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- R230 gekauft- Auto als geklaut herausgestellt und nun ist Auto weg!
R230 gekauft- Auto als geklaut herausgestellt und nun ist Auto weg!
Moin. Kann mir vielleicht einer verraten zu welche Art Anwalt man gehen muss in solch einem
Fall?
Mir wurde ein Fahrzeug verkauft und am Tag der Abholung als geklaut gemeldet. Verkäuferin versteckt sich vor mir.
Auto wurde beschlagnahmt und Geld ist natürlich weg.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von xk66
Ja habe ich. Aber was genau da passiert ist kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Ich weiß es nicht und komme momentan nicht an Infos. Ich weiß nur. Auto weg und Geld ist auch bei der Abholung schon weg gewesen
Sorry, aber selten so wirres Zeug gelesen! Du willst hier quasi-professionelle Hilfe haben und bist noch nicht mal in der Lage den Sachverhalt einigermaßen verständlich zu schildern. So wird das nix. Das einzige, das ich Dir garantiere ist ein Thread mehr, der zum Zulabern einlädt.
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81 Antworten
sschwachsinn.
es gibt den "gutgläubigen erwerb".
sofern der verkauf nicht irgendwie dubios abgelaufen ist oder der kaufpreis marktunüblich,
dann hast du als käufer gutgläubig erworben und kannst das eventuell geklaute gut auch behalten.
jeder wald- und wiesenanwalt kann dir da normalerweise helfen, vielleicht nimmst du dir einen, der sich ein wenig mit kfz auskennt, vielleicht einen vom adac o.ä. empfohlenen....
viel,erfolg- bitte berichte !
Meine veekehrsrechtanwältin ist immer sehr offen und ehrlich zu mir. Und sie sagt. Man sollte sich in solchen Fällen immer einen Spezialisten zur Seite ziehen. Sie ist in dem Themengebiet kein Spezi.
Gutgläubigkeit hin oder her, weiß ich ehrlich gesagt nicht in welches Fachgebiet das fällt.
Zitat:
Original geschrieben von autosammler24
sschwachsinn.
es gibt den "gutgläubigen erwerb".
Nicht bei gestohlener Ware.
Jetzt ist wichtig:
* Ansprüche gegen den Verkäufer zu stellen
* Zu beweisen, dass man tatsächlich getäuscht wurde um selbst in nichts rein zu kommen, Hehlerei ist kein Spaß.
§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie ist denn der Kaufvertrag sowie die Übergabe des Kaufgegenstands inkl. Papiere und die Bezahlung des Fahrzeugs genau erfolgt?
Was ich nicht verstehe: .... am Tag der Abholung gestohlen.... Hast du dennoch dem Verkäufer das Geld gegeben? Wenn ich ein Auto kaufe und abhole, dann bezahle ich bei Übergabe des Wagens. Dann habe ich auch einen Brief in der Hand. Ohne ordentlicher Brief kein Geld! Also für mich liest sich deine "Superkurzgeschichte" schon etwas merkwürdig....
Ja habe ich. Aber was genau da passiert ist kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Ich weiß es nicht und komme momentan nicht an Infos. Ich weiß nur. Auto weg und Geld ist auch bei der Abholung schon weg gewesen
Verkäuferin versteckt sich vor mir ......... Wenn ich an deiner Stelle wäre, wäre der Mond noch zu nahe. Kann aber auch daran liegen das sie dir was verkauft hat, das ihr schlichtweg nicht gehörte . Z.b ihrem Exmann, es soll Frauen geben die dann solche Sachen machen. Dann kann es sogar sein das sie den Brief vom Auto hat , nur gehört es ihr nicht . Und wenn dem so ist, dann hat jetzt einer von euch dreien die goldene Karte , rate mal wer ? Richtig , der ermann hat "sein" Auto , die Exfrau hat "ihre Kohle " und wer bleibt dann noch übrig ? Genau der die Ex bezahlt hat und dem Ex sein Auto wieder geben musste. Solche Streitigkeiten dauern mitunter recht lange bis sie auf dem Rechtsweg geklärt sind . Und deswegen würde ich , wenn ich an deiner Stelle wäre , mit ein paar bekannten das persönliche Gespräch mit der Verkäuferin führen. So zwischen guten Freunden mit ein paar ernst gemeinten Ratschlägen was alles passieren kann mit Leuten die andere Leute betrügen . Dies soll keine Aufforderung zur Selbstjustiz sein , aber ich für meinen Teil bin dann immer froh ein paar kuttenträger aus der bikerszene zu haben . Aber wie gesagt , soll jeder machen wie etwa fürrichtig hält !
Gruß
Marc
Zitat:
Original geschrieben von xk66
Ja habe ich. Aber was genau da passiert ist kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Ich weiß es nicht und komme momentan nicht an Infos. Ich weiß nur. Auto weg und Geld ist auch bei der Abholung schon weg gewesen
Sorry, aber selten so wirres Zeug gelesen! Du willst hier quasi-professionelle Hilfe haben und bist noch nicht mal in der Lage den Sachverhalt einigermaßen verständlich zu schildern. So wird das nix. Das einzige, das ich Dir garantiere ist ein Thread mehr, der zum Zulabern einlädt.
Zitat:
Original geschrieben von xk66
Ja habe ich. Aber was genau da passiert ist kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Ich weiß es nicht und komme momentan nicht an Infos. Ich weiß nur. Auto weg und Geld ist auch bei der Abholung schon weg gewesen
Lachhaft. Willst Du uns hier alle ver@rschen? Dich kann man wirklich nicht mehr ernst nehmen. Passt in die Reihe der Bastelwastel Threads Deines R230.
Meine ehrliche Meinung dazu? Selbst Schuld bei so viel Dummheit! Dir schein nichts peinlich genug zu sein.
In einem technischen Forum wie diesem wirst Du außer vielen Meinungen, ein paar gut gemeinten Ratschlägen und den üblichen Darstellungen der eigenen Handlungs- und Entschussfreudigkeit anderer User nicht viel Verwertbares finden. Das ist, als ob Du in einem Forum für Zivilrecht eine Frage zur Haltbarkeit Deiner Steuerkette stellst.
Ich kann verstehen, das man unter gewissen Umständen in solch einer Situation erst mal handlungseingeschränkt ist.
Hier kommt also noch ein guter Rat: geh zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte Anzeige wegen Betruges. Dann such Dir den nächst besten Anwalt, der Dich vertritt. Und am besten so zeitnah wie möglich.
Zitat:
Original geschrieben von autosammler24
sschwachsinn.
es gibt den "gutgläubigen erwerb".
sofern der verkauf nicht irgendwie dubios abgelaufen ist oder der kaufpreis marktunüblich,
dann hast du als käufer gutgläubig erworben und kannst das eventuell geklaute gut auch behalten.
jeder wald- und wiesenanwalt kann dir da normalerweise helfen, vielleicht nimmst du dir einen, der sich ein wenig mit kfz auskennt, vielleicht einen vom adac o.ä. empfohlenen....
viel,erfolg- bitte berichte !
In Deutschland ist der Erwerb geklauter Gegenstände nicht möglich.
peso
@ xk66: falls Du anders gehandelt hast, als Briefeintrag vergleichen mit dem Personalausweis, den Daten im Kaufvertrag und 2 Schlüssel entgegennehmen, Geldübergabe / Einzahlung in einer Bank, damit auch gleich der Verdacht auf Falschgeld (für beide Seiten) ausgeräumt ist, ist den vorangegangenen Ausführungen absolut nichts mehr hinzuzufügen...
Zitat:
Original geschrieben von xk66
Ja habe ich. Aber was genau da passiert ist kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Ich weiß es nicht und komme momentan nicht an Infos. Ich weiß nur. Auto weg und Geld ist auch bei der Abholung schon weg gewesen
Mein Geld ist auch weg, aber ich hab noch einen Wagen
Komische Story. Ansich braucht es keinen "speziellen" Anwalt: jeder sollte sich mit Vertragsrecht auskennen. Du hast einen Vertrag abgeschlossen, Deinen Teil erfüllt und wartest auf das Fahrzeug. Wenn dieses nicht mehr geliefert werden kann, gibt es unterschiedliche Wege, da wieder raus zu kommen. Jeder Anwalt sollte sich damit auskennen. Einzige Besonderheit, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, was evtl. daran scheitert, wenn Du von Diebstahl wusstest (ich gehe einmal nicht davon aus).
Ansonsten, Anwaltskammer anrufen und dort nachfragen, wen sie empfehlen können...
Achja, ich hoffe doch, Du hast einen schriftlichen Vertrag und eine Quittung für die Zahlung (Überweisung vorher?).