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Rat und Tat

Themenstarteram 29. August 2010 um 6:56

Moin Jungs!

Ich weiß mein folgendes Problem hat nichts direkt mit dem Elch zutun ist aber trotzdem akut.

Situation:

Wir haben neben dem Haus 2 Stellplätze.

"""WICHTIG"""

Auf dem PRIVATEN 2 STELLPLÄtzen steht ein Schild. -Privatgrundstück. Parken ist nur den Hausbewohnern erlaubt bla bla-

Ok, weiter....

Unser Elch steht da (seit Jahren) und ein anderer Hausbewohner (auch seit Jahren). Jetzt ist eine kleine 18-19Jährige rotzfreche Göre eingezogen. Sie hat natürlich einen Freund. 3ér BMW (wie der Wagen aussieht könnt ihr euch denken). Sie wohnt jetzt ca. 4 Wochen bei uns im Haus.Der BMW-Freund wohnt offiziell nicht im Haus, ist quasi nur besucher.Nun steht der BMWmal beii UNS mal beim Nachbarn und das jeden Tag.

Zusatz:

Vor dem Haus haben wir eine Hecke, dort kann man auch Parken (Besucher).Vor ca.3 Wochen parkt der Freak seinen Sprinter dort, so das niemand vorbeifahren kann.(Müllabfuhr-Notarzt usw usw usw) Es handelt sich um eine 1 Spur-strasse mit Geländer auf der anderen Seite.

Natürlich haben wir es dem Kerl erklärt, aber nix passiert. Gestern fahr ich kurz weg Tanken , das dauert im normalfall 10 min. Und schon steht er wieder da. Ich hab geklingelt und die machen nicht auf. Was machen, wenn nettes Auffordern nichts mehr bringt. Schriftlich Anmahnen kann man den ja nicht. Der Vermieter macht nichts. Abschleppen muss man erst mal selber zahlen. Die Polizei macht bei Privatem Grund gar nichts. (hab mich da schon bei der Hauptwache erkundigt). Sich quer vor den BMW stellen ist verboten, die Mafia- methode hab ich schon in betracht gezogen, aber der Freak soll ja noch für meine Rente arbeiten, also verworfen.

Was geht Jungs. Wer hat realistische Idden und fundiertes Wissen.

42 Antworten

Ich glaub da haste schlechte Karten. Wenn der Parkplatz nicht Bestandteil Deines Mietvertrages ist. Zu den Bewohnern gehört im weiteren Sinne auch der Freund der Nachbarin. Also hat er bzw. sie bzw. beide die gleichen Rechte wie jeder andere Bewohner.

Ich denke auch, das muß schriftlich festgehalten sein. Wenn das Auto die Straße blockiert und keine 3,00 Meter frei sind, dann schreitet die Polizei ein

Themenstarteram 29. August 2010 um 8:25

Wir haben das im Mietvertrag stehen, hatte ich wohl vergessen zu erwähnen.

Und falsch ist. Wenn jemand der Freund oder die Freundin eines Hausbewohners ist, gehört diesem der Parkplatz definitiv NICHT. Anhand seines Ausweises kann man den Wohnort feststellen und ist dieser ein anderer, gilt er als Besucher. Man stelle ich vor, jeden Tag kommen freunde und die können doch nicht die Parkplätze zustellen. So einfach ist das nicht.

Kommt mir irgendwie bekannt vor ... eine selten dämliche Situation.

Schlicht und ergreifend Dumdreist. Es bewarheitet sich hier wieder mal der Spruch: Frechheit siegt !

 

Wie die Prinzengarde schon richtig sagte: Zuparken ist nicht, weil eine Form von Nötigung. Auch auf Privatgrund.

Erzieherische Maßnahmen Mafia-Methoden sind eher Schüsse, die nach hinten losgehen.

Und wenn dein Vermiteter dazu noch so tranig ist ...

 

Ich würd einfach in Absprache mit dem Vermieter und auf eigene Kosten links und rechts nen massiven Plfog in die Erde treiben und ne stabile Kette mit nem fetten Schloß davorspannen.

Dann bekommt dein Nachbar und du und jeder 'Bewohner', der auch ein Auto fährt einen Schlüssel. Die Göre also nicht.

Ist zwar recht lästig, jedesmal auf- und zusperren, aber was anderes wird dir nicht bleiben.

Vernüntig reden scheint ja nicht zu klappen ....

 

Themenstarteram 29. August 2010 um 8:38

Das habe ich mir auch mal überlegt TERWI..

Dein Beitrag bestärkt mich nur nochmehr dass mal ins Auge zu fassen.

Oder so einen Poller den man hochklappen kann inkl Schloss.

Das kleine Biest hat aber auch eine freche Klappe. Hausflur putzen- NÖÖ, Müll trennen NÖÖ, Fegen vorm Haus "drei mal NÖÖ". Da wird die Arbeitsplatte im Gemeinschaftskeller gesägt und alles liegt seit 3 Wochen rum. Dann hat der BMW Stricher auch schon sämtliche Autoteile im Keller gebunkert.

Und dann kommt noch diese leicht türkisch-deutsche Aussprache. Würde das Faustrecht noch gelten...... ne schreib jetzt besser nett weiter...

Meine geduld hat GRENZEN...

Lies mal das hier:

www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_03.php

Nicht unbedingt ermutigend, aber man kann das eine oder andere, positive herauslesen.

Insbesondere der letzte Absatz.

 

Themenstarteram 29. August 2010 um 9:00

Guter bericht.

Ich regel das heute mal mit dem Fussvolk. Ich hau denen ein paar § um die Ohren. Ist doch eigentlich ein Witz. Wir zahlen für den Parkplatz und es steht ein gut lesbares Schild und die halten sich an nichts. Wird Zeit das wir wegziehen und Bauen. ich mach mich nach der Arbeit noch krumm zuhause und solche Leute sitzen mit dem Arsch auf Sofa (ähm sorry nur aufm Sofa und tele mit dem Handy) Das hätte ich mir mit 18 mal erlauben sollen.

Ihr habt doch bestimmt eine Hausordnung, die gemeinschaftlich regelmäßige und abwechselnde Reinigung und Nutzung der gemeinschaftlichen Räume regelt.

Wenn die Göre meint, sich nicht daran halten zu müssen, ist dies ganz offensichtlich eine Störung des Hausfriedens.

Leider zählt eine große Klappe, ein nicht zur Ortslage passender Slang und Dreistigkeit nicht unbedingt dazu, aber es verschärft das allegemine 'Unbehagen' doch sehr.

 

Ich würde deinen Vermieter zunächst mal mündlich darauf hinweisen (hast du sicherlich schon gemacht) und wenn das nicht hilft, eben schriftlich mit der Bitte (oder Aufforderung), die Göre auf die mietverragsrelevanten Pflichten hinzuweisen und einzuhalten.

Dazu gehört auch das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen von Besuchern.

 

Vielleicht auch noch ein Hinweis an den Vermieter, das es sich bei dem offensichtlich hirnlosen Dauergast der Göre schon wie mit einem festen Mitbewohner handelt, für den dann doch auch bitte anteilig Nebenkosten zur Kaltmiete zu erheben sind - was derzeit garantiert nicht passiert !

 

Wenn deine sonstigen Mitbewohner sich ähnlich abgenervt fühlen und ihr euch zusammentut, ist der Vermieter im Zugzwang.

Passiert gar nichts, würde ich einfach mal damit drohen, die Miete zu kürzen.

Dann werden alle schnell !

 

Eben in einen Forum zu diesemThema einen netten Spruch gelesen:

'Einen Satz trag in den Ohren, wer sich aufregt hat verloren'

am 29. August 2010 um 9:30

Moin,

 

setz Deinen Vermieter unter Zugzwang, indem Du mit Deinen Nachbarn über die den Hausfrieden störende Nachbarin sprichst. Und erkläre Ihnen, das Du dem Vermieter einen Brief schreiben wirst, unter dem Alle Mieter (mit Ausnahme der Göre) unterschreiben sollen. Droht dem Vermieter ruhig an, einen Parkplatz nicht mehr zu bezahlen, wenn die organisatorische Anordnung der Parkplatzsitutaion nicht besser geregelt ist und weist bei dieser Gelegenheit auch gleich auf Andere, durch die neue Mieterin verursachten, Missstände hin. Erklärt dem Vermieter, das eine mündliche Aussprache mit der neuen Mieterin keine Früchte trägt. Bleib in dem Brief sachlich, ohne Kraftausdrücke oder Vorurteile gegen die Göre. Das ganze per Einschreiben mit Rückschein versenden.

 

Abgesehen, von der Tatsache, das der Vermieter diesen Missstand in seinen Mietshaus nicht mehr leugnen kann, hast Du den ersten richtigen juristischen Schritt unternommen. Der Vermieter muss jetzt reagieren, anderfalls zahlt ihr die anteilige Miete für den Parkplatz auf ein Anderkonto bis die im Mietvertrag zugesicherte Leistung wieder durch den Vermieter erbracht wird.

 

Der Vermieter wird reagieren, weil er es nicht hinnehmen kann, das ihm monatlich die Zinseinnahmen seines Mietshauses fehlen. Überdies wird der Vermieter ob der neuen Mieterin hellhörig und wird sie im Zweifelsfalle unter Beobachtung halten.

 

Wichtig ist nur, das Du ganz sachlich und emotionsfrei damit umgehst! (ist schwer, weis ich aus Erfahrung)

 

Toi, toi, toi für Dich

Gruß

Paul

 

Zitat:

Original geschrieben von volvo-paul

Wichtig ist nur, das Du ganz sachlich und emotionsfrei damit umgehst! (ist schwer, weis ich aus Erfahrung)

... so sehe ich das auch !

Alles andere ist sinnlos, führt zu nix außer ewigen Diskussionen & Debatten, macht nur Stress, gibt noch mehr graue Haare, ...

am 29. August 2010 um 9:49

Es gibt Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf solche Sachen spezialisiert haben. In der Regel wird das für den Beklagten richtig teuer, derweil er auch bei einem Prozeß den Kürzeren zieht; kannst Du übers Internet erledigen, Foto, Urzeit, dein iur. Status reicht.#Gruß

U

Wenn der Parkplatz zu Deiner und nur zu Deiner Wohnung gehört hast Du alleiniges Nutzungsrecht. Du würdest in diesem Fall auch Miete für den Stellplatz bezahlen.

Andernfalls kann er von allen Hausbewohnern benutzt werden.

Die Frage ist letztendlich, wie weit man den Begrif "Bewohner" insbesondere im privatrechtlichen Sinne faßt.

Der Freund der Nachbarin muß nicht unbedingt als Gast gesehen werden. Es kann sich schon um eine nichteheliche Gemeinschaft handeln. Damit dürfte der Freund mit Sicherheit als Bewohner zählen.

Angreifbar wäre der Fall u.U. damit, dass der Feund nicht im Mitevertrag der Nachbarin steht. Das ist meiner Meinung nach aber Haarspalterei. Und kann letztlich nur auf dem Rechtswege geklärt werden.

Entscheidend ist, dass die Nachbarin selbst den Parkplatz nutzen kann. Und damit müsen alle Bewohner leben.

Themenstarteram 29. August 2010 um 10:19

Danke Danke für die wirklich guten Beiträge und Infos. Man kann nicht alles wissen und bedenken, darum hab ich diesen NICHT GANZ KONFORMEN Beitrag mal reingestellt.

Frage vorweg: Wieviele Parteien wohnen eigentlich im Haus ?

 

Das was den Krappi (und seine(n) Nachbar(n)) wahrscheinlich am allermeisten fuxt, ist wohl der Umstand, das jemand derartig dreist (oder auch rücksichtslos ?) mit großer Klappe daherkommt und sich auch sonst einen Dreck um den Hausfrieden schert.

Ich kenne das aus eigener Erfahrung auch recht gut. War auch mal Vermieter !

 

'Unberechtigtes Parken' ist da so die eine Geschichte.

Den allgemeinen Keller 'vollmüllen' eine andere. Ein paar Tage nach dem Umzug ist sicher völlig OK, aber wenn nach Wochen nicht aufgeräumt und gesäubert wird und nur noch mehr Krimskrams (Autoteile ?!) dazu kommt, schon recht frech.

Dazu dann noch die 'Nichteinhaltung' der Reinigunspflicht... Wie sehen denn bei euch die Winter aus ? Thema Schneeräumen.

Ist das bei euch im Mietvertrag geregelt ?

 

Betreff Mülltrennung würde ich mal beim Entsorger anfragen, in wie weit die auf so was bestehen und ggf. die eine oder andere Tonne vielleicht sogar mal stehenlassen, weil Sachen drin sind, die da nicht reingehören.

Bei meiner Ma im Haus hat es schon Abmahnungen gegeben, weil es da Yogi's gibt, die alles mögliche (u. a. Hausrat) in Unmengen in die Restmülltonne gekippt haben und das Teil nach 2 Tagen immer voll war.

 

Als 'Haarspalterei' würde ich es eher bezeichnen, wenn ein nicht gemeldeter 'Freund' als Dauerbesucher automatisch zum Mitbewohner mutiert.

Für wie viele Personen ist denn der Mietvertrag der Göre geschlossen worden ? Eine ?

Ich als Vermieter würde das ggf. großzügig über einen gewissen Zeitraum dulden, aber wenn der Hausfrieden durch div. Dinge in's Wanken gerät auch schon mal ein 'P' davorsetzen und eine Vertragsänderung auf eine 2. Person und damit einhergehend einen anderen Nebenkonstenverteilerschlüssel mit entsprechenden Mehrkosten ansetzen.

 

Was das Parken betrifft: Hier wäre schon mal genau zu klären, was im MV steht und wie das Parken denn nun geregelt ist.

Insbesondere, wenn nicht für jeden Mieter entsprechend Parkraum auf Provatgrund zur Verfügung steht.

Mit einer Art 'Gewohnheitsrecht' kann man zwar argumentieren, aber vor einem Richter kommt man damit nicht weit.

Etwas völlig anderes ist das natürlich, wenn im MV explizit der Parkraum (auch ohne Bestimmung des Platzes) defniert ist und sich daraus eine kostenpflichtige Nutzung ableiten lässt.

 

Mein Fazit:

Erst einmal die genaue Sachlage aus den MV klären. Wie ist das mit dem Parken und der Hausreinigung geregelt.

Ohne Fakten kein Erfolg !

Ich würde versuchen, mal den Vermieter persönlich anzusprechen und die 'Mißstande' und / oder das 'Mißverhalten' schildern. Erhöhung der Bewohnerzahl anmerken nicht vergessen !

Klappt das nicht oder wird ignoriert, wie bereits gesagt schritlich per Einschreiben o.g. aufzeigen und Abhilfe fordern.

Ggf. ein 2. Mal, kommt im Fall der Fälle immer besser.

Passiert immer noch nix, wie oben beschrieben Miete um einen definierten, ansonsten kleinen vertretbaren Betrag reduzieren.

 

Und wie Paul schon richtig sagte: RUHE BEWAHREN !

Immer schön freundlich, auch wenn das Messer in der Tasche aufklappt.

Das ärgert solche Leute am meisten.

Gib deinem Gegner keine Möglichkeit wegen deiner eigenen 'Entgleisungen' später zurückschießen zu können und sich selbst als 'Opfer' darzustellen.....

 

Spannender Sonntag heute :D

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