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Raten Vom Auto und Jährliche Laufleistung
Hallo zusammen ich möchte mir ein Auto bald kaufen ich habe da ein paar Fragen Dazu
Zahle ich die monatlichen Raten schon, wenn ich das Auto noch nicht Habe
Und Die Jährliche Laufleistung Fängt die vom 01.01.XXXX an oder dann Wenn man das Auto Bekommt
Danke
PS: Tut mir Leid wenn der Beitrag nicht so Gut ist mein Erster Beitrag.
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12 Antworten
Die monatlichen Raten zahlst du üblicherweise ab Übergabe des Autos an dich, entweder in Form einer kräftigen Anzahlung oder die normalen Raten. Auch die jährliche Laufleistung (beim Leasing oder entsprechender Finanzierung) beginnt erst mit Übergabe.
Bei einer normalen Finanzierung geht die erste Rate erst in dem Monat nach der Übergabe los.
MfG aus Bremen
Hallo,
PeterBH schrieb: " Die monatlichen Raten zahlst du üblicherweise ab Übergabe des Autos an dich..."
Ja, das stimmt, wenn das Wort " üblicherweise" im Sinne von " Kredit/ Leasing über Händlervermittlung" verstanden wird.
Wenn aber der Kredit bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut aufgenommen wurde, also unabhängig vom eigentl. Autokauf, so könnte der Kreditbeginn völlig unabhängig von der Lieferung des Fahrzeuges zu sehen sein. Wird gerne gemacht, um beim Händler als Barzahler aufzutreten, oder wegen der günstigerer Konditionen.
Wurde der Kredit z.B. zum 01.01.2018 an den Darlehnsnehmer ausgezahlt, das Fahrzeug wurde am 30.12.17 bestellt, wird aber erst am 01.05.2018 geliefert, so sind natürlich ab 01.01.18 die entsprechende Tilgung und Zinsrate zu zahlen.
Da vor einer verbindl. Bestellung eines Fahrzeuges die Finanzierung gesichert sein sollte, ist es nicht selten, dass Kreditvergabe ( Auszahlung) und Fahrzeuglieferdatum differieren.
Entscheident für den Beginn der Ratenzahlung ist dem zufolge nicht das Lieferdatum des Fahrzeuges, sondern die Auszahlung des Darlehens lt. Kreditvertrag.
Eine große Direktbank verlangt für die Bewilligung /Auszahlung des Darlehen weder einen Fahrzeugbrief noch den Nachweis des Autokaufes. Das schafft Spielräume.
Kommt also immer drauf an...
Klarer Fall, die Km- Lauifleistung beginnt am Tag der Auslieferung. Würde diese früher beginnen, würden ja u.U. erhebliche Km mit dem Wagen vor Auslieferung schon gefahren. Dem müßte der Käufer dann schriftlich zustimmen. (LG Coburg, Az.: 21 O 337/11). Ansonsten wäre es a) kein Neuwagen mehr und b) würde ( auch bei Gebrauchten) die zugesicherte Eigenschaft der Km- Leistung fehlen.
Gruß vom Asphalthoppler
Stimmt, aber wenn der Kredit zweckgebunden für das Auto aufgenommen wurde, lässt sich die Auszahlung auch entsprechend steuern. Besonders wenn die Bank das Auto als Sicherheit übereignet haben möchte.
Sollte aber - wie du schon schreibst - im Darlehensvertrag geregelt werden.
Als Käufer würde ich immer Wert darauf legen, dass Darlehensvertrag und Kaufvertrag verbunden sind. Hat rechtliche Vorteile, auf die ich nicht verzichten wollte.
PeterBH schrieb: "Als Käufer würde ich immer Wert darauf legen, dass Darlehensvertrag und Kaufvertrag verbunden sind. Hat rechtliche Vorteile, auf die ich nicht verzichten wollte."
Stimme ich Dir voll zu. Hat sich ja z.B. bei VW- Diesel bewährt. :-)
Gruß vom Asphalthoppler
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. Februar 2018 um 22:27:29 Uhr:
Als Käufer würde ich immer Wert darauf legen, dass Darlehensvertrag und Kaufvertrag verbunden sind. Hat rechtliche Vorteile, auf die ich nicht verzichten wollte.
Welche Vorteile wären das? Wenn man das Auto nicht als Sicherheit benötigt, würde ich als solventer Beamter einen allgemeinen Kredit bevorzugen, der völlig unabhängig vom Fahrzeugkauf ist. Auch da lässt sich der Kreditbeginn durchaus steuern, die Zinsen sind nicht höher als bei einem Autokredit, dass Auto gehört mir und nicht der Bank, die Bank weiß nicht mal, was man mit dem Geld gemacht hat und das Auto kann jederzeit wieder verkauft werden.
Beim Darlehen hast du ein Widerrufsrecht - beim Autokauf normalerweise nicht. Sind es hingegen verbundene Verträge so bewirkt der Widerruf des einen Vertrages zugleich den des anderen.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 14. Februar 2018 um 15:13:54 Uhr:
Welche Vorteile wären das? Wenn man das Auto nicht als Sicherheit benötigt, würde ich als solventer Beamter einen allgemeinen Kredit bevorzugen, der völlig unabhängig vom Fahrzeugkauf ist. Auch da lässt sich der Kreditbeginn durchaus steuern, die Zinsen sind nicht höher als bei einem Autokredit, dass Auto gehört mir und nicht der Bank, die Bank weiß nicht mal, was man mit dem Geld gemacht hat und das Auto kann jederzeit wieder verkauft werden.
Ich dachte immer, wenn man "solvent" ist, braucht man keinen Kredit?
Auch bei einem Autokredit sollte das Fahrzeug dir gehören. Lediglich der Brief liegt als Sicherheit bei der Bank. Allein der Besitz des Briefes macht die Bank nicht zum Eigentümer des Fahrzeugs.
Normal wird das Fahrzeug sicherungsübereignet, also ist die Bank tatsächlich Eigentümer. Der Brief (oder entsprechend die Zulassungsbescheinigung) lagert bei der Bank, damit das Fahrzeug nicht von einem anderen gutgläubig erworben werden kann.
Allerdings hat auch der Pfandgläubiger Gesetze einzuhalten, und kann nicht frei verfügen. Also braucht man keine Angst haben, dass die Bank machen kann was sie will.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. Februar 2018 um 15:28:01 Uhr:
Beim Darlehen hast du ein Widerrufsrecht - beim Autokauf normalerweise nicht. Sind es hingegen verbundene Verträge so bewirkt der Widerruf des einen Vertrages zugleich den des anderen.
Ok, aber wenn ich mir darüber im Klaren bin, was ich tue, trete ich vom Autokauf ja nicht zurück.
@Andre
Ja, einen Kredit muss man sich leisten können...
Manch eine Widerrufsbelehrung ist mangelhaft und setzt die Frist nicht in Gang. Da freuen sich z.B. die Diesel-Geschädigten manchmal drüber.
Und @andre_c: Ich hab im Sommer meiner Tochter einen Jahreswagen (Smart Forfour) gekauft, knapp unter 10.000,- €. Die Lady in der Niederlassung sagte mir, ich möchte bitte die Zulassungsbescheinigung Teil II bei Abholung des Fahrzeuges wieder mitbringen. Warum ich das solle? Die müsse doch zur finanzierenden Bank geschickt werden! Selbst zahlen scheint also richtig selten zu sein.
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 14. Februar 2018 um 15:13:54 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. Februar 2018 um 22:27:29 Uhr:
Als Käufer würde ich immer Wert darauf legen, dass Darlehensvertrag und Kaufvertrag verbunden sind. Hat rechtliche Vorteile, auf die ich nicht verzichten wollte.
Welche Vorteile wären das? Wenn man das Auto nicht als Sicherheit benötigt, würde ich als solventer Beamter einen allgemeinen Kredit bevorzugen, der völlig unabhängig vom Fahrzeugkauf ist. Auch da lässt sich der Kreditbeginn durchaus steuern, die Zinsen sind nicht höher als bei einem Autokredit, dass Auto gehört mir und nicht der Bank, die Bank weiß nicht mal, was man mit dem Geld gemacht hat und das Auto kann jederzeit wieder verkauft werden.
Das wäre auch mein bevorzugter Weg bei einer Finanzierung.
Was mich allerdings stört: Beamte, die "dass" und "das" verwechseln..