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Radfahrer ohne Licht

Themenstarteram 18. Dezember 2014 um 16:59

Es nervt mich tierisch, wieivele Radfahrer ständig ohne Licht rum fahren.

Gerade vor einer halben Stunde hätte ich fast einen runter gefahren.

Es ist bei uns heute stockdunkel und starker Nieselregel geht runter.

Also eine richtig dusige Dezembernacht.

Ich will in einer Ortschaft gereade nach links in eine Vorfahrtsberechtigte Nebenstraße einbiegen, da kommt von Links eine Radfahrerin komplett ohne Beleuchtung und mit dunkler Kleidung.

Welche Schuld kriege ich, wenn ich so eine runter fahre, weil ich sie übersehe?

Vorfahrt hat sie. Aber wie gesagt. Sehr schlechte Sichtverhältnisse und komplett ohne Beleuchtung und dunkel gekleidet.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. Dezember 2014 um 16:59

Es nervt mich tierisch, wieivele Radfahrer ständig ohne Licht rum fahren.

Gerade vor einer halben Stunde hätte ich fast einen runter gefahren.

Es ist bei uns heute stockdunkel und starker Nieselregel geht runter.

Also eine richtig dusige Dezembernacht.

Ich will in einer Ortschaft gereade nach links in eine Vorfahrtsberechtigte Nebenstraße einbiegen, da kommt von Links eine Radfahrerin komplett ohne Beleuchtung und mit dunkler Kleidung.

Welche Schuld kriege ich, wenn ich so eine runter fahre, weil ich sie übersehe?

Vorfahrt hat sie. Aber wie gesagt. Sehr schlechte Sichtverhältnisse und komplett ohne Beleuchtung und dunkel gekleidet.

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am 18. Dezember 2014 um 17:22

Wie immer in D, pauschalisieren ist nicht, ua kommt eventuell bestimmt darauf an mit welcher Beleuchtung du unterwegs bist. Wer echtes Abbiegelicht/Kurvenfahrlicht hat könnte bei einem findigen Anwalt ... .

Wieso kommen jetzt eigentlich die ganze Zeit Fragen mit "Wer hat Schuld und wie viel?"

Hier ein Beispiel:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Radfahrer_ohne_Beleuchtung.php

Am Ende sind das aber alles Einzelfälle, die für sich betrachtet werden.

Es nervt und ist extrem gefährlich und spricht man einen Radfahrer drauf an wird man noch blöd angemacht... ist eben so... bist als Autofahrer der Depp... und bevor so einer im Rollstuhl landet, rafft er es eh nicht, leider.

Was ist eine "vorfahrtberechtigte Nebenstraße"? Wer hatte an der Kreuzung eigentlich Vorfahrt - die Radfahrerin der du?

Und wie hast du trotz der Dunkelheit immerhin erkannt, dass es sich um einen weiblichen VT handelte?

Klar ist: FAlls du keine Chance hattest, trotz Beachtung aller Verkehrsregeln die Radfahrerin rechtzeitig zu erkennen, dann ist der Unfall für dich unabwendbar, und die Alleinschuld liegt beim Unfallgegner. Ob das aber so ist, das müsste im Einzelfall das Gericht entscheiden und ist auch aus den (hypotetischen) Einzelheiten, die du hier nennst, nicht zu entscheiden.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 18. Dezember 2014 um 18:22:56 Uhr:

Wieso kommen jetzt eigentlich die ganze Zeit Fragen mit "Wer hat Schuld und wie viel?"

Wer, weiß, vllt haben die Weihnachtsferien schon angefangen... ;)

 

Zitat:

@Nafigafi schrieb am 18. Dezember 2014 um 17:59:34 Uhr:

 

Welche Schuld kriege ich, wenn ich so eine runter fahre, weil ich sie übersehe?

Radfahrer runterholen ist immer schlecht wegen schwächerer Verkehrsteilnehmer usw.

Denn kommt es zu einer Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem Fahrrad liegt die Haftung aufgrund der Betriebsgefahr nach § 7 Abs. 1 StVG nunmal grundsätzlich bei dem Fahrzeug. Bei zwei Fahrzeugen gilt für jeden § 7 StVG, so dass zunächst jeder zu 50% haftet, da das Fahrrad jedoch nicht hierunter fällt, haftet bei einer Kollision zwischen Fahrzeug und Fahrrad ohne weitere Kenntnisse der Umstände zunächst erstmal der Halter voll.

In der Praxis hat häufig nicht einer, der nun alles bezahlen muss, an einem Unfall Schuld, sondern es kommt zu einer Haftungsteilung.

(Beispiel: Haftungsquote 70 zu 30 zu Gunsten des Radfahrers. Dann muss der Autofahrer dem Radfahrer 70% von dessen Schaden bezahlen, der Radfahrer muss dem Autofahrer 30% von dessen Schaden bezahlen. Auf dem Rest bleiben die Parteien jeweils sitzen. Vollkasko oder dergleichen lasse ich mal außen vor.)

Das gilt aber spätestens dann nicht mehr, wenn der eine VT grob fahrlässig handelte (zb indem er bei Dunkelheit unbeleuchtet und dazu noch mit dunkler Kleidung gefahren ist) und der Unfall aus Sicht des anderen unvermeidbar war.

Zitat:

@CV626 schrieb am 18. Dezember 2014 um 18:46:31 Uhr:

Das gilt aber spätestens dann nicht, wenn der eine VT grob fahrlässig handelte (zb indem er bei Dunkelheit unbeleuchtet und dazu noch mit dunkler Kleidung gefahren ist) und der Unfall aus Sicht des anderen unvermeidbar war.

Wirklich schwer zu Beurteilen, im Zweifelsfalle wird das wirklich ein Richter mit Hilfe einer Ortsbegehung entscheiden.

So ein Fall (dunkle Kleidung und kein Licht am Fahrrad) wurde vor Jahren mal in meinem Heimatort verhandelt und es wurde das Urteil gefällt, daß der Unfall auch unter Einhaltung größter Sorgfalt seitens des Autofahrers geschehen wäre und ihm somit keine Schuld zuzurechnen sei.

Zitat:

 

Wirklich schwer zu Beurteilen, im Zweifelsfalle wird das wirklich ein Richter mit Hilfe einer Ortsbegehung entscheiden.

Genau, darauf, dass man das aus den vom TE gegeben Details nicht beurteilen kann, hab ich ja auch schon hingewiesen.

Wie viele Radfahrer müssen eigentlich draufgehen bis der Gesetzgeber hart durchgreift?

Auch sollte man einigen Radfahrern mal klarmachen das eine Warnweste das Licht nicht ersetzt.

Zitat:

@fluchti24 schrieb am 18. Dezember 2014 um 18:53:36 Uhr:

Wie viele Radfahrer müssen eigentlich draufgehen bis der Gesetzgeber hart durchgreift?

Du solltest mit deinen Wünschen bezüglich des harten Durchgreifens vielleicht vorsichtig sein. Stell dir mal vor, es käme jemand auf die Idee, dass man bei den vielen getöteten Autofahrern ja auch mal härter durchgreifen könnte... Naja, Hauptsache mal wieder ein wenig Radfahrer-Bashing betrieben, nicht wahr?

Themenstarteram 18. Dezember 2014 um 17:57

Zitat:

@CV626 [url=http://www.motor-talk.de/.../radfahrer-ohne-licht-t5150115.html?...]

Und wie hast du trotz der Dunkelheit immerhin erkannt, dass es sich um einen weiblichen VT handelte?

Weil ich sie eben gerade noch kommen hab sehen und sie dann vor meinem Auto vorbei gefahren ist.

 

Meine Frage wurde im Prinzip schon beantwortet.

Ich als Autofahrer bin nicht komplett raus, wenn ich die einfach nicht sehe.

Genau das nervt mich an der Sache eben.

Da kommt ein komplett unbeleuchteter Radfahrer, du fährst ihn runter, weil du ihn nicht siehst und bist von der Schuld her wahrscheinlich nicht mal komplett raus. Na Prima...

Der "Gesetzgeber" ist sowieso nicht gefragt, sondern die ausführenden Organe. Wenn überhaupt, braucht es einfach mehr Kontrollen, nicht härtere Strafen. Idealerweise werden die Kontrollen dann mit Verkehrserziehung verbunden. Es hat ja schon Verkehrskontrollen gegeben, wo zu schnelle Autofahrer sich nette Filme über die Folgen von solchem Fehlverhalten ansehen dürften (leider viel zu selten, da so was ja Geld kostet). Warum nicht das Gleiche für Radfahrer ohne Licht?

http://www.motor-talk.de/.../...-strassenverkehr-aufregt-t1475273.html

sollte der richtige Thread sein, um seinem Ärger Luft zu machen

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