1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Radfahrer mitgenommen... Nicht Schuld! Aber....

Radfahrer mitgenommen... Nicht Schuld! Aber....

Themenstarteram 9. Dezember 2009 um 19:59

Wie der Threadtitel schon sagt geht es um einen Verkehrsunfall mit einem Radfahrer den meine Freundin die Tage hatte.

Es geht hier nicht um die Schuldfeststellung oder dergleichen. Das ist schon alles geklärt... Der Radfahrer war besoffen unterwegs, nach eigenen Aussagen "etwas verträumt" und hatte dann die Rote Ampel als komisches, nicht zu beachtendes etwas gewertet und erstmal quer über die Fahrbahn....

Naja, Polizei war da, er bekommt/bekam gleich ne Anzeige wegen Gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr usw...

Nun kommen wir auch zu meiner Frage. Der Typ wahr wohl schon relativ bekannt bei den Freunden und Helfern, wollte eigentlich nach dem Unfall direkt auch abhauen mit der Begründung das eh nix zu holen bei ihm ist usw...

Da nun auch keine Versicherung bei Ihm vorhanden ist weis ich nun auch das eine weitere Verfolgung eigentlich sinnbefreit bei einem Hartz IV empfänger ist. Ganz so einfach möchte ich Ihn aber nicht davon kommen lassen.

In welcher Form muss ich Ihm unsere Forderung mitteilen?! Denke mal schriftlich. Sonst noch was zu beachten?

In welchen Fristen muss ich Ihn dann anmahnen?

Ab wann kann ich einen Mahnbescheid erstellen? Weis zufällig jemand was das kostet? Es geht hier immerhin um 1400,- Euro Schaden an einem 9 Monate alten Seat Ibiza...

Fällt jemandem noch ein anderer Weg ein um an Geld zu kommen!? Und jetzt nicht mit Vollkasko... Das rechnet sich einfach nicht bei meiner Freundin...

Vielen Dank schonmal!

Gruß

Benny

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

@Schöneberg: sag mal, ist Dir  langweilig oder warum nimmt dieses Gespamme im Versicherungsforum jetzt so überhand?

Das Forum hier dient Leuten dazu, sich zu informieren. Wenn sie nur Palaver lesen wollen, gehen sie zu Facebook...

Ich bin (zum Glück) kein Mod.  Aber mich nervt es...

Nicht nur dich, Hafi.

@Schoeneberg: Tue doch vielen einen Gefallen und spamme im Fahrzeugpflegeforum oder sonstwo.

Hier ist es einfach nur lästig, dein sinnfreies Geschmiere lesen zu müssen!

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

2 betrunkene Stammkunden im Spätkauf meines Onkels stießen im Streit mal meinen Motorroller um, die Polizei kam und sagte mir gleich, bei den beiden sei nix zu holen. Sie waren beide Arbeitslos und wohnten in einem Obdachlosenheim. Ich habs dann privat mit denen geklärt. Den Schaden von 150 Euro haben sie sich geteilt und mir monatlich jeweils 25 Euro gegeben. Vielleicht hilft ja ein Gespräch mit dem Kerl, besser Stück für Stück als garnicht

***EDITIERT - Rest entfernt aufgrund groben Unsinns (Schreddi)***

Besorg dir einen Vollstreckungstitel. Der ist 30 (!) Jahre gültig.

Themenstarteram 9. Dezember 2009 um 20:07

Zitat:

Besorg dir einen Vollstreckungstitel. Der ist 30 (!) Jahre gültig.

Was ich ja mit dem Mahnbescheid erreichen würde, solange er ihm nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Dann müsste ich ja einen Zivilprozess anstrengen... Und der kostet Geld...

@schoeneberg:

Auf Dich hab ich ja irgendwie gewartet... ;) Aber leider hat der gleich schon abgewunken von wegen nix zu holen... der kennt das wohl schon alles... Aber Plan B ist natürlich immer im Kopf... ;)

Wieso wartest du auf mich, bin doch kein Bus 8-|

Hallo,

so- ich musste dann dem Niveau des Forums kurzzeitig mal wieder auf die Sprünge helfen.

Auich wenns vielleicht im ersten Moment spaßig gemeint ist - ich verstehe bei vermeintlicher Selbstjustiz keinerlei Spaß.

In Zukunft sind derartige Sprüche zu unterlassen.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von bennyb21

 

Ab wann kann ich einen Mahnbescheid erstellen? Weis zufällig jemand was das kostet? Es geht hier immerhin um 1400,- Euro Schaden an einem 9 Monate alten Seat Ibiza...

Der Mahnbescheid ist hier der einzige Weg.

Kostet bei der genannten Schadenhöhe EUR 32,50, welche natürlich auf die Forderung addiert werden, aber zunächst beim zuständigen Amtsgericht zu entrichten sind.

 

Wenn aber von vornherein klar ist, dass bei dem Schuldner nichts zu holen ist, kann man sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit stellen, auch wenn ein Vollstreckungstitel grundsätzlich 30 Jahre gültig ist.

 

Geht der Schuldner dann irgendwann den Weg über die Privatinsolvenz, kann man auch den Vollstreckungstitel im Kamin verfeuern.

 

Ärgerlich so etwas, aber nicht viel zu machen in einer solchen Sache.

Hi,

 

@TE: bei einem Gegenstandswert von 1400 EUR liegen die Verfahrenskosten in 1. Instanz insgesamt bei knapp 1000 EUR, wenn Du zuerst einen RA mit der außergerichtlichen Durchsetzung beauftragst, dann einen Prozess führst und am Ende die ganzen Kosten trägst, weil beim Gegner nix zu holen ist.

 

Das Ganze ist also für die in hohem Maße unwirtschaftlich, wenn Du ohnehin schon weißt, dass der andere nix hat.

 

Du kannst ihm einen Brief schreiben und erstmal mit der großen Keule drohen, aber wenn er wirklich mittellos ist, wird ihn das kaum beeindrucken.

 

Ich würde, wenn ich wüßte, dass weder eine Versicherung besteht, noch sonst etwas drin ist, auf keinen Fall dem schlechten Geld noch gutes hinterher werfen...

 

Meld es der Kasko und buche es als allgemeines Lebensrisiko ab...

 

Schöne Grüße

Hafi

 

@Schöneberg: sag mal, ist Dir  langweilig oder warum nimmt dieses Gespamme im Versicherungsforum jetzt so überhand?

Das Forum hier dient Leuten dazu, sich zu informieren. Wenn sie nur Palaver lesen wollen, gehen sie zu Facebook...

Ich bin (zum Glück) kein Mod.  Aber mich nervt es...

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

@Schöneberg: sag mal, ist Dir  langweilig oder warum nimmt dieses Gespamme im Versicherungsforum jetzt so überhand?

Das Forum hier dient Leuten dazu, sich zu informieren. Wenn sie nur Palaver lesen wollen, gehen sie zu Facebook...

Ich bin (zum Glück) kein Mod.  Aber mich nervt es...

Nicht nur dich, Hafi.

@Schoeneberg: Tue doch vielen einen Gefallen und spamme im Fahrzeugpflegeforum oder sonstwo.

Hier ist es einfach nur lästig, dein sinnfreies Geschmiere lesen zu müssen!

Sachtmal was wollt ihr denn, was mir da passiert ist und ich geschrieben habe war die gleiche Situation wie ihm passiert ist und ich hab geschrieben wie ich sie gelöst hatte.

Zitat:

Original geschrieben von Schoeneberg30

Wieso wartest du auf mich, bin doch kein Bus 8-|

Und was ist das? Selbst auf die Aussage des TE das er auf dich gewartet hat, ist so was einfach unnötig und damit Spam.

Grüße

Steini

Ja ihr braucht ja nicht so kleinkariert zu sein. Schau dir mal jeden andren Thread an wie da gespammt wird. Das war zumindest indirekt auf seine Frage...Ich krieg das Gefühl, dass euch nicht meine Beiträge stören, sondern ihr irgendwie etwas gegen mich persönlich habt...

am 9. Dezember 2009 um 22:36

Wenn bei dem Radfahrer wirklich nix zu holen ist, dann sieht es wohl schlecht aus. Ich habe auch einen Vollstreckungstitel gegen einen P...... Diesen habe ich 1994 erwirkt. Ich habe jetzt 15 Jahre nix holen können. Ab und zu sehe ich den Typen am Marktplatz mit seinen "Freunden" saufen. Meistens am Monatsanfang :)

Den Schaden wirst du wohl aus deiner eigenen Tasche zahlen müssen oder deine Vollkasko in Anspruch nehmen...

Jupp - und jeder weitere Vollstreckungsversuch kostet ja auch wieder Geld.

Das wird zwar auch zur Forderung addiert - aber: Siehe Mahnbescheid - zunächst ist man selbst in der Zahlungspflicht hierfür.

 

Ausser weiteren Kosten für einen selbst kommt da in solchen Fällen i.d.R. nichts bei herum.

am 10. Dezember 2009 um 0:03

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Wenn aber von vornherein klar ist, dass bei dem Schuldner nichts zu holen ist, kann man sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit stellen, auch wenn ein Vollstreckungstitel grundsätzlich 30 Jahre gültig ist.

Geht der Schuldner dann irgendwann den Weg über die Privatinsolvenz, kann man auch den Vollstreckungstitel im Kamin verfeuern.

Ärgerlich so etwas, aber nicht viel zu machen in einer solchen Sache.

Ob das private Insolvenzverfahren da dem Schädiger wirklich hilft, bezweifle ich. Immerhin stehen diese Schulden im Zusammenhang mit einer Straftat und werden damit durch ein Insolvenzverfahren nicht berührt. Man darf nur während des Insolvenzverfahrens nicht vollstrecken.

Deine Antwort
Ähnliche Themen