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Rechte nach GW-Kauf bei Inhaberwechsel des Autohauses?

Themenstarteram 7. September 2016 um 13:27

Hallo zusammen,

ich wollte mal um Meinungen zu folgendem Sachverhalt bitten:

Ich kaufe ein Fliwatüt bei der Fliwatüt-Niederlassung in Berlin. Es könnte auch ein Stern sein, oder Fiat oder what ever. Ist jetzt halt nur ein Beispiel.

Diese Niederlassung, welche von Fliwatüt betrieben wird, wird aber just in dieser Zeit gerade verkauft. Fliwatüt möchte am Standort Berlin halt keine Niederlassung mehr betreiben. Gründe sind ja erst Mal egal.

Aufgrund dieses Niederlassungsverkaufs kann ich ein gutes Schnäppchen machen und kaufe bei der NL Fliwatüt Berlin ein Fliwatüt.

Einige Wochen später geht die Niederlassung in Besitz des Privatinvestors über. Das Verkaufsteam wird praktisch ausgetauscht. Viele der vorher dort beschäftigen Mitarbeiter nehmen die Abfindungsangebote an und gehen.

Es bleibt aber äußerlich eine Fliwatüt Niederlassung bzw. jetzt ein Fliwatüt Autohaus. Es werden auch weiterhin dort ausnahmslos Fliwatüts verkauft.

Jetzt kommt es in der Folge nach dem Kauf des Fliwatüt zu diversen Mängeln am Gebrauchtfahrzeug.

Das Fahrzeug wurde natürlich mit Gebrauchtwagenversicherung für ein Jahr gekauft.

Es gehen zum Beispiel Fensterheber links kaputt, Auspuffschaden, das Getriebe fängt nach 5 Monaten Nutzung und 1000enden gefahrenen Kilometer an zu spinnen. Schaltet schlecht oder ruppig. Einer der Stabis quietscht erbärmlich.

In jedem Fall gehe ich doch erst Mal zu dem Autohaus, wo ich das Fahrzeug gekauft habe? Bzw. zu dem Standort, der ja weiterhin existiert.

In dem skizzierten Fall wurde mir aber mitgeteilt: Nein, nein, nein, ich hätte mich an die Niederlassung Fliwatüt xyz am Standort xyz wenden müssen. Denn das jetzige Autohaus hätte ja mit dem Kauf meines Fliwatüt nichts mehr zu tun oder hatte nie was damit zu tun. Man hat dann nur widerwillig die auftretenden Probleme behoben. Teilweise hätte nicht mal meine Gebrauchtwagenversicherung gegriffen und es wurde nur aufgrund der 6 Monatigen Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers repariert. Wohl hat man aber in den Fällen bei der nächsten Niederlassung eine Kostenübernahme angefordert und wohl auch erhalten.

So hatte ich es verstanden, wenn zum Beispiel der Hersteller meines Handys von einem anderen Hersteller aufgekauft wird, meine Garantien und Gewährleistungsansprüche doch auf den Erwerber übergehen. Einzige Ausnahme: Mein Handyhersteller geht insolvent, dann hätte ich Pech. Aber bei einer Automarke ist das ja erst mal unwahrscheinlich. Daher bin ich davon ausgegangen, dass der Erwerber einer von der Marke selbst betriebenen Niederlassung auch in alle abgewickelten Verkäufe eintritt und für diese gerade zu stehen hat. Eventuell mit einer zeitlichen Begrenzung von 1 Jahr ab Kauf?!?

Mindestens hatte ich erwartet, dass dieses Autohaus mein Ansprechpartner bleibt, da es mir nicht zuzumuten ist, mit dem schadhaften Fahrzeug womöglich hunderte Kilometer zu fahren, um die nächste Markenbetriebene Niederlassung aufzusuchen. Ich hatte sogar im Handelsrecht Bestimmungen gefunden, die dem Käufer die Wahl lassen, an wen er sich wendet. Ich also weiter zum Standort des Fahrzeugkaufs gehe und dort alles weitere machen lasse. Wer die Rechnung bezahlt, zumindest in den ersten 6 Monaten, ist mir ja egal. Können Käufer und Verkäufer ja unter sich aus machen! Mein Autohaus am Ort jedoch ist da gänzlich anderer Meinung. Verweist weiter auf die nächste Niederlassung.

Und wie ist die Rechtslage jetzt genau? Woraus leitet sie sich her? Denn in meinem aktuellen Fall wäre jetzt ein spinnendes Getriebe innerhalb der 6 Monate nach Kauf kein Pappenstiel. Müsste ich wirklich zur Niederlassung am nächsten Ort, gäbe es dann durchaus auch Probleme mit Ersatzwagen. Denn da sprechen wir von 65 km einfacher Fahrstrecke.

Ich fühle mich da schon ein wenig Hilflos und zwischen den Stühlen. Welche Rechte hat man? Man will ja nicht gleich mit Anwalt drohen.

Beste Antwort im Thema

Könnte auch eine MB Niederlassung gewesen sein.

Mußte vor kurzem feststellen, dass die Niederlassung in Braunschweig auch nicht mehr besteht, da steht jetzt Ros..... drauf.

Aber das ist wohl richtig so, in der Niederlassung war ein Caos früher gewesen, was ich mal miterlebt habe, seit dem habe ich die NL gemieden und bin lieber in einem gut geführten MB Nebenbetrieb gewesen, wurde dort hervorragent bedient und man konnte sich als Kunde fühlen.

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Nimm den Kaufvertrag in die Hand und lies ihn durch. Der Verkäufer ist Dein Ansprechpartner. Wenn es eine Werksniederlassung ist, dann ist das das Werk. Ist es ein selbständiger Vertragshändler des Werkes, dann ist es der Vertragshändler selbst. Wenn der den Betrieb verkauft hat, dann bleibt es dabei, dass dieser Betrieb der Ansprechpartner ist. Wurde der Betrieb geschlossen und ein neuer Betrieb hat eröffnet, kommst Du an den neuen Betrieb nur ran, wenn Du eine Rechtsnachfolge beweisen könntest. Neues Personal spricht da eher dagegen.

Wenn der Betrieb liquidiert wurde, dann kannst du nach wie vor Ansprüche an diesen richten, ggf. im Handelsregister nachsehen, an wen du dich wenden mußt.

Wenn der Betrieb in einen anderen Betrieb übergegangen ist, dann hat dieser auch die Verpflichtungen übernommen.

Wenn der Betrieb in Insolvenz gegangen ist, dann richtest du deine Ansprüche an den Insolvenzverwalter, mit welchen Aussichten ist allerdings fraglich.

Wenn ich den Stil und die Ausführungen des Beitrags so lese, schwant mir mal wieder Schreckliches.

Themenstarteram 7. September 2016 um 15:52

Hallo,

war ein Betriebsübergang. Immerhin kann die Marke selbst nicht einfach insolvent gehen.

 

Der Hersteller hat einige Niederlassungen. In meinem Fall wurde die Niederlassung an einem Standort aufgegeben. Jetzt ist da halt ein privates Autohaus vertreten. Die verkaufen dort weiter die bestehende Marke. Insgesamt vertreiben die aber mehrere Marken an unterschiedlichen Standorten.

Wer ist denn der Versicherungsgeber, Autohaus oder eine Versicherungsgesellschaft?

das würde gut zu Citroen passen, die haben ja einige Niederlassungen aufgegeben....

Wenn es ein Betriebsübergang im arbeitsrechtlichen Sinne war, dann ist das auch eine umfassende Rechtsnachfolge im handelsrechtlichen Sinne. Wie die Geschäftsinhaber die Gewährleistungsfälle und Garantien dann mit der deutschen Regionalgesellschaft der Marke verrechnen, ist eigentlich gar nicht Dein Problem.

Themenstarteram 7. September 2016 um 18:19

Hallo,

 

ich hatte später nochmals Gelegenheit mit meinem Verkäufer zu sprechen. Er sagte mir, dass er eben das Abfindungsangebot angenommen hätte. Sprich Betriebsübergang. Er hätte dort weiter bleiben können. Natürlich mit Änderungskündigung. Was aber nicht der Punkt hier ist.

 

Ich hatte es so verstanden, dass ähnlich wie beim Betriebsübergang der Erwerber eines Unternehmens ebenso in die Vertragspflichten des Veräußerers eintritt. Denn immerhin habe ich als Kunde ja keinen Einfluss auf solch eine Aktion.

 

Insofern danke. Ich hatte es auch so verstanden, dass mein Standort maßgeblich bleibt. Ich hoffe jetzt darauf, dass mit meinem Getriebe nichts schlimmes ist. Ich hasse solche Querelen. Bin nur froh, dass alles innerhalb der 6 Monate passiert ist.

 

Als Garantiegeber für die Versicherung fungiert ein Versicherungsunternehmen. Die üblichen Verdächtigen. Hab das Papier grad nicht am Platz.

Beim Unternehmensverkauf handelt es sich um eine vollständige Rechtsnachfolge. Die Identität des Unternehmens bleibt. Es gehört dann nur jemand anderem.

Der Mangel den Du beschreibst, der könnte bereits ein Gewährleistungsfall sein. Da spielt die Garantieversicherung keine Rolle (sie nimmt dem Verkäufer ggf. die Kosten hierfür ganz oder teilweise ab).

Mechanische Schäden sind an Automatikgetrieben in jungen Gebrauchtwagen relativ selten. Meist ist nur einer der Drehzahlsensoren defekt.

Könnte auch eine MB Niederlassung gewesen sein.

Mußte vor kurzem feststellen, dass die Niederlassung in Braunschweig auch nicht mehr besteht, da steht jetzt Ros..... drauf.

Aber das ist wohl richtig so, in der Niederlassung war ein Caos früher gewesen, was ich mal miterlebt habe, seit dem habe ich die NL gemieden und bin lieber in einem gut geführten MB Nebenbetrieb gewesen, wurde dort hervorragent bedient und man konnte sich als Kunde fühlen.

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