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Range Rover Evoque Turbo defekt vor der Auslieferung - Motorblock nach 330 km gerissen

Land Rover
Themenstarteram 23. Februar 2016 um 14:31

Groß war die Vorfreude auf den neuen Range Rover Evoque, die sich dann allerdings leider sehr rasch eingetrübt hat.

Bereits einen Tag vor der Auslieferung ist man beim Händler drauf gekommen, dass der Motor nicht auf Touren geht. Spekulationen über einen Softrwareschaden wurden widerlegt - es folgte die Vermutung, dass sich Wasser mit Öl vermischte, bis schließlich ein defeter Turbolader attestiert wurde. Ausgelöst von einer Schraube, die sich gelockert hat. Wohl nachdem sie vergessen wurde anzuziehen.

Trotz einem mulmigen Gefühl glaubte ich den Aussagen des Händlers und vertraute weiterhin der Marke - und habe das Fahrzeug übernommen.

Tolles Handling und Fahrgefühl dauerte allerdings nur 330 km lang. Motorschaden. Wie sich nun rausstellte sind im Motorblock einige zirka 5 mm breite Risse.

Und weil das noch nicht genug ist, ist auch die Beifahrertüre zerkratzt.

In Summer alles andere als Sonnenschein. Vielmehr verdunkelt sich der Himmel und auch das Vertrauen in die Marke und die Werkstatt.

Nachdem aber doch viele auf den Straßen fahren, gehe ich von einem "Montagswagen" aus. Und hoffe nun mal, dass man mir den Wagen auf einen neuen austauscht; und dass der allseits so gelobte neue Motor aus Jaguar Eigenproduktion - hält was Land Rover verspricht.

Beste Antwort im Thema

Wenn ein Fahrzeug schon vor der Auslieferung Probleme macht und dann nach Übegabe am 1. Tag (330 km) einen kapitalen Motorschaden hat, lässt das schon darauf schliessen, das der erworbene Gegenstand nicht dem garantierten Zustand der Vertragsvereinbarung entspricht. Ein Recht auf Wandlung steht da nach meinem Dafürhalten jedem Käufer zu. Aber die Situation kann natürlich rechtlich geprüft werden. Letztendlich sollte immer eine einvernehmliche Regelung zwischen Käufer und Verkäufer getroffen werden und hoffentlich auch in beiderseitigem Interesse vereinbart werden können. Streitereien vor Gericht bringen in der Regel nie das gewünschte Endergebnis, vom Ärger abgesehen.

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So ein Pech aber auch. Nagelneu und schon defekt. Das würde auch bei mir ein mulmiges Gefühl verursachen. Das tut mir echt leid für dich. Erst lange warten und dann wieder warten ... Solltest du recht haben und wirklich ein Montagsauto erwischt zu haben, würde ich auf Wandlung bestehen und ein neues Fahrzeug haben wollen. Und falls das problematisch sein sollte, würde ich das dann androhen und bei einem möglichen nächsten Defekt als Anlass nehmen, auf Wandlung zu bestehen. Gerade bei einem "Premium Hersteller" bzw. Premium Preisen erwartet man schon etwas mehr. Generell glaube ich aber nicht, das solche Dinge der Regelfall sind. Ich hatte auch ein paar Kleinigkeiten, wo in den ersten 2 Monaten nachgebessert wurde und jetzt ist Ruhe und ich bin sehr zufrieden. (BJ 10.15 mit 180 PS) Ohne fundierte Kritik an Land Rover nehmen zu wollen, habe ich so das Gefühl, man will viel bieten und alles in der Entwicklung aufholen, aber bei der Marktreife ist doch noch manches, wie man so schön sagt: "Mit der heissen Nadel gestrickt" und die Prasxis-Reife mancher Details erfolgt erst sukzessive. Wie gesagt, das ist ein subjektives Gefühl, wobei es ja ohnehin nur zwei Varianten von Entwicklungen in diesem innovativen Markt gibt. Zum einen schnelle Markteinführungen neuer Technologien und ggf. diverse Nachbesserungen oder spätere Markteinführung mit ausreichender Praxisreife. Ich tendiere dabei zu ersterem und kann daher auch damit leben, das die ein oder andere Sache noch "upgedatet" werden muss. Insofern wünsche ich dir viel Glück, das alles gut wird !

LG Bodo

Themenstarteram 23. Februar 2016 um 16:07

Hallo Bodo,

nach Rücksprache mit meinem Anwalt, verlangen wir nun einen Austausch, oder eben einen Wandel. Ich bin ganz Deiner Meinung, dass ein Hersteller in ideser Klasse, auch Klasse haben sollte, wenn es darum geht, für eigens verursachte Schäden auch dergestalt zu haften, dass der Kunde befriedigt wird.

Liebe Grüße Cezar

Hi,

 

Ja da ist Pech und echt ärgerlich. Passiert aber leider ab und zu und auch überall.

 

Meine Frau fährt z.B. einen Audi A2. Diesen hat sie damals günstig gebraucht gekauft (bei einem VW Händler) mit 23.000 km auf der Uhr. Der A2 hat bei etwa 5.000 auch einen neuen Motor bekommen. Der Besitzer hat den Schock/Ärger damals wohl nicht überwunden und ist nichtwieder glücklich mit dem A2 geworden, denn er hat ihn dann direkt wieder in Zahlung gegeben.

 

Für uns super, den Wagen fährt meine Frau inzwischen seit 200.000(!) km und er hatte seitdem er in ihrem Besitz ist nie wieder einen nennenswerten Defekt. :)

 

Insofern lautet die Moral meiner Geschichte: Dein Ärger und deine Enttäuschung ist verständlich. Aber gib den Wagen und die Marke noch nicht auf, vlt. wirst du dafür mit einem ansonsten ganz tollen Auto belohnt. Und wie gesagt, so etwas passiert leider mal, auch deutschen Premium Herstellern wie Audi.

 

Grüße,

Hauser

Noch ein Nachtrag: Falls du mit dem Wagen nicht mehr glücklich wirst und vom Kauf zurücktreten möchtest, sollte das kein Problem sein (auch ohne Anwalt). Ich meine auf der LR HP steht so etwas wie "Zufriedenheitsgrantie - geben Sie Ihren Wagen innerhalb von 14 Tagen nach Kauf wieder zurück, falls sie nicht zufrieden sind..." oder so ähnlich.

Ist eine Weile her, dass ich das dort gelesen habe und ich bin gerade mit dem Smartphone unterwegs und kann dir daher nicht den exakten Wortlaut oder Link heraus suchen... Quelle war aber definitiv die LR Homepage.

 

Grüße,

Hauser

Naja... traurige Geschichte. Ich find's allerdings immer etwas bloed, wenn jemand sich erst registriert und ausfuehrlich meckert, wenn das Kind schon im Brunnen ertrunken ist. Das hat fuer mich immer ein "Geschmaeckle"...

Sei's drum... Mein RRS TDV8 wird wohl vor Ende dieses Monats seine 90TKM voll kriegen. Und hatte bisher keinen einzigen, ungeplanten Werkstattaufenthalt.

Das Pendel schwingt in beide Richtungen... und das nicht nur bei J/LR.

Zitat:

@Hauser.Ger schrieb am 23. Februar 2016 um 21:58:50 Uhr:

Noch ein Nachtrag: Falls du mit dem Wagen nicht mehr glücklich wirst und vom Kauf zurücktreten möchtest, sollte das kein Problem sein (auch ohne Anwalt). Ich meine auf der LR HP steht so etwas wie "Zufriedenheitsgrantie - geben Sie Ihren Wagen innerhalb von 14 Tagen nach Kauf wieder zurück, falls sie nicht zufrieden sind..." oder so ähnlich.

Ist eine Weile her, dass ich das dort gelesen habe und ich bin gerade mit dem Smartphone unterwegs und kann dir daher nicht den exakten Wortlaut oder Link heraus suchen... Quelle war aber definitiv die LR Homepage.

Grüße,

Hauser

Hi again,

also ich klicke mich jetzt bestimmt 15 Minuten kreuz und quer durch die LR HP und kann die Quelle nicht mehr finden. :(

Ich bin mir sicher, dass das kein Fiebertraum war, aber ich finde es nicht mehr. Sorry.

Grüße,

Hauser

Themenstarteram 24. Februar 2016 um 8:16

Hi Herr Hauser,

vielen Dank für die Mühe die Sie sich gemacht haben.

Es kann immer was passieren bei einem Werkstück. Also auch bei einem Auto. Die Frage ist, wie dann damit umgegangen wird. Und genau darauf bin ich nun neugierig. Für mich jedenfalls handelt es sich um einen klassischen Montagswagen, der jetzt so rasch es geht ausgetauscht werden muss. Damit jendes Fabriksneue Fahrzeug geliefert werden kann, das auch bestellt und bezahlt wurde.

Das Risiko ist einfach zwischenzeitlich zu hoch

Zitat:

@SL Teufel schrieb am 24. Februar 2016 um 02:36:35 Uhr:

Naja... traurige Geschichte. Ich find's allerdings immer etwas bloed, wenn jemand sich erst registriert und ausfuehrlich meckert, wenn das Kind schon im Brunnen ertrunken ist. Das hat fuer mich immer ein "Geschmaeckle"...

Sei's drum... Mein RRS TDV8 wird wohl vor Ende dieses Monats seine 90TKM voll kriegen. Und hatte bisher keinen einzigen, ungeplanten Werkstattaufenthalt.

Das Pendel schwingt in beide Richtungen... und das nicht nur bei J/LR.

Kann ich bestätigen. Mein RRS hat zwar bis jetzt "nur" 25.500 km runter, aber bis auf einen defekten Parksensor nichts auffälliges.

Hallo,

Willkommen im Forum (es gibt für den Evoque ein extra Unterforum)

Auszug:

Bereits einen Tag vor der Auslieferung ist man beim Händler drauf gekommen, dass der Motor nicht auf Touren geht. Spekulationen über einen Softrwareschaden wurden widerlegt - es folgte die Vermutung, dass sich Wasser mit Öl vermischte, bis schließlich ein defeter Turbolader attestiert wurde

 

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Also, wenn dein Händler schon vor Auslieferung des Wagens bedenken hatte oder ein Schaden bekannt war muss da kein Anwalt ran...er soll dir einen NEUEN bestellen, dich bis zur Auslieferung mobil halten und die mit den Konditionen entgegen kommen. Bei einem solch kapitalen Schaden würde ich den Wagen in keinem Fall haben wollen.

Lässt sich alles regeln, wenn man nett und gut verhandelt.

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Wir hatten ein ähnliches, kleineres Problem mit dem letzten Audi A3, nach 3 Wochen und 1000km ging der Turbolader in die ewigen Jagdgründe. Der Händler war unwarscheinlich bemüht die Sache für uns gut udn schnell zu regeln.

Wir bestanden nicht auf einen NEUEN, sondern bekamen für 2 Wochen einen A5 als Mobilitätshilfe.

Dann war der A3 wieder fit und lief bei uns 3 Jahre und 60.000km Problemlos.

 

Viel Erfolg und Grüße

Buchener74722

Ob ein Motorschaden, der behoben wird, einen Anspruch auf einen Austausch des Wagens begründen kann, wage ich zu bezweifeln. Außerdem hast Du bei einem neuen Wagen dann vielleicht ein anderes Problem. So bekommst Du einen neuen Motor, der sicher penibel durchgesehen wurde und gut ist.

Wenn ein Fahrzeug schon vor der Auslieferung Probleme macht und dann nach Übegabe am 1. Tag (330 km) einen kapitalen Motorschaden hat, lässt das schon darauf schliessen, das der erworbene Gegenstand nicht dem garantierten Zustand der Vertragsvereinbarung entspricht. Ein Recht auf Wandlung steht da nach meinem Dafürhalten jedem Käufer zu. Aber die Situation kann natürlich rechtlich geprüft werden. Letztendlich sollte immer eine einvernehmliche Regelung zwischen Käufer und Verkäufer getroffen werden und hoffentlich auch in beiderseitigem Interesse vereinbart werden können. Streitereien vor Gericht bringen in der Regel nie das gewünschte Endergebnis, vom Ärger abgesehen.

Zitat:

@bodo7010 schrieb am 25. Februar 2016 um 13:17:09 Uhr:

Wenn ein Fahrzeug schon vor der Auslieferung Probleme macht und dann nach Übegabe am 1. Tag (330 km) einen kapitalen Motorschaden hat, lässt das schon darauf schliessen, das der erworbene Gegenstand nicht dem garantierten Zustand der Vertragsvereinbarung entspricht. Ein Recht auf Wandlung steht da nach meinem Dafürhalten jedem Käufer zu. Aber die Situation kann natürlich rechtlich geprüft werden. Letztendlich sollte immer eine einvernehmliche Regelung zwischen Käufer und Verkäufer getroffen werden und hoffentlich auch in beiderseitigem Interesse vereinbart werden können. Streitereien vor Gericht bringen in der Regel nie das gewünschte Endergebnis, vom Ärger abgesehen.

Rein juristisch gesehen gibt es ja keine Wandlung, sondern nur die Rückabwicklung eines vertraglich erworbenen Produkts.

Eine Rückabwicklung kann rein formell erst dann geltend gemacht werden, wenn man dem Veräußerer des Produkts mindestens DREI Versuche zur Schadensbehebung eingeräumt hat. Ist der Schaden oder Defekt dann immer noch nicht behoben, kann man vom Vertrag zurücktreten und den Vertrag rückabwickeln. D. h., dass der Verkäufer das Produkt zurücknimmt und der Käufer einen Abschlag auf den Neupreis für die Nutzung zahlen muss.

So weit die Theorie. In der Praxis ist das Ganze sicherlich auch Verhandlungssache. Wenn der Händler einer Rückabwicklung zustimmt, weil der Kunde direkt einen Neuwagen bestellt, dann das für beide Seiten lukrativ sein. Der Kunde bekommt ein neues Autop und der Händler bekommt nochmals eine Vermittlungsprovision. Den "Altwagen" läßt er (kostengünstig) reparieren, d. h. er hat eigentlich nur Materialkosten, denn die Lohnkosten fallen ja eh an (Personal ist auch da, wenn mal nix zu tun ist). D. h. er stellt den Altwagen in die Ecke und macht ihn (bei Gelegenheit) mal fertig und verkauft ihn dann als jungen Gebrauchten.

am 25. Februar 2016 um 15:09

Zitat:

@knolfi schrieb am 25. Februar 2016 um 14:59:03 Uhr:

... Den "Altwagen" läßt er (kostengünstig) reparieren, d. h. er hat eigentlich nur Materialkosten, denn die Lohnkosten fallen ja eh an (Personal ist auch da, wenn mal nix zu tun ist). D. h. er stellt den Altwagen in die Ecke und macht ihn (bei Gelegenheit) mal fertig und verkauft ihn dann als jungen Gebrauchten.

Möglicherweise tut er das. Allerdings sollte er die Instandstellung zügig angehen, denn die Garantie begann am Tag der Erstzulassung zu laufen und wird durch einen Motorentausch weder unterbrochen noch verlängert.

Ergänzender Gruss

Steuerkatze

Na ja, dann dürfen sich an dem Wagen die Azubis austoben oder der Chef schraubt am Feierabend dran rum...dann würde ich den Wagen aber auch nicht kaufen wollen. :D :D

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