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Rabattübertragung bei Fahrverbotszeiten
Hi,
ich möchte den SFR 30 meines Vaters übernehmen und soll nun auf dem Rabattübertragungsformular angeben, ob ich das Auto meines Vaters regelmäßig oder mit längeren Unterbrechungen gefahren bin. Am Ende des Formulars soll ich außerdem zustimmen, dass der Versicherer sich bei Bedarf über Fahrverbote und Punkte in Flensburg informieren darf. Falsche Angaben hätten den doppelten Versicherungsbeitrag zur Folge.
1998 wurde mir wegen Alkohols am Steuer (ich bereue zutiefst und weiß es heute besser!) für sieben Monate der Führerschein entzogen, in Flensburg gab es außerdem 7 Punkte. Unfallfrei fahre ich trotzdem seit 13 Jahren.
Welche Auswirkungen kann das auf die Versicherungsbedingungen haben? Bisher weiß der Versicherer von dem Fahrverbot noch nichts...
Vielen Dank,
Myleaflet
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11 Antworten
Frage:Wie alt bist Du?
Wenn du den FS im Alter von 16 Jahren erworben hast müßtest Du jetz 46 Jahre alt sein, ist das so?
Ich denke nein.
Du kannst daher insgesamt nur für den Zeitraum Schadenfreiheitszeiten von Deinem Vater übernehmen, für den Du auch den erforderlichen FS für die Fahrzeuge des Vaters hattest.
Oha, da bin ich durcheinandergekommen...
Ich möchte natürlich die 30% Beitragssatz meines Vaters übernehmen, was für mich mit SF 13 laut Versicherung einen Beitragssatz von 40% bedeutet. Ich bin 32 Jahre alt.
Das Angebot der Versicherung liegt mir schon vor. Die Frage ist, ob ich durch das Fahrverbot nochmals anders eingestuft würde.
Gruß, Myleaflet
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Du füllst das SFR-Übertragungsformular entsprechend der gestellten Fragen aus und wartest auf die Umsetzung, da gibt es dann für Dich Handlungsbedarf oder auch nicht.
Oder Du klärst Deinen Einzelfall vorab mit der Vertragsabteilung Deines Versicherers ab. Fachliche Hilfestellung durch den Vertragsbetreuer des väterlichen Vertrages wäre sicherlich sinnvoll.
Desweiteren ist Deine Frage grundsätzlich zu komplex, d. h., niemand wird hier diese Frage zuverlässig, was das Ergebnis angeht, beantworten können. Das hat auch mit den Entscheidungsspielräumen zu tun, durchaus ist es möglich, dass die FS-Zeiten vor dem Entzug berücksichtigt werden.
Hi,
der Vollständigkeit halber noch deine 3. Möglichkeit:
Vertagen der Übernahme des Vertrages.
Unfallfreien Verlauf vorausgesetzt hätte das den Vorteil weiterer Jahre mit 10% weniger Versicherungstarif gegenüber der "Attitüde" selbst namentlich in der Zulassung/Police etc. zu stehen.
Zudem könnte in Deinem Fall ein größerer Abstand (bei untadeliger Verlauf) von Vorteil sein.
Hängt natürlich auch etwas von den familiären Befindlichkeiten ab.
bye
Da ich bei dem Versicherer meines Vaters bleibe, wollte ich dort nicht gleich direkt nachfragen (auch wenn mir letztendlich wohl nichts anderes übrig bleiben wird), sondern mich vorerst über andere Quellen informieren.
Du hast bestimmt Recht hinsichtlich der Entscheidungsspielräume. Andere Versicherer fragen derlei in dem Formular gar nicht ab, wie ich gesehen habe.
Auch wenn ich auf diesem Weg keine zuverlässige und für mich gültige Antwort bekommen kann, so würde es mich doch interessieren, ob jemand schon einmal ein ähnliches Problem hatte und welche Folgen sich im Fall der Angabe des Fahrverbots ergeben haben.
FAQ Versicherungen, dort Fahranfänger und Versicherungen anklicken.
Dort steht Grundsätzliches zur Übertragung des Schadenfreiheits-Rabatts.
Dir wird nur die Zeit anerkannt, in der Du das Fahrzeug schadenfrei gefahren hast.
Die Versicherung wird hierzu die Kopie Deines Führerscheins haben wollen.
Somit wirst Du als schadensfreie Zeit nur die Jahre 1999 bis 2006 nachweisen können, d.h. Du wirst 2007 in SF 8 eingestuft werden.
Sofern Papa noch lebt, würde ich den Vertrag auf seinen Namen weiterlaufen lassen.
Umschreiben muss man die Verträge binnen 8 Monaten nach dem Tode, andernfalls verfällt der SFR.
Was mit Glück klappen kann lasse ich mal dahin gestellt.
SF 13 aufgrund einer Angabe ohne Nachprüfung mag gehen, SF 30 eigentlich nie, aber man hat schon Alles erlebt.
Zur 3. Möglichkeit:
Auf meinen Vorschlag, lediglich als Halter in der Versicherung zu erscheinen und meinen Vater weiterhin als Versicherungsnehmer eintragen zu lassen, hieß es von Seiten der Versicherung, der Beitrag würde so um 30% steigen.
Inzwischen ist sowohl das Auto auf mich zugelassen, als auch die Versicherung auf mich überschrieben. Bis ich das Rabattübertragungsformular in den Händen hatte, kam ich leider auch gar nicht auf die Idee, dass das Fahrverbot von damals Schwierigkeiten verursachen könnte. Sowas verdrängt man auch gerne mal...
SF 30 = 30 Prozent + 30 Prozent Zuschlag = 39 Prozent
SF 13 = je nach Versicherung 35 bis 40 Prozent
SF 8 = je nach Versicherung 45 bis 50 Prozent
Aufgrund der Rückstufung im Schadenfall sind bei Dir mit Sicherheit die SF 30 zu empfehlen. Offensichtlich hast Du trotz 13 Jahren FS weder SF 13 noch SF 8.
Weiterhin hast Du kein Fahrverbot gehabt. Fahrverbote liegen zwischen 1 und 3 Monaten.
Du hast einen FS-Entzug aufgrund einer Straftat (mehr als 1,1 Promille) gehabt und 7 Monate nach dem Urteil einen neuen FS ausgestellt bekommen.
Deswegen wirst Du auf SF 8 zurückgestuft werden.
Bei solider Betrachtung kann man Dir nur empfehlen:
Dich als abweichenden Halter
und
Deinen Vater als VN zu wählen.
Einzig richtige Empfehlung ist meines Erachtens, die Beratung durch den Versicherer in Anspruch zu nehmen. Man kann (Nachweis vorausgesetzt) durchaus auch die Zeiten vor dem FS-Entzug berücksichtigen. Dabei handelt es sich aber, wie bereits angesprochen, um Einzelfallentscheidungen.
@Myleaflet,
wenn Deine Sache optimal gehändelt werden soll, solltest Du wirklich einen Fachkundigen vor Ort zurate ziehen.
Passiert ist noch gar nichts, d. h. Dein Vater ist immer noch SF-Berechtigter. Wenn die Umschreibung/SFR-Übertragung nicht in Deinem Sinne umgesetzt werden kann, lässt sich das alles wieder rückgängig machen.
Deine Angelegenheit ist zu komplex, als dass Du hier den einzig richtigen Vorschlag erhalten könntest.
Wie gesagt, verhandeln kann man vieles - und als Bestandskunde sowieso.
Dann werde ich wohl beim Versicherer nachfragen und auf dessen Wohlwollen hoffen müssen! Mit SF 8 komme ich ja auch noch auf 50%, wenn ich das richtig gelesen habe...
Jedenfalls vielen Dank für eure Hilfe!