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Rechnung abgeben nach Reperatur (Versicherung)

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 19:27

Hallo.. Ich weiss nicht,welche Rechte ich hab. Folgendes.......

Mir ist jemand ins Auto gefahren,Kotflügel eingedrückt.

Laut Versicherungsvorschlag hab ich eingewilligt das Auto bei VW anschauen zu lassen.

Der machte nun einen Kostenvoranschlag über 1300 euro.

Wert des Fahrzeugs laut dem VW mitarbeiter 1300 euro. (mündlich zu mir)

Versicherung angerufen und gebeten das Geld laut KVA auszuzahlen.

Geld wird jetzt ausbezahlt mit Abzug von Mwst und Lackierungsarbeiten.

Begründung : Brauche Auto jeden Tag und lass das reparieren wenn ich Zeit hab.

Die Dame von der Versicherung will aber jetzt das ich eine Rechnung nachweise/schicke,wenn ich das Auto repariert hab.

Bin dann zur Werksatt meines vertrauens (nicht VW,freie Werksatt)

Der macht mir das Auto nun billiger wieder fertig. Beulendoktor und smartrepair lacker.

Das wird natürlich billiger als alles tauschen zu lassen als VW das macht.

Wenn ich die Rechung dahinschicke,wie verlangt,muss ich das Geld was zuviel ausgezahlt wurde wieder zurücküberweisen?

Ich meine, ich habe den Schaden und wenn ich das nicht reparieren lasse,(oder halt über den anderen weg)ist das doch mein gutes Recht das Geld einzustecken oder nicht? Ich hab nunmal den Schaden!

Ich habe auch mal gehört,das ich ein Foto von dem Reparierten Schaden mit aktuellem Datum zur Versicherung schicke und garkeine Rechnung schicken muss... obwohl verlangt von der Versicherung..

Jetzt meine Frage.. Wie ist das mit meinem Recht,muss ich da nun diese Rechung hinschicken,oder schicke ich nur dieses Foto und stecke den Rest an Geld ein?!

Ist mein ersten Unfall und hab keine Ahnung was mein Recht ist. Die können mir ja alles erzählen um Geld zu sparen.

mfg baend

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von baend

und das rate ich auch jedem der das hier liest,sofort ein Anwalt einzuschalten bevor man mit der Versicherung spricht. Die verarschen einen und nutze einen aus. Erzählen einem,der keine Schimmer hat,das blaue vom Himmel..

Und immer die Polizei rufen bei einem unfall. Der Polizeibericht ist Gold wert!!

So ein Blödsinn, ehrlich. Von vorne bis hinten :mad:

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am 18. Juli 2011 um 19:42

lass doch ein gutachten machen und du hast nicht nur muendliche "zurufe" eines mitarbeiters.

mwst erhaelst du natuerlich nur, wenn diese auch angefallen ist durch kauf oder dienstleistung (auch nachträglich).

die kosten der lackierung KOMPLETT abzuziehen, kann aber mMn nicht sein.

wenn du fiktiv abgerechnet hast können die keinen nachweis der reperatur verlangen. der schaden ist vorhanden, du hast das recht den ausgeglichen zu bekommen. nur die mwst zieht dir eine versicherung ab, da diese nur dann anfällt wenn du auch die reperatur durchführen lässt.

die dame wird wohl eher gemeint haben, dass sie dir die mwst nur gegen rechnungsnachweis auszahlen wird und deswegen will sie dann eine rechnung haben.

du hättest ja auch das recht den schaden selbst zu reparieren... angefallene mwst zb für material oder lackierarbeiten zahlen sie dir dann auch aus...

Auch kriegst du den Nutzungsausfall erst ausgezahlt, wenn du die Fachgerechte Reparatur nachgewiesen hast. Das meinen viele wenn sie von einem "aktuellen Bild mit Datumsnachweis" reden. MwSt gibst dann trotzdem keine.

Vorraussetzung, du forderst überhaupt Nutzungsausfall. Dafür brauchst du aber das schon angesprochene Gutachten. Und wenn du dann sowieso einen Gutachter hast stellt er dir auch nach Reparatur eine Bestätigung aus.

Themenstarteram 19. Juli 2011 um 11:20

danke@all.. nett von euch..

Ich war heute morgen beim Anwalt. Der nimmt sich der Sache an. Er meint auch,daß das Geld ohne Mwst ausgezahlt werden muss. Allerdings werden hier dann evtl. noch die verfrachtungskosten ( oder wie das genau heisst) evtl. abgezogen.. Damit ist wohl der Transport zum lacker gemeint..

Ich bin froh den Anwalt eingeschaltet zu haben,was man in einem unverschuldeten Unfall immer tun sollte und zwar sofort! Der Anwalt fragte mich auch ,warum ich nicht direkt gekommen bin.. Ich bin zwar gut Rechtschutzversichert und müsste nichts zahlen,aber in diesem Fall wird er von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Also ich habe gelernt für die Zukunft, und das rate ich auch jedem der das hier liest,sofort ein Anwalt einzuschalten bevor man mit der Versicherung spricht. Die verarschen einen und nutze einen aus. Erzählen einem,der keine Schimmer hat,das blaue vom Himmel..

Und immer die Polizei rufen bei einem unfall. Der Polizeibericht ist Gold wert!!

mfg baend

Zitat:

Original geschrieben von baend

Ich bin froh den Anwalt eingeschaltet zu haben,was man in einem unverschuldeten Unfall immer tun sollte und zwar sofort!

Sorry...aber: *gäääääähn*

Nicht diese Leier schon wieder. Klar will jeder Anwalt, dass man sofort zu ihm kommt, egal ab man Unfallgegener oder -verursacher ist. :rolleyes:

Für die Durchsetzung deiner - in diesem Fall doch recht geringen Forderungen - hätte es beim besten willen keinen Anwalt gebraucht. Aber nun gut, die wollen ja auch leben. ;)

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Sorry...aber: *gäääääähn*

Nicht diese Leier schon wieder. Klar will jeder Anwalt, dass man sofort zu ihm kommt, egal ab man Unfallgegener oder -verursacher ist. :rolleyes:

 Für die Durchsetzung deiner - in diesem Fall doch recht geringen Forderungen - hätte es beim besten willen keinen Anwalt gebraucht. Aber nun gut, die wollen ja auch leben. ;)

Genau so wie die Sachverständigen, damit wir das hier vervollständigen können....:D

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von baend

und das rate ich auch jedem der das hier liest,sofort ein Anwalt einzuschalten bevor man mit der Versicherung spricht. Die verarschen einen und nutze einen aus. Erzählen einem,der keine Schimmer hat,das blaue vom Himmel..

Und immer die Polizei rufen bei einem unfall. Der Polizeibericht ist Gold wert!!

So ein Blödsinn, ehrlich. Von vorne bis hinten :mad:

Zitat:

Original geschrieben von baend

Hallo.. Ich weiss nicht,welche Rechte ich hab. Folgendes.......

 

Mir ist jemand ins Auto gefahren,Kotflügel eingedrückt.

Laut Versicherungsvorschlag hab ich eingewilligt das Auto bei VW anschauen zu lassen.

Der machte nun einen Kostenvoranschlag über 1300 euro.

Wert des Fahrzeugs laut dem VW mitarbeiter 1300 euro. (mündlich zu mir)

Lustig, dass Versicherung und Anwald noch nicht erkannt haben, dass hier eigentlich auch eine Totalschadenabrechnung in Betracht kommen könnte........:D

 

Unter den Blinden ist der einäugige hat der König.....:)

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 19. Juli 2011 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von baend

Ich bin froh den Anwalt eingeschaltet zu haben,was man in einem unverschuldeten Unfall immer tun sollte und zwar sofort!

Sorry...aber: *gäääääähn*

Nicht diese Leier schon wieder. Klar will jeder Anwalt, dass man sofort zu ihm kommt, egal ab man Unfallgegener oder -verursacher ist. :rolleyes:

Für die Durchsetzung deiner - in diesem Fall doch recht geringen Forderungen - hätte es beim besten willen keinen Anwalt gebraucht. Aber nun gut, die wollen ja auch leben. ;)

Ich möchte sachlich Diskutieren und nich stänkern. Das vor weg!

Aber warum sollte ich nicht zum Anwalt gehen? Der kennt sich aus und wird schon das beste für mich tun. Ich habe doch keine nachteile dadurch.Ich bin Laie. Also isses da nich besser jemanden das machen zu lassen der sich da auskennt um zu meinem Recht zu kommen? Warum würdest du z.b nicht zum Anwalt gehen?

Nich Böse gemeint.. Oder bist du selber ein Sachbearbeiter bei einer Versicherung und bist deshalb dagegen?!.. Ich hab jetzt gedacht ich würde leuten die ähnliches erleben einen guten Rat geben,wenn ich schreibe sie sollten zum Anwalt gehen,da ich keine Nachteile erkenne. Das ich damit auf wenig gegenliebe stosse hätte ich jetzt so nicht erwartet..

mfg baend

Zitat:

Original geschrieben von baend

Aber warum sollte ich nicht zum Anwalt gehen? Der kennt sich aus und wird schon das beste für mich tun.

Sorry, deiner aber schon mal anscheinend nicht. Der ist das beste Beispiel dafür, dass es sich eben NICHT immer lohnt, einen Anwalt einzuschalten - schon mal gar nicht, wenn es um einen so simplen Fall geht.

Hättest du dir die FAQ's durchgelesen, die u.a. von Twelferider vorzüglich aufgestellt sind, hättest du alleine dadurch schon einen größeren Horizont als dein Anwalt, dem es vor allem ums Geldverdienen geht.

Im Übrigen: Jeder Gang zum Anwalt verteuert die VS-Prämien von uns allen, da die VS auch kein Geld zu verschenken haben. Und das wegen solcher Lappalien - mal drüber nachdenken bitte (ist jetzt auch nicht böse gemeint).

Falls eine VS wirklich resistent ist und man nicht anders weiterkommt, kann man sicher darüber nachdenken. Das ist hier aber augenscheinlich nicht der Fall.

MartinSHL und so manchem hier geht es um das blinde Anwaltgeschrei, welches in diesem Forum völlig überhand nimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

 

MartinSHL und so manchem hier geht es um das blinde Anwaltdgeschrei, welches in diesem Forum völlig überhand nimmt.

Immer diese Legasteniecker hier.........:rolleyes:

 

Echt nicht mehr zum aushalten.........:(

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

 

 

 

:D

Oh Mist, sorry.

Ich lern's einfach nicht mehr :cool:

Zitat:

Original geschrieben von baend

Warum würdest du z.b nicht zum Anwalt gehen?

1. Aufgrund der unnötigen Zeitverzögerung, die das Einschalten eines RA zwangsläufig mit sich bringt.

2. Die Aufwandspauschale wird idR nicht erstattet, wobei ichs auch schon anders gesehen habe.

3. Weil immer erst mal der Mandant das Kostenrisiko trägt, das zwar idR noch vom gegnerischen Versicherer getragen wird, es aber imo nur eine Frage der Zeit ist, dass sich die Versicherer dagegen wehren werden und man grade bei Bagatellschäden die Notwendigkeit eines RA stark anzweifeln kann.

Ich habs grade schon irgendwo geschrieben; ich würde je nach Fall auch einen RA empfehlen, allerdings ist die pauschale Empfehlung bei jedem kleinen bis mittelgrossen Sachschaden einfach nicht angebracht!

Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass das Anspruchsdenken der Menschen scheinbar massiv steigt, sobald ein Versicherer in die Regulierung eintritt/eintreten kann!

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