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Rechenaufgabe für kluge Opelaner

Opel Astra F
Themenstarteram 3. April 2012 um 6:08

Wer knackts am schnellsten?

Also, ich möchte einen wohnwagen ziehen blick aber bei den Stvo deutsch nicht durch. Ich hab nen 16v 2.0 mit einer leermasse von 1170 und einem gesamtgewicht von 1660.

wieviel kg darf der wohnwagen nun wiegen das ich ihm ziehen darf.?

mein favorit wiegt 1000 kg. also wer hilft mir??????????

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25 Antworten
Themenstarteram 3. April 2012 um 6:09

sagt jetzt bitte nicht 1660 minus 1170 macht mein wohnwagengewicht denn unter 800 kg gibts gar keinen..... naja ich warte auf die erste antwort mfg

Schau halt in deine Fahrzeugpapiere , da stehts doch was du ziehen darfst.

Für gebremste und ungebremste Anhänger!

Mali

 

Themenstarteram 3. April 2012 um 6:20

Zitat:

Original geschrieben von aufnachmali

Schau halt in deine Fahrzeugpapiere , da stehts doch was du ziehen darfst.

Für gebremste und ungebremste Anhänger!

Mali

da stehn viele zahlen... hab nen gebremsten....

Themenstarteram 3. April 2012 um 6:46

Mali ?????

unter O1 (gebremst) steht 1150 !

darf der wohnwagen 1150 kg wiegen oder ist das das leergewicht beider fahrzeuge zusammen? nee haut a ned hin.....klär mich auf. lg

Wenn da 1150 kg gebremst steht , dann darfst du das auch ziehen , das hat rein gar nix

mit deinem Fahrzeuggewicht zu tun !

Mali

Also wenn ich rechnen könnte würde ich keinen Astra F fahren… :D

Zitat:

Original geschrieben von Calibrafreak33

mein favorit wiegt 1000 kg. also wer hilft mir??????????

Wieviel zuläassige Gesamtzmasse hat er?

Zul. GG Hänger + zul. GG Zugfahrzeug darf nicht über 3500kg liegen bei PKW Führerschein.

Wieviel zuläassige Gesamtzmasse hat er?

Zul. GG Hänger + zul. GG Zugfahrzeug darf nicht über 3500kg liegen bei PKW Führerschein.

Um Himmelswillen , das kommt doch hier gar nicht in Frage , der kommt nicht mal in die

Nähe von 3,5 T

1660kg + 1150 kg Gesamtmasse max. , da kann er sein Gespann noch um 690 kg überladen

bevor er nen andern Führerschein braucht :D

Mali

Themenstarteram 3. April 2012 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von Talsperre

Also wenn ich rechnen könnte würde ich keinen Astra F fahren… :D

der satz is böhse gggg

Welches zul. GG der Hänger hat, kann hier durchaus interessant sein. Bis jetzt schrieb der TE ja nur, sein Favorit "wiegt" 1000kg. Ja was denn? Leermasse? Zul. GG? Laut Kofferwaage?

Wenn er nen 1150kg zul. GG Hänger nimmt wie irgendwo oben mal geschrieben gibt´s auf jeden Fall kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

 

Zul. GG Hänger + zul. GG Zugfahrzeug darf nicht über 3500kg liegen bei PKW Führerschein.

edit: Dazu kommt, dass das zul. GG vom Anhänger nicht höher als das Leergewicht vom Zugfahrzeug sein darf...

Er müßte seinen Hänger rein Theoretisch auf 1150KG ZGM Ablasten lassen da die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht die zulässige Zuglast des Zugfahrzeuges überschreiten darf.

Mich wollte auch schon ein Polizist nicht weiterfahren lassen weil ich mit meinen Astra einen Lenkdeichselanhänger gezogen habe der Leer 950Kg wog, aber eine zulässige gesammtmasse von 3300Kg hatte.

Der wurde dann zu nen Unfall gerufen und hat mich weiterfahren lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Kitzmann

Zitat:

Original geschrieben von fate_md

 

Zul. GG Hänger + zul. GG Zugfahrzeug darf nicht über 3500kg liegen bei PKW Führerschein.

edit: Dazu kommt, dass das zul. GG vom Anhänger nicht höher als das Leergewicht vom Zugfahrzeug sein darf...

Check. Aber dazu müsste der TE erstmal posten, welche Massen er denn da nun angegeben hat.

Zitat:

Original geschrieben von fluchti24

Er müßte seinen Hänger rein Theoretisch auf 1150KG ZGM Ablasten lassen da die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht die zulässige Zuglast des Zugfahrzeuges überschreiten darf.

Mich wollte auch schon ein Polizist nicht weiterfahren lassen weil ich mit meinen Astra einen Lenkdeichselanhänger gezogen habe der Leer 950Kg wog, aber eine zulässige gesammtmasse von 3300Kg hatte.

Der wurde dann zu nen Unfall gerufen und hat mich weiterfahren lassen.

Häh! Solang der Hänger die zulässige Anhängelast nicht überschreitet ist völlig wurst was der Hänger ansich max. wiegen dürfte..

Ich denk auch nicht das das zul.GG des Hängers nicht höher als das Leergewicht des Fahrzeugs sein darf. Ich denk eher das tatsächliche Gewicht des Hängers...

Mein Astra wiegt 1055 und darf 1100 gebremst bis 10% ziehen...

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