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Rallyfahrzeuge mit Straßenzulassung, wie werden Rennauspuffanlagen und sequentielle Getriebe zugela

Themenstarteram 5. August 2010 um 23:46

Hallo,

bei der Thüringen- oder Wartburgrally fuhren Fahrzeuge mit sehr lauten und knallenden Auspuffanlagen (Bsp. Dobberkau Porsche, diverse Evos). Des Weiteren hatten die genietete Makrolonscheiben, sequentielle Getriebe und kaum profilierte Sportreifen.

Für Rennfahrzeuge nicht ungewöhnlich, aber hier wurde auf (abgesperrten) Straßen gefahren und nahezu alle Fahrzeuge hatten ein normales Kennzeichen.

Sind das normale zugelassene Fahrzeuge, da muss es doch für die Motorsportteile etliche Ausnahmegenehmigungen geben. Oder wie läuft das?

mfg

chris

Beste Antwort im Thema

sorry wenn ich hier mal bissi auskeilen muss ....

aber @t5 .....das is leider nich richtig was du sagst .

 

1. ist das SMG von BMW ein stinknormaler H-Schalter der nur von einem Stellmotor bewegt wurde und damit ne " halbautomatik "

ne halbautomatik ist das auslösen des schaltvorganges durch ein signal ( elektrisch , hydraulisch , mechanisch von mir aus noch pneumatisch wie bei behindertenschaltautomaten am mopped oder auto ) und das AUTOMATISCHE kuppeln und schalten .

2. das " kupplungsfreie " schalten eines getriebes ist also das merkmal eines sequentiellen getriebes ? .....was sagst du wenn ich dir nen h schalter ohne kupplung bis in den letzten gang hochschalte OHNE das es nur einmal kracht ....is ganz easy , man muss nur wissen wann man den antrieb lastfrei macht .

3. sequentielle getriebe sind in diversen formen am markt .

die meisten sind walzengesteuerte kegelzug getriebe , die schaltwalze ist quasi die " zwangskurve " für die zugstange .

diese getriebe sind in diversen fahrzeugen vom mopped bis rennsport ( apollo von gumpert .....CIMA getriebe ....aufgemotztes moppedgetriebe ) vertreten und sind ECHTE reinrassige sequential schalter .

4. die verzahnungsmethode ob schräg oder gerade ....is ne technische unterart ...kein merkmal

5. das eintragen in ein strassenfahrzeug ist kein problem wenn du ein abgasgutachten für die übersetzungsänderung hast , oder das fahrzeug NIE abgaseingestuft wurde ( beispielsweise ein auto baujahr anfang der 80er noch ohne kat ) .

6. das kupplungsfreie schalten gelingt nur wenn du einen zündunterbrecher mit fuel cut hast der zum zeitpunkt des gangwechsels den antrieb lastfrei hält

und beim runterschalten musst du das schleppmoment vom motor kompensieren mit dem richtigen drehzahlniveau ( zwischengas ). was bei mir bekannten modellen nur mit elektrisch betätigter drosselklappe im einsatz ist .

ich selbst hab nen wagen mit nem sequentiellen getriebe und strassenzulassung .

ich schalte dank quickshift fuel cuter unter last ohne kupplung hoch , da ich nur nen gaszug hab und keine elektrische drosselklappe und beim runterschalten nix unterbrochen wird , muss ich beim runterschalten kuppeln .

ich kann aus keinem gang in den leerlauf , kann keine gänge überspringen , und kann ohne 2 x zu entsperren nicht in den rückwärtsgang .

das getriebe ist klauengeschaltet , so das es häufig passiert das man beim losfahren vorwärts/rückwärts keinen gang einlegen kann , weil die klauen aufeinander stehen , was bei nem schleifenden synchronring nicht passieren kann .

dann muss man noch mal die kupplung treten und dann gehts weil die räder übers ausrücklager wieder " frei " laufen .

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Es gibt beim TÜV spezielle Prüfer die auch DMSB zugelassen sind, die auch Motorsport begeistert sind und auch für dessen Abnahmen zugelassen sind.

Und wie Du richtig festgestellt hast, sind das abgesperrte Strassenabschnitte. In dem Sinne nicht unbedingt "öffentlich" bei einer Veranstaltung. Die Zulassungskennzeichen sind notwendig, weil bei "Überfahrten" zu anderen Sektionen nicht gesperrte Strassenabschnitte befahren werden müssen. Somit unterliegen sie in diesem Moment der StVO und das ist nur mit Zulassungskennzeichen erlaubt.

Das nur ganz grob auf die Schnelle.

Bei einem "popeligen", also stinknormalen, TÜV-Prüfer brauchst Du erst garnicht anfragen. Der Versuch würde absolut nach hinten losgehen.

Edit:

Sind natürlich alles Einzelabnahmen!

weiß da keiner was? würde mich nämlich auch mal interessieren....

gruß

am 10. August 2010 um 13:33

Zitat:

Original geschrieben von c-o-b

weiß da keiner was? würde mich nämlich auch mal interessieren....

gruß

Der Vorschreiber hat doch schon alles geschrieben.

Die Fahrzeuge müssen normal zugelassen sein, um auf den Verbindungsetappen am Starßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Die Eintragungen sind zum größten Teil Einzelabnahmen.

Ausnahmegenehmigungen gibt es keine, da ALLES eingetragen sein muss, sonst kommt man nicht durch die technische Abnahme.

 

oh...der hat ja ganze 19 sec vor mir geantwortet :D

aber wie bekommt man sowas eingetragen?!? war ja die frage des TE...

also alleine schon n ALS ist doch niemals eintragungsfähig oder?!?

gruß

Weiss von euch jemand, warum ein sequentielles Getriebe nicht STVO konform ist?

Zitat:

Original geschrieben von astragtc12345

Weiss von euch jemand, warum ein sequentielles Getriebe nicht STVO konform ist?

Ist das so? :confused:

Außerdem StVZO, hat ja eigentlich nix mit den Verkehrsregeln sondern mit dem Fahrzeug selber zu tun.

Motorräder haben doch auch sequenzielle Getriebe, warum sollen die im PKW verboten sein?

Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979

Motorräder haben doch auch sequenzielle Getriebe, warum sollen die im PKW verboten sein?

Seit wann und wo?

Quelle Wikipedia:

Sequentielle Getriebe

Sequentielle Getriebe lassen sich nicht wahlfrei schalten, nur sequentiell: also 1-2-3-4-5 oder 5-4-3-2-1 usw.

Ein solches Getriebe kam in der ersten Generation des Smart Fortwo zum Einsatz.

Ein verbreitetes sequentielles Getriebe ist das Kegelzuggetriebe. Bei dieser Getriebebauart wird auf die Schaltklauen verzichtet, die Vorgelegewelle ist hohl gebohrt. Innerhalb der Vorgelegewelle ist an einer Stange ein Kegel befestigt. Dieser drückt durch Bohrungen in der Vorgelegewelle an den Gangrädern Kugeln nach außen, die für einen Kraftschluss zwischen Welle und Gangrad sorgen. Eine leicht abgewandelte Bauform ist das Ziehkeilgetriebe, in dem in einer genuteten Welle ein Ziehkeil beim Gangwechsel längs bewegt wird und das jeweilige Zahnrad mit Formschluss verriegelt. Beispiele: Getriebe der Mokicks und Kleinkrafträder von Zündapp, DKW und Simson.

Ein Beispiel für ein solches Kegelzuggetriebe ist ein Motorradgetriebe.

Für mich ist aber das kupplungsfreie Schalten das Hauptmerkmal eines sequentiellen Getriebes und das ist beim Mopped nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen möglich.

Der Smart hat und hatte NIE ein sequenzielles Getriebe,nur eine simple Halbautomatik.

Bei BMW würde ich das SMG-Getriebe erwähnen...

 

Martin

Zitat:

Für mich ist aber das kupplungsfreie Schalten das Hauptmerkmal eines sequentiellen Getriebes

Sorry, aber das ist falsch.

 

Der Ausdruck sequenzielles Getriebe bezeichnet lediglich ein Getriebe, bei dem die Gänge in sequenzieller Reihenfolge durchlaufen werden. Gänge können also nicht übersprungen werden. Ob dabei jetzt noch ein Kupplungspedal getreten werden muss oder nicht, hat damit erst mal nichts zu tun.

 

 

Zurück zum Thema:

Die StVZO hat kein Problem mit sequenziellen Getrieben. Ich kenne aus dem Bekanntenkreis ein paar straßenzugelassene Wagen mit seq. (auch Renn-)Getrieben.

Lediglich bei geradeverzahnten Getrieben könnte ich mir vorstellen, dass es aufgrund der Geräuschentwicklung Probleme mit der Zulassung gibt :)

 

Gruß

Ralle

 

 

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

Zitat:

Für mich ist aber das kupplungsfreie Schalten das Hauptmerkmal eines sequentiellen Getriebes

Sorry, aber das ist falsch.

Der Ausdruck sequenzielles Getriebe bezeichnet lediglich ein Getriebe, bei dem die Gänge in sequenzieller Reihenfolge durchlaufen werden. Gänge können also nicht übersprungen werden. Ob dabei jetzt noch ein Kupplungspedal getreten werden muss oder nicht, hat damit erst mal nichts zu tun.

Trotzdem hat der Smart Keines und Moppeds auch nicht...;)

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Zitat:

Original geschrieben von rallediebuerste

 

Sorry, aber das ist falsch.

Der Ausdruck sequenzielles Getriebe bezeichnet lediglich ein Getriebe, bei dem die Gänge in sequenzieller Reihenfolge durchlaufen werden. Gänge können also nicht übersprungen werden. Ob dabei jetzt noch ein Kupplungspedal getreten werden muss oder nicht, hat damit erst mal nichts zu tun.

Trotzdem hat der Smart Keines und Moppeds auch nicht...;)

Doch, ein Bekannter von mir hatte mal einen Smart.... hat nur einen anderen Namen. War aber bescheiden zu schalten!

Und wiso die Mopeds nicht? Da lassen sich die Gänge auch nur der Reihe nach durchschalten.

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