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Rattern beim driften

BMW 3er E90
Themenstarteram 18. Dezember 2010 um 13:15

Hallo! Wenn ich um die Kurve drifte bei Schnee hab ich immer so ein komisches rattern an der Vorderachse. Liegt es daran, dass ich alle Fahrhilfen noch an habe? Mach ich dadurch irgendetwas kaputt oder ist das geräusch harmlos?

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25 Antworten

Kenne ich nicht. Welche Stufe vom ESP hast du denn aktiviert dabei?

Themenstarteram 18. Dezember 2010 um 13:21

Gar keine. Ich mach nur das Auto an und lass alles so wie es ist.

Probier mal bremsen wenns glatt ist. Das ist das abs / esp rattern dann.  

 

Wenns eher poltert, gabs schon auffäligkeiten vom Fahrwerk. Irgendwelche gummis.

Themenstarteram 18. Dezember 2010 um 13:49

Ja das klingt genauso. Also Auffälligkeiten gab es sonst auch keine bis jetzt. Also liegt es am esp? Geht durch das Geräusch denn irgendetwas kaputt auf die Dauer?

nein da  geht nix kaputt. ist halt der Bremseinsatz zur fahrzeugstabilisierung. 

 

Zum drfiten mal den dtc modus testen.. aber genügend auslauf haben!

 

gretz

Themenstarteram 18. Dezember 2010 um 13:54

Ok danke dann ist ja alles super. Das werd ich die nächsten Tage mal ausprobieren ;)

Wenn alle Fahrhilfen an sind (sprich DSC) kann man doch eh nicht driften, da kommt der Arsch doch kein bisschen! :D Musst wenn schon alles ausmachen, selbst mit DTC ist der Driftwinkel begrenzt... aber will hier niemanden nötigen, ich gehe immer davon aus, dass genug Platz da ist! :D

Zitat:

Original geschrieben von FL89

Ok danke dann ist ja alles super. Das werd ich die nächsten Tage mal ausprobieren ;)

Mit aktiviertem ESP ist es eher ein bissl rutschen als driften... was driften ist, wirst du dann merken :) Aber wie gesagt, erstmal vorsichtig. Das Heck kommt schneller als du glaubst. Am besten erst einmal auf einem leeren verscheiten Parkplatz ausprobieren. Wenn es dann klappt und du weisst was du machst, dann ruhig auch mal DSC ganz abschalten

am 18. Dezember 2010 um 14:15

Ist doch alles Fahrsicherheitstraining....;)...im gewissen Sinne kann es nicht schaden, das zu üben....äh, ja....so ist es.....;)

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Ist doch alles Fahrsicherheitstraining....;)...im gewissen Sinne kann es nicht schaden, das zu üben....äh, ja....so ist es.....;)

Ich sehe das ernsthaft so... so wie ich Frühjahr mit dem Bike erstmal Kreise/Slalom und (vor allem) Bremsen übe um wieder reinzukommen, genauso mache ich es im Winter mit der Dose. Erstrecht wenn ich eine neue habe. Ich will wissen wie das Teil im Winter reagiert und die Reflexe wieder ein wenig auffrischen auf Schnee und Eis. Der Effekt ist ganz nett in "Die obere Hälfte des Motorrads" beschrieben. Handlungen die man länger nicht ausgeführt hat, brauchen ein paar Versuche, bis sie im Hirn wieder korrekt sitzen :)

Aber wie gesagt, eben nur da veranstalten wo es niemanden stört

... sehe ich absolut genauso! Wenn sich ein schöner, leerer und verschneiter Platz findet bin ich sofort dabei, macht einfach Riesenspaß :) Letztens kam die Rennleitung erwartungsgemäß mal wieder vorbei und war nicht sonderlich begeistert... aber ich musste schon ein wenig grinsen, als die sich dann mit ihrem Frontkratzer über den Parkplatz gequält haben :D

Zitat:

Original geschrieben von jwl1

... sehe ich absolut genauso! Wenn sich ein schöner, leerer und verschneiter Platz findet bin ich sofort dabei, macht einfach Riesenspaß :) Letztens kam die Rennleitung erwartungsgemäß mal wieder vorbei und war nicht sonderlich begeistert... aber ich musste schon ein wenig grinsen, als die sich dann mit ihrem Frontkratzer über den Parkplatz gequält haben :D

Soweit ich weiß haben die da doch gar nichts zu melden, ist doch ein privater Parkplatz (wenns vom supermarkt o.ä. war) der unterliegt doch nicht mal der STVO und wenn keine Sachbeschädigung, Lärmbelästigung oder ähnliches stattfindet können die doch gar nichts machen ?!

am 19. Dezember 2010 um 14:22

Private Grundstück übt der "Hausherr" sein Hausrecht aus, wenn er will....öffentliche Parkplätze die Staatsmacht. Auf vielen privaten Grundstücken gilt die StVO, die ausgeschildert sein muss, dass sie gilt!

Meist kommen die vom Fanclub "Blau-Silber" + "Grün-weiß" mit § 29, Absatz 2 StVO.....unglaublich aber wahr....selbst erfahren....:)

 

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird.......

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Auf vielen privaten Grundstücken gilt die StVO, die ausgeschildert sein muss, dass sie gilt!

Jap, aber bei irgendnem Rechtsirrtümer Beitrag im TV wurde gesagt, dass nichtsdestotrotz jeder aufpassen muss.

Da war glaub ich der Fall das bei rechts vor links ein unfall passiert ist, Gericht hat entschieden das die Kosten 50/50 zu tragen sind...

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