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Rabattübertragung..

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 20:21

Ahoi!!

Ich habe zwei Jahren einen Führerschein mir jetzt zwei Jahre lang verschiedenste Autos mit meinem Vater geteilt, aber jetzt ist der eigene Wagen da. Es hat vom Zeitpunkt her super gepasst, weil mein Opa gerade das Autofahren endgültig aufgegeben hat und mir seine Prozente übertragen wollte. Laut meiner Versicherung ging das aber nicht, weil ich zu kurz den Führerschein hatte, also hat mein Opa den Rabatt auf meinen Vater überschrieben und der hat ihn auf den Zweitwagen, also meinen Wagen, anrechnen lassen, so dass ich, zwar über einen Umweg, auch so zu SF24 kam..

Jetzt meine Frage: Wann kann mein Vater den Schadenfreiheitsrabatt auf mich übertragen, so dass ich den Wagen auf mich versichern kann und trotzdem SF24 bekomme..?

Sorry, falls das alles etwas verworren klingt, aber so ist es nunmal..

Greetz

KurtTheBird

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26 Antworten
am 19. Januar 2005 um 20:33

In 22 Jahren ;)

Soweit zumindest die Theorie... du kannst nicht mehr Rabatt übertragen als du selber er"fahren" hättest können, und das ist halt ab frühestens Führerscheinbesitz.

Ob es da sonstige Tricks nch gibt weiss ich nicht, aber so ists zumindest auch bei meiner Versicherung geregelt und glaube ich allgemein auch so üblich.

Grüße

Bruno

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 20:53

Wenn wirklich so streng nach Jahren geregelt, müsste ich wirklich 22 Jahre einen Führerschein haben, um auf 30% zu kommen..

Naja..in 7 Jahren komme ich auf 45%..das sollte ich mir dann auch schon leisten können..

Themenstarteram 19. Januar 2005 um 20:57

Kann man denn so allgemein sagen, dass ich nicht mehr Schadenfreiheitsklassen bekommen kann als die Anzahl der Führerscheinjahre oder gibt es da noch andere Regelungen, eventuell von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich..?

am 19. Januar 2005 um 21:08

Nein, die gibt es nicht mehr ;)

Du kriegst definitiv maximal soviele Jahre wie du Führerschein hast - fertisch :)

Evtl. Schäden aus dieser SF-Klasse werden übrigens mit angerechnet....

Bsp. für den Zweitwagen:

Jahr / SF Zweitwagen / übertragbare SF

2005 --> SF24 / SF0 (oderSF1/2, wurscht dann)

2006 --> SF25 / SF1

2007 --> SF25 / SF2

Wenn z.B. in 2008 übertragen wird, gibts die SF3.

Hast dir aber in 2007 nen Schaden geleistet, wird von der 2 in die 1/2 gestuft, für dich gäb es also die SF 1/2 in 2008. ;)

Also - das ist net ganz so einfach.

Weil es zwei Grundlagen gibt:

a) nur soviele SF-Klassen wie Führerscheinjahre

b) du musst den Wagen aus dem Vertrag von dem die SF-Klasse kommen soll, mitgefahren sein über diese Jahre (was ja bei diesem Zweitwagen gegeben ist)

Also wie gesagt - niemals kriegste alles mit.

Und jetzt gibts zwei Varianten:

A) Du kriegst in 5 Jahren (trotz 7 Jahre Führerschein) nur die SF5 mit (weil der Vertrag dann 5 Jahre seit der letzten Übertragung lief)

B) Du kriegst in 5 Jahren die SF7 mit

Ich kenn Variante a - aber man hat mir hier auch schon andres gesagt :)

Grüße

Schreddi

über die Variante "A" wirste

bei seriösen Versicherungen nicht

rum kommen ;) !

am 20. Januar 2005 um 9:58

OKay, da bin ich beruhigt - dachte, ich wär der einzige, der die Variante kennt :)

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 20. Januar 2005 um 13:27

Eigentlich ist es ja auch kein Umstand, dass der Wagen über meinen Vater versichert ist. Angemeldet ist er ja sowieso auf mich und die Versicherung wird auch von meinem Konto abgebucht..

Ich möchte nur die Versicherung umschreiben lassen, weil ich mir in einigen Jahren nen Youngtimer für Treffen etc. zulegen möchte und den dann über 07er anmelden möchte, aber da muss ich ja ein Alltagsauto nachweisen, was ich ja auch habe, was aber nicht auf mich versichert ist..

Ist es überhaupt nötig, dass das Auto auf mich versichert ist..? Reicht es nicht, dass es auf mich zugelassen ist..?

Yo,

dazu habe ich jetzt auch mal ne Frage, wollte deswegen nicht extra nen neuen Thread eröffnen. Ich habe jetzt seit 2 Jahren und 3 Monaten meinen Führerschein. Habe einen Polo gefahren, der auf meinen Vater versichert gewesen ist. Mittlerweile stehe ich auf 100% Haftpflicht und 115% Kasko-Beitrag. Jetzt will ich mir nen Bora holen und den auf meinen Namen versichern und anmelden. Weiß einer, ob ich jetzt auf diesen Prozenten weiterfahren kann? Zusatz: Versicherung ist die DBV.

Und wie ist das jetzt, wenn das nicht geht. Wenn ich dann zu einer anderen Versicherung fahre, muss ich ja wahrscheinlich ganz von vorne anfangen, oder? Die ganzen Prozente laufen ja auf meinen Vater. DAnke für eure Hilfe.

am 30. Januar 2005 um 11:18

Hi,

Rabattübertragung ist natürlich möglich, wenn dein Vertrag bei der aktueollen Versicherung nix andres vorschreibt - sieht aber nicht so aus.

Also 2 Jahre und3 Monate die Fleppen?

Ergo - November 2003 gemacht

--> aktuell zu übernehmen ist die SF1 (entspricht jenen 100%) (haut also alles hin)

Du kannst also zu jeder (!) Versicherung gehn und dir Angebot für die SF1 machen lassen.

Dein Vater überschreibt dir per Abtretungsfomular die SF-Klasse 1 die bisher ihm gehörte für den Zweitwagen.

That's it - kannst also problemlos machen.

Achtung - wenn du noch unter 23 bist, lohnt es sich evtl. noch nicht, auf dich zu überschreiben - lasses mal durchrechnen :)

Grüße

Schreddi

am 30. Januar 2005 um 11:20

Zusatz:

Leg dich net auf die Prozente fest, eine andere Versicherung kann die SF1 mit 90 oder irgendwas Prozenten haben - in den meisten Fällen werden es 100 sein, aber wunder dich nicht, wenn es abweicht.

Relevant ist eben die SF-Klasse (SF1)

Grüße

Schreddi

am 30. Januar 2005 um 11:32

@greenpolo6n

Die Prozente und SF sind natürlich auf andere Versicherungen übertragbar, musst also net bei 0 anfangen wenn du dir ein neues Auto kaufst oder die Versicherung wechselst. Wäre ja quatsch. Worauf du dich da nicht auf die Prozente verlassen solltest. Wichtig sind bei den Versicherungen die Schadensfreien Jahre, also die SF. Das übertragen der Prozente bzw. SF macht in dem Fall Sinn, wenn man bsp 22 ist und hatte noch kein eigenes Fahrzeug und kauft sich dann eins. Wenn du mit 22 dein erstes Auto zulegst musst du bei 190 % oder wie hoch die auch immer sind oder halt SF 0 anfangen, wenn man dir die SF aber überträgt, dann kriegst du die Schadensfreien Jahr schonmal angerechnet. Das hab ich bei meinem Vater jetzt gemerkt, hab mir nach seinem Tod die Versicherung mit SF überschreiben lassen, bringt mir aber nicht sonderlich viel, sozusagen sogar Nachteil, weil ich jetzt bei 100 % und SF 1 bin. Da ich mit 16 Jahren den damaligen 1b Führerschein gemacht hab und das Krad auf mich angemeldet hab und danach ein Motorrad gekauft hab, bin ich da jetzt bei SF 5 und 55 %, also wäre es klüger gewesen, ich hätte das Auto auf meine Prozente angemeldet. Jetzt kann ich aber die Versicherung bei der ich das Motorrad versichert hab, bitten, dass die die SF an die Versicherung wo das Auto versichert ist übertragen, dann bin ich wenigstens wieder bei mindestens 55 %. Klingt etwas verwirrend, aber so sind die Versicherungen nun mal, hab das selbst schon mitgekriegt. Wenn man da anruft um was nachzufragen, dann weiß der eine net was der andere macht.

OK, erstmal danke für eure auskunftreichen Antworten. Ja, das Problem ist, dass ich meinen neuen Wagen nicht über meinen Vater zulassen soll. Das sind halt die Meinungsverschiedenheiten zwischen meinem Vater und mir. Aber ich bin ja auch erst 20 Jahre alt. Teuer wird es so oder so. Aber ich kann mir das zum Glück leisten.

am 30. Januar 2005 um 23:20

Der Vorteil ist dabei, dass du halt dann schon bei SF 1 bist und net bei SF 0 anfangen musst, wenn man dir die Rabatte übertragen kann, is dann doch eine kleine Ersparnis. Aber jetzt mal ne andere Frage: Bist du bei 100 % Haftpflicht oder is es eher der Zweitwagen, das ja dein Polo war, deines Vaters?

Yo,

also ich bin bei 100% Haftpflicht und 115% Vollkasko. Hatte ich den 2 Jahren ne Menge Unfälle. Mir ist 2mal einer reingefahren und ist abgehauen und ich musst die Schäden jedes Mal selber bezahlen. Aber es ist der Zweitwagen von meinem Vater.

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