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Rechte eines Geschädigten *DRINGEND*

BMW 3er E90
Themenstarteram 28. November 2011 um 11:58

Hallo liebes Forum,

ich hatte vor kurzem einen leichten Unfall. Dabei ist mir jmd. beim Rücksetzen auf meine vordere Stoßstange gefahren. Die Stoßstange ist dabei etwas an der Kante zum Nummerschild außgebeult, bzw. leicht auf etwa 2-3cm länge gerissen und lack abgeplatzt.

Die gegnerische Versicherung hat mir direkt eine Werkstatt angeboten die sich mit mir in Verbindung setzt. Hier hab ich schon den ersten Fehler gemacht und mir keine EIGENE raus gesucht, was mir zugestanden hätte wie ich denke???

Nun gut, die Werkstatt holt nachher das Fahrzeug bei mir zuhause ab und bringt mir einen Leihwagen. Kann ich auf den Tausch der kompletten Stoßstange bestehen auch wenn es ggf. möglich ist, den Riss mit "warmföhnen" und spachteln mit anschließendem Lackieren wegzuzaubern. Würde für mein Gewissen nämlich gerne eine komplett neue Frontschürze haben wollen (Thema unsichtbare Haarrisse, etc.)

Bitte um schnelle Tipps bis 16Uhr :)

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von WolleWo

Wenn es wirklich eine gute und seriöse Werkstatt ist - und es erforderlich ist - wird die Werkstatt Dir den Stoßstangentausch bestimmt nicht verweigern, die verdienen ja schliesslich dran. Es könnte sich nur die gegnerische Versicherung querstellen...

Und genau bei der Versicherung liegt hier das Problem. Die Werkstatt ist offensichtlich eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung. Und da sie das mit Sicherheit auch bleiben möchte, wird sie den Schaden nicht zur besten Zufriedenheit des Kunden erledigen, sondern möglichst das Konto der Versicherung schonen. Allein das wäre für mich schon ein Grund, garantiert nicht die Partnerwerkstatt der Versicherung zu wählen. Natürlich würden die nie zugeben, dass das ganze so gehandhabt wird - aber wer ist schon so naiv und kauft denen das ab.

 

2. Punkt: Du bekommst einen Mietwagen von denen. Ruderst du nun plötzlich zurück, weil sie den Wagen nicht entsprechend deinen Vorstellungen reparieren wollen, wirst du den bezahlen müssen und auch sonst alle Kosten, die für die Werkstatt bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. Also evt. Stoßstangen abbauen etc. Die Versicherung bezahlt schließlich keine Kosten, die nur aufgrund deiner Unentschlossenheit entstanden sind.

 

Klär vorher ab, wie es bei denen abläuft und entscheide dann. Den Wagen einfach mal auf gut Glück da hin zu bringen ist eine denkbar schlechte Lösung.

16 weitere Antworten
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16 Antworten
am 28. November 2011 um 12:14

Wenn Du Geschädigter bist kannst Du auf ein Gutachten (z.B.) der Dekra bestehen. Wenn Dir der neutrale Gutachter bescheinigt, dass Die Stange getauscht werden muss, dann kannst Du darauf bestehen.

Falls sie Repariert wird, hast Du allerdings Anspruch auf finanziellen Ausgleich für eine Wertminderung.

Du hast das Recht auf einen Sachverständigen (frei oder einer von BMW-Werkstatt). Sag das der ausführenden Werkstatt.

Im Stoßfänger sind ggf. sicherheitsrelevante, stoßabsorbierende Wabenkonstrukte eingebaut, die unwiederkehrbar verformt wurden und diese Aufgabe nun nicht mehr erfüllen können. ---> Sicherheit! Außerdem, denk an den Wertverlust, auch den kann nur ein Gutachter beurteilen. Die gegnerische Vers. muss den zahlen!

Versuch mal die Werkstatt dazu zu bewegen, die Finger ein paar Stunden still zu halten, bis der Gutachter da war.

Edith wirft mir vor, dass mein Vorrednerkollege schneller war. Er hat alles Notwendige geschrieben. :)

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html

Hier steht einiges ;)

P.s. setz die Frage sonst lieber ins Richtige "Unterforum" bevor dir "nicht richtig" geholfen wird, mein Tipp...

am 28. November 2011 um 12:21

Zitat:

Original geschrieben von Korynaut

Du hast das Recht auf einen Sachverständigen (frei oder einer von BMW-Werkstatt). Sag das der ausführenden Werkstatt.

Im Stoßfänger sind ggf. sicherheitsrelevante, stoßabsorbierende Wabenkonstrukte eingebaut, die unwiederkehrbar verformt wurden und diese Aufgabe nun nicht mehr erfüllen können. ---> Sicherheit! Außerdem, denk an den Wertverlust, auch den kann nur ein Gutachter beurteilen. Die gegnerische Vers. muss den zahlen!

Versuch mal die Werkstatt dazu zu bewegen, die Finger ein paar Stunden still zu halten, bis der Gutachter da war.

Genau richtig, das wollte ich noch "nachschieben".

Wer hindert Dich daran, Deinen Fehler rückgängig zu machen, den Termin in der Werkstatt abzusagen und in eine BMW-Werkstatt zu fahern?

Uihuihui, was hast du denn da gemacht??

Ohne Gutachten und Schadensdiagnose würde bei meinem garnichts Repariert.:eek:

Und selbstverständlich ist eine neue Stoßstange fällig, man kann die zwar wie bei Glasfasermatten bekleben, aber selbst das ist keine Garantie, das der Lack nicht an der Stelle mal abplatzt, von einer Schwachstelle bei einem erneuten Rempler ganz zu schweigen.

--> Stoßstange neu und unter der Stoßstange schauen. PDC Sensorik okay. ect.. ich wäre in eine BMW Werkstatt gegangen, Lackierung ist nämlich auch nicht gleich Lackierung.

Grüße

edit: schließe mich meinen Vorrednern an, am besten Rückgängig machen..

:rolleyes:..naja -Golf5GTI/DSG--

......bis jetzt waren die Antworten doch OK :D;

dennoch - danke für den Link::)

:cool: :D das Wesentliche habe ich rauskopiert, ich weiß aber nicht, wo genau die Bagatell-Genze liegt ...das sollte aber ein Telefonat mit dem Gutachter deiner Wahl oder dem BMW- :) klären ;)

Zitat:

Im Groben gilt der Leitsatz: "Der Geschädigte ist so zu stellen als wär der Unfall nicht passiert".

 

Konkret:

 

* Reparaturkosten (wenn geringer als 130% des Wiederbeschaffungswertes)

* Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (wenn erste Möglichkeit nicht, da wirtschaftlicher Totalschaden)

* Unabhängiger Gutachter (selbst wählbar - Achtung: Bagatellgrenze)

* Rechtanwaltgebühren (falls notwendig)

* Auslagenpauschale

* Mietwagenkosten bzw. Nutzungsaufallzahlungen für die Zeit des Ausfalls

* Nebenkosten des Unfalls

* Wertminderung

 

Ein Link, der dieses prima zusammenfasst und erklärt: www.unfallweb.de

Entscheident ist, das das begutachtet werden muß, zumindest einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt, ansonsten ist die Reparaturzeit, die Schadenshöhe, garnicht klar. Ne Wertminderung wird er bei einer neuen Stoßstangen nicht haben. Eine neue Stoßstange mit an und abrüsten lackieren kostet aber auch schon zwischen min 1000€-1500€.

Anbauteile, die da noch hin sein können nicht eingerechnet.

Naja, schauen wir mal, was der TE meint..:D

Themenstarteram 28. November 2011 um 12:33

Danke für die zahlreichen Antworten. Ihr habt schon recht das ich da im Eifer des Gefechts gepennt habe und nicht auf freie Werkstattwahl gepocht habe. Immerhin weiß ich von einigen Arbeitskollegen das die Werkstatt die den Schaden beheben wird sehr gute Arbeit leistet. (der Kollege hat sein Porsche Oldtimer dort lackieren lassen und war sehr begeistert).

Ich werde den werten Herren sagen, dass ich auf einen Tausch der Schürze zwingen Wert lege, sollten Sie sich weigern, kann ich den Auftrag immer noch stornieren (denk ich mal?!) und einen Gutachter zur Seite holen.

So kurz vor knapp möcht ich jetzt auch nicht mehr zurück rudern zumal der Mietwagen etc. alles heute zu mir nach Hause kommt.

Wenn es eine gute Werkstatt ist, wie Du sagst, werden die die Stoßstange mit einem Riss bei einem Versicherungsfall eh tauschen.;)

Themenstarteram 28. November 2011 um 12:39

Ich danke schon mal für die Tipps und halte euch, falls interessiert, gerne auf dem Laufenden.

PDC vorne etc. scheint keinen Schaden davon getragen zu haben sonstige Anbauteile sind auch nicht (soweit ichs sehen kann) beschädigt.

Aber nochmal kurz an die Rechtsexperten unter euch: Sollte wider erwartend die Werkstatt dem Tausch der Stoßstange aufgrund des geringen Schadens nicht zustimmen, kann ich dann noch im nachhinein die Reperatur bei dieser Werkstatt verweigern und mir einen Gutachter suchen, bzw. in eine BWM-Niederlassung fahren (Thema Bagatelschadenshöhe)?

am 28. November 2011 um 12:44

Zitat:

Original geschrieben von LCBlackHorse

Danke für die zahlreichen Antworten. Ihr habt schon recht das ich da im Eifer des Gefechts gepennt habe und nicht auf freie Werkstattwahl gepocht habe. Immerhin weiß ich von einigen Arbeitskollegen das die Werkstatt die den Schaden beheben wird sehr gute Arbeit leistet. (der Kollege hat sein Porsche Oldtimer dort lackieren lassen und war sehr begeistert).

Ich werde den werten Herren sagen, dass ich auf einen Tausch der Schürze zwingen Wert lege, sollten Sie sich weigern, kann ich den Auftrag immer noch stornieren (denk ich mal?!) und einen Gutachter zur Seite holen.

So kurz vor knapp möcht ich jetzt auch nicht mehr zurück rudern zumal der Mietwagen etc. alles heute zu mir nach Hause kommt.

Ist das nun eine Lackiererei oder eine Reparaturwerkstatt.

Ich persönlich kenne keine seriöse Fachwerkstatt, die sich auch noch eine spezielle Lackierabteilung leisten kann.

Du hattest um Rat gebeten, der ist Dir von vielen Seiten mit einer eindeutigen Richtung gegeben worden. Wie Du damit umgehst ist Deine Sache.

Nur eine Bitte: später kein neues Thema eröffnen, in dem Du Dich darüber beschwerst, wie schlecht es Dir ergangen ist.

Themenstarteram 28. November 2011 um 12:51

Die Wertstatt "xyz GmbH" ist eine "Karosserie und Lack"-Firma. Zudem ADAC-zertifiziert und als Karosserie-Fachbetrieb ausgewiesen. Zudem aus dem arbeitskollegenkreis empfohlen...naja einfach mal die Daumen Drücken das alles passt, mir ist eigentl. hauptsächlich wichtig, dass die Stoßstange getauscht wird. Bezügl. der Lackqualität mach ich weniger Sorgen, wenn schon der Arbeitskollege bei seinem Liebhaberstück (wie neu aussehender Porsche-Oldtimer) sehr überzeugt von der Arbeitsweise und dem Ergebnis war.

Zitat:

Original geschrieben von LCBlackHorse

Sollte wider erwartend die Werkstatt dem Tausch der Stoßstange aufgrund des geringen Schadens nicht zustimmen

Wenn es wirklich eine gute und seriöse Werkstatt ist - und es erforderlich ist - wird die Werkstatt Dir den Stoßstangentausch bestimmt nicht verweigern, die verdienen ja schliesslich dran. Es könnte sich nur die gegnerische Versicherung querstellen...

Zitat:

Original geschrieben von WolleWo

Wenn es wirklich eine gute und seriöse Werkstatt ist - und es erforderlich ist - wird die Werkstatt Dir den Stoßstangentausch bestimmt nicht verweigern, die verdienen ja schliesslich dran. Es könnte sich nur die gegnerische Versicherung querstellen...

Und genau bei der Versicherung liegt hier das Problem. Die Werkstatt ist offensichtlich eine Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung. Und da sie das mit Sicherheit auch bleiben möchte, wird sie den Schaden nicht zur besten Zufriedenheit des Kunden erledigen, sondern möglichst das Konto der Versicherung schonen. Allein das wäre für mich schon ein Grund, garantiert nicht die Partnerwerkstatt der Versicherung zu wählen. Natürlich würden die nie zugeben, dass das ganze so gehandhabt wird - aber wer ist schon so naiv und kauft denen das ab.

 

2. Punkt: Du bekommst einen Mietwagen von denen. Ruderst du nun plötzlich zurück, weil sie den Wagen nicht entsprechend deinen Vorstellungen reparieren wollen, wirst du den bezahlen müssen und auch sonst alle Kosten, die für die Werkstatt bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind. Also evt. Stoßstangen abbauen etc. Die Versicherung bezahlt schließlich keine Kosten, die nur aufgrund deiner Unentschlossenheit entstanden sind.

 

Klär vorher ab, wie es bei denen abläuft und entscheide dann. Den Wagen einfach mal auf gut Glück da hin zu bringen ist eine denkbar schlechte Lösung.

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