- Startseite
- Forum
- Auto
- Mercedes
- V-Klasse
- V-Klasse & Vito
- Reales Gewicht und Zuladung
Reales Gewicht und Zuladung
Hallo zusammen,
hat eigentlich jemand von Euch seine V-Klasse schon mal gewogen? Mich würde mal interessieren was eine V-Klasse 250d 4matic mit "gehobener" Ausstattung so auf die Waage bringt.... Vielleicht hat ja sogar jemand die "Exclusive"-Ausführung.
In den Prospekten wird ja offensichtlich nur das Gewicht des Fahrzeugs mit der Serienausstattung ausgewiesen.
Mangels eigener V-Klasse, kann ich leider nicht selber auf die Waage fahren
Viele Grüße
Markus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MarkusM schrieb am 2. Juni 2016 um 20:12:04 Uhr:
Hört sich stark danach an, dass eine gut ausgestattete V-Klasse 4matic leicht über 2,5t kommt...
Mit den 2500 Kg kommst Du nicht hin ;-)
In den EG-Übereinstimmungsbestimmungen meiner V-Klasse 250 4matic als 7 Sitzer, ziemlich gut ausgestattet bis auf Glasdach und Kühlbox mit Mittelkonsole ist das tatsächliche Gewicht laut den Papieren unter 13.2 2650 Kg.
Im Fahrzeugschein stehen nur 2210 Kg das Gewicht nach Ziff. 13 ist nämlich das Homologations-Mindestgewicht ohne Zubehör.
Auf der Waage vollgetankt und mit meinen übergewichtigen 85 Kg als Fahrer bringt er es auf 2710 Kg.
Das sind dann mal 390 Kg maximale Zuladung wenn das Gewicht 1:1 auf die beiden Achsen gleichmäßig verteilt ist. Viel Spaß beim verteilen der Gewichte in der V-Klasse ;-)
Dies ist aber nicht immer der Fall, bei einer Zuladung von knapp 95 Kg im Heck habe ich ein Gesamtgewicht von 2805 kg und die Achslasten betragen 1365 Kg auf der Vorderachse und 1450 kg auf der Hinterachse.
Wenn ich jetzt einen Anhänger mit 100 Kg Stützlast an die Anhängerkupplung anhänge, ist die maximale Achslast von 1550 Kg an der Hinterachse erreicht, mit meinen 85 Kg als Fahrer (anstatt den 68 Kg mit denen Mercedes rechnet) und 95 Kg Zuladung sowie dem Anhänger im Schlepp.
Da nützt es auch nichts das in den EG-Übereinstimmungsbestimmungen steht, das bei Anhängerbetrieb das zulässige Gesamtgewicht sich um 100 Kg erhöht. Wenn die maximale vordere und hintere Achslast 1550 kg betragen, dann kann das Maximalgewicht der V Klasse halt nur 3100 betragen, oder hat jemand eine andere Auskunft erhalten.
Ich habe beim Mercedes-Benz Customer Assistance Center vor einigen Tagen angefragt wie es sich mit den Achslasten beim Anhängerbetrieb verhält, aber leider bisher noch keine Antwort bekommen.
Das einzige was ich noch machen kann ist die 185 kg die noch bis zur Grenze der maximalen vorderen Achslast fehlen auf dem Beifahrersitz platzieren.
Das heißt die V Klasse ist ein idealer Zweisitzer mit viel Platz aber nur geringer Zuladung, als Familienfahrzeug mit oder oder ohne Anhängerbetrieb nur eingeschränkt nutzbar.
Am besten Ihr kontrolliert vor der nächsten Urlaubsfahrt mit Wohnwagen oder auch ohne, vor der Abfahrt ob die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht eingehalten werden.
Allzeit gute Fahrt und immer ein Auge auf die Gewichte damit die Reifen nicht schlapp machen ;-)
Da soll es ja auch ein paar Probleme geben, wundert mich auch nicht die 245/45 R18XL 100V vertragen ja nur 800 Kg, das ist schon recht nahe an der Grenze was auf ihnen lastet wenn die Familie mitfährt.
Ähnliche Themen
17 Antworten
Habe einen Marco Polo 2016 250d 4matic. Gewicht im Fahrzeugausweis: 2720 kg. Konnte ihn noch nicht selber auf die Waage fahren.
Edition 1:
2 Personen, Tank jedoch fast leer. Gewogen 2640KG
Marco Polo V250 2WD, Gewicht bei mir im Fahrzeugschein : 2450kg.
Gewogen habe ich das Teil auch noch nicht, ich glaube dieses Gewicht irgendwie nicht so wirklich.
Gemäss meinem Händler wurde das Auto aber bei der Zulassung auf dem Amt auf die Waage gestellt und entsprechend im Ausweis eingetragen ..
- Kein Reserverad
- Keine Anhängerkupplung
- Kein EasyUp und elektr. Schiebetüre
- Ohne Frisschwasser
- Voller Diesel und AdBLue Tank
- 75 Kg Fahrer inkl.
Freunde, die Frage von MarkusM war doch aber nach dem realen Gewicht...
Also, nur Mut ;-)
Hört sich stark danach an, dass eine gut ausgestattete V-Klasse 4matic leicht über 2,5t kommt...
Zitat:
@liqsh schrieb am 2. Juni 2016 um 13:54:21 Uhr:
Marco Polo V250 2WD, Gewicht bei mir im Fahrzeugschein : 2450kg.
Gewogen habe ich das Teil auch noch nicht, ich glaube dieses Gewicht irgendwie nicht so wirklich.
Gemäss meinem Händler wurde das Auto aber bei der Zulassung auf dem Amt auf die Waage gestellt und entsprechend im Ausweis eingetragen ..
- Kein Reserverad
- Keine Anhängerkupplung
- Kein EasyUp und elektr. Schiebetüre
- Ohne Frisschwasser
- Voller Diesel und AdBLue Tank
- 75 Kg Fahrer inkl.
moin,
wenn du in Deutschland das Fahrzeug zugelassen hast, hat man dir den größten bären aufgebunden den ich hier gelesen hab!
Kfz zulassungstelle- Personalausweis, papiere, Einzugsermächtigung und auch ja, haben sie den wiegezettel auch dabei?
also echt jetzt - an was glaubst du noch?
gruß franz
Das Auto ist in der Schweiz zugelassen!
Und tue mir bitte einen Gefallen und lese meinen Beitrag richtig, sollte möglich sein .. Ich schreibe, ich kann das Gewicht nicht glauben!! Also beruhige dich bitte wieder!!!
Habe einen Edition 1 alles drin. Tank voll aber hinten nur 3 Einzelsitze. Wurde letztens wegen der einzelabnahme gewogen und hatte ca. 2550 kg.
Zitat:
@MarkusM schrieb am 2. Juni 2016 um 20:12:04 Uhr:
Hört sich stark danach an, dass eine gut ausgestattete V-Klasse 4matic leicht über 2,5t kommt...
Mit den 2500 Kg kommst Du nicht hin ;-)
In den EG-Übereinstimmungsbestimmungen meiner V-Klasse 250 4matic als 7 Sitzer, ziemlich gut ausgestattet bis auf Glasdach und Kühlbox mit Mittelkonsole ist das tatsächliche Gewicht laut den Papieren unter 13.2 2650 Kg.
Im Fahrzeugschein stehen nur 2210 Kg das Gewicht nach Ziff. 13 ist nämlich das Homologations-Mindestgewicht ohne Zubehör.
Auf der Waage vollgetankt und mit meinen übergewichtigen 85 Kg als Fahrer bringt er es auf 2710 Kg.
Das sind dann mal 390 Kg maximale Zuladung wenn das Gewicht 1:1 auf die beiden Achsen gleichmäßig verteilt ist. Viel Spaß beim verteilen der Gewichte in der V-Klasse ;-)
Dies ist aber nicht immer der Fall, bei einer Zuladung von knapp 95 Kg im Heck habe ich ein Gesamtgewicht von 2805 kg und die Achslasten betragen 1365 Kg auf der Vorderachse und 1450 kg auf der Hinterachse.
Wenn ich jetzt einen Anhänger mit 100 Kg Stützlast an die Anhängerkupplung anhänge, ist die maximale Achslast von 1550 Kg an der Hinterachse erreicht, mit meinen 85 Kg als Fahrer (anstatt den 68 Kg mit denen Mercedes rechnet) und 95 Kg Zuladung sowie dem Anhänger im Schlepp.
Da nützt es auch nichts das in den EG-Übereinstimmungsbestimmungen steht, das bei Anhängerbetrieb das zulässige Gesamtgewicht sich um 100 Kg erhöht. Wenn die maximale vordere und hintere Achslast 1550 kg betragen, dann kann das Maximalgewicht der V Klasse halt nur 3100 betragen, oder hat jemand eine andere Auskunft erhalten.
Ich habe beim Mercedes-Benz Customer Assistance Center vor einigen Tagen angefragt wie es sich mit den Achslasten beim Anhängerbetrieb verhält, aber leider bisher noch keine Antwort bekommen.
Das einzige was ich noch machen kann ist die 185 kg die noch bis zur Grenze der maximalen vorderen Achslast fehlen auf dem Beifahrersitz platzieren.
Das heißt die V Klasse ist ein idealer Zweisitzer mit viel Platz aber nur geringer Zuladung, als Familienfahrzeug mit oder oder ohne Anhängerbetrieb nur eingeschränkt nutzbar.
Am besten Ihr kontrolliert vor der nächsten Urlaubsfahrt mit Wohnwagen oder auch ohne, vor der Abfahrt ob die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht eingehalten werden.
Allzeit gute Fahrt und immer ein Auge auf die Gewichte damit die Reifen nicht schlapp machen ;-)
Da soll es ja auch ein paar Probleme geben, wundert mich auch nicht die 245/45 R18XL 100V vertragen ja nur 800 Kg, das ist schon recht nahe an der Grenze was auf ihnen lastet wenn die Familie mitfährt.
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, dann ist der Kübel ja doch recht schwer. Ich bin jetzt zugegebenermaßen nicht der Profi bei der Berechnung der Achstlasten, aber hast Du in Deiner "Aufteilung" des Gewichts nicht den Gedankenfehler, dass Du zwar das Gesamtgewicht kennst, aber nicht die Verteilung im Fahrzeug berücksichtigst? Der Motor im vorderen Bereich dürfte die Achslast der Vorderachse doch ziemlich erhöhen, dann bleibt mehr für hinten, oder?
Mein Problem ist ehrlich gesagt, dass ich täglich in einem Parkhaus parke, an dem Hinweisschild für eine Gewichtsbeschränkung auf 2,5t angebracht ist. Ich bin mir nun doch etwas unsicher... Andererseits steht dort auch eine maximale Breite von 2m, die auch kaum ein aktueller PKW inkl. Spiegel hat
Zitat:
@MarkusM schrieb am 4. Juni 2016 um 08:25:53 Uhr:
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, dann ist der Kübel ja doch recht schwer. Ich bin jetzt zugegebenermaßen nicht der Profi bei der Berechnung der Achstlasten, aber hast Du in Deiner "Aufteilung" des Gewichts nicht den Gedankenfehler, dass Du zwar das Gesamtgewicht kennst, aber nicht die Verteilung im Fahrzeug berücksichtigst? Der Motor im vorderen Bereich dürfte die Achslast der Vorderachse doch ziemlich erhöhen, dann bleibt mehr für hinten, oder?
Mein Problem ist ehrlich gesagt, dass ich täglich in einem Parkhaus parke, an dem Hinweisschild für eine Gewichtsbeschränkung auf 2,5t angebracht ist. Ich bin mir nun doch etwas unsicher... Andererseits steht dort auch eine maximale Breite von 2m, die auch kaum ein aktueller PKW inkl. Spiegel hat
Hallo ich habe keinen Gedankenfehler gemacht da ich die Achslasten für vorne und hinten bei einer Zuladung von 95 kg angegeben habe und auch gemessen und nicht berechnet oder geschätzt.
Die Messunsicherheit beträgt <3%
Die 2805 kg bei 95 kg Zuladung im Heck und einem Fahrer von 85 kg bei einem vollgetankten Fahrzeug mit großem Tank ergeben bei mir eine Achslast auf der Vorderachse von 1355 kg und 1450 kg auf der Hinterachse. Dies ist ohne Anhängerbetrieb der nochmal 100 kg von der Stützlast auf die Hinterachse bringt.
Die Achslasten setzen sich wieder zusammen aus den gemessenen Radlasten.
Vorderrad Fahrerseite 715 kg Beifahrerseite 640 kg macht zusammen 1355 kg auf der Vorderachse.
Beide Räder an der Hinterachse haben jeweils gemessene 725 kg Radlast macht also zusammen 1450 kg.
Um die Gewichtsbeschränkung von 2.5 t werde ich mir keine also große Gedanken machen die Bauwerke in Deutschland sind nicht so ausgereizt wie die Radlasten auf den Reifen. Ein paar Kilo mehr und das Bauwerk bricht nicht zusammen aber geht anscheinend auf die Lebensdauer der Reifen deiner V Klasse wie in diesem Forum ja hinreichend berichtet wird.
Was vielen auch nicht bewusst ist mit der V Klasse und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3100 kg darf
nicht auf dem Gehweg geparkt werden. Dann wird es schwierig wenn Du neben dem Parkhaus auch nicht auf dem Gehweg parken kannst. Vielleicht gibt es ja einen LKW Parkplatz in deiner Nähe ;-)
Legalisiertes Parken auf Gehwegen nach Zeichen 315 der StVO:
Das Parken auf dem Gehweg ist nur dann erlaubt, wenn dies durch das Verkehrszeichen 315 angeordnet ist. In den Erläuterungen zu dem Zeichen 315 (Anhang 3 der StVO) wird auch eine Gewichtsbegrenzung ausgesprochen: "Wer ein Fahrzeug führt, darf auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t nicht parken.“
Da das Parken auf Gehwegen nach StVO grundsätzlich nicht erlaubt ist (mit Ausnahme bei Beschilderung, die aber so selten angeordnet ist, dass ich sie nur aus der Verkehrszeichenübersicht kenne) ist doch egal ob 2,8t oder 3,1t oder oder...
Zitat:
@DeSeppAusBaden schrieb am 4. Juni 2016 um 14:59:01 Uhr:
Da das Parken auf Gehwegen nach StVO grundsätzlich nicht erlaubt ist (mit Ausnahme bei Beschilderung, die aber so selten angeordnet ist, dass ich sie nur aus der Verkehrszeichenübersicht kenne) ist doch egal ob 2,8t oder 3,1t oder oder...
Da muss DeSeppAusBaden mal raus aus dem Ländle in die große weite Welt dann sieht er auch die Beschilderung die es erlaubt mit 2 Rädern auf dem Gehweg zu parken. ;-)
Nur mit der großen V Klasse gibt es halt ein Problem wenn sie mehr als 2.8t wiegt.
In Großstädten ist es für mich nichts ungewöhnliches nur auf dem Land sieht man es halt nicht so oft.