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Rangierfläche vor Privatparkplatz wird zugeparkt, was tun?

Themenstarteram 26. April 2020 um 14:55

Hallo Zusammen,

ich möchte euch folgenden Sachverhalt schildern:

Ich bin Eigentümer des grün markierten Stellplatzes auf diesem privaten Innenhof. Alle anderen Stellplätze(Blau) sind ebenfalls komplett privat.

Zudem ist das gesamte Wohngebiet nur durch eine Zufahrtsstraße anzufahren, welches das gesamte Wohngebiet gegen Falschparker absichert(siehe Foto).

Wer versucht, an Werktagen ein Auto ohne Bewohnerausweis abzustellen, kassiert im Regelfall innerhalb von 10 Min sein Knöllchen.

Nun häufen sich die Fälle, dass sehr intelligente Zeitgenossen sich vom Knöllchen auf der öffentlichen Straße drücken, indem sie ihre Kisten auf den rot Markierten Bereich abstellen, welcher leider nicht beschildert, aber aufgrund unterschiedlicher Pflastersteine eindeutig als nicht Parkplatz gekennzeichnet ist.

Ich werde sehr stark beim Ein/Ausfahren auf meinen eigenen Parkplatz behindert, kann aber nicht direkt Abschleppen lassen, oder etwa doch?

Die vielen Übeltäter direkt Ansprechen funktioniert leider seit Monaten nicht mehr. :(

Welche Möglichkeiten habe ich?

Vielen Dank für eure Hilfe :)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. April 2020 um 17:27

Zitat:

@random_user schrieb am 27. April 2020 um 15:19:47 Uhr:

Hmm und wenn du dich einfach dort hinstellst, wo sonst der/die Falschparker stehen und deinen Platz leer lässt?

Ich glaube darauf wird es hinauslaufen...

Ich lasse meinen Stellplatz unbenutzt(mit dem Absperrpfosten) und parke von nun an selber im rot markierten Bereich, bis vielleicht irgendwann soviele Beschwerden eingehen, dass der Platz baulich verändert wird...

Ich bedanke mich für eure Lösungsvorschläge :)

Thread kann geschlossen werden.

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31 Antworten

Ist der rotmarkierte Bereich Privatgrundstück oder öffentlicher Grund?

Themenstarteram 26. April 2020 um 17:50

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 26. April 2020 um 19:40:54 Uhr:

Ist der rotmarkierte Bereich Privatgrundstück oder öffentlicher Grund?

Der komplette Innenhof inklusive der Aufahrt auf diesen ist Privatgelände.

Unten rechts auf dem Bild ist die Öffentliche Straße inklusive abgesenkten Bordstein.

Zitat:

@E97 schrieb am 26. April 2020 um 16:55:55 Uhr:

Nun häufen sich die Fälle, dass sehr intelligente Zeitgenossen sich vom Knöllchen auf der öffentlichen Straße drücken, indem sie ihre Kisten auf den rot Markierten Bereich abstellen, welcher leider nicht beschildert, aber aufgrund unterschiedlicher Pflastersteine eindeutig als nicht Parkplatz gekennzeichnet ist.

Ist bekannt, wer sich dort hinstellt? Ist es immer der gleiche? Ich würde erst mal einen Zettel an die Windschutzscheibe anbringen, und mir notieren, welche Autos "informiert" wurden.

Bei einem Beratungresistenten würde ich einen Monat warten, und dann ein Zettel anbringen mit "Hallo Nachbar, ich habe dein Auto beschädigt, ruf mich bitte mal an". In der Regel melden die sich dann.

Dafür empfielt es sich eine Rufnummer zu benutzen, die nicht genutzt wird. Telefonanbieter haben beim Festnetzanschuss oft mehrere Nummern aktiv, obwohl man nur eine benötigt.

Muss aber jeder für sich selbst entscheiden, und nach Gefühl abwägen.

Einzig richtige Lösung ist, sich an den Besitzer des privaten Innenhofs zu wenden, und diesem die Situation zu schildern. Der ist dann dafür zuständig und sollte auch daran interessiert sein, dass dort keine fremden Fahrzeuge stehen. Wenn das Auto direkt auf deinem Stellplatz stehen würde, könntest du in dem Fall das Abschleppen beauftragen, da der Stellplatz rechtlich dir gehört.

Moin!

Was heißt behindert? Kommt man mit ein bisschen mehr lenken raus, oder nicht?

Wenn ja, dann würde ich nur einen "höflich Zettel" an bringen, dass er sein Fahrzeug etwas mehr nach links oder rechts stellen möchte.

G

Dumme Frage am Rand: Kommt der direkt rechts vom Roten geparkte Blaue von seinem Stellplatz (nach rechts weg)?

PS. Vielleicht hilft auch einfach "Anhängerkupplung montieren" :D

Gruß Metalhead

Für die Zufahrt hat der einzelne Mieter keine Verfügungsrechte. Der AP ist hier der Vermieter. Wenn ein anderes FZ einen konkret an der Zu-/Wegfahrt hindert, gibt es noch die zivilrechtliche Unterlassungserklärung und ggf. Schadenersatz.

Themenstarteram 27. April 2020 um 10:38

Zitat:

@MvM schrieb am 26. April 2020 um 20:07:59 Uhr:

Zitat:

@E97 schrieb am 26. April 2020 um 16:55:55 Uhr:

Nun häufen sich die Fälle, dass sehr intelligente Zeitgenossen sich vom Knöllchen auf der öffentlichen Straße drücken, indem sie ihre Kisten auf den rot Markierten Bereich abstellen, welcher leider nicht beschildert, aber aufgrund unterschiedlicher Pflastersteine eindeutig als nicht Parkplatz gekennzeichnet ist.

Ist bekannt, wer sich dort hinstellt? Ist es immer der gleiche? Ich würde erst mal einen Zettel an die Windschutzscheibe anbringen, und mir notieren, welche Autos "informiert" wurden.

Bei einem Beratungresistenten würde ich einen Monat warten, und dann ein Zettel anbringen mit "Hallo Nachbar, ich habe dein Auto beschädigt, ruf mich bitte mal an". In der Regel melden die sich dann.

Dafür empfielt es sich eine Rufnummer zu benutzen, die nicht genutzt wird. Telefonanbieter haben beim Festnetzanschuss oft mehrere Nummern aktiv, obwohl man nur eine benötigt.

Muss aber jeder für sich selbst entscheiden, und nach Gefühl abwägen.

Ich bedanke mich hier schonmal für die zahlreichen Antworten :)

Also solche oder ähnliche Tricks funktionieren eben leider nicht mehr, weil die Übeltäter mich leider schon kennen, und wissen, dass es keine Konsequenzen hat mich zu ignorieren...

Es sind verschiedene Personen mit verschiedensten Fahrzeugen, vom Smart bis zum A5 Coupe. Viele bekomme ich nicht zu Gesicht und kann deshalb nicht einschätzen, ob es sich meistens um eine Familie oder eventuell deren Freundeskreis(?) handelt. Und die Antwort auf solch einer Frage meinerseits kann ich mir jetzt schon vorstellen...

Themenstarteram 27. April 2020 um 10:41

Zitat:

@Teksaz schrieb am 27. April 2020 um 10:33:16 Uhr:

Einzig richtige Lösung ist, sich an den Besitzer des privaten Innenhofs zu wenden, und diesem die Situation zu schildern. Der ist dann dafür zuständig und sollte auch daran interessiert sein, dass dort keine fremden Fahrzeuge stehen. Wenn das Auto direkt auf deinem Stellplatz stehen würde, könntest du in dem Fall das Abschleppen beauftragen, da der Stellplatz rechtlich dir gehört.

Ist es denn möglich, sich dieses "Recht" auch zivilrechtlich zu erkämpfen?

Unsere Hausverwaltung duldet dieses Verhalten nämlich seit Jahren, weil ich der einzige Stellplatzeigentümer bin, der sich wirklich beschwert.

Themenstarteram 27. April 2020 um 10:46

Zitat:

@hjluecke schrieb am 27. April 2020 um 11:35:01 Uhr:

Moin!

Was heißt behindert? Kommt man mit ein bisschen mehr lenken raus, oder nicht?

Wenn ja, dann würde ich nur einen "höflich Zettel" an bringen, dass er sein Fahrzeug etwas mehr nach links oder rechts stellen möchte.

G

Ich sage es mal so

Wenn dort ein Smart parkt komme ich mit meinem Wagen normalerweise gut raus.

Sollte sich mal wieder dieser Audi A5 hinstellen, ist 5-6 mal Rangieren von Nöten, und ich stehe beim Einparken schräg auf meinem Platz.

Und sollte mich mal meine Oma besuchen kommen, kann ich garantieren, dass sie es mit ihrem Wagen welcher über kein PDC

Verfügt nicht raus schafft.

Themenstarteram 27. April 2020 um 10:49

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. April 2020 um 11:43:55 Uhr:

Dumme Frage am Rand: Kommt der direkt rechts vom Roten geparkte Blaue von seinem Stellplatz (nach rechts weg)?

PS. Vielleicht hilft auch einfach "Anhängerkupplung montieren" :D

Gruß Metalhead

Ja, im Normalfall lassen die Falschparker genau ihm ein paar Zentimeter mehr Platz übrig, damit er irgendwie rauskommt.

Und genau diese paar Zentimeter steht der Falschparker dann näher an meinem Stellplatz :(

Themenstarteram 27. April 2020 um 10:50

Zitat:

@Kai R. schrieb am 27. April 2020 um 11:55:37 Uhr:

Für die Zufahrt hat der einzelne Mieter keine Verfügungsrechte. Der AP ist hier der Vermieter. Wenn ein anderes FZ einen konkret an der Zu-/Wegfahrt hindert, gibt es noch die zivilrechtliche Unterlassungserklärung und ggf. Schadenersatz.

Und wie sieht es aus, wenn man selber Eigentümer ist?

Themenstarteram 27. April 2020 um 11:02

Dieses Foro habe ich vor einer Stunde gemacht, vielleicht hilft es euch dabei sich vorzustellen, wie es bei einem quer parkenden A5 aussehen würde.

Zitat:

@E97 schrieb am 27. April 2020 um 12:41:42 Uhr:

 

Ist es denn möglich, sich dieses "Recht" auch zivilrechtlich zu erkämpfen?

Unsere Hausverwaltung duldet dieses Verhalten nämlich seit Jahren, weil ich der einzige Stellplatzeigentümer bin, der sich wirklich beschwert.

Stünde er auf deiner Stellfläche, kannst du direkt abschleppen lassen (auch wenn der Platz nur gemietet ist, gehört er in diesem Fall dir).

Hier geht es aber um die Fläche davor, was dich lediglich behindert. Diese ist zusätzich auf Privatgrund, welcher dir nicht gehört. Deshalb hast du oder auch die Polizei keine Handhabe. Der Besitzer ist zuständig und muss reagieren. Der duldet es ja nach deiner Aussage und reagiert nicht.

Damit wird die Nutzbarkeit deiner bezahlten Stellfläche reduziert. Ich denke du mietest die Fläche? Droh doch einfach mal wegen eingeschränkter Nutzbarkeit eine Mietminderung an. Vielleicht wird man dann aktiv!

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