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Rechnung trotz Garantie

BMW 5er E60
Themenstarteram 24. Januar 2011 um 15:17

Hallo zusammen,

Letzte Woche als ich Morgends zur Arbeit fahren wollte kam an meinem Displey folgende Fehlermeldung Batterie stark entladen Datum und Uhrzeit war gelöscht, aber der Wagen sprang gleich an.

Paar tage später fuhr ich dann zum Freundlichem er meinte dann er muss Fehlersuche machen gesagt getan habe 1std gewartet, er kam und sagte dann in der Fehlermeldung sei nichts nur das der Datum und Uhrzeit abgebrochen wurde, Batterie wurde auch geprüft die letzten 5 tage war bei

73-75% er meinte dann noch ich soll das weiter im Auge behalten.

Heute sehe ich das ich eine Rechnung bekommen habe 90€ den Wagen habe ich gerade vor 1 1/2 monaten gekauft hat also noch garantie , habe auch gleich angerufen warum ich die Rechnung bekomme trotz Garantie dann meinten die nur für fehlersuche muss ich immer was zahlen weil die ja keinen fehler gefundwn haben und nichts ausgewechselt haben. Stimmt das muss ich zahlen ?

Auto ist ein 535d Bj. 2007

Beste Antwort im Thema

Nachdem der Wagen von einem Händler gekauft wurde, greift hier auch nicht die Garantie, sondern die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers. Diese ist bei neuen Produkten beim Verkauf an Privatpersonen 2 Jahre und bei gebrauchten 1 Jahr.

Solltest Du das Fahrzeug gebraucht erworben haben, gilt durch den Händler zu beweisen (innerhalb der hälftigen Frist - hier 6 Monate), dass der Fehler nicht bestanden hat. Nachdem ja eine Fehleranzeige (wie beschrieben) Dich zur Werkstatt fahren lies, sind die Fehlersuchkosten im Rahmen der Sachmängelhaftung des Verkäufers durch diesen zu tragen.

Wenn Du nun eine Rechnung erhalten hast, weigert sich der Verkäufer zu einer kostenlosen Nachbesserung (Fehlersuchkosten gehören hier auch dazu). Die Schuldrechtsreform bietet dier nun die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Dieses würde ich dem Verkäufer auch nahelegen, sofern er die Rechnung nicht umgehend storniert. Sollte dies keine Wirkung zeigen (was ich mir nicht vorstellen kann), dann bleibt der Weg zum Anwalt.

Gruß

tb

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Das war schon etwas leichtfertig von Dir, wegen dieses Hinweis - mehr ist das nicht- einfach hinfahren und "sucht ma" abzugebenl.

Da kein Fehler vorliegt ist klar, dass der Rechnungsbetrag zu zahlen ist.

Bei meinem Wagen - auch BJ 2007 - hatte diese Fehlermeldung 2 Ursachen:

1.) Mikroschalter der Glasheckklappe (Touring) war defekt und der Wagen kam nicht in den Sleep Modus. Als das repariert war, lief es erst mal wieder einige Zeit

2.) Als die Meldungen in regelmäßigen Abständen wieder folgte, wurde die Batterie getauscht - und seit dem ist Ruhe ;)

 

Vielleicht hilft es dir.

Kauf Dir ein CTEK-Ladegerät wie es in den BMW-Foren empfohlen wird und häng das regelmässig dran - gerade im Winter. Die BMWs sind nun mal empfindlich auf Batterieentladung wegen Kurzstreckenverkehr. Bei den vielen Verbrauchern ist das wohl unvermeidlich. Als ich meinen E60 vor einigen Wochen gekauft habe, kam am Anfang auch diese Meldung. Er stand beim beim Händler einige Monate abgemeldet bis ich ihn gekauft habe. Neue Batterie in ein Bj. 2007 würde ich nicht machen und in ein Ladegerät investieren.

Wenn der Wagen von diesem Händler ist, halte ich die Rechnung für Fehlersuche für eine Frechheit. Wenn eine Fehlermeldung wie bei die angezeigt wird, musst du als Laie nur den Weg zum Händler machen und die haben alles erforderliche zu übernehmen. Bis auf Verschleissteile muss alles über die Garantie laufen! Oder hast du keine E+?

Habe meinen Dicken z.B. bei der NL in M geholt und die Fehlermeldung "Niveaurefulierung gestört" erhalten. Mein Händler vor Ort hat ohne gezicke die Fehlersuche und -Behebung übernommen. Ich hab keine Rechnung bekommen. Wär ja noch schöner.

Zitat:

Original geschrieben von AICUJ274

.... Neue Batterie in ein Bj. 2007 würde ich nicht machen und in ein Ladegerät investieren.

Ergänzung: Die Kosten für diese AGM Batterie hat BMW bei mir übernommen :)

Zitat:

Original geschrieben von 530dAt blau

Zitat:

Original geschrieben von AICUJ274

.... Neue Batterie in ein Bj. 2007 würde ich nicht machen und in ein Ladegerät investieren.

Ergänzung: Die Kosten für diese AGM Batterie hat BMW bei mir übernommen :)

na dann hätte ich sie natürlich auch genommen - ist doch klar...

Ich habe bisher auch noch nie eine Rechnung für eine Fehlersuche bekommen.

So rein informationshalber hätte dich der Mitarbeiter eigentlich darauf hinweisen sollen, dass die Prüfung etwas kostet. Woher solltest Du es den wissen?!

Die Tatsache, dass Du den Wagen dort erst vor sechs Wochen gekauft hast, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.

Ich würde die Rechnung mitnehmen und ein Gespräch vor Ort suchen.

Viel Erfolg!

Ja meine ich auch.Das muss nun wirklich nicht sein.

Bestimmt hat Dein Bimmer nen Schweine Geld gekostet.

Die solln sich ned so anstellen,basta.

Achja noch ein Tip.Falls Du auf keinen Fall von der Rechnung los kommen solltest,dann mach ihnen folgendes Angebot.

"Ich zahle die Rechnung und dafür wird es bei nächsten Kundendienst gut geschrieben.Wenn nicht dann geh ich zukünftig zu einem anderen und besseren BMW-Haus".

Wenn die einverstanden sind dann lass Dir das schriftlich geben mit Unterschrift und Stempel.

Wenn Sie nicht einverstanden sind dann wechsle und schreib noch eine Beschwerde an BMW direkt.

Das wirkt manchmal Wunder.

Viel Erfolg.

mfg soare

Nachdem der Wagen von einem Händler gekauft wurde, greift hier auch nicht die Garantie, sondern die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers. Diese ist bei neuen Produkten beim Verkauf an Privatpersonen 2 Jahre und bei gebrauchten 1 Jahr.

Solltest Du das Fahrzeug gebraucht erworben haben, gilt durch den Händler zu beweisen (innerhalb der hälftigen Frist - hier 6 Monate), dass der Fehler nicht bestanden hat. Nachdem ja eine Fehleranzeige (wie beschrieben) Dich zur Werkstatt fahren lies, sind die Fehlersuchkosten im Rahmen der Sachmängelhaftung des Verkäufers durch diesen zu tragen.

Wenn Du nun eine Rechnung erhalten hast, weigert sich der Verkäufer zu einer kostenlosen Nachbesserung (Fehlersuchkosten gehören hier auch dazu). Die Schuldrechtsreform bietet dier nun die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Dieses würde ich dem Verkäufer auch nahelegen, sofern er die Rechnung nicht umgehend storniert. Sollte dies keine Wirkung zeigen (was ich mir nicht vorstellen kann), dann bleibt der Weg zum Anwalt.

Gruß

tb

am 25. Januar 2011 um 13:26

Hast du ein Premium Fahrzeug gekauft?

Falls ja, muss es ein Prüfprotokoll geben und BMW muss erklären wie es sein kann das die so rapiede an Leistung verlieren kann oder die ersetzen sie dir Kostenfrei!

Also keine 90€

Da aber ein kleiner Fehler gefunden wurde wenn ich das richtig verstanden habe

"Fehlermeldung sei nichts nur das der Datum und Uhrzeit abgebrochen"

würde ich drauf bestehen das die den Grund dafür finden sonst nicht zahlen da ja nicht wirklich was gemacht wurden und deine Sorge war ja auch begründet wie man am Fehler sehen kann.

Themenstarteram 25. Januar 2011 um 17:17

Zitat:

Original geschrieben von schnacky

Hast du ein Premium Fahrzeug gekauft?

Falls ja, muss es ein Prüfprotokoll geben und BMW muss erklären wie es sein kann das die so rapiede an Leistung verlieren kann oder die ersetzen sie dir Kostenfrei!

Also keine 90€

Da aber ein kleiner Fehler gefunden wurde wenn ich das richtig verstanden habe

"Fehlermeldung sei nichts nur das der Datum und Uhrzeit abgebrochen"

würde ich drauf bestehen das die den Grund dafür finden sonst nicht zahlen da ja nicht wirklich was gemacht wurden und deine Sorge war ja auch begründet wie man am Fehler sehen kann.

Was heist Premium Fahrzeug?

BMW hat bei den Gebrauchten mit "Premium-Selection" noch zusätzliche Leistungen zur Garantie. Z.B. Umtauschrecht!

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