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Rad-/Reifenkombination
Hallo,
Ich blicke irgendwie nicht durch welche Felgen und Reifen ich nun auf meinen Audi A5 2.0 TFSI Quattro Sline EZ 2011 draufmachen darf ohne das ich zum TÜV muss.
Folgendes habe ich mir gekauft:
MAM A1 schwarz glanz 8.0 x 19 (LK 5/112, ET 30) mit Reifen 235/35 R19 91.
Beigefügt ein Bild der Größen welche in meiner Übereinstimmungsbescheinigung stehen.
Darf ich die gekauften Felgen/Reifen nun einfach montieren, oder muss ich damit zum TÜV? Ansonsten ist alles Serie an meinem Fahrzeug.
Vielen Dank für eure Hilfe.
VG
Patrick
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25 Antworten
Hallo Gemeinde,
ich habe eine A5 Sportback bestellt und erwarte ihn in KW37. Nun wollte ich mir bereits für den Winter entsprechende Kompletträder im Zubehörhandel zulegen. Mein Händler ist leider nicht in der Lage mir mitzuteilen welche Kombinationen zulässig sind.
Ich möchte nämlich keine Abnahme beim TÜV provozieren.
Daten des Wagens:
A5 Sportback 2.0TDI, 150PS
Hat jemand das gleiche Modell bzw. die Vorgängermaschine mit 143PS oder 177PS und kann mal in seine Papiere schauen, welche Räder/Reifen erlaubt sind? Würde mir sehr weiterhelfen.
Vielen dank.
Grüße
Zlatan
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässige Rad/Reifenkombination A5 Sportback' überführt.]
Die zulässigen Kombinationen sind bei allen A5´s gleich,
egal welcher Motor.
In der EWG-Bescheinigung sind alle Größen bis zur ausgelieferten Größe aufgeführt.
Bedeutet: Bestellt mit 9x19 255/35 dann sieht deine EWG so aus:
(siehe angehängtes Bild)
Was fehlt, sind die 9x20 ET29 Doppelspeichen mit 265/30.
Wenn Du dich im Zubehör umschaust, nutze einen Onlinekonfigurator.
Dabei siehst Du, was mit ABE zu fahren ist.
Gruß Cokefreak
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässige Rad/Reifenkombination A5 Sportback' überführt.]
Ich hoffe man darf es hier posten...
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässige Rad/Reifenkombination A5 Sportback' überführt.]
Hallo Cokefreak, Hallo Audiflo1104,
vielen dank für die schnelle Hilfe. Für den Winter reichen mir 17" und jetzt habe ich dank euch alle wichtigen Informationen. Weiß auch nicht warum mein Händler sich so angestellt hat.
Ich hab ihn gebeten doch einfach mal in die Bescheinigungen seiner ausgestellten Fahrzeuge zu schauen, aber der hat gemeint das es genau das gleiche Modell sein muss, weil das vom Motor abhängig sein soll. Aber egal. Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, darf man nicht mehr allzu viel Engagement vom Verkäufer erwarten.
Also noch mal, danke an euch.
Beste Grüße
Zlatan
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässige Rad/Reifenkombination A5 Sportback' überführt.]
Zitat:
Original geschrieben von Zlatan75
Hallo Cokefreak, Hallo Audiflo1104,
vielen dank für die schnelle Hilfe. Für den Winter reichen mir 17" und jetzt habe ich dank euch alle wichtigen Informationen. Weiß auch nicht warum mein Händler sich so angestellt hat.
Ich hab ihn gebeten doch einfach mal in die Bescheinigungen seiner ausgestellten Fahrzeuge zu schauen, aber der hat gemeint das es genau das gleiche Modell sein muss, weil das vom Motor abhängig sein soll. Aber egal. Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, darf man nicht mehr allzu viel Engagement vom Verkäufer erwarten.
Also noch mal, danke an euch.
Beste Grüße
Zlatan
Da wäre ich aber längste Zeit Kunde gewesen.
Normal druckt er dir eine Seite aus mit allen möglichen Größen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässige Rad/Reifenkombination A5 Sportback' überführt.]
Bei Winterreifen stellt sich immer die Frage, ob eine Schneekettenzulassung benötigt wird. Für die 7,5Jx17-Felge von Audi gibt es z.B. keine, sondern nur für die Winterfelge 7,0Jx17 (w.i.m.r.e.). Das kann bei anderen Anbietern aber wieder anders sein und letztendlich muss man immer im jeweiligen Gutachten nachschauen.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässige Rad/Reifenkombination A5 Sportback' überführt.]
Hallo zusammen,
dank eurer Unterstützung habe ich nun passende Felgen und Reifen gefunden. Mein Händler "bemüht" sich immer noch mir die Informationen zu besorgen. Ich lass ihn mal machen und bin gespannt, ob und welche Antwort ich bekommen werde. Aber unkommentiert werde ich das gegenüber meinem Händler nicht lassen.
Hier ein Bild und die Daten:
Felge: Alutec PS12 7,5 x 17 ET28
Reifen: Dunlop SP Winter Sport 4D 225/50 R17 98H
Sorry für die schlechte Bildqualität (Handyfoto in der Garage).
Grüße
Zlatan.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zulässige Rad/Reifenkombination A5 Sportback' überführt.]
Nicht Originale Felgen must du immer vorführen.
http://www.mamfelgen.eu/.../...M%20A1%2080x19%205L112%2066,6%20ET30%20(Audi,Mercedes).PDF
Wo auch immer Du die Dinger gekauft hast, gab es offenbar keine Beratung. Nicht gut, aber das kannst Du hier nachlesen, da findest Du das passende Gutachten von MAM zu Deinen Felgen ...
Den Hinweis kann ich mir nicht verkneifen: Du wirst die gewählte Kombination im Radkasten suchen müssen, da sie schmal und recht tief im Radkasten steht.
EDIT: ich habe gerade konkret nachgeschaut, da ich die MAM A2 mit 235/35 R19 mal drei Monate als Winterräder hatte und dann mitten in der Wintersaison wegen der Optik und des für meine Belange nicht so dollen Fahrverhaltens (verglichen mit 265/30 R20). Ich musste damals eine Vorführung machen, um die Felgen mit der bereits bestehenden Umrüstung mit nachträglicher Tieferlegung abnehmen zu lassen. War aber easy, wie gesagt, schmaler geht es kaum, da eckt nirgendwo etwas an beim Einfedern.
Es gibt auch Zubehörfelgen die eine ABE haben, mit der Du nicht zum TÜV musst. Das ist jedoch vom jeweiligen Gutachten abhängig und kann nicht an bestimmten Dimensionen oder Reifengrößen festgemacht werden.
Ansonsten darfst Du nur original Felgen mit entsprechende Freigabe für Dein Fahrzeug fahren. Auch hier spielen die Dimensionen der Felge keine Rolle. Die möglichen Größen stehen in der EWG-Übereinstimmungbescheinigung (gehört normal zum Brief oder gibts beim Fahrzeughersteller). Es muss jedoch für die jeweilige Teilenummer der Felge eine Freigabe vom Hersteller geben. Nicht jede Felge passt auf jede Variante (zb. Motorisierung), auch wenn die Dimensionen gleich sind (Stichwort: Bremsanlage).
Ich verstehe nicht warum immer wieder gekauft wird ohne sich vor schlau zu machen.
Ist genauso als wenn ich einen Diesel fahre dann einfach Benzin tanke und mich wundere warum der Motor nicht läuft.
Siehe nach auf der Seite www.reifenrechner.at
Zitat:
@Padde83 schrieb am 6. März 2016 um 11:32:30 Uhr:
Darf ich die gekauften Felgen/Reifen nun einfach montieren, oder muss ich damit zum TÜV? Ansonsten ist alles Serie an meinem Fahrzeug.
Sofern, diese Auflage aus dem passenden Teilegutachten nicht zutrifft:
"R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. "
gibt´s keine Probleme,
allerdings ist eine " TÜV-Änderungsabnahme"
bei Teilegutachten immer Pflicht
"A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen. "
Vielen Dank für eure Antworten. Klar sollte man sich vorher informieren, dachte auch das hätte ich getan. Ich war der Meinung, wenn man alle Auflagen im Gutachten erfüllt, dann muss man nicht zum TÜV, aber da lag ich dann wohl falsch.
Mit der Reifengröße habe ich tatsächlich etwas Mist gebaut, wollte eigentlich 245/35r19 haben.
Anbei mal das Gutschten zur Felge. Hier steht leider tatsächlich bei den Reifenauflagen die R37.
Zitat:
@touaresch schrieb am 6. März 2016 um 12:15:37 Uhr:
Zitat:
@Padde83 schrieb am 6. März 2016 um 11:32:30 Uhr:[/i
"A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen. "
Ja wenn die Auflage A02 im Gutachten steht, dann muss das natürlich gemacht werden, aber diese Auflage ist ja nicht gegeben in meinem Gutachten, daher bin ich davon ausgegangen, dass ich nicht zum TÜV muss und solange die restlichen Auflagen erfüllt werden es reicht, das Gutachten mitzuführen. So wurde es mir auch von einem Bekannten (KFZ Meister) gesagt.
Aber das ist definitiv falsch?