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Rabatt Tausch zwischen Quad und PKW

Themenstarteram 30. September 2004 um 20:22

Hi,

kann mir jemand genaueres darüber sagen, vielleicht Schreddi. Zuerst ein paar Angaben zu mir. bin 20 habe den Führerschein seit einem Jahr. Meine Mutter hat keinen Führerschein und mein Vater ist 2001 gestorben, also kann ich mich über die nicht versichern lassen.

Jetzt die Frage und zwar wollte ich nächstes Jahr einen 150 ccm Quad (sowas ähnliches wie vierrädiges Motorrad) zulegen und darauf eine Hafpflichtversicherung abschließen, kann ich den Schadensfreiheitsrabatt vom Quad auf die KFZ Versicherung übertragen? Sozusagen die Jahre anzurechnen nach dem Quad, weil ich keine Lust darauf habe bei 230% anzufangen. Die andere Frage, wie sieht es mit der Versicherung beim Quad aus, beim PKW habe ich schon durchgerechnet, da müsste ich bei der Hafpflicht ungefähr 1500 EUR im Jahr liegen ist es beim Quad genauso viel oder wieviel zahle ich da?

Lohnt sich das ganze überhaupt für mich oder soll ich mich direkt, wenn ich 23 bin ein PKW anmelden. Wenn es nicht lohnt mit dem Quad bzw. zu teuer ist, werde ich es sein lassen.

Für eure Antworten bin ich euch sehr dankbar.

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14 Antworten

Hi,

hier isser, der Schreddi ;)

Aber zu deiner Frage:

Quads werden wie Motorräder eingestuft - haben also die kleinere SF-Staffel.

Für dich relevant ist:

Fährst du z.B. 3 Jahre unfallfrei Quad, kannst du später auch die SF3 beim PKW kriegen - absolut problemlos.

Die Übernahme klappt in jedem Fall.

Rechnen, was das Quad kostet --> bissi schwierig auf Eigenregie...

Ich würds einfach als Motorrad rechnen - entsprechend kW/PS eingeben, Hubraum und gut ist.

Aber ums genau zu wisen, geh irgendwohin und lass es dir vorrechnen.

Daher ist jetzt schwer zu sagen, wieviel du für das Quad bezahlst --> sicher aber weniger als die 1.500€ (ohne Frage).

Also "lohnen"?

Ja, wenn du dir das Quad leisten kannst und später mit dem Auto nicht bei 230% anfangen willst (btw: SF1/2 gibts meist auch schon wenn du 3 Jahre des Führerschein hast - also vielleicht mit 21?)

Nein, wenn das Quad zu teuer ist.

Und nein, wenn du eher ein Auto als ein nicht unwettertaugliches, schnell zu übersehendes Quad brauchst.

Das alles würde ich abwägen.

Ne gute Variante, sich SF-Klassen zu erfahren isses allemal.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Ne gute Variante, sich SF-Klassen zu erfahren isses allemal.

auf jeden Fall.

Und das spart auf Dauer sehr viel Kohle! ;)

Von dem Spaß, den man damit hat, ganz zu schweigen.

Gruß

(von Quad ro - nicht Schreddi)

hehe

am 1. Oktober 2004 um 8:51

"Quad ro" *lol*

....der war richtig (!) gut :)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 1. Oktober 2004 um 9:55

Danke an

@Schreddi

@Ur Quad ro :)

Juhu ich habe was aus dem Internet gefunden:

http://www.stern.de/sport-motor/autowelt/?id=525679

dort steht: "ein Ein Quad der gängigen Leistungsklasse 8 bis 13 kW kostet 68 Euro Haftpflicht und 32 Euro Teilkasko im Jahr (bei 150 Euro Selbstbehalt)" nur leider keine Ahnung bei wieviel Prozenten, dürfte trotzdem sehr günstig sein.

In Sommer ist es doch cool mit so einem Quad mit Freunden oder Freundin natürlich müssen sie hinten sitzen ;) rumzufahren (bin ein gewissenhafter Fahrer und fahre vorausschauend). Der Verbrauch ist auch niedrig. Mit dem Auto werde ich es erstmal warten, kann ja solange mit dem Auto von meinen Schwager fahren. Also im Stadtverkehr reicht der völlig aus. Dann fahre ich erstmal schön die Prozente runter.

Nochwas, wenn ich beim Quad mit 230% anfange nach 3 unfallfreie Jahre müsste doch bei 100% liegen oder?

Gruß lytienvinh

Themenstarteram 1. Oktober 2004 um 12:50

So, ich habe noch eine andere Frage an euch und zwar mein Vater hatte damals bei der Albingia 75% gehabt. 2001 ist er gestorben, kann ich eigentlich noch seine Prozente kriegen? Er hatte glaube ich damals 1995 seinen Vertrag gekündigt. Wie lange bleibt sowas eigentlich gespeichert und kriege ich problemlos seine Prozente, wenn ich die Sterbeurkunde einreiche?

Gruß lytienvinh

ruf mal in nächster Zeit dort an.

Könnte es auch später gewesen sein?

Bei einigen Versicherern bleiben die Prozente 7 Jahre stehen.

95 ist natürlich lange her, aber vielleicht ist ja noch was

über, was man retten kann. Versuch ist es allemal Wert!

Gaaaanz problemlos jetzt gerade nicht, man muß

noch ein Formular ausfüllen.

Aber falls noch Prozente da sind, hast du als

Verwandtschaft 1.Grades gute Karten!

Viel Glück !

am 1. Oktober 2004 um 15:31

Hi,

ich würde sagen, die SF-Klassen sind fort.

Hatte letztens ähnlichen Fall - aberder Vertrag musste dort irgendwie erst wieder "aufleben", damit die SF-Klassen übertragen werden können - weiß nicht, ob das nur in dem speziellen Fall so war.

Der Vater musste (dort ging es eben...) den Vertrag wieder aufleben lassen um dann seiner Tochter die SF-Klassen übertragen zu können.

Dann zur anderen Frsge:

Du fängst mit dem Quad nicht bei 230% an, da du bei Motorrad die SF0 bekommst - beim Motorrad sind das nicht 230%, sondern 125%

Nächstes Jahr hättest du weiter die SF0, 2006 die SF1 (60%), 2007 die SF2 (55%) usw...

Annahme, du kaufst dir 2007 ein Auto --> dann übernimmst du dafür die SF2 --> nicht mit den 55% beim Motorrad, sondern 85% beim Auto.

Das nur zum Verständnis.

Frage mal an alle:

8-13 kW - wäre das dann nicht sogar ein Leichtkraftrad? (gilt das nicht bis 11 KW und max 80 kmh sowie 80 ccm?)

Also kein Kraftrad?

In dem Fall würde ja wieder ne andere Staffel gelten.

Brauch man dazu dann nicht auch den A-Führerschein?

@Iytienvinh:

Welches Quad haste dir vorgestellt? Leistung, Hubraum, Max. Geschwindigkeit?

Grüße

Schreddi

Führerscheinregelung für Quads

bis 50 ccm : Klasse alt 1 oder 1a oder umgeschrieben auf neu A , sofern die Fahrerlaubnis vor dem1.1.1989 erteilt wurde

Klasse alt 1b oder umgeschr. auf neu A1 , dto. wenn vor 1.4.1986

Klasse alt 3 bzw.B,BE,C1,C1E

über 50 ccm : Klasse B

jeweils ab 18 Jahre

vroooom , vroooom , vroooom :eek:

Themenstarteram 1. Oktober 2004 um 15:52

Hi,

also ich habe mir diesen Quad vorgestellt:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2489894203

Angaben daraus:

Klasse B Führerschein

Maximal 70 Km/h

100 ccm

6kw

für den Straßenverkehr ist der völlig ausreichend, der sieht ja auch richtig gut aus. Kawasaki, Honda, Yamaha und Suzuki sind mir viel zu teuer.

Wenn es als Leichtkraftrad eingestuft würde, wird es sich trotzdem nichts ändern beim Rabatt Tausch oder?

am 1. Oktober 2004 um 21:05

Hi,

Also Leichtkraftrad.

Nö - die SF-Klassen könntest du auch übernehmen.

Würde nur ne andere Staffel.

SF0 hat 100%, die SF1 40% usw usw --> möglicherweise (meist) also noch günstiger als die Motorrad-Einstufung.

Die Staffel geht zwar nur bis SF3, wenn du aber meinetwegen 7 Jahre schadenfrei fährst und damit theoretisch SF7 (oder SF6, je nach Rechnung) hättest, bekommst du dann auch diese problemlos

Grüße

Schreddi

PS: Die Japan-Quads sind ja auch echte Geschosse. 50 kW, mehr als 1l Hubraum etc --> 10.000€? Krass...

Ich grabe den Saurier aus, da meine Frage (glaub ich) hier rein passt. :)

Ich fahre jetzt, mangels Kohle, seit sieben Jahren ne 125er - habe also für Leichtkrafträder SF7.

Wenn ich jetzt meinen PKF-Führerschein mache, kann ich die Prozente übernehmen, obwohl ich dann den "großen" Lappen ganz frisch habe?

Tschö

Stefan

am 26. April 2006 um 19:11

Zitat:

...PKF-Führerschein...

Ich weiß zwar nicht was ein PKF-Führerschein ist, aber ich nehme mal an, Du meinst den "normalen" Autoführerschein für PersonenKraftFagen (also Ex-Klasse 3, jetzt Klasse B).

Die Anzahl der schadenfreien Jahre, also SF 7, kannst Du aufs Auto übernehmen, obwohl Du den FS ganz neu hast. Das entspricht beim Auto mit ziemlicher Sicherheit 50% (geringe Abweichungen sind je nach Versicherung denkbar, d.h. evt. auch 55%).

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

Frage mal an alle:

8-13 kW - wäre das dann nicht sogar ein Leichtkraftrad? (gilt das nicht bis 11 KW und max 80 kmh sowie 80 ccm?)

Also kein Kraftrad?

In dem Fall würde ja wieder ne andere Staffel gelten.

Es kommt dabei auf den Versicherer an. In einigen TB's wird das Quad der großen Staffel (PKW) zugeordnet, andere wieder haben es in der kleinen Staffel (Krad) integriert. Insofern ist es vermutlich besser, das Quad beim Anbieter anzumelden, der die Einstufung mit der kleinen Rabattstaffel vornimmt.

skysurfer5

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Ich weiß zwar nicht was ein PKF-Führerschein ist, aber ich nehme mal an, Du meinst den "normalen" Autoführerschein für PersonenKraftFagen (also Ex-Klasse 3, jetzt Klasse B).

Genau - PKF ist mein Arbeitgeber - *brainwashed* :-/

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