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R32 Blinker Umbau

Themenstarteram 20. August 2005 um 16:06

Hab mir letzte Woche einen R32 Frontblinker Umbau Satz bestellt, der heute angekommen ist.

Ich hab es sofort in einen Golf eingebaut und sieht total Hammer Geil aus.

Leider bekomme ich kein Bild hochgeladen.

Hab jetzt doppel Blinker wie der R32.

Was haltet Ihr davon?

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23 Antworten

Jede Veränderung am Scheinwerfer ist nicht zulässig.

@EVO5

Das ist nicht richtig, denn wenn der R32 Doppelblinker als serie hat warum solls für nen "normalen Golf" ohne Nebelscheinwerfer verboten sein!?!

@vw-tuner-25

versuch mal Bilder hochzuladen

Gruß Chris

am 20. August 2005 um 16:12

stimme EVO zu... Hast dann kein Versicherungssschutz mehr...

Lg

Domi

Doppelblinker gibts doch nur bei Xenon.

Du fährst jetzt absofort ohne Versicherungsschutz!

am 20. August 2005 um 16:17

Zitat:

Original geschrieben von Golfinator

@EVO5

Das ist nicht richtig, denn wenn der R32 Doppelblinker als serie hat warum solls für nen "normalen Golf" ohne Nebelscheinwerfer verboten sein!?!

@vw-tuner-25

versuch mal Bilder hochzuladen

Gruß Chris

das ist sehr wohl richtig! Jede nachträgliche Veränderung am SERIENscheinwerfer (also der,der von Werk aus dran ist) ist ganz einfach nicht zulässig.Gut,er kann die orginalen Scheinwerfer vom R32 dranmachen,muss halt dann SRA+ALWR nachrüsten,dann ists legal ;)

Lg

Domi

Themenstarteram 20. August 2005 um 16:51

E-Prüfzeichen

 

Bild bekomme ich leider nicht hochgeladen.

Die zusätzlichen Blinker haben ein E-Prüfzeichen

Denke das gerade deshalb weil die E-Prüfzeichen vorhanden sind die Blinker erlaubt sind.

Wo hast denn den Umbausatz her wenn man fragen darf?

Gruß Chris

am 20. August 2005 um 16:56

Re: E-Prüfzeichen

 

Zitat:

Original geschrieben von vw-tuner-25

Bild bekomme ich leider nicht hochgeladen.

Die zusätzlichen Blinker haben ein E-Prüfzeichen

E-Prüfzeichen oder nicht,es ist nicht legal, an den Scheinwerfern rumzubasteln! Das E-Zeichen haben die weil se blinken :D die würdest auch net eingetragen bekommen.Naja jetzt ist scheisse,wenns doof kommt kannst dir neue SW kaufen...

Lg

Domi

Ist eigentlich ganz einfach. Wenn du Doppel-Blinker haben willst musst du dir Xenon nachrüsten. Oder nen G3 kaufen denn da gibts glaub ich legale SW mit Doppel-Blinker.

Ansonten musst du wohl drauf verzichten.

moin,

gibt zieg nachrüster die scheinwerfer mit doppelblinker anbieten.

aber diese nachrüstsätze für die orginalen golf sind def. verboten, weil es wie schon so oft der orginalzustand verändert wurde!

kannst mal im golf III forum stöbern, die ham mal über monate hinweg irgendwie versucht xenon irgendwie inne golf III zu kriegen, immer mit de erfolg wenn es veränderungen am orginalen leuchtsystem gab erlöschung der B3.

deine dinger haben nur ein E-prüfzeichen und weil die halt zugelassen sind! aber eben halt nicht in schon geprüften und den entsprechenden orginalzustand abgenommen zustand!

und damit haste keine versicherungsschutz!

mfg

PS: lasse mich gern belehren aber so wird nun mal aussehen...

Hallo! ist es eigentlich erlaubt wenn ich die blinker und die nebelscheinwerfer tausche? wenn ich z.b eine motorhauben verlängerung machen will!

moin,

würde ich beim tüv nachfragen, aber ich vermute das es verboten ist, da die nebelscheinwerfer ja nen bestimmten winkel zur ausstrahlung der straße haben!

dabei fällt mir ein, das alle leute die ich mit sowas seit neustem sehen, die haben die golf V scheinwerfer, damit sie das abgenommen gekriegt haben...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von [Shakal_GT]

Hallo! ist es eigentlich erlaubt wenn ich die blinker und die nebelscheinwerfer tausche? wenn ich z.b eine motorhauben verlängerung machen will!

Nein ist auch nicht erlaubt, da auch eine Veränderung des Scheinwerfers. Du darft grundsätzlich keine Elemente im SW tauschen.

am 21. August 2005 um 16:04

...jetzt muß ich doch mal was sagen: Keinen Versicherungsschutz hast Du nur dann, wenn Dir der Versicherer nachweisen kann (und der Versicherer hat die Beweislast), daß der Unfall ohne die Zusatzblinker nicht passiert wäre...

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