Rechte gegenüber Händler während der Gewährleistung
Hallo Zusammen,
ich frag mich was was ich alles geltend machen kann.
Konkret zum Fall.
E450 T (V6) EZ 2019 mit ~117tkm 2 Hand bei einem BMW Händler in Hessen gekauft.
Ich selber wohne im Süden von DE in Bayern, leider gab es in ganz DE nur ganz wenig Autos die meine Kriterien erfüllt haben und von denen war das sogar der teuerste.
Service bei MB alles soweit i.O.
Verkauft mit einer Gebrauchtwagengarantie und der Zusicherung ich kann in jede MB Werkstatt und muss nicht zum Händler.
Gekauft Ende Juli 24
Ende September ist mir aufgefallen das die Türheizung (Wärme Komfortpaket) nicht geht und den Händler kontaktiert. Nochmals, ich kann in eine MB Werkstatt bei mir.
Letzte Woche gings los
- Geräusche vom Motor im kalten Zustand
- Ölaustritt an den Kettendeckelkästen
Zu MB, drüber geschaut und es kam dazu das es rattert/rasselt wenn ich in D oder R schalte UND das der Wagen bei ~61tkm einen neuen Motor, Getriebe, Verteilergetriebe und VA-diff bekommen hat und das für die Laufleistung der Ölaustritt ungewöhnlich hoch ist.
Für mehr muss der Wagen da bleiben und Befundet werden, die Kosten muss ich erstmal selber tragen da sie nicht direkt mit der Garantie abrechnen können.
Nach mehrmaligem hin und her mit dem Verkäufer hab ich schriftlich das ich den KV und die Befundung zahlen muss und das denn von der Garantie und/oder von ihnen geprüft wird.
Mir kam das alles komisch vor weswegen ich am Freitag meine Rechtsschutz kontaktiert hab wo mir in einer Onlineberatung von einem Anwalt klipp und klar gesagt wurde das es hier um eine Gewährleistung des Händlers geht und ich definitiv nicht in Vorkasse muss. Er muss es klären oder den Wagen zu sich nehmen.
Jetzt haben wir Mittwoch und es geht immer noch nur hin und her, ich hab zwar eine Mail das der Händler mir garantiert die Kosten zu übernehmen. Ausgemacht war aber ich stell den Wagen bei der Werkstatt ab und zahle nichts im Vorfeld.
Der Wagen steht seit Freitag rum weil ich nicht weiß was Sache ist. Mir hat niemand gesagt ich darf oder darf nicht fahren. Ich wohne ländlicher und bin eigentlich auf einen Wagen angewiesen.
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76 Antworten
Rechtlich gesehen müsste ich auf der sicheren Seite sein. Was mich nur stört ist das ich aktuell kein Auto habe. Ich möchte nämlich nicht mit dem Wagen so fahren, am Ende geht was kaputt ich bin Schuld.
Zudem habe ich dem Händler am Freitag eine Frist von 1 Woche gegeben (06.12), was ist danach?
Nehme ich mir über meine Rechtsschutz einen Anwalt? Aber was kann der bewirken?
Hier dürfen laut Forumsregeln keine Rechtsberatungen durchgeführt werden.
An deiner Stelle würde ich sofort mit meiner Rechtsschutzversicherung in Kontakt treten.
Der macht Druck und achtet darauf, dass keine Fristen versäumt werden.
Ich habe leider zu oft die Erfahrung gemacht, dass man sich auf viele Aussagen/Versprechen nicht verlassen kann und am Ende der doofe mit erheblichem Schaden ist.
Wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt, sofort zum Anwalt.
Auf jeden Fall einen Leihwagen nehmen und mit dem defekten Fahrzeug nicht mehr fahren.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 4. Dezember 2024 um 17:39:58 Uhr:
Auf jeden Fall einen Leihwagen nehmen und mit dem defekten Fahrzeug nicht mehr fahren.
Zuerst mit der Verkehrsrechtschtzversicherung klären, bzw. Deckungszusage holen und nach erfolgter Zusage, einen Verkehrsrechtsanwalt beauftragen.
Tut mir leid ich wollte keine Rechtsberatung einleiten, eher ob ich selber im Unrecht bin oder falsch handle.
Ich hab wie gesagt mir eine Beratung geholt und es auch so kommuniziert. Auf einmal hat sich keine 2h später etwas bewegt.
Aktuell ist der Stand das der Händler es mit meiner Werkstatt klärt. Ich möchte nur nicht auf Kosten sitzen bleiben, in erster Linie geht's mir um einen Befund der gezahlt werden soll.
Die abfallenden Reparaturen sind dann eine andere Sache.
Ich bin ein Friedliebender Mensch weswegen ich ungern einen Rechtsstreit anfangen möchte.
Aktuell hab ich mir überlegt das ich nächste Woche, sofern kein Ergebnis da ist nochmal meine Rechtsschutzversicherung kontaktiere.
Ich hab in der Mail am Freitag auch eine Frist von 1 Woche gesetzt. Deshalb auch erst nächste Woche.
Aktuell halte ich mich mit dem Auto meiner Partnerin und eines Nachbarn über Wasser.
So wie es aussieht komme ich nicht drum herum in Vorleistung gehen zu müssen.
MB kann keine Rechnung an dritte stellen, das ist eine Vorgabe. Selbst nach schriftlicher Bestätigung von meinem Händler an die MB Werkstatt das die Rechnung an die gehen soll und die sie begleichen.
Ich halte nochmal Rücksprache mit meiner Rechtsschutz.
Ich bin um ehrlich zu sein mehr als genervt von MB weil die mir keine Rechnung ausstellen können. Ich muss per EC zahlen wenn ich den Wagen abhole Punkt. Auch mein Angebot das ich dann die Rechnung weiterleite, mein Händler bezahlt und ich den Wagen erst danach abhole ging man nicht ein.
Zitat:
@Sascha_95 schrieb am 5. Dezember 2024 um 13:46:25 Uhr:
MB kann keine Rechnung an dritte stellen, das ist eine Vorgabe.
So ein Quatsch. MB hat gerade erst für mich eine Rechnung an ein Drittautohaus gestellt für Diagnosearbeiten. Das ist ein üblicher Vorgang. Ansonsten ab zu einem anderen MB-Händler, wenn der sich quer stellt.
Edit: Okay, ist nicht MB direkt, sondern ein MB-Händler gewesen.
Zitat:
@asphyx89 schrieb am 5. Dezember 2024 um 13:54:20 Uhr:
Zitat:
@Sascha_95 schrieb am 5. Dezember 2024 um 13:46:25 Uhr:
MB kann keine Rechnung an dritte stellen, das ist eine Vorgabe.
So ein Quatsch. MB hat gerade erst für mich eine Rechnung an ein Drittautohaus gestellt für Diagnosearbeiten. Das ist ein üblicher Vorgang. Ansonsten ab zu einem anderen MB-Händler, wenn der sich quer stellt.
Edit: Okay, ist nicht MB direkt, sondern ein MB-Händler gewesen.
Ich hab auch bei einem MB Händler angerufen und da ist es ebenfalls so.
Ich bin Neukunde und stehe somit auf Sofortzahlen.
Ich werde den Wagen aber auch sehr wahrscheinlich nicht in die Niederlassung bringen sondern zu einem Händler/Vertragspartner. Die waren von Anfang an deutlich freundlicher und hilfsbereiter.
Bei mir hat eine schriftliche Bestätigung per E-Mail gereicht, dass der Verkäufer die Kosten übernimmt. Weil wenn ich das vorher ausgelegt hätte, dann hätte ich auch nur die Kosten ohne MwSt ersetzt bekommen und wäre auf der Differenz sitzen geblieben.
Zwar wundert mich das, aber ist es nicht möglich das Du die Forderung wie bei einem Versicherungsschaden die Forderung abtreten? Aber da bin ich mir rechtlich nicht sicher.
Gruß
Ich danke für die Antworten.
Leider kann ich selber da nichts weiter machen. Auch die 3 MB Werkstatt hat mir klipp und klar gesagt "Sie sind der Auftraggeber, Sie müssen zahlen. Was Sie danach machen ist ihre Sache."
Aus dem Grund hab ich nochmal meine Rechtsschutz angerufen und ich werde kontaktiert bezüglich Dokumente etc. Im Raum steht auch noch der Schaden der nicht im Kaufvertrag aufgeführt war.
Alles ist im Umfang meiner Versicherung abgedeckt, auch ein Anwalt etc.
Ein wenig tut es mir für den Händler leid, da er wirklich bemüht ist es mit den Werkstätten zu klären. Auf der anderen Seite kann ich auch die Werkstätten verstehen.
Dann schlage doch vor, das der Händler per Mail den Auftrag bei Mercedes auslösen soll. Dann ist er der Auftraggeber und Du bist raus.