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Rasseln aus dem Motorraum beim Beschleunigen
Guten Morgen zusammen,
ich habe leider in letzer Zeit einige Probleme mit meinem Auto.
Vor kurzem hatte ich einen Getriebeschaden / defekte Mechatronik bei meinem Golf 7 TSI 1,2l 105PS BJ2013 DSG (Trockenkupplung).
Seit einiger Zeit (auch schon weit vor der Reparatur) ist mir beim Beschleunigen des Wagens (in einem bestimmten Drehzahlbereich) ein Rasseln aufgefallen. Meiner Meinung nach, wurde dies auch mit der Zeit etwas lauter.
Natürlich habe ich die Foren durchgewälzt und bin auf verschiedene Hinweise gestoßen wie zum Beispiel das Rasseln des Wastegates beim Turbolader.
Dies hätte sich mit einer simplen Metallklammer beheben lassen.
Dies habe ich beim Freundlichen auch so beschrieben und im Zusammenhang mit der 90.000er Inspektion prüfen lassen.
Die Werkstatt meinte es kommt definitiv nicht vom Wastegate da dieses Problem bei diesem Modell nicht vorkommt oder nicht bekannt sei. Und solch eine Klammer gibt es für mein Modell anscheinend auch nicht.
Die Werkstatt hat den Wagen Probe gefahren und mittels einer "Geräuschdiagnose" aus einem speziellen Handbuch mit denen man Fehlerquellen über Geräusche und dazu passende Parameter (bestimmte Geschwindigkeit / Drehzahl / Fahrverhalten / etc.) einen Fehler in der Kupplung diagnostiziert.
Nun hat man mir einen Kostenvoranschlag unterbreitet:
Austausch der Kupplung
800€ Arbeitszeit
700€ Kupplung
Ziemlich viel Geld für ein Akustikproblem. Soweit so gut. Jedoch gibt der Sachbearbeiter an, dass es kein "Fehlerbehebungsversprechen" gibt.
Sprich: Die wollen mir die Kupplung für 1500€ austauschen aber können nicht versprechen, dass der Fehler behoben wird.
Für mich eine reine Spekulation.
Ich habe noch 3 Monate Gebrauchtwagengarantie. Den Getriebeschaden (ca. 3-4 Tausend Euro) hat die Versicherung übernommen. Den Kupplungsaustausch wollen Sie nicht übernehmen da Verschleißteil (Automatik?!)
Kulanzantrag wurde bei VW ebenfalls (von mir) gestellt. Warte noch auf Rückmeldung.
Kann die Werkstatt mir etwas auf Verdacht reparieren und bei Nichterfüllung berechnen?
Hat jemand ähnliche Probleme und eventuell einen Lösungsansatz.
Ich bin leider ein Laie auf dem Gebiet und auf Hilfe / Aussagen von Dritten angewiesen.
Vielen Dank für eure Antworten schon einmal im Voraus.
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15 Antworten
@Tamtello
Schwierig. Und ich bin auch nur Laie.
Das es ein "Akustikproblem" gibt, scheint ja wohl fest zu stehen.
Jetzt kommt es auf den Reparaturauftrag an.
Steht dort nur Austausch von ... kann die Werkstatt das selbstverständlich berechnen.
Steht dort "Behebung Akustikproblem" kann die Werkstatt nur dann eine Rechnung stellen, wenn der Schaden anschließend auch behoben ist.
So eine Werkstatt würde ich mir suchen oder versuchen, meine Werkstatt davon zu überzeugen, das in den Reparaturauftrag aufzunehmen. Denn eben das würde ich unter "kompetentem VW-Service" verstehen. Wenn die Werkstatt wirklich kompetent ist, sollte die doch die Ursache eindeutig bestimmen können.
@Tamtello
Zweiter Ansatz:
Wenn die Werkstatt das "Akustikproblem" bestätigt hat, ist es meiner Meinung erst ein mal ein Garantiefall und sollte von VW auch als solcher behandelt werden.
War es dann die Kupplung, "Verschleißteil", könntest Du zwar auf den Kosten sitzen bleiben, aber immerhin ist der Schaden dann behoben.
War die es nicht, bleibt es weiterhin ein ungelöster Garantiefall.
So könnte man der Werkstatt gegenüber argumentieren, das die es, falls sie kann, als Garantiefall durchdrückt.
Fast schon ein Fall für die Rechtsschutzversicherung, falls Du eine solche hast!
Nein, habe leider keine. Weiß nicht ob die Gebrauchtwagengarantie ein Akustikproblem übernehmen würde...
Auch das ist zu bedenken, denn was eine Gebrauchtwagengarantie abdeckt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Auf jeden Fall würde ich nicht alle möglichen Teile auf Verdacht austauschen lassen.
Ich würde mir eine Werkstatt suchen, die mir zu meinem Auftrag "Reparatur Akustkproblem" ein entsprechendes Angebot macht und das so auch in den Reparaturauftrag aufnimmt. Dann würde ich mich auf der sicheren Seite fühlen.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Hallo @Holmes21
Hier sind so einige Dinge die mir nicht so richtig klar sind.
Wenn du eine Werkstatt findest die in den Auftrag lapidar aufnimmt " Akustik Problem " beseitigen bist du bei korrektem Nachweis der durchgeführten Abläufe und ggf. Ersatz von Teilen voll in der Kostenhaftung .
Was soll der Hinweis auf VW bei einem 2013er Fahrzeug und was die GW Garantie angeht hat der TE diese unterschreiben und damit auch die entsprechenden Inhalte anerkannt.
Warum hier ein Hinweis auf Rechtsschutzversicherung bevor überhaupt geklärt ist was die Ursache ist und wenn es nicht von der GW Garantie abgedeckt ist zahlt der TE, was ist an diesem Fall unklar?
Du bist bei Fahrzeug Reparaturen auch innerhalb einer Garantie/Gewährleistung immer im Kostenrisiko wenn sich im Reparatur Ablauf herausstellt das der Fehler durch Bedienfehler, Marderbisse etc verursacht wurde .
Nur mal als Denkanstoss.
Mfg Mario
Hallo @Mariolix
das über die Garantie zu regeln dürfte schwer sein. Das scheint auch dem TE klar zu sein.
Eventuell über Kulanz. Das ist noch in der Schwebe.
Offenbar, so habe ich den TE verstanden, ist dieser auch bereit das auf seine eigene Kappe zu nehmen, wenn der Fehler dann auch tatsächlich bereinigt wird.
Daher mein Rat, das unbedingt auch so im Reparaturauftrag festzuhalten. Nur so hat er hier eine Sicherheit.
Dann ist der TE erst dann in der Kostenhaftung, wenn der Auftrag korrekt ausgeführt wurde, nämlich der Fehler bereinigt ist.
Das ist ja so auch nicht verkehrt aber du hattest zb. geschrieben
"Wenn die Werkstatt das "Akustikproblem" bestätigt hat, ist es meiner Meinung erst ein mal ein Garantiefall und sollte von VW auch als solcher behandelt werden"
Und bei keiner der mir bekannten GW Garantien sind Akustikthemem abgesichert sofern diese nicht ihre Ursache in einem versicherten Bauteil haben .
Letzendlich gibt es hier erst Klarheit wenn die Ursache lokalisiert wurde und der TE für uns ein abschließendes Update gibt .
Mfg Mario
Und noch ein Nachsatz:
Die werkstatt muß sich schon an ihren Kostenvoranschlag (+-Toleranz) halten.
Ja wenn du eine Werkstatt findest die sich soweit aus dem Fenster lehnt und dir eine vorab Preiszusage macht
Zitat:
@Mariolix schrieb am 26. August 2020 um 20:07:42 Uhr:
Das ist ja so auch nicht verkehrt aber du hattest zb. geschrieben
"Wenn die Werkstatt das "Akustikproblem" bestätigt hat, ist es meiner Meinung erst ein mal ein Garantiefall und sollte von VW auch als solcher behandelt werden"
Und bei keiner der mir bekannten GW Garantien sind Akustikthemem abgesichert sofern diese nicht ihre Ursache in einem versicherten Bauteil haben .
Letzendlich gibt es hier erst Klarheit wenn die Ursache lokalisiert wurde und der TE für uns ein abschließendes Update gibt .
Mfg Mario
Richtig. Aber ob die Ursache in einem versicherten Bauteil liegt oder nicht, ist ja offenbar nicht klar.
Zitat:
@Mariolix schrieb am 26. August 2020 um 20:09:47 Uhr:
Ja wenn du eine Werkstatt findest die sich soweit aus dem Fenster lehnt und dir eine vorab Preiszusage macht
Genau, das ist der Knackpunkt. Wäre für mich aber Voraussetzung. Dass das einfach wird, habe ich auch nicht behauptet.
Ich behaupte einfach mal das wird keine Werkstatt machen .
Na,warten wir einfach ab - der TE wird hoffentlich berichten .
Könntest Du recht haben.
Aber wenn die Werkstatt vemutet, Getriebe, daher kein Garantiefall, dann sollte die das schon in einen Vertrag gießen.
Andernfalls rät die auch nur, und darauf würde ich mich nicht einlassen.
Warten wir ab, was dabei herauskommt... Bin auch gespannt.
Erstmal danke für die vielen Impressionen.
Ich werde die Tage mal bei der Werkstatt durchfahren und nochmal nachfragen wie wir das handhaben können.
Ich werde auch auf den Punkt eingehen die tatsächliche Fehlerbehebung im Auftragsfall festzuhalten.
Da ich das Rasseln lauter wahrnehme und die Mechaniker vor einem größeren Schaden gewarnt haben falls ich es ignoriere, muss ich die Reparatur wohl bald vornehmen.
Ich habe zum Glück zwei Bekannte die dort arbeiten und versuche das mal zu klären.