1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Recht des Fussgängers an gleichrangigen Kreuzungen

Recht des Fussgängers an gleichrangigen Kreuzungen

Themenstarteram 21. August 2018 um 14:55

Wie ist das eigentlich an gleichrangigen Kreuzungen mit Fußgängern die von links kommen????

Fahrzeuge auf der Strasse müßen selbstverständlich warten,

Beste Antwort im Thema
am 21. August 2018 um 15:31

Vorfahrtsregeln hatten in der Fahrschule mal hohe Priorität. Ist das heute nicht mehr so?

80 weitere Antworten
Ähnliche Themen
80 Antworten

Hä? :confused:

Wenn du nicht abbiegst, dann sind Fußgänger, die die Straße überqueren möchten, wartepflichtig.

Themenstarteram 21. August 2018 um 15:20

Zitat:

@Florian333 schrieb am 21. August 2018 um 17:04:15 Uhr:

Wenn du nicht abbiegst, dann sind Fußgänger, die die Straße überqueren möchten, wartepflichtig.

wenn ich rechts abbiegen will und die Fußgänger auf dem Gehweg von links kommen???

Dann musst du sie auch nicht durchlassen. Vorrang haben Fußgänger, wenn sie jene Straße überqueren, in die du einbiegst.

am 21. August 2018 um 15:31

Vorfahrtsregeln hatten in der Fahrschule mal hohe Priorität. Ist das heute nicht mehr so?

Themenstarteram 21. August 2018 um 15:32

Bin ich wohl schon zu alt für!

Das gilt übrigens nicht nur an gleichrangigen Kreuzungen, sondern auch, wenn du keine Vorfahrt hast (Stopp-Schild oder Vorfahrt gewähren). Auch dann sind Fußgänger, die die Fahrbahn vor deinem Auto überqueren wollen, wartepflichtig. Das wissen viele Autofahrer nicht und auch Fußgänger denken oft, dass sie Vorrang haben, wenn sie von einem Gehweg zum gegenüber liegenden Gehweg laufen.

Zitat:

@Gururom schrieb am 21. August 2018 um 17:20:10 Uhr:

Zitat:

@Florian333 schrieb am 21. August 2018 um 17:04:15 Uhr:

Wenn du nicht abbiegst, dann sind Fußgänger, die die Straße überqueren möchten, wartepflichtig.

wenn ich rechts abbiegen will und die Fußgänger auf dem Gehweg von links kommen???

Das ist Egal woher der Fußgänger kommt.

Wenn Du abbiegst, auch bei einer abbiegenden Vorfahrtsstraße, hast du Fußgänger, die die abbiegende Straße überqueren den Vorrang zu gewähren.

@Florian333

Und abknickende Vorfahrtstraßen nicht vergessen! Als Fußgänger tut man gut daran, sich da an den GMV zu orientieren statt an der StVO.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. August 2018 um 18:18:43 Uhr:

Als Fußgänger tut man gut daran, sich da an den GMV zu orientieren...

:confused:

https://de.wikipedia.org/wiki/GMV

Zitat:

@Florian333 schrieb am 21. August 2018 um 17:21:10 Uhr:

Dann musst du sie auch nicht durchlassen. Vorrang haben Fußgänger, wenn sie jene Straße überqueren, in die du einbiegst.

Das tun die Fussganger in dem geschilderten Beispiel aber.

Zumindest versteh ich es so dass die FG auf den Gehweg von links kommen in den er soeben eingebogen ist.

Ähnlich wie Geisterradler die beim Abbiegen nach rechts, von der linken Seite kommen. Schulterblick also ins Leere bzw.falsche Richtung geht.

Ergo muss er sie doch passieren lassen.

Besonders interessant wird´s doch beim Kreisel (ein solcher mit "Vorfahrt gewähren" beim Einfahren), wo der Fußgänger die einfahrenden Autos durchfahren lassen sollte*, aber die ausfahrenden Autos wartepflichtig gegenüber dem Fußgänger sind. Zumindest denke ich, dass es so ist...

...und das auch für Radfahrer gilt, die sich "außerhalb" des Kreisels befinden, also nicht den Kreisel selbst befahren.

Wenn ich das jetzt falsch verstanden habe, teert und federt mich und ja, wenn ich mich einem Kreisel nähere und da ein Fußgänger von rechts über die Fahrbahn kommt, oder gar von links und ein ausfahrender Autofahrer wartet und den Fußgänger die Fahrbahn queren lässt, dann beobachte ich sehr genau, ob er mich jetzt durchfahren lässt* und nutze ebenso den GMV. Macht der keine Anstalten, stehen zu bleiben (Blickkontakt, stehen bleiben und gucken), bremse ich natürlich... und das Hupen spare ich mir dann auch...

Wurde das Fehlverhalten zwar wieder einmal positiv verstärkt... aber hey...

*Ein verletzter Fußgänger wird "teuer" und sobald der einen Fuß auf die Fahrbahn setzt, hat man als Autofahrer ohnehin "verloren", zumindest im haftungsrechtlichen Sinne.

https://www.zeit.de/.../kreisverkehr-fussgaenger-verkehrsrecht

Zitat:

@Drahkke schrieb am 21. August 2018 um 20:14:46 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 21. August 2018 um 18:18:43 Uhr:

Als Fußgänger tut man gut daran, sich da an den GMV zu orientieren...

:confused:

https://de.wikipedia.org/wiki/GMV

https://www.acronymfinder.com/Gesunder-Menschenverstand-(German%3A-Common-Sense)-(GMV).html

 

Tja, andernorts mache ich mich über den Akronymwahn anderer lustig. Und dann das! :)

Statt GMV vielleicht lieber SET (Selbsterhaltungstrieb).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit