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Rad / Felge verloren, Übernimmt Kasko / Hapfpflciht den Schaden?
Hallo in die Runde,
folgendes ist passiert:
Habe an meinem BMW (3 Jahre alt, 85TKM) das rechte Vorderrad (Felge mit Reifen) bei Tempo 80 / 90 auf der Landstraße „verloren“. Der Schaden der dadurch entstanden ist, scheint auf den ersten Blick für mich als Laie beachtlich. Es ist jedoch daraus kein Unfall entstanden, also weder Dritte noch Leitblanke wurde beschädigt. ALSO GLÜCK gehabt!!!
Felge, Radaufhängung, Reifen und Bremsanlage sahen nicht gut aus, Radkasten hat auf den ersten Blick nichts abbekommen. Fraglich ist das Fahrwerk an sich…
NUN DIE FRAGE (Vollkasko? Haftplicht? Persönliches Pech?) - konnte über Suche und Google keine Treffer verzeichnen.
1
Übernimmt die Kosten die entstanden sind die Voll-Kaskoversicherung?
Bin bei der großen Direkt-Versicherung aus der TV Werbung, Eigenanteil 250 €.
Der Schaden kann so wie oben beschrieben ja mal schnell über 2000 € gehen. Gutachten wird noch erstellt.
2
Mein Nachbar hat den Radwechsel vor Ostern (also locker 2000 KM mit dem Reifen gefahren) für mich gemacht. Ich selbst konnte wegen Arm im Gips nicht. Kann seine Haftpflicht dafür aufkommen? Habe keine Lust den mit rein zu ziehen, aber bei einer bestimmten Größenordnung…
Er hat das einmalig(!) und nur weil ich es bin gemacht, also keine „geheime“ Schraubergarage aus dem Hinterhof…!
3
Da ich mir sicher bin, dass mein Nachbar das gut gemacht hat – ich stand dabei. Kann es sein das ein Diebstahl fehlgeschlagen ist? Original 18“ Alufelgen? Also das jemand die Felgen klauen wollte und dabei gestört wurde? Nur wie soll ich das gegenüber der Versicherung nachweisen?
Also was ist passiert:
Habe seit ca seit 40 Km ein leichtes wummern bemerkt, aber weder an der Lenkung noch am geradeauslauf ist mir was aufgefallen. Auf der Landstraße dann bei Tempo 80 – 100 ist es dann passiert, habe es nicht gleich verstanden und den Wagen noch gute 100 – 200 Meter auslaufen lassen…
Die Felge hing nur noch ein einer Radschraube auf der Radaufhängung, der Reifenwechsel (siehe 2.) war vor ca 10 Wochen und 2500 Kilometer. Boardsteinkontakt oder ähnliches hatte ich nicht - sicher.
Wenn ich mich an der Wechsel der Reifen zurück erinnere bin ich 99% sicher das mein Nachbar die Muttern seinerzeit fest gezogen hat. (nutzte jedoch keinen Drehmomentschlüssel). Ich selbst konnte nicht, … Er ist weder Profi noch Halb – Profi machte das also aus Freundschaft.
Also der ADAC musst mich abschleppen und Auto steht aktuell am Hof bis ich eine Werkstatt beauftrage, will erst mal gucken was ich beachten sollte, also bei Versicherung und ggfs. noch Anzeige bei Polizei (sofern Diebstahl wahrscheinlich ist)
Beste Antwort im Thema
Meiner Ansicht nach, handelt es sich hier um einen Betriebsschaden. Dann wird es eventuell auch nix mit der VK. Bin aber kein Versicherungsfachmann.
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42 Antworten
Also Erstens, die PHV vom Nachbarn kommt nicht auf. Es handelt sich um eine Gefälligkeitshandlung und damit ist er nicht haftbar und deshalb muss die PHV nicht zahlen.
Zweitens natürlich ist es ein VK-Schaden. Deiner Versicherung den VK-Schaden melden, die veranlassen das weitere, bzw. geben Dir Bescheid, ob sie einen Gutachter schicken oder ob Du gleich reparieren lassen kannst.
Denke mal Du willst reparieren lassen und es ist kein wirtschaftlicher Totalschaden.
Nur noch achten ob Werkstattbindung, aber das sagen dir die von der Versicherung.
Das mit dem versuchten Diebstahl, dürfte nicht nachweisbar sein. Gut möglich, aber keine Chance.
Ja es bleibt die Ungewissheit. Hat der Nachbar einen Fehler gemacht oder wurde versucht das Ding zu stehlen?
Gruß Frank,
das wird sich wohl nicht klären lassen.
Eventuell solltest du die Schadensmeldung ,falls noch nicht erfolgt,nicht so formulieren wie hier im Forum.
Einfache Fakten reichen.
As jedem Wort zuviel wird oft ein Hacken gebogen.
Bopp19
Meiner Ansicht nach, handelt es sich hier um einen Betriebsschaden. Dann wird es eventuell auch nix mit der VK. Bin aber kein Versicherungsfachmann.
Zunächst erstmal herzlichen Dank!
Habe eben Angst, dass es die Versicherung es als Betriebsschaden auslegt. Konnte dazu nichts finden.
Aber gut, wenn die Haftpflicht vom Nachbar nicht aufkommt und ich versuchten einen Diebstahl nicht nachweisen kann (wie auch...) bleibt mir ja nichts anderes übrig als direkt bei der Versicherung zu melden - versuche mich kurz zu halten, danke für den Hinweis.
Da wir in Bayern morgen Feiertag mache ich das aber erst am Freitag.
Hat hier den jemand Ahnung, wann genau ein Betriebsschaden vorliegt? Reifen platten fahren gut, aber hier in dem Fall?
Echt merkwürdig wich sich Muttern nach 2000 Km einfach so lösen, dass das Rad abfällt....???
Ein Unfallschaden sehe ich da nicht, wird mit der VK schwierig. Man sollte mal in seinen AKB nachschauen, ob sowas mitversichert ist.
Definitiv kein Kaskoschaden.
Ein Blick in die Papiere schadet nie - wird das aber nur bestätigen
Kasko käme nur in Frage, wenn der Schaden aufgrund eines "plötzlich eintretendes von außen einwirkendes Ereignisses" entstanden wäre, also wenn zum Beispiel plötzlich ein Baum im Wege steht.
Sehe ich etwas anders(subjektiv ohne rechtliche Hinterbildung).
50 Euro für ein Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt wäre mir die Angelegenheit schon wert.
Kenne ich /hat mein Onkel und meine Tante auch schon mal gehabt ,bringen den Te nicht weiter.
Im Versicherungswesen zählt nich der/das Konjungtiv sonder nur Fakten.
Dies ist meine persönliche Meinung ,ohne Rechtshintergrund.
Bopp 19
Könnte aber auch der "Scherz" eine "Spaßvogels" sein- kommt hier in letzter Zeit vor.
Also auch in diese Richtung nachforschen lassen.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 25. Mai 2016 um 17:29:38 Uhr:
Sehe ich etwas anders(subjektiv ohne rechtliche Hinterbildung).
Im Versicherungswesen zählt nich der/das Konjungtiv sonder nur Fakten.
Hast du nicht so richtig verstanden: "Käme" in Frage kannst du auch als "würde in Frage kommen"lesen. Dann kommt die Bedingung, die den Konjungtiv zum Indikativ wandeln würde, wenn sie zuträfe.
Da das Ereignis, welches einen Kaskoschaden begründen würde, nicht eingetreten ist (dies ist das Faktum. welches allein die Versicherung interessiert), eben kein Kaskoschaden.
@TE: Die 50 EUR (ob die reichen?) kannst du dir sparen, wenn du Mitglied eines Automobilklubs bist. Das Telefongespräch und den folgenden Gang zum Anwalt kannst du dir sparen, wenn du deine Versicherungsbedingungen selbst durchliest (in denen wird das definiert).
Es gibt hier ja ein paar Versicherungsfachleute (ich mein, die es tatsächlich sind) - vielleicht äußern die mal eine von Fachwissen untermauerte Meinung. Dann lerne ich anschließend ggf. um.
Zitat:
@Omegawuzi schrieb am 25. Mai 2016 um 17:51:11 Uhr:
"Spaßvogels" sein- kommt
Wobei die Tatsache das die "Spaßvögel" verstärkt zu Saisonwechsel auftreten liegt natürlich der Verdacht nahe das diese sich am Ende eher als eigener Montagefehler entpuppen. Wie der TE schrieb nutzte der Nachbar auch keinen Drehmomentschlüssel. Und das könnte schon die Ursache sein.... 40km lang wummern. ... da wars dann wohl schon lose. Ich könnte mir auch vorstellen das das bei der VK eng wird. Melden kannst du es ja....
Nach meiner Auffassung handelt es sich nur teilweise um einen nicht zu erstattenden Betriebsschaden.
Das Lösen des Reifens und die Beschädigung der Felge und des Reifens sind nicht zu erstatten.
Die Schäden, die durch das Aufsetzen nach Lösen des Rades entstanden sind, würde ich über die VK bezahlen.
Es ist natürlich auch nicht richtig, dass eine PHV grundsätzlich keine Gefälligkeitschäden reguliert.
Das hängt schlicht davon ab, was für eine Versicherung abgeschlossen wurde (gleiches gilt für Schäden an Mietsachen etc.).
germania arbeitet für eine seeeehr kulante Versicherung - meine würde wohl nur das bezahlen, was sie vertraglich zahlen muss. Ich kenne aber nur die für mich geltenden Versicherungsbedingungen - vielleicht bin ich ja reingefallen uns sollte wechseln.
Zitat:
germania arbeitet für eine seeeehr kulante Versicherung - meine würde wohl nur das bezahlen, was sie vertraglich zahlen muss. Ich kenne aber nur die für mich geltenden Versicherungsbedingungen - vielleicht bin ich ja reingefallen uns sollte wechseln.
Die Zeiten mit der Kulanz sind lange vorbei, bin auch im Ruhestand.
Ich nehme mal ein Beispiel.
Motorhaube geht während der Fahrt auf und schlägt gegen das Dach.
Bist Du der Ansicht, dass der Schaden an dem Dach als Betriebsschaden anzusehen ist, wenn sich die Haube losgerissen hat?