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Rechte nach Autokauf
Guten Tag Community,
ich hatte vor kurzer Zeit bereits eine Frage bezüglich eines Bmw's den ich mir kaufen wollte und es dann aufgrund Alter und Vertragsklauseln gelassen habe.
Nun habe ich mir ein Wagen gekauft BMW 318I - 2009 BJ - 105.000 Km - 0005/ALD - CH bei Bmw gepflegt -
Der Kauf findet auf raten statt und preislich wurde sich auf 7800 Euro geeinigt ( 8.999 Inseriert, kleine Kratzer an Felgen und innenraum haben den Preis gesenkt )
Der Wagen wurde mit dem Wissen gekauft, dass er noch Repariert werden muss, weil der Kofferraumsensor nicht ging nach 10 Tagen warten und dem beheben eines Kabelbruchs im Kofferraumschloss war er dann fertig ( heute ).
Also Schlüssel bekommen, ab ins Auto und eine kleine Spriztour machen..
Nach grade mal 80 Km fing der Wagen an zu Klappern ( Bei der Probefahrt war er ruhig und die ersten 80 Km auch ) ich hielt an und hab ein wenig aufs Gas gedrückt und das geräusch wurde lauter umso stärker Ich aufs Gas gedrückt habe ( das Geräusch kam meines erachtens nach von vorne, mittig )
Also mit Klappgeräuschen zum Autohändler ( wobei er nur im 2 Gang aufwärts geklappert hat ).
Der Autohändler hat gesagt, dass es wahrscheinlich an Getriebe oder Nockenwelle liegt, dass ich den Wagen ein paar Tage dort lassen soll und solang seinen Mondeo fahren soll.
Nun zur frage, wie stelle Ich am besten fest ob nach den paar vergangen Tagen der Wagen wirlich in einem Optimalen zustand ist und nicht gefuscht wurde ( andere Werkstatt aufsuchen?) ich habe schließlich nicht einen fast 8.000 Euro Wagen gekauft um mehr Probleme damit zu haben, als mit meinem alten.
Wie lange hat er Zeit um ihn zu Reparieren und habe Ich auf mehr als nur ein austauschwagen anspuch bzw da Ich ja schon seid 14 Tagen KFZSteuern + TK bezahlt habe kann Ich ihm sagen, dass er mir etwas entgegen kommen soll oder wäre es unhöflich, weil er bereits die Kollanz aufweist und den Wagen direkt genommen hat?
Und auf deren Homepage war der Wagen als 8fach bereift Inseriert wurde aber ohne zweiten Satz an mich gegeben ( habs beim abholen nicht bedacht ) soll Ich ihn normal drauf ansprechen und wie könnte ich beweisen, dass dies auch stimmt?
Ich freue mich über jede Antwort MfG
Beste Antwort im Thema
8x17 ist die Breite und Grösse der Felgen nicht die Anzahl...
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23 Antworten
Also bezüglich der Reifen würde ich mal in den Kaufvertrag schauen. Dort müssten die Reifen aufgeführt sein. Falls nicht, hast du meiner Meinung nach Pech gehabt.
Mit Kulanz hat die Reparatur, denke ich, nichts zu tun, denn du hast bei einem Händler gekauft und demnach ein Jahr Gebrauchtwagengarantie. Einer vernünftigen Reparatur sollte also nichts im Wege stehen.
@Dorebell,
bitte mache Dich mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung für Verbraucher vertraut. Die dauert ein Jahr, im ersten halben Jahr muss der Händler JEDEN Mangel beseitigen, sofern diese nicht Vertragsbestandteil war. Ein Ausschluss wird ist nicht möglich. Bitte versuche es zunächst im Guten, sprich persönlich. Falls dieses nicht wirkt, kann die anwaltliche Keule auch später noch kommen....
Sind die Reifen Vertragsbestandteil; falls nicht, wird der Beweis schwieriger, der Verkäufer muss aber auch das Angebot gegen sich gelten lassen...
Michael
gültig ist alleine der Kaufvertrag, wenn da die Reifen nicht drin stehen, waren sie nicht Vertragsbestandteil. Was in der Werbung steht, ist eine andere Geschichte, nicht umsonst steht bei vielen Inseraten der Passus "Angaben nur zur Info" oder ähnliche Formulierungen drin. Klappern bei einem 9 Jahre alten Auto würde mich erst einmal nicht überraschen, mal sehen, was bei den Untersuchungen des Autohändlers heraus kommt. Die sogenannte Gebrauchtwagengarantie ist oft genug ein Versicherungs-Vertrag mit 17 3/4 Klauseln drin, wo alles mögliche ausgeschlossen wird, ich persönlich kann mich eh nur wundern, dass in Deutschland überhaupt noch Gebrauchtwagen verkauft werden, da ich (wie gesagt, nur ich und ich rein persönlich) die Gesetzeslage für etwas wirklichkeitsfremd halte - ich meine, Garantie auf ne Karre, die bald 10 Jahre durch hat? Aber schön, dass der arme Verbraucher geschützt wird. Es gibt ja auch Leute, die an die Mietpreisbremse glauben... Ich meine, es gibt einen Grund dafür, dass ein Auto, was vor knapp 10 Jahren mal mit an die 40 Mille ausgepreist war, heute für ein Fünftel zu haben ist.
Zitat:
@StBMW schrieb am 18. April 2018 um 19:27:36 Uhr:
@Dorebell,
bitte mache Dich mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung für Verbraucher vertraut. Die dauert ein Jahr, im ersten halben Jahr muss der Händler JEDEN Mangel beseitigen, sofern diese nicht Vertragsbestandteil war.
Das stimmt so nicht ganz. Ich zitier mal von der ADAC-Seite:
"Ein Mangel liegt daher regelmäßig nicht vor, wenn es sich um übliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren handelt. Problematisch wird es bei einem defekten Verschleißteil. Hier ist im Einzelfall (ggf. durch einen Sachverständigen) zu prüfen, ob tatsächlich ein Sachmangel vorliegt oder lediglich Verschleiß gegeben ist."
Es wäre also erstmal zu klären, was genau das Geräusch verursacht und ob es gegebenenfalls üblicherweise als Verschleißteil gewertet wird.
Zitat:
@alsdorfer schrieb am 18. April 2018 um 19:16:50 Uhr:
Mit Kulanz hat die Reparatur, denke ich, nichts zu tun, denn du hast bei einem Händler gekauft und demnach ein Jahr Gebrauchtwagengarantie.
Garantie ungleich Sachmängelhaftung/Gewährleistung
Garantie ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Herstellers.
Im Falle eines Gebrauchtwagens ist es meist eine zusätzlich zu erwerbende oder vom Händler freiwillig inkludierte/ bereits eingepreiste Versicherung, die auftretende Schäden (meist nur begrenzt) übernimmt.
@andre_c,
wenn man mich zitiert und dann meine Aussage verneint, sollte man sich über die Begrifflichkeit bewusst sein. Eine Gebrauchspur ist regelmäßig wohl kein Mangel, das habe ich so auch nicht geschrieben. Ich habe genau das geschrieben, was Du zitierst..... daher mein Verweis, sich zu informieren. Mein Aussage ist daher korrekt, Dein Zitat auch.
Ob ein Klappern ein Mangel oder eine Gebrauchspur ist, vermag ich per Ferndiagnose nicht zu bestimmen. Ob das klappern aber aus einem (berechtigten) Mangel resultiert, ist derzeit unbekannt.
Die Versicherung namens Garantie (... siehe oben) greift ggfs. daneben und muss ebenfalls geprüft werden.
Daher: Man informiere sich bitte, bevor man den Händler angreift...., schließlich kann ein 9 Jahre altes Kfz ähnlich einer Wundertüte ungeahnte Überraschungen hervorbringen. Der Threatersteller muss aus meiner Sicht die Punkte zunächst einzeln aufführen, die ggfs. getrennt betrachtet mit dem Händler besprochen werden müssen.
Michael
Die Frage ist doch eher, ob der TE die Begrifflichkeiten kennt.
Richtig
Guten Tag und danke für die Antworten,
mir ist der unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie bekannt, also vom Verkäufer habe Ich gesagt bekommen, dass die GARANTIE nicht nur Motor,getriebe,defrenzial einbeschließt und weitreichender ist, müsste mich dennoch nochmals erkundigen, bzglich der Reifen müsste Ich mal im Kaufvertrag nachlesen.
dennoch habe Ich mehrere Mitmenschen den Ich den Link vom BMW per WA geschickt habe und die alle auf nachfrage mir zugestimmt haben, dass sie 8fach bereift gelesen haben und es wurde sogar eine Disskusion diesbezüglich geführt
Mfg
Melde mich morgen und gebe weiteres bekannt.
und bitte nicht solche dinge wie " geh noch nicht zum Anwalt, etc".
Der Verkäufer ist an und für sich sehr Seriös, bekannt und auch sehr Höfflich und nett.
Zum Anwalt greifen wäre der letze ausweg.
Lg
Ich habe nun den Vertrag gelesen und dort steht, ich zitiere ;
.." Soweit der Käufer ein Verbraucher ist, verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel in einem Jahr ab *Übergabe des Fahrzeugs.
Der Verkäufer verkauft hiermit an den Käufer das oben beschriebene Fahrzeug, wie ausgiebig besichtig und probegefahren. Es wurden auf der Probefahrt und bei der Besichtigung des Fahrzeugs keine ersichtlichen Mängel festgestellt bzw. bemerkt.
Gebrauchsspuren werden wahrgenommen. Ob das beschriebene Fahrzeug Unfallschäden hatte, entzieht sich der Kenntnis des Verkäufers. Vorschäden und Nachlackierungen können nicht ausgeschlossen werden. Fahrzeug/Fahrzeugpapiere/Schlüssel und HU/AU Papiere wurden dem Käufer übergeben. Beim Ausfall eines elektronischen Teiles handelt es sich grundsätzlich jeweils um ein Defekt, der unabhängig von Kilometerlaufleistung u. Alter des Fahrzeugs jederzeit auftreten kann. Dies sind zwar keine Verschleißteile, dennoch handelt es sich niemals um Schäden, die im Ansatz bereits bei Gefahrübergang vorhanden waren.
Im Schadensfall wird nach den Bedinungen des Mobile Garantie Deutschland abgerechnet."
Zitat ende
Ich werde nicht schlau daraus, bzw es verunsichert mich ungemein und ich hoffe, dass ich nicht in eine Falle getappt bin..
Damit hat sich der Verkäufer selbst ins Knie gebohrt.
Also mit seiner Formulierung bzgl der Elektronik hat er sich tatsächlich etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Das Thema Unfallfreiheit hat er etwas unglücklich behandelt. Er hat Unfälle nicht ausgeschlossen aber auch zugegeben, dass er sich nicht die Mühe gemacht hat den Wagen auf solche Schäden zu überprüfen. Den Wagen würde ich, wenn ich den wieder hätte, bei einer Prüforganisation auf Unfallschäden untersuchen lassen. Sollte da was festgestellt werden, würde ich versuchen, ihm die Karre wieder auf den Hof zu stellen, notfalls mit Anwalt. Für einen Händler reicht es nicht zu sagen: ich weiß von nix. Interessiert mich auch nicht.
Wo ist das Problem?
-Der Verkäufer hat den Wagen zur Reparatur behalten.
-Der Verkäufer hat einen Wagen für die Zeit der Reparatur bereitgestellt.
Läuft doch alles wie es soll!
Zitat:
@Sidi A4 2.6 schrieb am 19. April 2018 um 11:49:12 Uhr:
Wo ist das Problem?
-Der Verkäufer hat den Wagen zur Reparatur behalten.
-Der Verkäufer hat einen Wagen für die Zeit der Reparatur bereitgestellt.
Läuft doch alles wie es soll!
Als ob das die Verschwörungstheoretiker hier je interessiert hätte.