassungsrechtlich als Kraftrad eingestuft ist. Ist das Fahrzeug zulassungsrechtlich als "Pkw offen" eingestuft, müssten nach § 35a StVZO oder Richtlinie 76/115/EWG Sicherheitsgurte vorhanden sein, die gem. § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO während der Fahrt angelegt sein müssen. Wegen des kraftradähnlichen Charakters der Quads sind Sicherheitsgurte der passiven Sicherheit jedoch nicht förderlich, da sie bei einem Unfall das Trennen des Insassen vom Fahrzeug behindern würden. In diesen Fällen wäre daher eine Ausnahmegenehmigung von § 35a StVZO zu erteilen, die regelmäßig mit einer Auflage "Helmpflicht" (einzutragen in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 3.3) verbunden wird.
Die Zulassungsbehörden stufen die Quads zulassungsrechtlich höchst unterschiedlich ein. Eine Schutzhelmpflicht ist in den Fahrzeugpapieren i.d.R. nicht als Auflage eingetragen. Der Bund-Länder-Fachausschuss für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei hat sich daher bei seiner Sitzung am 16./17.09.2003 mit diesem Thema befasst. Dabei sollte u.a. auch erörtert werden, ob eine Änderung des § 21a Abs. 2 StVO (Ausdehnung der gesetzlichen Schutzhelmtragepflicht auf Führer von Quads) erforderlich ist. Ein Ergebnis hierzu liegt bislang noch nicht vor.
Zur Frage der Fahrerlaubnis:
Quads sind fahrerlaubnisrechtlich der Gruppe der vierrädrigen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 kg zuzuordnen. Ihre Fahrer benötigen demnach gemäß § 6 Abs. 1 FeV eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Die Klassen A1 oder A sind nicht ausreichend.
Quelle: IMS, Nr. IC4-3612.21a-152 Kra, vom 10.07.2003 und 21.08.2003
die Polizei sagte mir, wenn ich den Bußgeldbescheid erhalte, könnte ich mich ja entsprechend äußern. Das 250ccm Quad ist eingetragen als 4rädr-Fahrzeug 400 o- 550 k ,das 110ccm
ebenso,das 50ccm hat ja nur die kleinen Nummernschilder,damit wurde ich auch angehalten und
mußte das Quad stehenlassen und erst zuhause meinen
Helm holen.Und da die Polizei immer erst einmal recht hat,habe ich eben meinen Helm geholt und durfte dann das Quad selber nach hause fahren.So passiert vorigen Freitag.
Das ist das nächste Ding. Für das Nicht-Tragen eines erforderlichen Schutzhelmes wird kein Bußgeld verhängt - es wird ein Verwarngeld fällig. Das ist schon ein großer Unterschied. Und auch der Verwarn- und Bußgeldkatalog ist bundeseinheitlich. Poste hier mal, wenn Du Post bekommen hast. Und vor allem, was Du bezahlen sollst. Aber entscheidend ist eben wirklich, als was Dein Quad eingetragen ist. Und wenn es ein Verwanrgeld gibt, dann sind es 15.- Teuros!
Zitat:
Original geschrieben von winjen66
Dass mit der Helmpflicht kann nicht sein! Die StVO gilt bundesweit. Siehe hachvollgend:
Bei den Quads handelt es sich um von Krafträdern abgeleitete Vierradkraftfahrzeuge. Hinsichtlich der Konstruktion ihrer Sitze, Bedienteile und Betätigungseinrichtungen sind sie kraftradähnlich.
Da die StVO hinsichtlich Gurt- und Helmpflicht beim Fahren von Quads keine speziellen Regelungen beinhaltet, gelten die allgemeinen Regelungen des § 21a StVO.
Danach besteht für die Führer von Quads eine Helmpflicht kraft Gesetzes, wenn das Fahrzeug zulassungsrechtlich als Kraftrad eingestuft ist. Ist das Fahrzeug zulassungsrechtlich als "Pkw offen" eingestuft, müssten nach § 35a StVZO oder Richtlinie 76/115/EWG Sicherheitsgurte vorhanden sein, die gem. § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO während der Fahrt angelegt sein müssen. Wegen des kraftradähnlichen Charakters der Quads sind Sicherheitsgurte der passiven Sicherheit jedoch nicht förderlich, da sie bei einem Unfall das Trennen des Insassen vom Fahrzeug behindern würden. In diesen Fällen wäre daher eine Ausnahmegenehmigung von § 35a StVZO zu erteilen, die regelmäßig mit einer Auflage "Helmpflicht" (einzutragen in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 3.3) verbunden wird.
Die Zulassungsbehörden stufen die Quads zulassungsrechtlich höchst unterschiedlich ein. Eine Schutzhelmpflicht ist in den Fahrzeugpapieren i.d.R. nicht als Auflage eingetragen. Der Bund-Länder-Fachausschuss für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei hat sich daher bei seiner Sitzung am 16./17.09.2003 mit diesem Thema befasst. Dabei sollte u.a. auch erörtert werden, ob eine Änderung des § 21a Abs. 2 StVO (Ausdehnung der gesetzlichen Schutzhelmtragepflicht auf Führer von Quads) erforderlich ist. Ein Ergebnis hierzu liegt bislang noch nicht vor.
Zur Frage der Fahrerlaubnis:
Quads sind fahrerlaubnisrechtlich der Gruppe der vierrädrigen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3.500 kg zuzuordnen. Ihre Fahrer benötigen demnach gemäß § 6 Abs. 1 FeV eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Die Klassen A1 oder A sind nicht ausreichend.
Quelle: IMS, Nr. IC4-3612.21a-152 Kra, vom 10.07.2003 und 21.08.2003
Nunja...auf Quellen aus dem Jahre 2003 hinzuweisen ist vielleicht etwas heikel.
Ich empfehle an dieser Stelle das Studium der Straßenverkehrsordnung, da sind Quads und Trikes mittlerweile erfaßt, völlig unabhängig von der Zulassungsart. §21a, Absatz (2):
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."Hallo, komme da nicht ganz klar mit deinen Abkürzungen, hast du dein Quad mit einem CE Zertifikat oder einem EEC(COC) angemeldet? Erstes dürfte nicht ausreichen, EEC ist natürlich kein Problem. Mit dem Abgaszertifikat das legen manche Zulassungsstellen oft falsch aus, mann kann es abgeben muss aber nicht, dann wird man in Euro 0 eingestuft und zahlt somit den höchstsatz von 25Euro pro 100cc. Mit abgegebener Abgasnummer ist das aber meist auch nicht besser!
Gruß Maggi