- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 5
- Rechtliche Frage bzgl. Garantie
Rechtliche Frage bzgl. Garantie
Hallihallo an alle,
Ich fahre einen Golf 5, bin super zufrieden damit ...
... Bis eines Morgens auf einmal Scheibenwischer, Blinker, Lüftung etc nicht mehr gingen.
Da ich eine Gebrauchtwagengarantie habe, bin ich zu VW um nach dem Fehler suchen zu lassen. Nach einigen Stunden hieß es: "Problem gefunden, das Komfortsteuergerät ist kaputt - kostet 88 Euro (also eben die 40%, die im Vertrag stehen.).
Damit war ich einverstanden und wartete bis zum nächsten Tag, bis das Auto fertig sein sollte. VW rief mich bis abends nicht an. Am darauffolgenden Tag fragte ich wieder nach: "Ja, da gibts ein anderes Problem, wir suchen danach... Haben Sie irgendwas am Auto verändert?" - Ich erwiederte: "Ich habe mir eine Anhängerkupplung nachgerüstet, es funktionierte aber danach alles ohne Probleme".
Nach gefühlten 20 Nachfragen meinerseits kam heute, nach über einer Woche der Anruf: "Herr T., ihr Auto ist fertig!"
Ich bin also zu VW gegangen, da flatterte mir eine Rechnung auf den Tisch - 1600 Euro!
Der Grund, warum ich sie bezahlen sollte: "Im Sicherungskasten waren 2 Kabel vertauscht, das waren sicherlich Sie, als sie die AHK eingebaut haben!"
Ich bin mit zu 10000% sicher, dass ich nichts am Sicherungskasten verändert habe.
Zumal das Auto wochelang problemlos lief.
Das Auto habe ich nun noch bei VW stehen, da es noch "kleinere Fehlermeldungen" gibt, die noch bis morgen beseitigt werden.
Was denkt ihr, was ich nun machen sollte?
Zahlen, Anwalt?
Wie kann ich beweisen, dass ich nichts verändert habe?
Es wäre super, wenn von euch jemand einen Rat für mich hätte.
Vielen Dank
Daniel
Beste Antwort im Thema
nicht hier, sondern direkt einen anwalt fragen...
Ähnliche Themen
11 Antworten
nicht hier, sondern direkt einen anwalt fragen...
Hy, jo das ist wohl echt ein Problem ! Tendiere auch dazu eher mal einen Anwalt zu konsultieren da er sicher besser weiss was man da tun kann !! Ruf einfach mal einen Anwalt an und frage mal nach einer Rechtsauskunft, meistens kosten die in der Regel nicht viel. Bin mir nicht sicher ob eine Werkstatt einfach mal gerade so ohne Nachfrage solch eine Reparatur mit erheblichen Kosten ohne Zusage deinerseits ausführen darf, aber wie gesagt das ist reine Mutmaßung, sicher wird Dir jeder was anderes erzählen !
Wünsche Dir viel Erfolg dabei !!
LG de Micha.
Entscheidend wird wohl sein, wie Dein mündlicher? Reparaturauftrag war. Normalerweise wird in dieser Größenordnung von 1600€ ein schriftlicher Auftrag vorgenommen. Wenn Du der "kleineren Fehlersuche" zugestimmt hast und nicht die Kosten vereinbart hast, wird das problematisch so wie auch für Beide der Nachweis des vertauschten Kabels. Ohne anwaltliche Beratung geht da gar nichts. Die Rechnung musst Du eh erst mal bezahlen aber unbedingt mit unter Vorbehalt unterschreiben, sonst wird die Rückforderung noch schwieriger.
Gruß Peter
Hy Daniel, was ist rausgekommen in Deinem Fall ? Wäre interessant mal etwas darüber zu hören !!
LG de Micha.
Zitat:
Original geschrieben von deejaytorte
Hallihallo an alle,
Ich fahre einen Golf 5, bin super zufrieden damit ...
... Bis eines Morgens auf einmal Scheibenwischer, Blinker, Lüftung etc nicht mehr gingen.
Da ich eine Gebrauchtwagengarantie habe, bin ich zu VW um nach dem Fehler suchen zu lassen. Nach einigen Stunden hieß es: "Problem gefunden, das Komfortsteuergerät ist kaputt - kostet 88 Euro (also eben die 40%, die im Vertrag stehen.).
Damit war ich einverstanden und wartete bis zum nächsten Tag, bis das Auto fertig sein sollte. VW rief mich bis abends nicht an. Am darauffolgenden Tag fragte ich wieder nach: "Ja, da gibts ein anderes Problem, wir suchen danach... Haben Sie irgendwas am Auto verändert?" - Ich erwiederte: "Ich habe mir eine Anhängerkupplung nachgerüstet, es funktionierte aber danach alles ohne Probleme".
Nach gefühlten 20 Nachfragen meinerseits kam heute, nach über einer Woche der Anruf: "Herr T., ihr Auto ist fertig!"
Ich bin also zu VW gegangen, da flatterte mir eine Rechnung auf den Tisch - 1600 Euro!
Der Grund, warum ich sie bezahlen sollte: "Im Sicherungskasten waren 2 Kabel vertauscht, das waren sicherlich Sie, als sie die AHK eingebaut haben!"
Ich bin mit zu 10000% sicher, dass ich nichts am Sicherungskasten verändert habe.
Zumal das Auto wochelang problemlos lief.
Das Auto habe ich nun noch bei VW stehen, da es noch "kleinere Fehlermeldungen" gibt, die noch bis morgen beseitigt werden.
Was denkt ihr, was ich nun machen sollte?
Zahlen, Anwalt?
Wie kann ich beweisen, dass ich nichts verändert habe?
Es wäre super, wenn von euch jemand einen Rat für mich hätte.
Vielen Dank
Daniel
Na dann mach hier mal jemandem vor, wie das gehen soll !
Bei Nachrüstung einer Anhängerkupplung werden 4 Kabel zusätzlich im Sicherungskasten als Abgänge eingepinnt (mit den entsprechenden Sicherungen), und, je nach Ausstattung eine Spannungsversorgung Kl. 30 von der Batterie aus zum Sicherungskasten gelegt.
Und wenn man die Spannungsversorgung Kl. 15 für`s Steuergerät der Anhängerkupplung im Sicherungskasten falsch einpinnt, hat man i.A. genau das beschriebene Problem.
Der Garantiegeber wärest Du in diesem Falle selbst, da Anhängerkupplung selbst eingebaut.
Da hier Eigenverschulden vorliegt (Kupplung wurde ja selbst eingebaut), kann hier logischerweise keine Herstellergarantie bzw. die Garantieversicherung greifen.
Zitat:
Bei Nachrüstung einer Anhängerkupplung werden 4 Kabel zusätzlich im Sicherungskasten als Abgänge eingepinnt (mit den entsprechenden Sicherungen), und, je nach Ausstattung eine Spannungsversorgung Kl. 30 von der Batterie aus zum Sicherungskasten gelegt.
Und wenn man die Spannungsversorgung Kl. 15 für`s Steuergerät der Anhängerkupplung im Sicherungskasten falsch einpinnt, hat man i.A. genau das beschriebene Problem.
Genau so ist es!
Ich habe meine Kupplung auch selbst eingebaut. Gerade das Anstecken der Leitungen am Verteiler ist deswegen schon heikel weil ( wie bei mir ) die Anleitung und die Gegebenheiten bezüglich der Belegung mit der Spannungsversorgung nicht übereingestimmt hatten. Also war Nachdenken , ein Schaltplan und Kenntnisse in Lesen von diesem und 10 x Hinschauen notwendig.
Es hat funktioniert obwohl ich letztendlich auch ein mulmiges Gefühl hatte.
Der mechanische Teil ist ein Klacks - aber die Verkabelung ist heikel und nicht jedem anzuraten.
Sonst geht es einem so wie beschrieben.
Kenne mich da nicht so gut aus, aber kann es sein, dass man die AHK auch nachrüsten kann ohne an den Sicherungskasten zu gehen, indem man die nötigen Kabel von der Rückleuchte abzweigt??
Meine da mal sowas gehört zu haben..
In Deinem Fall ist die Sache doch relativ einfach, wenn zusätzliche Kabel gelegt wurden ist die Schuldfrage durch Sorry
Zitat:
Original geschrieben von Basti 80
In Deinem Fall ist die Sache doch relativ einfach, wenn zusätzliche Kabel gelegt wurden ist die Schuldfrage durch Sorry
Das ist in JEDEM Fall so: sobald irgendwas nicht so verändert (bzw. verbastelt) wurde, wie VW es werksseitig in seinen Richtlinien festlegt, zumal wenn es privat oder in einer "freien" Werkstatt gemacht wurde, ist jegliche Herstellergarantie oder VW-Anschlußgarantie futsch.
VW (als Hersteller) kann eigentlich nichts "besseres" passieren, als dass möglichst viele während der laufenden Garantiezeit irgendwelche baulichen Veränderungen selbst vornehmen, oder "freie" Werkstätten anfahren, die von denen nicht "abgesegnet" sind: dann brauchen sie auch weiter keine Garantie/Gewährleistung erbringen, sofern mal was ist. Das ist aber bei anderen Fahrzeugmarken genauso.
Zitat:
Kenne mich da nicht so gut aus, aber kann es sein, dass man die AHK auch nachrüsten kann ohne an den Sicherungskasten zu gehen, indem man die nötigen Kabel von der Rückleuchte abzweigt??
Ja - geht. Man muß nur den einfachen Elektrosatz mitkaufen . Mein AHK - Steuergerät funktioniert zwar einwandfrei - bringt aber trotz Freischaltung durch den Freundlichen beim Scan der Module immer eine Fehlermeldung. Ist angeblich herstellerbedingt.
Wußte ich auch leider erst hinterher daß es einfacher gegangen wäre. Nur bei der Dauerplus Versorgung ( 12 V) bin ich nicht sicher ob hinten eine Anzapfmöglichkeit da ist. Normalerweise muß eine Leitung nachgezogen werden.
Bei meinem alten Auto habe ich einfach die Kofferraumbeleuchtungsleitung verwendet. Ging auch.
Man sollte vorher kontrollieren ob die Absicherung reicht.
Daß man beim Selbsteinbau alle Garantie grundsätzlich verliert stimmt so nicht.
Ich habe damals beim Freundlichen die Freischaltung machen lassen und die Funktion wurde geprüft.
Damit war die Sache ok.
Was sollte die Garantieleistung für einen Turbo mit einer AHK zu tun haben die obendrein richtig installiert wurde? Wenn ich mir durch Falscheinbau ein Steuergerät schieße ist das was anderes.
Zitat:
Original geschrieben von Ugolf
Zitat:
Kenne mich da nicht so gut aus, aber kann es sein, dass man die AHK auch nachrüsten kann ohne an den Sicherungskasten zu gehen, indem man die nötigen Kabel von der Rückleuchte abzweigt??
Was sollte die Garantieleistung für einen Turbo mit einer AHK zu tun haben die obendrein richtig installiert wurde? Wenn ich mir durch Falscheinbau ein Steuergerät schieße ist das was anderes.
Wenn's alles richtig installiert wurde (so dass keinem in der Werkstatt etwas "verdächtiges" davon auffällt) hat's sicher keinen Einfluss auf die Garantie. Wie auch? Aber wenn sie was merken, dass irgendwas anders ist als es eigentlich sollte. Und in diesem konkreten Fall war ja wohl offensichtlich etwas anders, als der Hersteller es in seinen Richtlinien für AHK-Nachrüstung vorgab.
Im konkreten Fall ist was schiefgelaufen - denke ich.
Ich war mir beim Einbau des Risikos eines Schadens auch bewußt. Ich konnte mir es aber zutrauen weil ich berufliche Erfahrung mit komplizierten Elektronikinstallationen habe.
Was aber nicht heißt daß mir nicht auch schon was daneben gegangen ist