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Rabattschutz: Rabatt in % und SF-Klasse bleiben, ok. Aber auch der Beitrag in EUR?
Hallo,
eine Frage zum kostenpflichtigen Rabatschutz (nicht Rabattretter) der Autoversicherungen. Laut der Versicherung ist ein Unfall frei, der Rabatt bleibt in % und SF-Klasse bestehen.
Erhöht die Versicherung dennoch (etwas) den Beitrag nach dem Motto, der wird schon nicht wechseln, denn wir geben ja nur die reduzierte SF-Klasse mit Unfall weiter.
Gibt es hier Erfahrungen aus der Praxis?
mfg
Chris
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28 Antworten
der grundbetrag steht fuer das fahrzeug bei dieser VS fuer diesen tarif ja ein jahr lang fest.
natuerlich kann sich der (grund)betrag im naechsten versicherungsjahr aendern. aber nicht nur fuer dich, sondern fuer alle mit den gleichen tarifmerkmalen.
Hallo,
ich meinte eigentlich, dass sich der Beitrag im nächsten Jahr für mich mehr ändert als normalerweise, denn die Versicherung weis ja, dass ich nicht so einfach wechseln kann.
mfg
chris
Moin,
mach Dir darüber keine Gedanken, die Erhöhungen werden maschinell erstellt, da wird Dein Vertrag nicht von Personen bearbeitet. Geht auch gar nicht, wenn beispielsweise 4 Millionen Verträge vorhanden sind, kann kein Personal der Welt in einem Monat jeden Vertrag einzeln bearbeiten.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Moin,
mach Dir darüber keine Gedanken, die Erhöhungen werden maschinell erstellt, da wird Dein Vertrag nicht von Personen bearbeitet. Geht auch gar nicht, wenn beispielsweise 4 Millionen Verträge vorhanden sind, kann kein Personal der Welt in einem Monat jeden Vertrag einzeln bearbeiten.
Ich kann die Grundgedanken vom Threadersteller schon nachvollziehen. Denkbar wäre es ja, dass die Versicherung gegenüber dem Kunden angibt "Du bezahlst jetzt weiterhin nur 40 %" aber effektiv z. B. 60 % verlangt. Da müsste auch kein Sachbearbeiter etwas bearbeiten. Der Schaden ist ja auf jeden Fall im System hinterlegt und so könnte man das Tarifsystem ja auch so konstruieren, dass dem Versicherungsnehmer vorgegeben wird, er bezahle weiterhin nur 40 % aber auf Grund des Merkmals "Schaden" für diese 40 % so viel verlangt wie bei jemanden mit 60 % ohne Schaden.
Das sind nur so Gedanken... Ihr seid hier die Experten. Ich weiß nicht, ob es irgendwelche Vorgaben oder Einschränkungen gibt, wie ein Tarif auszusehen hat. Also ich weiß nicht, ob es irgendwelche Mindeststandards gibt, die solche Gedanken unterbinden würden. Zutrauen kann man Versicherungen ja alles.
Man müsste sich einmal an die Leute halten, die tatsächlich den Rabattschutz in Anspruch genommen haben und mit deren Grunddaten eine Versicherungsanfrage "ohne Schaden" stellen. Eigentlich sollte ja das gleiche rauskommen. Problematisch wird es nur dann schon wieder, wenn dem Versicherungsanfragenden weitere Rabatte eingräumt werden, z. B. weil seine alte Kfz-Versicherung schon länger als 5 Jahre bestand. Dann ist die Vergleichbarkeit auch wieder dahin.
@einige_fragen
meines wissen ist das so, wenn ich Rabattschutz abgeschlossen habe (+15% der Jahresprämie, was ich kenne), wird der Vertrag intern als schadenfreier Vertrag weitergeführt.
Wenn nun der Vertrag zum 01.01. gek. wird und der VN zu einer anderen Gesellschaft geht, fragt diese natürlich wegen der SFR Bestätigung an und bekommt natürlich mitgeteilt, dass in 2011 zB ein KH Schaden gewesen ist.
Was die Nachfolgegesellschaft damit macht, kann ich nicht sagen, noch keine Erfahrung.
Hallo,
genau so meinte ich das.
Denn ich kenne ähnliche Verfahrensweisen bei Fahranfängern. Da locken manche Versicherungen mit 85% für Fahranfänger (normal 240%), tatsächlich entspricht der Beitrag aber 125%.
mfg
chris
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
meines wissen ist das so, wenn ich Rabattschutz abgeschlossen habe (+15% der Jahresprämie, was ich kenne), wird der Vertrag intern als schadenfreier Vertrag weitergeführt.
Das ist eben genau die spannende Frage.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Wenn nun der Vertrag zum 01.01. gek. wird und der VN zu einer anderen Gesellschaft geht, fragt diese natürlich wegen der SFR Bestätigung an und bekommt natürlich mitgeteilt, dass in 2011 zB ein KH Schaden gewesen ist.
Dieses Vorgehen ist ja (hier) bekannt und genau das hat ja auch der Threadersteller zum Ausdruck gebracht: Die bisherige Versicherung weiß, dass der Versicherungsnehmer in der Regel jetzt nicht mehr wechseln wird, weil bei der neuen Versicherung der Schaden oftmals "gezählt" wird. (s.u.)
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Was die Nachfolgegesellschaft damit macht, kann ich nicht sagen, noch keine Erfahrung.
Wie man den Beiträgen hier im Forum entnehmen kann, berücksichtigen viele Versicherungen den Schaden und stufen (umgangsprachlich geschrieben) entsprechend hoch. Es soll jedoch auch Versicherungen geben, die es nicht machen.
(einzusortieren @ 20:58:09 ^^)
der grundbetrag in EUR (selbe VS, selber tarif usw.) bleibt ja aber.
und davon errechnen sich die % runter.
zumindest bei den "harten" tarifmerkmalen.
das neukunden oft extra boni erhalten ist ja nicht neu/verwunderlich.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
der grundbetrag in EUR (selbe VS, selber tarif usw.) bleibt ja aber.
und davon errechnen sich die % runter.
zumindest bei den "harten" tarifmerkmalen.
Aber in dem "selben Tarif" könnte ja in der Tarifstruktur vermerkt sein, dass sich bei einem Schaden der Betrag erhöht.
du meinst, das in dem tarif drin steht, dass 85% von 1000EUR(grundbetrag im abgeschlossenen tarif) nicht 850EUR sind, sondern 950EUR?
das ist so kaum wahrscheinlich.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
du meinst, das in dem tarif drin steht, dass 85% von 1000EUR(grundbetrag im abgeschlossenen tarif) nicht 850EUR sind, sondern 950EUR?
das ist so kaum wahrscheinlich.
So ähnlich. Das ist aber auch relativ komplex, um es hier mit einfachen Worten zu sagen.
Normalerweise wird das ja ungefähr so sein:
Grundbetrag bei 100 % = 1.000 €
hat Garage ./. 25 €
auch andere dürfen fahren + 40 €
hat kleines Kind ./. 45 €
ist Beamter ./.70 €
= Betrag bei 100 % = 900 €
daraus folgt bei 40 % = 360 €.
Jetzt könnte im System hinterlegt sein:
"Bei 40 % würde er eigentlich 360 € bezahlen. Aber da er einen Schaden hatte, verlangen wir jetzt 100 € mehr, weil er sowieso nicht mehr wechseln wird. Wir verlangen also von ihm 460 € und schreiben auf unsere Rechnung wegen dem Rabattschutzzeugs weiterhin 40 %. Nachprüfen kann er es sowieso nicht und unsere Tarifstruktur geht ihn gleich dreimal nichts an."
Das ganze kann man natürlich auch noch unauffälliger gestalten; z. B. nur durch leichte Preiserhöhungen oder erst in Folgejahren. Wenn z. B. die SF-Stufe weiter zurück geht, senkt man den Versicherungsbetrag nur um 2 % statt normalerweise um 5 %.
Kannste vergessen, wenn das eine Gesellschaft machen würde, dann könnte sie sich gleich vom Markt verabschieden, dass will aber Niemand.
Anders die Anpassungen zum 01.01., da werden die Erhöhungen allgemein %tual angepaßt für bestimmte Wagniskennziffern (zB 112 für PKW), abhängig von Schadenzahlungen und Nettobeitragsaufkommen. Klar, Pleite gehen will keiner, so wie schon passiert.
Das Problem, vor vielen Jahren konnten die Schadenzahlungen / Beitragseinnahmen Differenz noch mit Gewinne im Anlagenbreich gedeckt werden, was heute so nicht mehr, bzw in der Höhe nicht möglich ist.
Im Übrigen werden die sogenannten Risikomerkmale (vom VR zu VR verschieden) nicht € gemessen, sondern in %.
(bin ja nicht aus der branche)
aber ich gehe eher davon aus (und so kenne ich es bei meinen verträgen), dass mit % nachlaessen fuer garage, 8. kind, beamter, usw...
gearbeitet wird und diese nachlaesse sind doch auch im vertrag vermerkt.
wenn sich der tarif aendert, musst du doch benachrichtigt werden und einem neuen tarif (evtl.) zustimmen.
das ist doch die "masche" um tarife von jahr zu jahr undurchsichtiger zu machen.
(zumindest im bereich TK+VK + weitere komfortmerkmale).
solange man eh nur haftpflicht hat(braucht/moechte) ist ja in erster linie die mindestdeckung interessant.
Wobei die gesetzliche Mindestdeckung und 100 Mio. 1 € Jahresbeitrag Unterschied ist.