Rauchende Kupplung / Zweimassenschwungrad
Moin liebe Q5 Fahrer,
bin seit 1,5 Monaten stolzer Besitzer eines Q5 mit Handschaltung und 143 PS. Das Fahrzeug ist Baujahr 03 / 2011 und hat 35000 km gelaufen. Am letzten Wochenende hat meine Frau zum Erstmal die Hängerkupplung genutzt und einen Pferdehänger plus 2 Pferde bewegen wollen. Beim Rangieren fing die Kupplung an zu rutschen und heftiger Qualm kam aus dem Motorraum. In der Audiwerkstatt wurde mir vom Freundlichen lediglich Fahrfehler vorgeworfen und das er noch nie von Problemen mit der Kupplung von Audi gehört hat.
Ich habe ihm die in diesem Forum aufgezählten Berichte ausgedruckt, die er sehr zögerlich kommentierte.
Bei der Reparatur stellte man fest, daß nicht nur die Kupplung total runter, sondern auch das Massenschwungrad ausgeglüht war. Reparaturkoten 2.500 Euro. Da die Garantie abgelaufen ist, habe ich jetzt die Kummerhotline von Audi angerufen und versuche über Kulanz etwas zurück zu bekommen.
Ich habe jetzt natürlich Angst wieder das Fahrzeug im Hängerbetrieb zu benutzen und die Kupplung zu beschädigen. Könnt ihr mir einen Rat geben, hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder ist es tatsächlich ein Einzelfall. Das Fahrzeug müßte doch locker einen Pferdeanhänger ziehen können.
Und wie sind eure Erfahrungen mit der Audi AG in Kulanzfällen?
Freue mich auf eure Antworten und herzlichen Dank im voraus.
Beste Antwort im Thema
Oh Gott, dieser Beitrag kann nicht wirklich ernst gemeint sein.
Das kommt gleich nach der Frage, die wir hier schon hatten,
ob man Kindern auf der Rückbank ein Sportfahrwerk zumuten kann.
Ich warte nur bis der 1. hier Audi in die Haftung nehmen will
wenn der Tank leer ist.
Man(n) und auch Frau sollte sich schon mal mit den Dingen
beschäftigen die man mit einem Auto ziehen will.
Der kleine 143PS-ler ist eh schon mit dem eigenen Gewicht
beschäftigt, da quält man ihn nicht noch mit 2 Gäulen am Haken.
Aber der sprichwörtliche Vogel wird mit dem Anruf bei Audi
abgeschossen.
Da kann man wirklich nur für alle übrigen Kunden hoffen das
Audi sich nur lachend zurücklehnt.
verständnislose Grüße
André
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36 Antworten
Ich glaube das du eh das zulässige Anhängergewicht von 2000kg weit übertreten hast und wenn beim Rangieren alles nur über schleifende Kupplung geht dann ist sie sicher auch schnell hin !
Zitat:
Original geschrieben von Jetta 5
Ich glaube das du eh das zulässige Anhängergewicht von 2000kg weit übertreten hast und wenn beim Rangieren alles nur über schleifende Kupplung geht dann ist sie sicher auch schnell hin !
Der "Kleine" darf nur 1700 oder als Quattro 1800 Kg ziehen. Da ist man mit einem beladenen Pferdeanhänger schon schnell an der Überlastungsgrenze.
Mit Schaltgetriebe ist das Anhängerziehen und rangieren so eine Sache. Schleifende Kupplung ist da vorprogrammiert, man sollte dabei wirklich sehr sensibel sein.
Wenn ich an einer steilen Rampe meine ca. 1800 Kg wiegende Trailer / Bootskombination herausziehen will sollte man das zügig und ohne lange schleifende Kupplung machen, sonst bemerkt man schnell einen Geruch der an die Kupplung erinnert.
Also wenn du dem Audi-Onkel tatsächlich die Sachlage geschildert hast, dann wird es wohl eng mit Kulanz.
Hallo Jetta 5 und nanimarc,
herzlichen Dank für eure Beiträge. Sicherlich ist es richtig, daß der Hänger mit knapp 2 ton schon an die Grenze des zulässigen gegangen ist, aber laut Papiere ist das Auto doch dafür ausgelegt und in der Regel hat man doch gewisse Reserven, falls man geringfügig die 2 ton überschreitet. Ich hatte davor einen Sharan mit 1900 cm und der hat den Hänger ohne Probleme bewegt, und ohne Kupplungsprobleme. Entweder ist das Bauteil zu schwach ausgelegt, oder das erzeugte NM ist so stark, daß die Kupplung rutsch. Ich bin jetzt total verunsichert und möchte solche Erfahrungen nicht noch einmal machen, ich befürchte, daß selbst bei einem Pferd die Kupplung rutscht. Obwohl der Werkstattmeister meine Zweifel versucht hat auszuräumen.
Warst du bei dem "Fahrversuch" deiner Frau dabei und kannst genau nachvollziehen durch welche Fahrweise der Schaden entstanden ist ?
Ohne etwas unterstellen zu wollen, aber die Kupplung abgeraucht und das ZMS verglüht, da gehört schon was dazu. Wenn es heftig raucht, dann hat man meist schon zuvor einen starken Gestank wahrnehmen müssen, um dann mal eben eine Abkühlphase einzulegen.
Hallo, dieser Meinung kann ich mich nur anschließen.
Kupplungsschäden wie diesen hatte ich auch schon viel in meiner langjährigen Werkstattpraxis.
Nun muß ich auch mal eine Lanze für den Hersteller, in diesem Fall für Audi brechen !!
Bisher hatte bei mir noch keiner die Frechheit sich über so viel "Sinnfreiheit" auch noch beim Hersteller
zu beschweren.
--- Blankes Unverständnis
M.f.G.
D.F.
Zitat:
Original geschrieben von RK1965
Hallo Jetta 5 und nanimarc,
herzlichen Dank für eure Beiträge. Sicherlich ist es richtig, daß der Hänger mit knapp 2 ton schon an die Grenze des zulässigen gegangen ist, aber laut Papiere ist das Auto doch dafür ausgelegt und in der Regel hat man doch gewisse Reserven, falls man geringfügig die 2 ton überschreitet. Ich hatte davor einen Sharan mit 1900 cm und der hat den Hänger ohne Probleme bewegt, und ohne Kupplungsprobleme. Entweder ist das Bauteil zu schwach ausgelegt, oder das erzeugte NM ist so stark, daß die Kupplung rutsch. Ich bin jetzt total verunsichert und möchte solche Erfahrungen nicht noch einmal machen, ich befürchte, daß selbst bei einem Pferd die Kupplung rutscht. Obwohl der Werkstattmeister meine Zweifel versucht hat auszuräumen.
Hallo RK1965!
Versuche einfach, die Kupplung bei möglichst geringer Motordrehzahl (ich mach' das immer bei Leerlaufdrehzahl) zügig einzukuppeln (also möglichst wenig schleifenlassen) und erst dann, wenn die Kupplung geschlossen ist und der linke Fuß vom Kupplungspedal herunter ist, Gas zu geben.
Ich weiß, das klingt vielleicht ein wenig idealisiert, aber wenn man sich an dieses Prinzip hält (überall wird dies nicht gelingen und bei einem schweren Anhänger wird man beim Einkuppeln schon ein bisschen Gas geben müssen, damit der Motor nicht abstirbt), dann wird die Kupplung ewig halten.
Ich kann Dir jedenfalls auch wie Dein Werkstattmeister nicht zustimmen, dass "bei einem Pferd die Kupplung rutscht". Die Kupplung rutscht nur dann, wenn in vollkommen eingekuppelten Zustand, beim Gas geben die Drehzahl schneller hochgeht als es einem Beschleunigungsvorgang entspricht (also beispielsweise 6. Gang 100 km/h ca. 2000 U/min, dann Vollgas geben und erst dann, wenn die Drehzahl plötzlich auf 3000 oder mehr ansteigt, dann rutscht die Kupplung.)
Ich wünsche Dir ein langes Kupplungsleben
Gruß
Ingo
Also ich habe mal im Internet geschaut, ein Pferdeanhänger mit Polydach von Böckmann wieg so zwischen 1100 kg und 1500 kg dazu noch zwei Pferde normale größe Warmblut 650 kg.Und die sind schon gut gerechnet, denn mein Bayrisches Warmblut hat 750 gewogen und der war nicht sonderlich groß für seine Rasse. Dann sind wir wenn wir zusammenzählen bei 2500 kg und das ist deutlich zu viel für einen Q 5, wenn man dann nicht Auto fahren kann raucht schnell eine Kupplung ab. Ich weiß warum ich einen G fahre für die Pferde meiner Frau.
Oh Gott, dieser Beitrag kann nicht wirklich ernst gemeint sein.
Das kommt gleich nach der Frage, die wir hier schon hatten,
ob man Kindern auf der Rückbank ein Sportfahrwerk zumuten kann.
Ich warte nur bis der 1. hier Audi in die Haftung nehmen will
wenn der Tank leer ist.
Man(n) und auch Frau sollte sich schon mal mit den Dingen
beschäftigen die man mit einem Auto ziehen will.
Der kleine 143PS-ler ist eh schon mit dem eigenen Gewicht
beschäftigt, da quält man ihn nicht noch mit 2 Gäulen am Haken.
Aber der sprichwörtliche Vogel wird mit dem Anruf bei Audi
abgeschossen.
Da kann man wirklich nur für alle übrigen Kunden hoffen das
Audi sich nur lachend zurücklehnt.
verständnislose Grüße
André
Muss Dir da auch ein wenig die Hoffnung nehmen. Hatte einen "ähnlichen" Fall mit meinem A4 3,0 quattro. Nach eine Autobahnfahrt (wo auch schonmal 250 auf dem Tacho waren - wohlgemerkt ohne Pferdeanhänger) ist das Zweimassenschwungrad verrutscht. Der Wagen ist nur mit ner gewaltigen Unwucht noch gefahren. 50.000 km runter, außerhalb der Garantie, 2.500,- € Kosten (werden ja im Endeffekt die gleichen Teile wie bei Dir getauscht). Habe gezahlt und danach bei Audi per Brief einen freundlich verfassten Kulanzantrag gestellt - der wurde bewilligt, und ich habe 1.900,- € über meine Werkstatt erstattet bekommen.
Und das hat Audi dabei geprüft:
- regelmäßig zum Scheckheft-Service in der Vertragswerkstatt gewesen ?
- Reparaturhistorie des Fahrzeugs ?
- Alter und Km ?
- und ob ein Fehlverhalten vorlag ( in dem Fall wohl die entscheidende Frage)
Diese Punkte klärt Audi nach Eingang deines Kulanzantrages mit deinem Vertragshändler / -werkstatt ! Wenn da schon die Werkstatt das Wort "selbstverschuldet" in den Mund nimmt... naja...
Kurzum: ja es gibt bei Audi immer mal wieder Probleme mit Zweimassenschwungrad und Kupplung. Aber bei dem Pferdehänger-Sachverhalt wird wohl ganz schnell ein selbstverschuldeter Defekt zugrundegelegt.
Rechtlich ist da auch nix zu holen, "Kulanz" ist ne freiwillige Leistung des Herstellers...
Das Verwenden eines Anhängers innerhalb der zugelassenen Grenzen ist aber doch kein "Fehlverhalten", oder?
Naja... genau das wird ja der Streitpunkt werden. Liegt ein Fehlverhalten durch das Rangieren eines ca.2 t Pferdeanhänger mit schleifender Kupplung vor - oder hätte der Q5 das locker wegstecken müssen ?
Wenn ich da den Wortlaut "Kupplungsbrand" und "ausgeglühtes Zweimassenschwungrad" höre, wird Audi wohl 2x drüber nachdenken...
Zumal es ja auch kein Streitpunkt wird. Kulanz gibt es - oder sie wird abgelehnt.
Habe zwar überhaupt keine Erfahrung mit Pferde(n)/ - anhängern... Aber ich hätte eigentlich schon gedacht, dass der Q5 keinerlei Probleme beim Ziehen so eines Anhängers hat... Wieder was dazugelernt...
Das Verwenden eines Anhängers innerhalb der zugelassenen Grenzen ist aber doch kein "Fehlverhalten", oder?
Hallo, vermutlich grinsen jetzt bereits einige bei Ihrem Argument. Ich interpretiere dies mal ein wenig ironisch. --- Dem Anhänger kann man die Schuld jedenfalls nicht zuordnen.............. grins......
Mit humoristischen Grüßen
D.F.
Zitat:
Original geschrieben von Marini
Das Verwenden eines Anhängers innerhalb der zugelassenen Grenzen ist aber doch kein "Fehlverhalten", oder?
Aber wenn man will, bekommt man eine Kupplung ganz schnell kaputt. Das Wollen setze ich hier mit Fehlbedienung gleich.
Trotzdem kann man die Fehlbedienung nur Mutmaßen. Leider haben wir der Zerstörung nicht beigewohnt und der TE äussert sich nicht zum eigentlichen Hergang der die Zerstörung herbeigeführt hat.
Natürlich wäre ich auch extrem angesäuert wenn mein "neues" Auto, was auch noch ein SUV ist eine Pferdeanhängerbewegung mit kopletter Zerstörung des Kupplungsbereiches quittiert, und ich auf einer saftigen Werkstattrechnung sitzen bleiben würde.
Aber nach wie vor: mit ein wenig Feingefühl und etwas technischem Verständnis um die Sache Kupplung hätte sowas eigentlich nicht passieren dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von Boen
Aber ich hätte eigentlich schon gedacht, dass der Q5 keinerlei Probleme beim Ziehen so eines Anhängers hat... Wieder was dazugelernt...
Naja, es war ja nicht das Ziehen sondern das Rangieren.
Ich habe mal einer Rangieraktion mit einem recht schweren Anhänger beigewohnt, und da ist auch die Kupplung mächtig in Rauch aufgegangen ( altes System ohne ZMS ). Die Ursache lag allerdings tatsächlich ein Stückweit auch am Anhänger denn die Rückfahrautomatik hatte nicht mehr richtig funktioniert, so daß der Anhänger beim rückwärtsfahren immer noch bremste, da Auto aber den Anhänger rückwärts eine Anhöhe heraufschieben musste. Das war dan definitiv zu viel für die schleifende Kupplung. Der Fahrer hatte das dann aber einigermaßen Zeitnah gemerkt und den Versuch abgebrochen und die Kupplung abkühlen ( ausrauchen) lassen.