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Rechte beim Gebrauchtwagenkauf ??? Will mein Händler mich täuchen?

Themenstarteram 28. März 2006 um 5:39

Hi

ich hab mir vor 2 Monaten einen vw bora 120000km bj 99 1,6l gekauft bei einem VW Autohaus

nun aller vorraussicht sind Anlasser Fensterkurbelmechanik und die Wasserpumpe hin

Der Freundliche hat nun zu mir gesagt das sie die Kosten der benötigten ersatzteile zu 40% übernehmen und den Einbau Von Anlasser und pumpe

Das mit dem fensterheber müsste ich selbst voll bezahlen

Redet der sich da Raus Weil:

Zitat:

"Ein Mangel bei einem gebrauchten Kfz liegt immer dann vor, wenn es die "vertragsgemäße Beschaffenheit" nicht aufweist.

Das bedeutet, das Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen nicht über das hinausgehen dürfen, was bei einem Kfz des betreffenden Typs angesichts von Alter und Laufleistung normalerweise üblich ist.

Beispiel: Abgenutzte Dichtungen sind bei einem neuen Jahre alten Kfz kein Mangel (eher normaler Verschleiß), Lager- oder Getriebeschäden dagegen schon. Auch hier ist letztlich vieles eine Frage des Einzelfalles.

Hinsichtlich der Beweislast gilt dasselbe, wie beim Neuwagenkauf: Tritt der Mangel in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Kfz auf, geht das Gesetz davon aus, dass dieser von Anfang an vorhanden war. Der Verkäufer muss im Zweifel dass Gegenteil beweisen. Tritt der Mangel dagegen erstmals nach sechs Monaten ab Übergabe des Kfz auf, muss der Kunde beweisen, dass dieser schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war." Zitat Ende Quelle : I-Net Recht

ich weiß nicht was ich machen soll ich kauf doch nicht beim Autohaus wo ich gebrauchtwagengaratie habe um dann troßden Fast die hälfte selbst zu zahlen.

Wie soll ich dem Jetzt entgegnen oder gleich alles zusammenpacken und zum Anwalt?

oder ist das alles rechtens ???

Denn

1. Fensterheber gehen nicht so kaputt in dem Alter zumindest nicht normalerweise sodass es Verschleiß sein sollte

Beim kauf hab ich darauf hingewiesen das doch alles was so am zahnriemen darnhängt konntrolliert wird und es wurde alles für gut befunden

Anlasser naja aber ist auch eigendlich kein verschleißteil

Helft mir damit ich mich nicht für dumm verkaufen lasse

Danke

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12 Antworten

moin,

wir sind hier keine Rechtsberatung, such dir da mal lieber ein anderes, passendes Forum...

mfg

Themenstarteram 28. März 2006 um 6:00

naja rechtsberatung brauch ich ja nicht ,also wie ich vorgehen soll wenn ich jatzt gegen den händler n zivilprozess anfangen würde, da würd ich schon meinen Anwalt fragen

ABER

Welche erfahrungen habt ihr gemacht ?

Veralbert mich mein Händler?

Worauf muss man Achten, wie siehts mit kulanz aus.

ich wills nicht einfach hinnehmen und zahlen, erst will ich wissen ob ich muss oder ob sich der Händler da aus der verantwortung stielt

am 28. März 2006 um 9:00

Also grundsätzlich kannste bei der Karre innerhalb 6 Monaten alles reklamieren. ALLES!

Während dieser Frist hat der Verkäufer die Pflicht, nachzuweisen, dass bei Verkauf die Teile ganz waren.

Zusätzlich gilt trotzdem noch eine Gewährleistungsfrist, will heissen, dass Du auch bei nem Gebrauchten Garantie hast und zwar zu 100%.

Re: Rechte beim Gebrauchtwagenkauf ??? Will mein Händler mich täuchen?

 

Zitat:

Original geschrieben von b-rob

Hi ich hab mir vor 2 Monaten einen vw bora 120000km bj 99 1,6l gekauft bei einem VW Autohaus

Du bist noch innerhalb der ersten 6 Monate, also liegt die Beweislast im Rahmen der Sachmängelhaftung beim Händler. Beweis heißt Beweis, nicht labern.

Wahrscheinlich haste auch noch eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie. Das sind aber zwei verschiedene Dinge - die Zusatzgarantie ist meist mit Selbstbeteiligung, die Sachmängelhaftung nie. In den ersten 6 Monaten tritt immer die Sachmängelhaftung ein, als nix mit Selbstbeteiligung oder "Kulanz".

Falls der Händler sich rumstreiten will: tu ihm den Gefallen und gib den Kram nem Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von b-rob

...wie siehts mit kulanz aus...

Da man dieses Wort hier in fast jedem 2. Thread liest habe ich das mal raus gesucht: http://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz

am 28. März 2006 um 14:08

Re: Rechte beim Gebrauchtwagenkauf ??? Will mein Händler mich täuchen?

 

Zitat:

Original geschrieben von b-rob

Redet der sich da Raus Weil:

Zitat:

"Ein Mangel bei einem gebrauchten Kfz liegt immer dann vor, wenn es die "vertragsgemäße Beschaffenheit" nicht aufweist.

Mit der vertragsgemässen Beschaffenheit hat das nichts zu tun. Das ist was anderes.

Was bei Dir greift, ist die Gewährleistung.

am 28. März 2006 um 15:21

Also es ist schwierig zu sagen, ob das nun verschleißteile sind oder eher nicht..

wenn du ne rechtschutzversicherung hast, lass dich doch mal beraten..

ABER: wenn du das auto das nächste mal durchchecken lässt, dann bitte unabhängig...das die dir sagen, dass alles ok ist, hätte ich dir auch sagen können! Oder hast du ne Art Gutachten?

Themenstarteram 28. März 2006 um 20:14

Danke für die rege anteilnahmen

nun ich war heut früh beim händler und alles in Butter

glück gehabt...

Rechtlich gesehen greift die Sachmangelhaftung...

die beweislastumkehr findet nach 6 monaten statt

Die Gebrauchtwagengarantie greift für die schäden wie oben beschrieben nur das der eigentliche eigenanteil zb.6%0 teile und der fensterheber nun zu lasten des Autohauses geht

kommt aber noch besser für die unfreundliche auskunft und den Mangel an Service wird auch noch der zahnriemenwechsel gemacht

ich muss nur das zahnriemenrep set. kaufen ca.100 €

also nochmal die einbaukosten gespart und dann ist bis auf die kupplung und der klimakompressor alles getauscht worden was so in der zeit um 120000 anfällt

ich denke das ist n faires angebot, oder ??

Themenstarteram 30. März 2006 um 20:51

naja nach dem hochgefühl gleich wieder die ernüchterung

Auto hingeschaft blizeblank

Auto abgeholt

- Tür geht nicht mehr auf dafür aber das fenster wieder hoch

- Schleifgeräuch von der Spannrplle des keilriemenbandes (da wo lima dranhängt das muss ja runter bein ZR tausch) Aussage: "das ist normal... Der muss nur mal richtig warmlaufen... konnten wir aber hier nicht machen"

Wenn die WP getauscht wird muss das doch sowieso warmlaufen wegen Kühlflüssigkeit, oder? (versteh ich nicht)

Fetter kratzer auf dem dach vom Ablegen der Türverkleidung (deppen) und noch einen am heck.

Türferkleidung mit Andenkenfingerabdrüchen in (Öl)braun.

Erhöter verbrauch von 9 Auf 11L laut MFA

Ruckeln beim Rückwärtsfahren

"EDit" und der motor wird nicht mehr richtig warm 15 km landstraße und ca.70°

Kann man wirklich so viel Falschmachen ??

Eure meinung bitte und an was es bei genannten probs liegen könnten damit ich denen viell. n tipp geben kann ich trau denen nicht mehr so richtig

Sorry für meine leidensgeschieschte aber wissen ist macht und man wird sonst nur verhonepipelt...

mfg Rob

@b-rob

Nach dieser Auflistung würde ich den Wagen direkt wieder beim Händler auf den Hof stellen und ihn dort so lange stehen lassen, bis alle Mängel beseitigt sind.

Falls er wieder versucht, die Mängel wegdiskutieren zu wollen, übergib die Sache komplett einem kompetenten Rechtsanwalt.

Themenstarteram 30. März 2006 um 20:59

das wolltr ich vermeiden das kostet geld und dauert mann brauch sein auto ja ab und zu ich find aber schon ne frechheit

Themenstarteram 30. März 2006 um 21:21

Kann mir viell. noch jemand was zu den beschrieben mängeln sagen ob soche dur den einbau von Oben genannten teilen kommen käönnen und hat jemand technische lösungsvorschläge damit ich die nächste aussage des VWmänchenns bewerten kann ?

danke

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