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Rat in Sachen Recht( Verkehrsunfall)
Auffahrunfall nach abbiegen in die gegnüberliegende Parklücke
Hallo, brauche mal nen Rat.
ich bin in ein Unfall verwickelt worden. hier beschreib ich mal die ganze Geschichte in Stichpunkten
- Unfall, Aufnahme im Polizeibus
- Gang zur meiner Versicherung ( meiner meinung war ich nicht schuld)
- Schadensanzeige mit Unfallhergang dargestellt und ausgefüllt (agent meinte ich solls ja erklaren was passiert ist)
- Unfallanzeige bei der gegnerischen Versicherung
- Zum Anwalt
- Akten hin und her. Gutachter von meinem auto.
- Geld von der gegnerischen vesicherung bekommen
- dann auf einmal nen Busgeldbescheid bekommen. ?????
- zur meiner Versicherung hin und nachgefragt die meinten: warte ab bis die sich melden.
Ja wirklich?
- Meine Versicherung hat den anderen unfallteilnehmer ausbezahlt
FRAGE: da ist doch irgentetwas falsch. die haben sich nochnicht gemeldet. wer muss sich denn melden?
werd ich jetzt für irgendetwas belangt? kennt sich da jemand rechtlich aus?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bepe344
werd ich jetzt für irgendetwas belangt? kennt sich da jemand rechtlich aus?
Danke
Ja, auf jeden Fall wirst du für das Verbreiten wirrer Beiträge belangt werden.
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13 Antworten
Wenn Deine Versicherung die Forderung des Gegners gezahlt hat, sah sie nach dem Gestz keine Möglichkeit, vor dem Gericht die Forderung abzuwenden.
Hallo,
du hast einen Anwalt, der den Vorgang genau kennen sollte.
Frage den ob alles ordnungsgemäß gelaufen ist.
Anhand deiner stichpunktartigen Beschreibung kann hier wohl niemand eine Auskunft geben, außer der vielleicht, dass die strafrechtliche und die privatrechtliche Seite getrennt zu betrachten sind.
Liebe Grüße
Herbert
Der von Dir geschilderte Sachverhalt verwirrt mich.
Du hast Geld von der gegnerischen Versicherung erhalten – für mich sieht die Versicherung die Schuld bei deinem Gegner.
Bußgeldbescheid – die Polizei sieht die Schuld bei Dir.
Deine Versicherung hat an den Gegner bezahlt und sieht damit die Schuld bei Dir.
Hier scheinen beide Versicherungen die Schuld bei ihrem Versicherungsnehmer zu sehen.
Da würde ich schnell mit meinem Anwalt sprechen um die Sache zu klären. Wenn die gegnerische Versicherung das erfährt wird Sie das gezahlte Geld von dir zurück fordern und du bleibst auf dem Schaden sitzen außer Du hast eine Vollkasko-Versicherung. Dann würde deine Versicherung auch deinen Schaden übernehmen.
Sollte ich einen Denkfehler haben, könnt ich mich gerne korrigieren.
Zitat:
Original geschrieben von Bepe344
werd ich jetzt für irgendetwas belangt? kennt sich da jemand rechtlich aus?
Danke
Ja, auf jeden Fall wirst du für das Verbreiten wirrer Beiträge belangt werden.
Zitat:
Original geschrieben von martinb71
Der von Dir geschilderte Sachverhalt verwirrt mich.
Du hast Geld von der gegnerischen Versicherung erhalten – für mich sieht die Versicherung die Schuld bei deinem Gegner.
Bußgeldbescheid – die Polizei sieht die Schuld bei Dir.
Deine Versicherung hat an den Gegner bezahlt und sieht damit die Schuld bei Dir.
Hier scheinen beide Versicherungen die Schuld bei ihrem Versicherungsnehmer zu sehen.
Da würde ich schnell mit meinem Anwalt sprechen um die Sache zu klären. Wenn die gegnerische Versicherung das erfährt wird Sie das gezahlte Geld von dir zurück fordern und du bleibst auf dem Schaden sitzen außer Du hast eine Vollkasko-Versicherung. Dann würde deine Versicherung auch deinen Schaden übernehmen.
Sollte ich einen Denkfehler haben, könnt ich mich gerne korrigieren.
Ist ein Denkfehler.
Eine Rückzahlungsforderung seitens der Versicherung besteht nicht, es sei denn die Entschädigung wurde ausdrücklich unter Vorbehalt der Rückforderung gezahlt.
OK mag sein. Aber es ist doch nicht normal, das beide Versicherungen voll bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von martinb71
OK mag sein. Aber es ist doch nicht normal, das beide Versicherungen voll bezahlen.
Ich gebe Dir Recht, es ist nicht die Regel.
Die Ansprüche der Beteiligten gegen die jeweils andere Versicherung sind getrennt zu behandeln und gegeneinander nicht aufrechenbar.
Da aber der TE es nicht geschafft hat eine Schilderung des Unfalls zu posten, ist m.E. der Thread sowieso überflüssig.
Es sieht aber so aus, als wenn der TE in eine gegenüberliegende Parklücke abgebogen ist, also gewendet hat.
Im weiteren Verlauf kam es zur Kollision. Gemäß § 9 der STVO hat derjenige, der abbiegt oder wendet, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung oder Behinderung des übrigen Verkehrs ausgeschlossen ist.
Klaus
Es sieht aber so aus, als wenn der TE in eine gegenüberliegende Parklücke abgebogen ist, also gewendet hat.
ja richtig- hab ich ja geschrieben dass ich schuld bekommen hab.(von der polizei) die gegnerische versicherung hat sich aber bei mir nicht gemeldet wegen irgendeiner forderung. wer muss sich denn bei wem melden?
Zitat:
Original geschrieben von Bepe344
Es sieht aber so aus, als wenn der TE in eine gegenüberliegende Parklücke abgebogen ist, also gewendet hat.
ja richtig- hab ich ja geschrieben dass ich schuld bekommen hab.(von der polizei) die gegnerische versicherung hat sich aber bei mir nicht gemeldet wegen irgendeiner forderung. wer muss sich denn bei wem melden?
Sorry, ich stehe jetzt auf dem Schlauch.
Ist Deine Frage ernst gemeint?
Du schreibst, dass Du schuld hast. Du erwartest, dass die Haftpflichtversicherung des Geschädigten sich bei Dir meldet?
Du hast doch sowieso keinen Anspruch, es sei denn Du kannst dem Unfallpartner ein Mitverschulden nachweisen.
Du bist wirklich anwaltlich vertreten? Wenn das alles so zutreffen sollte was Du hier geschrieben hast, sei früh dass Du etwas bekommen hast.
Klaus
Kann es sein, dass du davon ausgehst, dass du der Versicherung das Geld zurückzahlen musst? Nein, musst du nicht, dafür zahlst du ja regelmäßig Geld an deine Versicherung.
Hallo,
ich hatte einen Wegeunfall mit dem Fahrad.
ich führ auf dem Fahradweg, was an dem Unfalltag eine Aswaltbaustelle war den ich ausweichen musste von links als ich die Baustelle umgehen wollte wurde ich von der BVG Buss von seiner rechten Seite angestuppst und gestützt.
wen trifft in diesem Fall die Schuld?
Voraussichtlich beide Beteiligten. Hoffentlich hast Du den Unfall bei der Polizei gemeldet. Anwaltliche HIlfe wäre sinnvoll, auch wenn Du sie Dir nicht leisten können solltest (es gibt ggf. Beratungs- und Prozesskostenhilfe).
Das hängt von vielen Details ab, u. a. davon, wie die Baustelle abgesichert und beschildert war.