- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Quad und Parken
Quad und Parken
Hallo Forenten,
darf man mit einem Quad aufm Bürgersteig parken? Voraussetzung ist natürlich das der Bürgersteig breit genug ist und nicht sonstige Geschichten (Hydranten etc.) blockiert werden.
Gruß Andy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 20. Oktober 2015 um 16:05:39 Uhr:
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 20. Oktober 2015 um 15:57:06 Uhr:
Wenn dieser nicht als Parkfläche ausgewiesen ist, darf nichts dort parken, egal ob Quad, Moped, Auto, LKW, ...
Tausende Motorräder stehen in Berlin aufm Bürgersteig. Da ist nichts als "Parkfläche" ausgewiesen.
Andy
Es gibt auch genug Leute die klauen oder rauben Banken aus.
Ist es deswegen erlaubt?
Mein Gott
Ähnliche Themen
45 Antworten
Wenn dieser nicht als Parkfläche ausgewiesen ist, darf nichts dort parken, egal ob Quad, Moped, Auto, LKW, ...
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 20. Oktober 2015 um 15:57:06 Uhr:
Wenn dieser nicht als Parkfläche ausgewiesen ist, darf nichts dort parken, egal ob Quad, Moped, Auto, LKW, ...
Tausende Motorräder stehen in Berlin aufm Bürgersteig. Da ist nichts als "Parkfläche" ausgewiesen.
Andy
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 20. Oktober 2015 um 15:57:06 Uhr:
Wenn dieser nicht als Parkfläche ausgewiesen ist, darf nichts dort parken, egal ob Quad, Moped, Auto, LKW, ...
Fahrräder auch nicht ??
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 20. Oktober 2015 um 16:05:39 Uhr:
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 20. Oktober 2015 um 15:57:06 Uhr:
Wenn dieser nicht als Parkfläche ausgewiesen ist, darf nichts dort parken, egal ob Quad, Moped, Auto, LKW, ...
Tausende Motorräder stehen in Berlin aufm Bürgersteig. Da ist nichts als "Parkfläche" ausgewiesen.
Andy
Es gibt auch genug Leute die klauen oder rauben Banken aus.
Ist es deswegen erlaubt?
Mein Gott
Zitat:
@rooster45 schrieb am 20. Oktober 2015 um 16:11:08 Uhr:
Fahrräder auch nicht ??
Seit wann parkt man denn Fahrräder?
Ein Quad ist natürlich auch absolut mit einem Motorrad vergleichbar, das vielleicht grade noch so mit 2 zugedrückten Augen toleriert wird. Hat ja nicht 4 Räder oder so und kommt schon an die Maße eines sehr kleinen Autos ran
Ich würde mal bei Ordungsamt nachfragen wie man sich verhalten soll, das kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein.
Von München z.B. weiß ich das sie es dulden wenn man das Motorrad auf dem Fußweg parkt, das ganze ist aber auch schon mehrere Jahre her als ich das erfuhr.
Gruß
Maik
Zitat:
@rooster45 schrieb am 20. Oktober 2015 um 16:11:08 Uhr:
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 20. Oktober 2015 um 15:57:06 Uhr:
Wenn dieser nicht als Parkfläche ausgewiesen ist, darf nichts dort parken, egal ob Quad, Moped, Auto, LKW, ...
Fahrräder auch nicht ??
An sich auch nicht. Man darf doch nicht alle möglichen privaten Güter auf öffentlichem Straßenland lagern.
Aber: Das wird eigentlich immer geduldet.
Ähnlich, wenn auch nicht ganz so gut, sieht es bei Mopeds und auch Quads ... so lange sie niemand behindern.
Vorsicht ist geboten bei temporär aufgestellten Haltverboten, bei Bauarbeiten o.ä.. Dann könnten u.U. auf dem Gehweg parkende Motorräder kostenpflichtig umgesetzt werden. Da nützt auch das Argument nichts: "Die Schilder gelten doch nur für die Fahrbahn!"
Zitat:
@AndyW211320 schrieb am 20. Oktober 2015 um 16:05:39 Uhr:
Zitat:
@MartinSHL schrieb am 20. Oktober 2015 um 15:57:06 Uhr:
Wenn dieser nicht als Parkfläche ausgewiesen ist, darf nichts dort parken, egal ob Quad, Moped, Auto, LKW, ...
Tausende Motorräder stehen in Berlin aufm Bürgersteig. Da ist nichts als "Parkfläche" ausgewiesen.
Andy
Streng genommen ist es verboten, wird aber in einigen Städten trotzdem toleriert.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 20. Oktober 2015 um 21:53:04 Uhr:
Vorsicht ist geboten bei temporär aufgestellten Haltverboten, bei Bauarbeiten o.ä.. Dann könnten u.U. auf dem Gehweg parkende Motorräder kostenpflichtig umgesetzt werden. Da nützt auch das Argument nichts: "Die Schilder gelten doch nur für die Fahrbahn!"
Dafür braucht es kein Halteverbot. Ein Gehweg ist ein Gehweg und kein Parkplatz.
Sicher ist nicht immer ein Umsetzen gerechtfertigt, aber ein Strafzettel theoretisch immer.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 20. Oktober 2015 um 22:17:05 Uhr:
Dafür braucht es kein Halteverbot. Ein Gehweg ist ein Gehweg und kein Parkplatz.
Sicher ist nicht immer ein Umsetzen gerechtfertigt, aber ein Strafzettel theoretisch immer.
Das ist theoretisch schon richtig; aber die Kommunen tolerieren das nicht ohne Grund häufig.
Denn die Alternative wäre, mit dem Motorrad einen regulären (Auto)Parkplatz zu belegen, und Motorradparkplätze gibt´s nicht überall. Das wär dann legal...
Motorräder werden ja noch häufig toleriert, aber bei einem Quad lautet die Antwort klar: nein, ist nicht erlaubt.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 20. Oktober 2015 um 22:17:05 Uhr:
[...] Sicher ist nicht immer ein Umsetzen gerechtfertigt, [...]
Bei Bauarbeiten, Grünpflege oder Umzügen schon. Hatte mal eine Diskussion mit einem uneinsichtigen Motorrad-Halter (Baustelle auf dem Gehweg). Habe ihm angedroht, es umsetzen zu lassen. Dann hat er aber doch nachgegeben und es weggestellt.