Recht auf Facelift bei Leasing Neuwagen?
Hallo zusammen,
ich habe am Freitag meinen 208e abgeholt. Es ist ein Leasingfahrzeug und ist ein Neuwagen.
Ich musste jedoch feststellen, dass es das vor-Facelift Modell ist und ein Jahr beim Händler stand. Im Vertrag stand nichts von Facelift oder vor-Facelift. Da es ein Neuwagen ist bin ich vom aktuellen Modell ausgegangen. Wie ist hier die rechtliche Lage? Habe ich einen Anspruch auf das neue Modell?
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28 Antworten
Hast du den Wagen denn vor der Übergabe nicht gesehen?
Zitat:
@Rafusch schrieb am 27. Oktober 2024 um 23:14:50 Uhr:
(...) und ein Jahr beim Händler stand.
Wie haste das denn heraus gefunden? ORGA Nummer geprüft oder ist es eine Tageszulassung gewesen?
Welchen Antrieb hat der Wagen? Wurde vor der Übergabe an dich eine Wartung durchgeführt?
Wenn du einen Vertrag über einen Neuwagen abgeschlossen und einen Lagerwagen erhalten hast (Produktionsdatum älter als 12 Monate) dann kannst Du ggfs. nochmal was rausschlagen.
Wenn allerdings im Vertrag das Modelljahr konkret benannt wurde, dann hast Du keinen weitergehenden Anspruch.
Ich hatte das mal bei einem Leasing von mir. Musste mit Anwalt drohen und hat „nur“ 2.000 EUR bei einem 70k Fahrzeug gebracht.
Hier braucht es mMn nicht mal die 12 Monate - der Wagen ist in dieser Form nicht mehr verfügbar, das Modell hat Modifikationen erhalten = kein Neuwagen.
jetzt kommt es eben drauf an, was man erworben hat ...
Der 2024er hat laut ADAC wohl mehr Leistung, weniger Verbrauch und mehr Reichweite.
Die Optik wurde auch geändert.
Restwert-Leasing oder was wurde ausgemacht?
Der "alte" ist bei Rückgabe weniger wert als ein aktueller
Und aus welcher Zeit ist die Leasingbestellung? Gab es zum Bestellzeitpunkt überhaupt das Facelift schon?
drehen wir die Sache doch einmal um:
was wäre gewesen, wenn das Facelift-Modell z.B. weniger Leistung hätte, die Ausstattung sich zu Ungunsten geändert hätte und der neue Fahrzeugpreis sogar niedriger wäre?
Wärst du dann auch davon ausgegangen, das Facelift-Modell zu bekommen?
Bei VW haben wir bisher 3 Neuwagen aus dem Bestand bzw. Verkaufsraum geleast. In allen Verträgen war genau aufgelistet, um welches Modell es sich handelt, welche Leistung und Ausstattung, Baujahr etc..
Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Peugeot nur das Modell 208e im Vertrag steht.
Ohne weitere Details vom TE stochern wir hier nur im Nebel herum...
Zitat:
@206driver schrieb am 28. Oktober 2024 um 06:31:42 Uhr:
Hast du den Wagen denn vor der Übergabe nicht gesehen?
Zitat:
@206driver schrieb am 28. Oktober 2024 um 06:31:42 Uhr:
Zitat:
@Rafusch schrieb am 27. Oktober 2024 um 23:14:50 Uhr:
(...) und ein Jahr beim Händler stand.
Wie haste das denn heraus gefunden? ORGA Nummer geprüft oder ist es eine Tageszulassung gewesen?
Welchen Antrieb hat der Wagen? Wurde vor der Übergabe an dich eine Wartung durchgeführt?
Nein, da ich 400km entfernt wohne, habe ich das Auto vorher nicht gesehen. Es ist ein Neuwagen und keine Tageszulassung. Ich habe einen Prüfbericht im Serviceheft gefunden, hier habe ich gesehen, dass das Auto vor einem Jahr beim Händler eingetroffen ist.
Im Vertrag stand bei dem Modell nur Peugeot e208 + Elektromotor 136 PS.
Dieses Motorisierung gibt es immer noch. Jedoch habe ich ein Auto erhalten, mit altem Peugeot Logo.
Der Leasingvertrag wurde im August 2024 abgeschlossen.
na ja, da es ein Leasingwagen ist, bei dem Du keinen höheren Wertverlust zu befürchten hast (hoffentlich kein Restwertleasing?), dann kann es dir ja auch egal sein... die Ausstattung wurde ja sicherlich festgehalten und stimmt soweit überein? Beim Kauf würde ich es tatsächlich als wesentlich kritischer betrachten (in Bezug auf Wiederverkauf)....
Ja, ist Kilometerleasing. Trotzdem hat das Facelift ein größeres Navi Display, Car Play kabellos.......
Nichts, was kritisch wäre, trotzdem wird - wenn ich das richtig recherchiert habe - das Vor-Facelift seit 09/2023 nicht mehr gebaut. Sowas ist nicht klar kommuniziert. Daher wollte ich fragen, ob jemand die rechtliche Situation kennt.
Wenn es Dich so stört, hättest den Wagen evtl. gar nicht übernehmen sollen... evtl. hätte man sich auf die Vertragsauflösung ohne Nachteile für beide Seiten geeinigt... jetzt nach der Übernahme glaub ich kaum, dass man da was bewirken kann... einfach mal mit dem Verkäufer reden, dass die Enttäuschung groß ist und fragen, wie man mit der Situation umgehen will...
Meines Wissens gibt es immer noch das recht 14 tage nach Abschluss vom vertrag zurück zu treten. Dieser Zeitpunkt ist im Stelantis Leasingvertrag mit dem Zeitpunkt der Zulassung auf den Vertragsnehmer gesetzt.
Hab meinen Vertrag gerade vor mir liegen und der ist aktuell vom 10.10.2024.
Wenn du noch in dieser Frist bist, kannst du durchaus mit Rückgabe des Fahrzeuges drohen und hoffen, das der Händler kompromissbereit ist.