1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rabattretter und Schädem

Rabattretter und Schädem

Themenstarteram 14. Februar 2010 um 20:29

Hallo

 

Folgende Situation

Vericherungseinstufung 2009 SF 10 in der Haftplicht und Kasko

Unfallfrei

Versicherung mit Rabatretter

April 2009 Kaskoschaden 1900 Euro (Schweller eingedrückt) Schusselfehler wie er passiert

Dez 2009

Auffahrunfall bei Glatteis

Schaden Haftpflicht 1200 Euro

Schaden am Eigenen Auto 690 Euro selbst bezahlt.

Einstufung SF9 bei beiden Kasko und Haftpflicht.

10.02.

Beim Rückwärts aussparken ein Auto übersehen

Schaden am Eigenen Auto 150 Euro Kratzer am Stossfänger hinten

beim Gegner Beule in der Fahrertüre nicht besonders groß,

Was wäre ne sinnvolle Lösung für die Regulierung.

Es geht speziell um den Unfallgegner

Varinate 1 Schaden der Versicherung melden und abrechnen lassen

Variante 2 Regulierung selbst tragen.

Bei Variante 1 hab ich Bedenken, da ich zwar 10 Jahre Unfallfrei war, aber innerhalb eines Jahres 3 Schäden haben würde. Dafür würde mich die Rep. der Türe nix kosten. Der Unfallgegner möchte nur die Beule raus haben. Auto ist 13 Jahre alt. Würde in ner freien Werkstatt ca 350 Euro kosten.

Ähnliche Themen
20 Antworten

Angesichts der Schadenhistorie: Variante 2.

Gilt aber nur, wenn sich die Kosten tatsächlich nur auf 350 EUR belaufen und nicht mehr - und sofern der Geschädigte sich auf den Deal einlassen sollte (was er natürlich nicht muss).

 

Sofern weitere Ansprüche folgen sollten: Schaden der Haftpflichtversicherung melden und nach erfolgter Regulierung nachfragen, ob ein Rückkauf lohnt.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Angesichts der Schadenhistorie: Variante 2.

Gilt aber nur, wenn sich die Kosten tatsächlich nur auf 350 EUR belaufen und nicht mehr - und sofern der Geschädigte sich auf den Deal einlassen sollte (was er natürlich nicht muss).

 

Sofern weitere Ansprüche folgen sollten: Schaden der Haftpflichtversicherung melden und nach erfolgter Regulierung nachfragen, ob ein Rückkauf lohnt.

zahl die 350 öcken selber.

die schadenshöhe spielt keine rolle...die schadenshäufigkeit jedoch schon!

3 schäden in einem jahr sind alles andere als optimal.

Zitat:

Original geschrieben von heltino

die schadenshöhe spielt keine rolle...die schadenshäufigkeit jedoch schon!

Bitte WAS??

Selbstverständlich spielt bei einer Rentabilitätsberechnung die Höhe der gezahlten Entschädigungen eine Rolle!

 

Beide Faktoren sind hier massgeblich: Sowohl die Anzahl der gemeldeten Schäden, als auch die jeweiligen Entschädigungszahlungen!

 

Wie bereits von mir geschrieben: Sollte es bei den 350 EUR bleiben, dann ist hier die Selbstzahlung der ratsamere Weg.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von heltino

die schadenshöhe spielt keine rolle...die schadenshäufigkeit jedoch schon!

Bitte WAS??

Selbstverständlich spielt bei einer Rentabilitätsberechnung die Höhe der gezahlten Entschädigungen eine Rolle!

 

Beide Faktoren sind hier massgeblich: Sowohl die Anzahl der gemeldeten Schäden, als auch die jeweiligen Entschädigungszahlungen!

 

Wie bereits von mir geschrieben: Sollte es bei den 350 EUR bleiben, dann ist hier die Selbstzahlung der ratsamere Weg.

ich bezog mich lediglich auf "drei schäden in kurzer zeit". viele versicherungen kündigen dann oder erheben risikozuschläge. da spielt die schadenhöhe meist keine rolle.

4 mal VK für 2000euro in 12 monaten sind "schlimmer" als einmal 20000euro.

 

 

bezüglich der rentabilität im bezug auf "schaden zurück kaufen" haste natürlich recht. da ist die schadenhöhe absolut entscheidend!

bei 350euro dürfeten aber der rückkauf, spricht der verzicht auf eine schadensmeldung in jedem fall sinnvoll sein.

wie gesagt, alles aus der sicht des TE. versicherungsinterne dinge interessieren den TE ja im grunde nicht.

Sorry für's Einklinken aber:

2009/04 Kaskoschaden

2009/12 Haftpflichtschaden

2010/02 Haftpflichtschaden

Zählt das als 3 Schäden innerhalb eines Jahres? Wird nicht das Kalenderjahr als Grundlage genommen?

Werden Kasko und Haftpflichtschäden zusammen gezählt?

Muss man zurückgekaufte Schäden bei Neuabschluss angeben?

Die Fragen mal ganz unabhängig davon, ob der TS den neuen Schaden selbst zahlt, zurückkauft oder von der Versicherung regulieren läßt. Danke.

am 16. Februar 2010 um 10:55

sollte er den KH-Schaden über die Vers. laufen lassen, würde ja wieder der Rab.Retter helfen.

Berücksichtige das du offiziel nicht hochgestuft wirst, allerdings solltest du mal die vers. wechseln, wird dir nur der sfr bestätigt, den du mit Schäden hast.

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 14:09

mir geht es besonders darum, dass ich keine Kündigung von der versicherung bekomme. Weil 3 Schäden innerhalb von 2 Jahren.

am 16. Februar 2010 um 14:30

Kündigen können Sie dich eh nur in der Kakso, in der PH ist das nicht möglich ( außer betrug etc).

ich glaube auch nicht das sie dich kündigen werden, da sie ja noch "dein geld" wollen. ich kann mir aber gut vorstellen das der vertrag saniert wird, dh. du wirst mit einem höhen SB ( zb 500 oder 1000) rechnen müssen.

Themenstarteram 16. Februar 2010 um 14:47

sicher das die Haftpflicht nicht gekündigt werden kann?

Natürlich kann auch die Haftpflichtversicherung gekündigt werden!

 

Das Kündigungsrecht gilt für beide Seiten - auch für die Versicherung!

Hi

ich hab da mal eien frage zum rabattretter

wenn ich jetz sf25 inder HF habe und einen unfall baue und aufgrund eines extra abheschlossenen tariefes mit rabattretter nicht hochgestuft werde.

in welcher sf klasse steige ich dan ein wenn ich nähstes jahr die versicherung wechsele.

ich bin immer davon ausgegangen das ich dan die sf25 mitnehemen kann

mfg

auto lieber stehen. bei 3 schäden im jahr.

Zitat:

Original geschrieben von bbgoo55

auto lieber stehen. bei 3 schäden im jahr.

:confused: :confused: :confused: nix verschdehe

Zitat:

Original geschrieben von bbgoo55

auto lieber stehen. bei 3 schäden im jahr.

Forum lieber stehen, bei 3 Liter Bier

Deine Antwort
Ähnliche Themen