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Rechnung Einbau Irmscher Lenkrad
Hi Leute, wer hat den in letzter Zeit ein Irmscher Lenkrad in seinem Corsa einbauen lassen und dazu eine Rechnung ?
Brauche diese für die Eintragung ! :-)
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15 Antworten
muss man das etwa eintragen lassen? hat doch ne abe das ding, oder nicht!?
Das Lenkrad hat nur nen Teilegutachten. Für die Eintragung ist aber ein Nachweis erforderlich, das der Einbau von einer Airbag-Bastel-autorisierten Werkstatt gemacht wurde.
Deswegen brauch er die Rechnung.
wie hat dann der erste der das jemals eingebaut hat das denn eingetragen bekommen?
Der hat das Lenkrad von einer Fachfirma einbauen lassen und hat die Rechnung/Bescheinigung mit zum TÜV genommen.......
Haribo
Nur was soll das bringen?
Es steht doch sehr wahrscheinlich die Fahrgestellnummer, Kennzeichen auf der Rechnung.
Und der Prüfer ist auch nicht blöd. Wenn nix draufsteht wird das auch nix mit der Eintragung.
Zitat:
Original geschrieben von Haribo11
Der hat das Lenkrad von einer Fachfirma einbauen lassen und hat die Rechnung/Bescheinigung mit zum TÜV genommen.......
Haribo
ja und warum kann das nicht jeder andere auch machen? warum sollte man die rechnung von einem anderen als bestätigung brauchen damit man ds einbauen bzw eintragen lassen kann?
@LSBorg
Er brauch die Rechnung nicht als Bestätigung, dass auch jemand anderes das Lenkrad hat, sondern er versucht dem Prüfer vorzutäuschen, dass sein Lenkrad in Fachwerkstatt eingebaut wurde. wahrscheinlich hat er es selber eingebaut und deshalb natürlich keine Rechnung, die er aber für ne Eintragung braucht
ahja, auf sone idee würde ich nicht kommen. und wie schon gesagt, der prüfer würde wohl sehen das es ein anderes auto ist.
Wasn das? Hin fahren und eintragen! Airbagleuchte aus, kein Fehler im System. Welcher Ing. trägt das dann nicht ein? Das mit ner Rechnung ist doch Quark, der Prüfer hat doch Augen im Kopp.
Zitat:
Original geschrieben von Kaldemeier
Wasn das? Hin fahren und eintragen! Airbagleuchte aus, kein Fehler im System. Welcher Ing. trägt das dann nicht ein? Das mit ner Rechnung ist doch Quark, der Prüfer hat doch Augen im Kopp.
kann ich nur recht geben .. rechnung ist unnötig !!!
ja klar wäre es kein Problem, aber wir lieben doch unsere Ing. bei den Überwachungsorganisationen doch alle ganz dolle
Und wenn die halt ein Nachweis haben wollen über den fachgerechten Einbau des Lenkrades, dann wollen die das halt ohne wenn und aber
ich würde mal versuchen an einer anderen Stelle mein Glück zu versuchen , denn nicht alle Leute mit Kittel haben damit Probleme auch diesen Teiltext in dem Teilegutachten zu überlesen.
hallo ,ist klar warum! du brauchst einen spengstoff schein wegen den ärbäg !und ohne diese bescheinigung ist nichts drin.das problem habe ich mit den fahrer sitz .ich bekomme ihn nicht eingetragen ,weil ich es selber gemacht habe !und den schein nicht habe.und das gleiche ist mit dem lenkrad ärbäg .der muss ausgeschaltet werden ,und ausgetragen werden,und gesprängt werden.ob wohl es dein eigentum ist haste kein anrecht drauf !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!das ist deutschland und deine rechte .mfg fritz
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
hallo ,ist klar warum! du brauchst einen spengstoff schein wegen den ärbäg !und ohne diese bescheinigung ist nichts drin.das problem habe ich mit den fahrer sitz .ich bekomme ihn nicht eingetragen ,weil ich es selber gemacht habe !und den schein nicht habe.und das gleiche ist mit dem lenkrad ärbäg .der muss ausgeschaltet werden ,und ausgetragen werden,und gesprängt werden.ob wohl es dein eigentum ist haste kein anrecht drauf !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!das ist deutschland und deine rechte .mfg fritz
wer hat es denn hier von airbag entfernen. wenn das fahrzeug serie einen hatte wirst auch an nem anderen lenkrad einen haben müssen. wenn deinen sitz nicht eingetragen bekommst liegt es vielleicht daran das das fahrzeug in den originalsitzen airbags hatte und jetzt nimmer.
Zitat:
Original geschrieben von Kaldemeier
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
hallo ,ist klar warum! du brauchst einen spengstoff schein wegen den ärbäg !und ohne diese bescheinigung ist nichts drin.das problem habe ich mit den fahrer sitz .ich bekomme ihn nicht eingetragen ,weil ich es selber gemacht habe !und den schein nicht habe.und das gleiche ist mit dem lenkrad ärbäg .der muss ausgeschaltet werden ,und ausgetragen werden,und gesprängt werden.ob wohl es dein eigentum ist haste kein anrecht drauf !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!das ist deutschland und deine rechte .mfg fritz
wer hat es denn hier von airbag entfernen. wenn das fahrzeug serie einen hatte wirst auch an nem anderen lenkrad einen haben müssen. wenn deinen sitz nicht eingetragen bekommst liegt es vielleicht daran das das fahrzeug in den originalsitzen airbags hatte und jetzt nimmer.
wo lebst du denn ? es ist nicht pflicht ,nur du musst den austragen lassen !ich kenn viele lenkräder ohne diesen scheiss! ich weiss jeder hat seine meinung,nur es ist nicht pflicht wieder einen einzubauen !es wird ein wieder stand verbaut und das war es mit den ärbäg .mfg fritz