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Recht auf Rückgabe oder wieviel ist zumutbar ?

Themenstarteram 16. Februar 2008 um 16:28

Hi, bin neu hier und hab ein schlimmes Problem.

Hab mir letzte Woche einen Corsa C 1.2 BJ2001 geleistet und war anfangs auch voll zufrieden. Am Dienstag kam die erste Überraschung: Kurbelwellensensor. Am Donnerstag die zweite Überraschung: Nur noch kalte Luft im Innenraum, Verdacht auf Wärmetauscher oder irgend so ein Regler, Thermostat wurde geprüft und funktioniert. Am Montag fahr ich nun zum FOH in die Werkstatt um das mit der Heizung abzuklären bzw. erstmal untersuchen zu lassen.

Um noch vorweg zu nehmen: Das Auto ist von einem freien Händler, also kein reiner Opel, VW, ... - Händler. Der Kuurbelwellensensor wurde auf Gewährleistung repariert (in einer anderen Werkstatt, da der Händler ca. 60km weit weg ist). Das Heizungsding läuft über die Garantie, hoffe ich zumindest !

Jedenfalls ist das nun schon der zweite Schaden bei einem Gebrauchten innerhalb einer Woche. Wieviel ist einem Gebrauchtwagen-Kunden zuzumuten ?

Dazu kommt, das der Werkstattmeister (aus der Werkstatt meines Vertrauens) Unstimmigkeiten beim Lenkverhalten bemängelte. Mir als Laien und auch einem anderen, der mit mir die Probefahrt vor dem Kauf durchführte, ist sowas nicht gleich aufgefallen, aber jetzt wo man es weiß ... "Mein" Meister meinte, es könnte von einem Unfall herkommen, das er schon mal einen schlimmeren Crash gehabt haben muss. Beim Kauf war aber davon keine Rede gewesen. Der Händler hat mich nur drauf hingewiesen, daß die hinteren Seitenteile mit Spachtel und Lackierarbeiten wieder instandgesetzt wurden, da der Vorbesitzer wohl beim rückwärts einparken irgendwo langgestriffen ist. Er wies dabei auf die Versiegelungsnähte bzw. Verschraubungen, dabei würde man erkennen, das die Teile jedoch noch original seien und es nicht so schlimm sein konnte. Wie gesagt, ich bin Laie und kein KFZ-Sachverständiger, also habe ich auch keine Ahnung, wie originale Versiegelungsnähte und "erneuerte" aussehen, bzw. wie man sie unterscheidet. Selbst wenn es nur ein Parkrämpler war, woher soll dann das Problem mit der Lenkung kommen? Da muss ja meiner Meinung nach schon was schlimmeres passiert sein.

Beim damaligen Verkaufsgespräch beteuerte der Händler mir gegenüber, das er nix von einem weiteren Schaden (außer den hinteren Lackierarbeiten) weiß. Zusätzlich hat er noch ein sog. Dekra-Prüfsiegel anfertigen lassen und derselbse hat auch den TÜV neu gemacht, AU ist auch neu. Hätte da sowas nicht drin stehen müssen im Dekra-Siegel-Bericht ???? Immerhin soll das doch ein Sachverständiger sein!

Ich habe eine Rechtsschutz und wollte erstmal in Erfahrung bringen, wie gut meine Chancen dabei stehen, das Auto evtl. zurück zu geben, falls sich herausstellen sollte, dass es doch ein Unfallwagen ist . Hat jemand Erfahrungen damit ? Über schnelle Antworten bzw. Eure Meinungen dazu wäre ich sehr dankbar.

Grüße Tim ...

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10 Antworten
Themenstarteram 16. Februar 2008 um 20:39

Hat denn keiner einen hilfreichen Tip ?

am 16. Februar 2008 um 21:58

Wenn es wirklich ein Unfall sein sollte, dann bekommst Du Dein Geld zurück.

Für alles andere Gibt es eine Einjärige Gewährleistung in der der Händler in der ersten hälfte Beweisen muss das der Schaden beim kauf noch nicht war. In der 2ten Hälfte musst Du beweisen das der Schaden schon war.

Eine wirkliche Garantie ist das allerdings nicht.

MfG

Trossi

Themenstarteram 17. Februar 2008 um 13:42

Hab da noch ne rechtliche Frage dazu, vielleicht kann mir da jemand helfen.

Muss mich der Händler beim Kauf darauf hinweisen, dass es sich um einen ReImport handelt ? Selbst bei der Gebrauchtwagenanzeige im Internet und der Anzeige, die immer im Auto an der Scheibe hängt, war kein Hinweis darauf. Bei der Internetanzeige waren die deutschen Schlüsselnummern angegeben (0035/395). Im Kaufvertrag seht auch nix von ReImport.

Als ich das Auto bezahlte und die ganzen Papiere entgegen nahm, bermerkte ich die ganzen Nullen beim Typschlüssel. Auf Nachfrage meinte der Händler, das ist eben so bei ReImporten, ich hätte dadurch keinen Nachteil.

Hat jemand schon Erfahrung mit sowas ? Hab ich da evtl. einen Wertersatzanspruch gegenüber dem Händler ? Was kann ich da machen, habe ich evtl. sogar dadurch ein Rücktauschrecht, wenn ja, wie lange ? Die Bestellung (also Kaufvertragunterzeichnung) war am 01.02. und die Abholung am 08.02.!

Danke schonmal für die Antworten und Tipps ...

Im Falle das wirklich andere Typschlüssel ausgewiesen waren ist das schon fast Betrug ein Auto mit Reimportschlüssel reinzusetzen.

Es können dir aus reimporten Nachteile erwachsen, das muss aber nicht sein

Ich hab hier mal zwei Links für dich denke die helfen dir etwas.

http://www.auto-xxl.de/verkehrsrecht.html?b=57174&ag=GP

http://www.auto-best-preis.de/index.php?page_id=29#reimporte

Themenstarteram 17. Februar 2008 um 16:07

Danke für die Links, die klingen sehr interessant. Der zweite trifft vor allem auf mich zu, nur das ich keinen Zafira sondern einen Corsa kaufte. Bermerkt habe ich es auch bei der Zulassungsübergabe. Danke nochmal.

Werd mich morgen erstmal mit ADAC-Rechtsberatung in Verbindung setzen, mal sehen was die meinen.

Grüße Tim ...

Lass prüfen ob das Auto nen Unfall hatte, denn wenn dem so ist, hätte der Händler das angeben müssen, ansonsten ist es arglistige Täuschung und bei dieser wird der Kaufvertrag nichtig und du kannst dein Geld wiederbekommen und gibst das Auto wieder ab. Und soweit ich weiss musst du ihm auch keine Nutzungsgebühren zahlen, da ja nie ein rechtsgültiger Vertrag bestanden hat.

Mit der gewährleistung war ja schon richtig erklärt (wobei ich nicht weiss ob das beim Gebrauchtwagenkauf auch gilt). Die ersten 6 Monate (Beweislastumkehr) hat der Verkäufer dir nachzuweisen, das du den Schaden verursacht hast bzw. es wird davon ausgegangen das der Schaden bei Übergabe schon bestanden hat (aber nur die ersten 6 Monate).

Mit dem Re-Import weiss ich nicht, ich denke aber mal das er sowas auch angeben muss, weil diese Modelle manchmal weniger Airbags oder sonstiges haben.

Kleiner Tip:

Wenn du Rechtsschutz versichert bist frag doch einfach mal da nach, weiss nicht ob die beratung was kostet und wenn der Anwalt dir sagt dass das nicht OK ist dann würd ich den Anwalt mal nen nettes Schreiben aufsetzen lassen ;)

am 24. Februar 2008 um 8:02

Zitat:

Original geschrieben von corsaner2001

Beim damaligen Verkaufsgespräch beteuerte der Händler mir gegenüber, das er nix von einem weiteren Schaden (außer den hinteren Lackierarbeiten) weiß. ...

Du hast doch sicher den Begriff "unfallfrei" in Deinem Vertrag stehen. Für mündliche Aussagen kannst Du Dir wenig kaufen, da wird ein Durchsetzen schwierig, selbst wenn Du einen Ohrenzeugen hast.

Christoph

am 25. Februar 2008 um 13:14

@Hagger84

Zitat:

Und soweit ich weiss musst du ihm auch keine Nutzungsgebühren zahlen, da ja nie ein rechtsgültiger Vertrag bestanden hat.

Quatsch, der Vertrag wird von Anfang an nichtig, aber der Händler kann aus §812 ungerechfertiger Bereicherung ein Nutzungsentgelt verlangen - ob ers macht ist fraglich.

@helivox

Zitat:

selbst wenn Du einen Ohrenzeugen hast.

Ebenfalls Quatsch, ein glaubwürdiger Zeuge zählt genauso wie ein Hinweis auf dem Vertrag.

am 25. Februar 2008 um 13:33

Zitat:

Original geschrieben von baboon86

Ebenfalls Quatsch, ein glaubwürdiger Zeuge zählt genauso wie ein Hinweis auf dem Vertrag.

Womit die Frage "glaubwürdig" erstmal zu klären wäre, dann muss man das Ganze vermutlich gerichtlich durchsetzen etc.. Schriftlich ist immer besser, da kommen keine Duskussionen auf und auch Herr Autobetrüger weiss sofort Bescheid was Sache ist. Ach ja, und ich schreibe natürlich keinen Quatsch, auch wenn Du das anders siehst. Arbeite mal ein bißchen an den Manieren.

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