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Quietschen vom Abgasklappenschalter
Hallo,
Habe seit etwas mehr als einer Woche ein Quietschen während der Fahrt, hauptsächlich beim Gas wegnehmen. Heute hat mein Mechaniker festgestellt, dass es vom Abgasklappenschalter kommt. Kostenpunkt für das Teil etwa 240€ bei Mercedes. Arbeitszeit relativ kurz (schätze um die 50€ privat).
Habe noch eine junge sterne Garantie und hab bei MB nachgefragt ob der Abgasklappenschalter da reinfällt wenn der quietscht weil er wahrscheinlich etwas zu rosten begonnen hat.
Als Antwort erhielt ich, dass der Fall individuell geprüft werden muss und man das so pauschal nicht sagen kann.
Hat jemand Erfahrung diesbezüglich?
Ich möchte nur, für den Fall dass sie meinen es fällt, aus welchem Grund auch immer nicht in die Garantie, keine womöglich mehrstündige „individuelle“ Prüfung, die ich dann vielleicht selbst bezahlen muss, riskieren.
Danke
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7 Antworten
Zitat:
@tokitherock schrieb am 19. Juli 2024 um 16:57:53 Uhr:
Hallo,
Habe seit etwas mehr als einer Woche ein Quietschen während der Fahrt, hauptsächlich beim Gas wegnehmen. Heute hat mein Mechaniker festgestellt, dass es vom Abgasklappenschalter kommt. Kostenpunkt für das Teil etwa 240€ bei Mercedes. Arbeitszeit relativ kurz (schätze um die 50€ privat).
Habe noch eine junge sterne Garantie und hab bei MB nachgefragt ob der Abgasklappenschalter da reinfällt wenn der quietscht weil er wahrscheinlich etwas zu rosten begonnen hat.
Als Antwort erhielt ich, dass der Fall individuell geprüft werden muss und man das so pauschal nicht sagen kann.
Hat jemand Erfahrung diesbezüglich?
Ich möchte nur, für den Fall dass sie meinen es fällt, aus welchem Grund auch immer nicht in die Garantie, keine womöglich mehrstündige „individuelle“ Prüfung, die ich dann vielleicht selbst bezahlen muss, riskieren.
Danke
Die "Diagnose" hat DEIN Mechaniker erstellt, auf welcher Grundlage sollte Mercedes denn da überhaupt tätig werden?
Wenn du was von denen haben willst musst du damit zu MB und das Risiko eingehen das du die Prüfung zahlst.
Und wenn du keine lückenlose Wartung nachweisen kannst, die bei MB dokumentiert ist brauchst du schon gar nicht weiter machen.
Alles kann man hier nachlesen:
Ich kann eine lückenlose Wartung nachweisen. Jedes Service wurde bei einer MB Vertragswerkstatt gemacht. Mir ist schon klar, dass MB die Diagnose selbst stellen möchte und sich nicht darauf verlässt was die Kundschaft ihnen sagt. Mir geht es darum, ob die sich irgendwie aus der Affäre ziehen und mir reindrücken können, dass der Abgasklappensteller in meinem Fall nicht in die Garantie fällt. Verstehe die offensive Haltung nicht, habe ganz normal um einen Rat gefragt.
@tokitherock
Zitat:
Mir geht es darum, ob die sich irgendwie aus der Affäre ziehen und mir reindrücken können, dass der Abgasklappensteller in meinem Fall nicht in die Garantie fällt.
Gemäß §2 Absatz 2i, ist dieses Schadensbild bei der MB 100 nicht versichert.
Ob ggf. im Rahmen einer Kulanzanfrage etwas geht, wird im Einzelfall entschieden:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kulanz#:~:text=Unter%20Kulanz%20(lateinisch%20ex%20gratia,hierzu%20eine%20besondere%20Rechtspflicht%20besteht.
Gruß
wer_pa
Zitat:
@wer_pa schrieb am 20. Juli 2024 um 07:47:31 Uhr:
@tokitherock
Zitat:
@wer_pa schrieb am 20. Juli 2024 um 07:47:31 Uhr:
Zitat:
Mir geht es darum, ob die sich irgendwie aus der Affäre ziehen und mir reindrücken können, dass der Abgasklappensteller in meinem Fall nicht in die Garantie fällt.
Gemäß §2 Absatz 2i, ist dieses Schadensbild bei der MB 100 nicht versichert.
Ob ggf. im Rahmen einer Kulanzanfrage etwas geht, wird im Einzelfall entschieden:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kulanz#:~:text=Unter%20Kulanz%20(lateinisch%20ex%20gratia,hierzu%20eine%20besondere%20Rechtspflicht%20besteht.
Gruß
wer_pa
Danke für die Antwort.
Ich weiß allerdings nicht ob das die aktuellste Fassung der MB100 Bedingungen ist. Habe nämlich schon eine gesehen wo besagter Punkt mit der Auspuffanlage nicht erwähnt wird. Hat jemand zufällig die neuesten Unterlagen?
Lg
Eigentlich müsstest doch du in deinen Bedingungen schauen was da drin steht. Du hast das ja schließlich zu diesen Bedingungen abgeschlossen. Bin kein Rechtsexperte aber so wäre es logisch.
Grüße Frank
Zitat:
@schlosserfrank schrieb am 20. Juli 2024 um 10:14:25 Uhr:
Eigentlich müsstest doch du in deinen Bedingungen schauen was da drin steht. Du hast das ja schließlich zu diesen Bedingungen abgeschlossen. Bin kein Rechtsexperte aber so wäre es logisch.
Grüße Frank
Habe folgendes bei meinen Unterlagen gefunden.. das Bauteil steht nicht explizit drin.. denkt ihr anhand der Bilder im Anhang, dass der Abgasklappensteller gedeckt ist?
@tokitherock
Zitat:
Ich weiß allerdings nicht ob das die aktuellste Fassung der MB100 Bedingungen ist.
Der aktuelle und gepostete MB100 Stand lautet 01.2023 (Siehe Bild 1)
Grundsätzlich ist jedoch der Ausgabestand gültig, der zum Vertragsabschluß ausgehändigt/beigelegt wurde.
Was mich wundert ist der Ausgabstand deiner Unterlage, mit 03.2013. Wenn ich es richtig verfolgt habe, ist dein Fahrzeugalter größer Baujahr 2019. Wäre schön wenn du Daten über das Fahrzeug posten könntest und die erste Seite deiner geposteten Unterlage. Anbei im Bild 2, die Garantieausnahme in der Jungen Sterne Garantie, die bzgl. §2 Punkt 2i mit der MB 100 vergleichbar ist.
Gruß
wer_pa