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Rechtliche Frage zu Garantie und Kulanz

Opel Vectra B
Themenstarteram 27. August 2005 um 15:12

Hallo Leute

Habe mal eine Frage in ganz anderer Richtung, da auch hier schon rechtliche Sachen diskutiert wurden.

Wie sieht es eigentlich aus, wenn mir ein Ersatzteil (neu) eingebaut wird habe ich doch 2Jahre Garantie. Muß aber dieses Teil während oder kurz nach (auf Kulanz) der Garantiefrist wieder gewechselt werden, beginnt dann ab diesem Einbau eine neue Garantiefrist?

Ich wäre für jede Antwort sehr dankbar.

mfg Mike

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13 Antworten

Hi

Ja klar. Opel gewährt auf jedes Originalersatzteil eine 2 Jahres Garantie ab Zeitpunkt des Einbaus. Das heisst wenn dieses Teil jeweils kurz vor dem Ende der Garantie erneut kaputt geht bekommt man wieder ein Teil mit 2 Jahren Garantie. Theoretisch immer wieder.

Gruß Hoffi

dem ist definitiv nicht so. das würde ja bedeuten das du dir auf diese art und weise eine unendliche garantie "erschleichen" könntest.

Zitat:

Original geschrieben von tom1179

dem ist definitiv nicht so. das würde ja bedeuten das du dir auf diese art und weise eine unendliche garantie "erschleichen" könntest.

Naja, von "erschleichen" kann keine Rede sein, wenn das Ding immer wieder kaputt geht. Aber meines Wissens ist das ganze nicht so eindeutig: Wenn das Ersatzteil innerhalb einer bestimmten Frist zweimal getauscht wird, dann wird die Garantiezeit vom ersten Teil angerechnet. Glaube mich zu erinnern, dass irgendwo mal so gelesen zu haben...

 

mfg, charly

Also zunächst mal gibts auf Opel ET keine Garantie sondern nur die gesetzl. Gewährleistung.

Und mit der ist es nach 2 Jahren vorbei, egal wie oft das Teil zwischenzeitlich repariert oder getauscht werden musste. Also: 2 Jahre ab Kaufdatum.

 

Gruß Wolfgang

Themenstarteram 28. August 2005 um 14:14

Hallo Leute

Ich möchte euch erstmal für eure Antworten danken, sehe aber das es da mehrere Meinungen gibt.

Ich weiß ja nicht ob einer von euch so gesetzessicher ist und sich wenigstens 90%ig sicher ist.

Es dreht sich bei mir um das ewige Krümmerleiden. Der erste flog bei 133000 km(7 Jahre) raus und der zweite folgte ihm 2Jahre und 14 Tage später (auf Kulanz meines FOH´s). Für mich war eigentlich logisch neues Teil = neue Gewährleistung, aber anscheinend doch nicht so?

Danke euch trotzdem

mfg Mike

Hi

@tomm1179

Wieso erschleichen?? Wenn die Teile innerhalb von 2 Jahren kaputt gehen, ist das doch nicht erschleichen, sondern mangelnde Qualität vom Hersteller!?! Und wenn das mehrfach mit diesem einen Teil passiert, dann kann ich da wenig zu, sondern Opel, weil sie mangelhafte Bauteile produzieren. (alles natürlich nur rein hypothetisch)

@Nimm6

Von mir aus auch Gewährleistung. Doch diese gilt doch jeweils für das entsprechende Teil neu. Wenn bei mir beispielweise ein Original AGR Ventil beim FOH eingebaut wird, dieses irgendwann innerhalb der 2 Jahre kaputt geht und ich daraufhin wieder eines eingebaut bekomme, habe ich doch für dieses neue, also das 2.Ersatz-AGR Ventil erneut 2 Jahre Gewährleistung, oder etwa nicht??

 

Gruß Hoffi

Du hast natürlich eine ganz normale 2 Jahre Garantie auf Neuteile. Mit Erschleichen hat das ganze herzlich wenig zu tun.

Zitat:

Von mir aus auch Gewährleistung. Doch diese gilt doch jeweils für das entsprechende Teil neu. Wenn bei mir beispielweise ein Original AGR Ventil beim FOH eingebaut wird, dieses irgendwann innerhalb der 2 Jahre kaputt geht und ich daraufhin wieder eines eingebaut bekomme, habe ich doch für dieses neue, also das 2.Ersatz-AGR Ventil erneut 2 Jahre Gewährleistung, oder etwa nicht??

die gewährleistung zählt ab kaufdatum des teils, d.h. die können dir innerhalb der gewährleistung das ding 100mal wechseln aber du bekommst definitiv nur 2 jahre ab kauf des ersten teils. wenn du immer 2 jahre bekommen würdest müsstest du jedesmal ne neue kaufrechnung haben, was aber nicht gemacht wird.

und gewährleistung und garantie ist auch ein himmelweiter unterschied! bei einer garantie wird dir über den bestimmten zeitraum ab kauf garantiert das das teil funktioniert. bei der gewährleistung ist es so das dir der händler gewähr leistet das das teil zum eigentlichem kauf einwandfrei funktioniert. sollte im ersten halben jahr das teil aber kaputt gehen muss der verkäufer nachweisen das das teil beim kauf nicht schon defekt war. nach dem halben jahr ist es so das du als käufer dem verkäufer nachweisen musst, das der mangel beim kauf der ware schon bestanden hat. man hat also nach nem halben jahr bei gewährleistung die a...karte gezogen. aber viele händler sind kulant und wechseln trotzdem das teil oder sie berechnen nur die arbeitszeit und das teil wird aus kulanz noch mal gewechselt. also immer erkunden wie lange und ob garantie besteht oder nicht.

Hi

Jo, Dani-Wahni hat recht. So steht es sinngemäß auf der Opel HP:

Zitat:

2 Jahre Sachmängelhaftung für Original Opel Teile und Zubehör³

Die Opel Vertragspartner geben Ihnen für Original Opel Teile und Zubehör 2 Jahre Sachmängelhaftung. Natürlich ohne Kilometerbegrenzung.

....weiter.....

³) Sachmängelhaftung:

gesetzlicher Anspruch des Kunden ausschließlich gegen seinen Verkäufer bei Vorliegen eines Sachmangels und bestimmter weiterer Voraussetzungen auf wahlweise Nachbesserung, Minderung, Rückabwicklung des Kaufvertrages und/oder Schadenersatz innerhalb 24 Monate nach Auslieferung. Maßgeblich ist weiterhin, dass der Defekt bereits bei Übergabe/Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war. Dafür trägt der Kunde nach Ablauf von 6 Monaten die Beweislast. Die Sachmängelhaftung gibt dem Kunden keinen Anspruch gegen den Hersteller.

(Quelle: www.opel.de/service/opelservices/guarantee/fabric/content.act )

Gruß Hoffi

ich arbeite im handel und hab täglich damit zu tun deshalb hab ichs mal allgemein für alle erleutert, weil viele leute garantie und gewährleistung verwechseln oder denken das ist das gleiche. ;-)

@ Hoffi

Wie bereits geschrieben: 2 Jahre ab Kaufdatum. Und ein Kauf liegt bei Garantiearbeiten nicht vor.

Um es nochmal am Beispiel Garantie zu erklären - da ist es leichter verständlich :) : Der Hersteller garentiert 2 Jahre für die Funktion des Kaufgegenstands. Danach geht ihn die Sache nichts mehr an. Ob jetzt das ursprünglich gekaufte Teil die 2 Jahre durchhält, oder ob eine zwischen zeitl. Reparatur erforderlich wurde oder ob das Teil ein- oder sogar mehrmals ausgetauscht werden musste, spielt dabei keine Rolle.

Das Garantieversprechen bezieht sich immer auf das ursprünglich erworbene Teil und dessen Kaufzeitpunkt.

Gruß Wolfgang

Hi

@Dani-Wahni

Ja schon klar. Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung war mir schon bewusst. Wobei ich grundsätzlich dieser Beweislastumkehr skeptisch gegenüber stehe.

Ich dachte bisher halt nur, das Opel auch bei Originalersatzteilen und Zubehörteilen eine 2 jährige Garantie gibt, und nicht nur eine Gewährleistung.

Wieder was gelernt.:)

@Nimm6

Jep, jetzt ist der Groschen gefallen.:)

siehe Post an Dani-Wahni. ;)

Gruß Hoffi

supi^^ aber mir glaubt ja keiner

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