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RE Import vetkaufen

Themenstarteram 7. Juni 2024 um 16:34

Guten Tag,

Ich hätte da mal eine Frage.

Ich habe heute beim Händler ein neues Fahrzeug gekauft.

Das alte habe ich inzahlung gegeben.

Ich hatte mitgeteilt das es sich um ein Reimport handelt.

Allerdings steht jetzt im Vertrag das es keins ist. Das Problem ist das ich das beim unterschreiben nicht wahrgenommen habe.

Was kann das jetzt für Konsequenzen haben?

Wieviel müsste man vom Verkaufspreis abziehen. Im Gegensatz zu deutschen Fahrzeug?

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19 Antworten

Teil dem Verkäufer schriftlich mit, dass er du ungefragt (musst es nämlich nicht einmal erwähnen, nur auf Nachfrage) mitgeteilt hättest, dass es ein Re-Import sei und er den Vertrag insoweit falsch ausgefüllt habe.

Und dann warte einfach ab.

Hast du das neue Auto denn schon erhalten, deines abgegeben?

am 7. Juni 2024 um 17:13

Die Zeiten, in denen Re Importe beim Verkauf mit Preisabschlägen gehandelt wurden sind nach meinen Erfahrungen vorüber.

Dennoch sollte man einen Re Import im Vertrag korrekt angeben. Ich würde den Händler informieren und mir die Kenntnisnahme bestätigen lassen.

Denke eher, dass der Händler es bewusst gemacht haben könnte.

Bei Nachfragen eines nächsten Interessenten könnte er den Kaufvertrag zücken (EK abgedeckt) und so das Unschuldslamm miemen, weil es immer noch viele Käufer gibt, welche bei einem Reimport einen erheblichen Nachteil sehen und erstmal zurückschrecken.:cool:

Aaaaber … dieses AZ (Az.: 8 U 85/17), beinhaltet auch, dass der Verkäufer bei Verkauf nicht von alleine darauf hinweisen muss, dass es sich um ein Reimport Fahrzeug handelt.

Zitat:

@LCG schrieb am 7. Juni 2024 um 19:20:02 Uhr:

 

welche bei einem Reimport einen erheblichen Nachteil sehen und erstmal zurückschrecken.

Wenn Dich fehlende Airbags, gestückelte A Säulen usw bei einen im Ostblock zusammen geschusterten Wagen nicht abschrecken, mich schon.

Statt in den Airbag beißt man dann in den Dummy oder den zusammengerollten Sack.

Habe nichts darüber lesen können, dass es sich z.B. um ein US-Reimport mit evtl. Salvage Title handelt.:confused:

Themenstarteram 7. Juni 2024 um 17:53

Zitat:

@LCG schrieb am 7. Juni 2024 um 19:47:49 Uhr:

Habe nichts darüber lesen können, dass es sich z.B. um ein US-Reimport mit evtl. Salvage Title handelt.:confused:

Es ist ein ganz normales Auto das für Romänien bestimmt war. Ganz normale Ausstattun.

Zitat:

@LCG schrieb am 7. Juni 2024 um 19:47:49 Uhr:

Habe nichts darüber lesen können, dass es sich z.B. um ein US-Reimport mit evtl. Salvage Title handelt.:confused:

Und das Gegenteil hat der TE jetzt erst Preis gegeben.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 7. Juni 2024 um 19:43:53 Uhr:

Zitat:

@LCG schrieb am 7. Juni 2024 um 19:20:02 Uhr:

 

welche bei einem Reimport einen erheblichen Nachteil sehen und erstmal zurückschrecken.

Wenn Dich fehlende Airbags, gestückelte A Säulen usw bei einen im Ostblock zusammen geschusterten Wagen nicht abschrecken, mich schon.

Statt in den Airbag beißt man dann in den Dummy oder den zusammengerollten Sack.

Die Reimporte, die ich kenne bzw. selber hatte, kamen aus der gleichen Fabrik wie die Fahrzeuge beim lokalen Händler. Nur mit dem Unterschied, dass sie ins Ausland exportiert wurden und ich sie dann dort abgeholt und wieder ins Heimatland gebracht habe.

Und nach 10 Jahren hat es beim Verkauf keinen mehr die Bohne interessiert, ob der Wagen ein Reimport war.

Vollkommen richtig, nur ist hier im Kaufvertrag nach Re-Import gefragt und falsch beantwortet worden. Wenn auch unwillentlich.

Zitat:

@cockie_1 schrieb am 7. Juni 2024 um 23:22:19 Uhr:

Nur mit dem Unterschied, dass sie ins Ausland exportiert wurden und ich sie dann dort abgeholt und wieder ins Heimatland gebracht habe.

Und nach 10 Jahren hat es beim Verkauf keinen mehr die Bohne interessiert, ob der Wagen ein Reimport war.

Das interessiert einmal im Jahr bei der KFZ-Steuer.

Beim für den hiesigen Markt vorgesehenen Fahrzeug stammt der Wert aus der Messung, beim Reimport wird der berechnet, bzw. einer Tabelle entnommen und ist höher.

Bei kleinen Motoren und geringer Leistung macht es nicht viel aus, bei größeren Fahrzeug kommt schon ein nennenswerter Unterschied raus.

Zudem ist der TSL genullt. Sobald du irgendwas an Zubehör verbauen willst, geht dann da der Aufwand lost.

Das Fahrzeug des TE ist in Rumänien ausgeliefert worden, die haben das gleiche COC wie bei einer Auslieferung in D.

Die TSL ist auch nicht genullt und wird mit Typ/Variante/Version ermittelt, wenn die Fin nicht eh mit IVO-COC Daten beim KBA abgerufen werden kann. .

Die Steuer ist natürlich genauso hoch, wie bei der Auslieferung in D

"Das Fahrzeug des TE ist in Rumänien ausgeliefert worden, die haben das gleiche COC wie bei einer Auslieferung in D."

Nicht ganz, die Sprache unterscheidet sich doch ein wenig. Unser Kamiq ist in Tschechien ausgeliefert worden, ist auch nicht genullt.

Zitat:

@Mindscape schrieb am 9. Juni 2024 um 11:31:01 Uhr:

 

Zudem ist der TSL genullt. Sobald du irgendwas an Zubehör verbauen willst, geht dann da der Aufwand lost.

Das dann aber eine stümperhafte Zulassungsstelle gewesen. Anhand des COC-Papiers (was bei jeder Neuzulassung eines Imports ohne Brief vorzulegen ist) kann man die Nummer der EG-Typengenehmigung ins Feld K für die ZB II eintragen und dann kommen alle Daten inkl. HSN und TSN des Fahrzeuges.

Es wird dann nichts genullt und auch das Merkmal der Betriebserlaubnis in Feld 17 ist mit "K" eingetragen.

Import ohne Brief? Ich hab den tschechischen Brief mitbekommen und der wurde dann ungültig gestempelt.

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