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Rechtliche Folgen - falsche Angaben beim Fahrzeugverkauf ?

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 22:54

Hallo, ich hoffe es passt das ich es in dieses Forum schreibe habe kein anderes passendes gefunden.

Es geht darum. Ich habe mienem alten Corsa mit "totalschaden" bei Ebay verkauft.

Ich habe dabei den nächstn TÜV Termin mit 04/12 angegeben wie ich es auch dachte da ich ihn da gekauft habe und der Händler mit dem Wagen extra zum TÜV gefahren ist. Wurde offensichtlich zurückdatiert, anders kann ich mir das icht erklären.

Habe dem Käufer vorort aber den TÜV Bericht übergeben - noch vor Geldübergabe also hätte er das kontrollieren können.

Gibt es da irgendwas zu befürchten wegen 2 Monaten was ich nichtmal wusste ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

und was hat er geschrieben bzw wollte er ?

biete ihm doch 2/24 der HU gebuehren wegen verkuerzter laufzeit an :>

:D:D:D

wie geil

@TE

würde es auch entspannt auf mich zukommen lassen. was will er schon? behaupten er hätte nicht mitgesteigert wenn ein bastlerfahrzeug, das für 216 EUR versteigert wurde "nur" noch 16 anstatt 18 monate TüV hätte?

da würde wohl der richter zuerst den kläger auf seinen geisteszustand überprüfen lassen.

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Wenn Du ihn sowieso als Totalschaden deklariert hast, geht daraus ja hervor, das der Corsa ja im Normalfall nicht mehr auf die Straße kommt!

Eigentlich müßte man den ibäh-Text einmal lesen können, aber so wie Du es beschreibst, würde ich mir keine Gedanken machen.

Hast Du denn einen eigenen Zeugen dabei gehabt?

Wie alt war der Corsa?

Wie ungefähr lautete der Angebotstext (s.o.)

War es ein verunfallter Corsa?

Gab es ein Gutachten wegen eines Unfalls?

Wie hoch war der Preis? Unter 1.000 EUR?

Hast Du bei einem Preis von unter 1.000 EUR sowas wie Bastler-Fzg. oder Unfallwagen oder oder oder ... reingeschrieben?

Hat er Zeugen?

Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag?

Wie Du siehst, etwas mehr Informationen wären hilfreich, um Dir besser Rat geben zu können.

Meine Einschätzung steht oben, alles andere ist, wie erwähnt, nur mit mehr Info's möglich.

Themenstarteram 1. Dezember 2010 um 23:13

Also, der Corsa war 18 Jahre alt.

Im Angebotstext wurde der bekannte ersichtliche Schaden beschrieben und das Fahrzeug als "Unfallfahrzeug und Bastlerfahrzeug" deklariert.

Ein Gutachten gab es nicht, eigenverschuldeter Unfall ohne Schäden an anderen Fahrzeugen o.ä

Der Preis war 216,-€

Er hatte 2 Leute dabei, ich keinen. Ein schriftlicher Kaufvertrag wurde nicht gemacht.

:)

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Ein schriftlicher Kaufvertrag wurde nicht gemacht.

Was sollte der auch bringen? Der Kaufvertrag kommt bei Zuschlag zum Höchstgebot zustande, zu den Ebay-Angebotsbedingungen.

Genau, und damit ist der Käse für Dich - im positiven Sinne - gegessen!

Also entspanne Dich wieder... :D

Will der Typ denn tatsächlich noch Ausgleich für 2 Monate HU oder was ist der Hintergrund Deiner Frage? ... wenn ich fragen darf ... :rolleyes:

Themenstarteram 2. Dezember 2010 um 3:02

Ja, der Wagen wurde nun vor ca 5-6 Wochen verkauft und jetzt hat er mir in Ebay geschrieben.

und was hat er geschrieben bzw wollte er ?

biete ihm doch 2/24 der HU gebuehren wegen verkuerzter laufzeit an :>

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

und was hat er geschrieben bzw wollte er ?

biete ihm doch 2/24 der HU gebuehren wegen verkuerzter laufzeit an :>

:D:D:D

wie geil

@TE

würde es auch entspannt auf mich zukommen lassen. was will er schon? behaupten er hätte nicht mitgesteigert wenn ein bastlerfahrzeug, das für 216 EUR versteigert wurde "nur" noch 16 anstatt 18 monate TüV hätte?

da würde wohl der richter zuerst den kläger auf seinen geisteszustand überprüfen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Ja, der Wagen wurde nun vor ca 5-6 Wochen verkauft und jetzt hat er mir in Ebay geschrieben.

Stimmt das denn auch mit den 2 Monaten, oder war's viel mehr? ;)

Oder hast Du jetzt Angst vor einer negativen Bewertung?

Sonst gäbe es folgende Möglichkeiten:

- der Typ könnte mich mal gerne haben

- so wie harry999 schrieb, er könnte max 2/24 der HU-Gebühr haben (also max.(!) EUR 10,-)

am 2. Dezember 2010 um 11:13

Zitat:

Original geschrieben von mik222

- so wie harry999 schrieb, er könnte max 2/24 der HU-Gebühr haben (also max.(!) EUR 10,-)

So schauts aus. Dann würde ich aber auch eine Quittung haben wollen, dass er den Wagen auch wirklich vorgeführt hat und nicht nur die Einzelteile weterverscheuert hat.

Mfg Zille

Themenstarteram 2. Dezember 2010 um 12:47

Nein, es geht wirklich nur um die lächerlichen 2 monate.

Hast ja noch gar nicht geschrieben was er von dir denn will oder fordert oder gar erwartet?

Zitat:

Original geschrieben von mik222

- so wie harry999 schrieb, er könnte max 2/24 der HU-Gebühr haben (also max.(!) EUR 10,-)

Dann hat sich´s aber auch. Die 2/24 hat er natürlich als "Schaden" und prinzipiell damit auch das Recht die einzufordern. Je nach Auto inkl. Abgasuntersuchung ~90€. Biete ihm 10€ als Ausgleich, dann hat er noch 2,5€ für die Mailkosten bekommen und gut ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Dann hat sich´s aber auch. Die 2/24 hat er natürlich als "Schaden" und prinzipiell damit auch das Recht die einzufordern. Je nach Auto inkl. Abgasuntersuchung ~90€. Biete ihm 10€ als Ausgleich, dann hat er noch 2,5€ für die Mailkosten bekommen und gut ist.

...aber kohle gibts nur (wie schon gesagt wurde), wenn der nachweis für die tatsächlich erfolgte HU vorliegt.

wenn der schon so einen affentanz macht wegen sowas, dann schon richtig :D

Wenn ich ehrlich bin, ich würde es bei solch einer lächerlichen Summe voll darauf ankommen lassen...

Was soll den passieren bzw. was kann er denn verlangen und auf welcher Art und Weise?

Ich würde mich zurücklehnen und den mal machen lassen...

Er kauft immerhin einen Schrotthaufen (Totalschaden) mit TÜV, ob es so von belangen ist, dass dieser Haufen Blech zwei Monate mehr oder weinger HU hat glaube ich kaum...

Hat er den Wagen "gewerblich" gekauft bzw. war ein Gewerblicher Kunde (Auto an und Verkauf o.ä.)?

Sollte es so sein, dann "muss" es seine Ware bei erhalt prüfen § 377 HGB http://dejure.org/gesetze/HGB/377.html

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