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Radabdeckung nach hinten

Themenstarteram 9. April 2008 um 10:52

Mahlzeit,

meines Wissens muss doch die Lauffläche des Reifens nach oben hin vom Blech abgedeckt sein...

Nach hinten auch? Nee - oder?

Kann mir da mal bitte jemand den Auszug aus der StVo zukommen lassen worin das geregelt ist?

1000 Dank

Jens

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31 Antworten
am 9. April 2008 um 13:19

hmm laut meines wissens MUSS die radlauffläche IM radkasten sein also oben her, von hinten eigendlich nicht

also gem. meinen lustigen erfahrungen beim tüv muss die lauffläche auf der oberseite abgedeckt sein. der prüfer hat aber rumgemosert, dass vorn und hinten die lauffläche nicht abgedeckt sei und das solle man doch noch machen, weils besser aussieht. lange rede, kurzer sinn: von oben ja, von vo und hi nicht...

Dein Wissen ist dann leider falsch...

Auto´s mit EG-Gen. (ab etwa 96) müssen die Felge abgedeckt haben. Fz. von davor müsste in etwa 10cm über der Achsmitte und dann ein Winkel von glaub 35° die Lauffläche abgedeckt sein... Da gibt es auf jeden Fall eine passende Formulierung...

Zu Beachten: TÜV+DEKRA haben interne Richtlinien, die besagen dass nach der neuen Version vorzugehen ist... Das ist wie gesagt INTERN... Beim Astra sieht so ein Schnabel meiner Meinung nach eh nicht schick aus...

Themenstarteram 9. April 2008 um 13:42

also ich hab mir heute felgen eintragen lassen... der typ hat dann im eintragungstext vermerkt dass eine radabdeckung vorhanden sein muss...

da müsste ich ja die ganze seitenwand hinterm rad rausflexen und verbreitern >.<

nun wäre es wichtig dass ich das schriftlich habe was, wie und vor allem in welchem umfang diese abdeckung vorhanden sein muss damit ich den wisch bei ner kontrolle vorzeigen kann...

Was genau steht in dem Abnahmetext? (Wortlaut!)

Themenstarteram 9. April 2008 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

Was genau steht in dem Abnahmetext? (Wortlaut!)

"erforderliche radabdeckung an der hinterwachse war bei der abnahme hergestellt"

Na was willste mehr, der Text sagt doch, dass alles gut is.

würde ich auch sagen. ich versteh das so, das deine karosse so vorbereitet wurde, dass die neuen reifen drauf dürfen... 

Themenstarteram 9. April 2008 um 13:58

war bei der abnahme hergestellt heißt aber nicht dass die abdeckung bei ner kontrolle hergestellt ist...

das sieht in etwa so aus

Themenstarteram 9. April 2008 um 13:59

oben geht das blech drüber... aber der reifen läuft "außerhalb" der stoßstange...

schönen gruß an den 1. april...

seit dem is da eine regelung in kraft, die die abdeckung der hinteren lauffläche zum schutz vor übermäßßigen aufwurf von steinchen und wasser etc. regelt.

@bimmel: hast mal bilder mit deinen neuen felgen?

am 9. April 2008 um 15:03

ne oder wasn das fürne schrottregelung !? O.o

am 9. April 2008 um 15:03

Im Sommer-Fred sind 2 Bilder von den Teilen...sieht ganz schick aus!

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