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Rechnung von Werkstatt
Hallo Leute.
Ich habe mir vor knapp 3 Monaten ein Auto gekauft, welches nun einen Schaden hat. Das Lenkgetriebe ist undicht. Der Händler hat mich in eine Werkstatt geschickt. Später hat er mir mitgeteilt, dass die Reparatur 1300,00 Euro kosten soll und ich 400,00 Euro (Fix) davon übernehmen soll. Trotz meiner Proteste bleibt er hart und sagt mir durch die Blume, dass ich auch den Rechtsweg gehen kann, was mich aber sehr viel Zeit kosten wird. Ich soll also die Fresse halten und bezahlen.
Frage an die Experten:
1.) Muss die Werkstatt mir eine Rechnung ausstellen?
2.) Muss die Gesamtsumme der Reparatur ersichtlich sein oder nur meine 400,00 Euro?
3,) Kann ich verlangen, dass die Rechnung penibel aufgelistet wird?
4.) Muss ich in Vorkasse gehen bei Abgabe des Fahrzeuges?
Ich habe da so ein Bauchgefühl, dass man versucht mich zu verarschen.
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143 Antworten
Ich würde vorher mal in die Werkstatt fahren und fragen, was die vorhaben zu machen.
entweder das Lenkgetriebe
- abdichten
- erneuern
Ich denke mal, die werden sich gar nicht erst die Mühe machen es zu zerlegen und abzudichten. Die werden direkt das Lenkgetriebe erneuern.
Die Frage wäre nun hierbei, wie teuer ein neues Lenkgetriebe für dein Fahrzeug wäre, was man leider nicht aus deinem Eröffnungsbeitrag heraus lesen kann. Danach könnte man abschätzen, ob es Betrug wäre und der Werkstatteigentümer mit dem Verkäufer zusammenarbeitet.
Ich würde auch mal eine Werkstatt aufsuchen, die du dir aussuchst und nach einem Preis fragen. Kann auch eine freie Werktstatt sein, weil ein Lenkgetriebe kann jeder Depp wechseln.
- fürs neu abdichten
- für ein neues Lenkgetriebe
Hierist auch das Thema Lenkgetriebe diskutiert , zwar mit Zusatzkomplikationen aber als Anhaltspunkt , der springede Punkt ist ob der Verkäufer beweisen kann, daß das Lenkgetriebe zum Zeitpunkt des Verkaufes dicht bzw. die Dichtung in Ordnung war war, dann wäre er fein raus, aber das ist angeblich nicht so leicht möglich.
Erste Frage hat der Händler den Wagen im eignen Auftrag verkauft oder nur auf Kommission?
Wenn im eigenen Auftrag hat er zumindest eine 1-jährige Gewährleistung zu liefern, Verschleißteile mal ausgenommen. Ein Lenkgetriebe sollte nicht dazu gehören.
Bei Privatverkäufen sieht es etwas anders aus. Da könnte es schwieriger werden.
Anwalt, Verbraucherzentrale, Schiedsstelle
Moin EVO-Master
1. ist das ein Neu, oder Gebrauchtfahrzeug...?
2. ist der Verkäufer/Händler ( Bsp. Gebrauchtfahrzeug ) in der Rechnung aufgeführt, oder ggfls. Verkauf im Auftrag...?
Wovon ich zunächst nicht ausgehe, der Händler hat dich ja in eine Werkstatt geschickt. Von hier aus soweit ich es
beurteilen kann ein korrektes Vorgehen. Das sollte er Dir zumindest mal verständlich erklären...
3. bitte zuerst einmal den Kaufvertrag akribisch durchlesen! Insbesondere den Teil bez. Garantie, der nach meinem
Wissenstand bez. eines Selbstbehaltes eingeschränkt sein könnte!
Hatte vor ca. 20 Jahren ein Gebrauchtfahrzeug beim Händler gekauft, der eine Garantie angeboten hatte, die aber
im Vertrag aufgrund der Laufleistung ( km...? ) eingeschränkt war. Also z.B. nur 80% vorsah...
Wenn Du im ADAC bist, hast du Anspruch auf eine erste kostenlose Beratung bei einem Anwalt der mit dem ADAC zusammen arbeitet.
Erst wenn alles sauber gescheckt-geprüft ist, hier ggfls. weitere wichtige Details genannt werden, reagieren.
Gruß
Schorsch
Es handelt sich hier um einen Mercedes Vito 3.0 V6 CDI aus 2011 mit 170Tkm. Das Auto habe ich von einem Rentner gekauft, der mit seiner Frau und seinem Sohn ein KFZ-Verkaufsgewerbe betreibt. Die holen sich die Fahrzeuge von einem Kontakt, bereiten die auf und verkaufen diese dann. Die Autos stehen auf einem kleinen Platz (wahrscheinlich deren Eigentum), habe aber nie mehr wie 4-5 Autos gesehen. Der "Chef" ist seit 2 Monaten im Ausland (Langzeit-Urlaub).
Die Werkstatt sagte mir, dass die schon ein Lenkgetriebe bestellt hätten, welches auch schon angekommen wäre. Die wollen das Lenkgetriebe einfach 1:1 tauschen. Keine Ahnung welche Marke die besorgt haben, aber sicherlich kein Originales von Mercedes.
Mein Lenkgetriebe ist von innen undicht. Man sah es erst, als man die Manschette entfernte. Erst dann lief die Suppe raus.
Ich vermute, dass ich hier das Ersatzteil bezahlen soll und der Händler nichts, weil die halt Freunde/Bekannte sind. Ohne vernüftige Rechnung möchte ich das aber nicht machen lassen.
Ergänzung: Als wir den Vertrag (mit dem Sohn) machen wollten, war deren "Vertrags-Buch" (wie so ein Heft) leer. Ich habe dann selbst einen Vertrag im Internet gefunden und wir haben das verwendet (Gewerblich zu Privat Vertragsvorlage). Ich denke aber, ihm geht es gar nicht um das kleingedruckte usw. Er pokert einfach. Er will so wenig wie möglich zahlen.
Mein Bauchgefühl sag mir, das stinkt zum Himmel....
Betreibt der wirklich ein Gewerbe?
Kurz und knapp, wenn es nicht gut läuft schalte rechtzeitig einen Anwalt ein.
Wenn die Werkstatt schon ein Lenkgetriebe bestellt haben, dann hatten die die Undichtigkeit schon vorher festgestellt und du bist als Käufer einfach nur zu früh gekommen. 2 Wochen später gekauft, hätten die das Lenkgetriebe schon ausgetauscht gehabt. So aber wollen die noch einiges an dir rauspressen.
Ich würde einen Anwalt einschalten und auf Garantie oder Gewährleistung bestehen, notfalls die Reparatur von einer anderen Werkstatt vornehmen lassen.
Zitat:
@GeorgSchorsch schrieb am 12. Oktober 2024 um 12:44:15 Uhr:
Moin EVO-Master
3. bitte zuerst einmal den Kaufvertrag akribisch durchlesen! Insbesondere den Teil bez. Garantie, der nach meinem
Wissenstand bez. eines Selbstbehaltes eingeschränkt sein könnte!
Hatte vor ca. 20 Jahren ein Gebrauchtfahrzeug beim Händler gekauft, der eine Garantie angeboten hatte, die aber
im Vertrag aufgrund der Laufleistung ( km...? ) eingeschränkt war. Also z.B. nur 80% vorsah...
Garantie ist aber etwas anderes als Gewährleistung, die Gewährleistung soll ja in Anspruch genommen werden. Bzw. die Frage wäre ob es ggf. eine Garantie gab.
Bei der Laufleistung könnte ein undichte Lenkgetriebe durchaus als Verschleiß durchgehen.
Bei der Gewährleistung muss nur der vorherigen Zustand wieder hergestellt werden, sie könnten dir also auch ein gebrauchtes Lenkgetriebe einbauen, da hast du wahrscheinlich kein Interesse dran.
Wenn du etwas bezahlen musst ( nach dem Motto Besserstellung durch Neuteil, frisches Öl ) steht dir auf jeden Fall eine anständige Rechnung zu.
Bei einer reinen Gewährleistung wo du nix bezahlst gibt es auch keine Rechnung oder Belege.
Am ende ist es schwierig wenn der sich quer stellt müsstest du wirklich klagen und bei Gericht weiß man dann nie 100% wie es ausgeht , denn wie gesagt nach vielen Jahren und 170tkm kann ein Richter vielleicht doch einiges als Verschleiß werten.
Bei einem neuen Lenkgetriebe würde ich die 400€ vielleicht Zähneknirschend zahlen.
Ich denke nicht das das mit dem Verschleis zieht, denn das gälte dann ja grundsäzulich für alles an älteren Gebrauchtwagen das der Händler sich auf Verschleiss herausreden kann. Siehe auch den Link oben.- Lenkgetriebe ist kein Verschleissteil.
Dass Problem bei alten Autos wird für den Händler deswegen oft dadurch gelöst, daß die Autohäuser gar keine alten Gebrauchtwagen mehr verkaufen sondern an dritte weitergeben um der Sache aus dem Weg zu gehen.
Mit den 400,00 Euro habe ich mich bereits abgefunden. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass die das Geld in Vorkasse verlangen werden und mir entweder keine Rechnung ausstellen oder nur eine in Höhe von 400,00 Euro. Ich möchte aber eine Rechnung über 1300,00 Euro haben.
Ergänzung: Die haben das Lenkgetriebe erst bestellt, nachdem ich bei denen war.
Im Vertrag steht deren Firmennamen (XY Cars) mit Stempel usw.
Du hast schriftlich, dass das Fahrzeug in der Werkstatt welche das Teil bestellt hat, repariert werden soll ?
Wer wird dort der Auftraggeber, du oder der Verkäufer ?
Die Konstellation kann nur die sein, dass der Verkäufer der Auftraggeber wird und mit der Werkstatt direkt abrechnet, und zwar ohne von dir einen Anteil zu verlangen. Wofür und warum solltest du den zahlen?
Geht er darauf auch nach Mängelrüge, Frist- und Inverzugsetzung nicht ein, wirst du einen Anwalt brauchen.
Das Ganze natürlich unter der Annahme, dass du kein gewerblicher Käufer bist.