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Re-Import mit im Ausland nachgerüstetem DPF

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 7:44

Hat jemand zu diesem Thema Erfahrung?

Wagen aus Deutschland, dort auch mehrere Jahre angemeldet und genutzt. Dann export nach DK, dort dann angemeldet mit DK Nummernschildern und Schein. Partikelfilter (Twintec mit KBA Nummer) in DK nachgerüstet und eingetragen.

CoC Papier vorhanden und Kopie vom alten deutschen Schein/Brief auch vorhanden. Denke, man kann man den problemlos wieder in Deutschland anmelden?

Aber jetzt Thema DPF: Wenn die gültige dänische TÜV Periode nicht anerkannt wird, kann man den ja in DE neu machen.

Aber wie sieht das vom Papierkram und der Reihenfolge her aus? Und wie wird der Partikelfilter dokumentiert?

Muss man erst zum TÜV und dann zur Zulassungsstelle oder umgekehrt? Und dokumentiert der TÜV direkt den vorhandenen nachgerüsteten DPF?

Es geht mir nicht darum, irgendeinen Zuschuss den man damals in DE für die Nachrüstung bekommen hat auch zu bekommen.

Von daher hoffe ich mal dass ich nicht durch den normalen DPF Papierkram muss. Die grüne Plakette habe ich hier in Dänemark auch – allerdings für das DK Nummernschild.

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7 Antworten

Also einen im Ausland angemeldeten Wagen in Deutschland anzumelden dürfte kein Problem sein. Die alten (deutschen) Dokumente und die COC-Bescheinigung erleichtern dies auch.

DPF-Eintragung ist an sich ganz easy. Hab letztens meinen DPF nachgerüstet und musste nur den Einbau bescheinigen lassen von einer AU-berechtigten Werkstatt und dann zur Zulassungsstelle. Anschliessend Antrag bei der BAFA für die 330,-.

Wenn der DPF in D anerkannt ist, kannst du ihn dir beim TÜV evtl. bei einer anderen AU-berechtigten Werkstatt bzw TÜV bescheinigen lassen. ABE-Nr. ist ja auf dem DPF drauf und eine ABE hast du bestimmt auch, ansonsten beim Hersteller anfragen.

Danach zur Zulassungsstelle und in die Papiere eintragen lassen. Bei dir könnte alles in einem Abwasch gemacht werden, denke ich.

Eventuelles Problem:

Ich weiss nicht,wie es in DK ist, aber in D muss man zusätzlich zum DPF den Kat tauschen wenn er, glaube ich, mehr als 80.000km bzw 5 Jahre alt ist. Wurde er bei dir auch getauscht?

Wenn bei dir alles nachvollziehbar ist und die Anforderungen gleich sind, sehe ich gute Chancen bei dir.

gruss

TazaTDI

Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 11:23

Danke für das Feedback.

Ja klar ist der Kat getauscht worden ;-)

 

Wenn der DFP in Dänemark korrekt eingetragen wurde und auf dieser Grundlage auch die grüne Plakette für DE erteilt wurde, sollten alle Anforderungen der ABE auch korrekt erfüllt worden sein.

Wie ist denn die genaue reihenfolge für die Papiere.

Muss man erst mit dem alten Fzg. Schein und dem COC Papieren zum Strassenverkehrsamt um einen Schein/Breif zu bekommen oder erst zum TÜV und mit den Papieren dann zur Zulassungsstelle?

Ob der in DK anerkannt wurde ist der deutschen Zulassungsstelle bestimmt egal. Wichtig ist hier bestimmt nur, dass der DPF eine in D zulässige ABE hat und im dafür freigegebenen Fzg verbaut ist.

Ich tippe mal, dass du um den Wagen zuzulassen kannst, bestimmt erstmal eine TÜV-Abnahme machen musst. Kann mir nicht vorstellen, dass ein ausländischer TÜV anerkannt wird.

Ich würde dann vor Ort dem TÜV-Prüfer sagen, dass da ein DPF verbaut ist und ihm die ABE vorlegen. Entweder bescheinigt er es dir dort in den Papieren für die Zulassung oder durch eine extra Bescheinigung.

Somit kannst du beim Erstellen der neuen Dokumente bei der Zulassungsstelle dies direkt in den neuen Schein eintragen lassen.

Hier im Link kann ich leider nicht genau ersehen, wie es sich 100% mit dem TÜV verhält.

Import eines gebrauchten KFZ innerhalb EU (Köln)

Am besten vorher deine für dich zuständige Zulassungs- und TÜV-Stelle fragen, dann bist du auf der sicheren Seite, da deine Konstellation sehr sehr selten vorkommt.

gruss

TazaTDI

Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 11:53

Denke auch dass ich an einem TÜV wegen dem DPF nicht vorbei komme. Aber es sieht ja dann so aus als wenn man danach alle Papiere beisammen hat um den Wagen am Amt anzumelden.

Weiss jemand ob ich beim TÜV auch mit ausländischen Nummernschildern vorfahren darf oder muss das dann ein Kurzzeitkennzeichen sein?

Hier in Dänemark wir allerdings nun neuerdings eine europäische TÜV Bescheinigung die noch gütig ist (also innerhalb der 2 Jahre) anerkannt.

Das sollte so eventuell in DE auch sein - ist aber erst ziemlich neu.

Ein Auswanderer kehrt also zurück?! :D

Das mit dem EU-TÜV kenne ich noch nicht.

Also wenn die deutsche Zulassungsstelle den dänischen TÜV akzeptieren sollte, aber nicht die DPF-Eintragung, dann brauchst du zum TÜV nur, damit sie dir bescheinigen, dass du den richtigen DPF korrekt verbaut hast und damit dann nochmal zur Zulassungsstelle zur Eintragung. Der TÜV wollte von mir für diese Bescheinigung 40-60€ haben :mad:

Ein Freund hat dann meinen Wagen genommen und zum TÜV gebracht, wo er seine Autos hinbringt und die haben es ihm umsonst gemacht.

Wenn dein Wagen in DK noch zugelassen und auch im Ausland versichert ist, darfst du ganz normal mit den dänischen Kz fahren.

Und wenn du ihn in D zulassen willst, wirst du dir eh vorher schon eine eVB-Nr von deiner deutschen Versicherung geholt haben. So hast du dann einen fliessenden Übergang.

Kurzzeitkennzeichen gehen nicht, denn diese gelten soviel ich weiss, nur für nicht versicherte/angemeldete Fahrzeuge.

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI

...

Wenn dein Wagen in DK noch zugelassen und auch im Ausland versichert ist, darfst du ganz normal mit den dänischen Kz fahren.

...

Ein im DK zugelassenes Auto muss in DK versichert sein (wenn es sich neuerdings nicht geändert hat), aber die Versicherungen decken ja auch Auslandfahrten ("Grüne Karte").

Ich habe gestern einen "Spanier" (1 Jahr alt) zugelassen bekommen, EVB-Nr im Voraus bei der Versicherung eingeholt. Die spanische Zulassungspapiere wurden im Prinzip nicht berücksichtigt (kein Spanischkenntnis), und die Zulassung verlief nach einen GTÜ-Gutachten (der zum Teil nicht zu den aktuellen Wagen passten) und die EC-Übereinsstimmungsbescheinigung des Herstellers.

Eine vorausgehende TÜV-Abnahme ist nicht gemacht und der GTÜ-Gutachten ist ohne Besichtigung des Wagen ausgestellt.

Nächste HU/AU ist im 2014.

Etwas hat sich in den letzten Jahren in DK bestimmt geändert (u.A. ist der dänische TÜV (Bilinspektionen) privatisiert geworden und die Untersuchungen werden jetzt durch mehrere Firmen durchgeführt, aber die zugrundeliegende Regeln bez. Zustand und Sicherheit ist jedenfalls nicht geringer (eher im Gegenteil) als in Deutschland. Zu meinem Kenntnisstand gibt's auch gewisse EU-Richtlinien hierzu.

Als man ein aus Spanien importierten Wagen ohne TÜV-Abnahme zugelassen bekommst, würde ich unmittelbar annehmen, dass ein aus DK re-importiertes Auto mit dem dänischen TÜV-Siegel zugelassen würden.

Ich würde deswegen zunächst eine EVB-Nr vom deutschen Versicherer und eine EC-Erklärung vom Autohersteller beantragen, zur Zulassungsstelle mit den dänischen Kennzeichen / der dänische Zulassung fahrern; der Wagen dürfte wohl als vorher in Deutschland angemeldet sich wiederhin im System befinden.

Aber sicher kann man ja niemals sein.

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