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Rechts überholt da Mittelspur langsamer wurde
Hallo zusammen,
folgendes ist „passiert“:
Ich fuhr mit meinem Motorrad auf einer dreispurigen Autobahn (Begrenzung 80 km/h) auf der rechten Spur auf der linken Seite des Fahrstreifens. Ich näherte mich einem Fahrzeug welches auf der mittleren Spur fuhr. Dieses blinkte dann rechts, wurde etwas langsamer und zog direkt auf meine Spur. Da ich dem Fahrer näher kam, musste ich abbremsen und bin zur Sicherheit auf die rechte Seite meines Fahrstreifens ausgewichen. Als mich der Fahrer endlich bemerkte weichte er zurück auf die mittlere Spur und wurde wieder langsamer und als wir auf gleicher höhe waren gestikulierte dieser herum. Dann wurde er weiter langsamer und war nun auf der mittleren Spur merklich hinter mir. Vielleicht wollte er sich mein Nummernschild merken. Dann gab er wieder gas und überholte dieses mal mit ausreichendem Abstand.
Nun ist meine Frage, ob mich diese Person anzeigen könnte, da ich ja irgendwie im Prinzip rechts an ihm vorbei gefahren bin während seiner Manöver, da er ja langsamer wurde, obwohl ich das ja gar nicht vor hatte und zumal auch nicht erlaubt. Hatte vllt 10 km/h mehr als der Fahrer nach seinem Manöver und er wurde ja langsamer bis er dann hinter mir war (wie gesagt vllt wegen Nummernschild)
Ich passe immer so auf mich an alles zu halten und am Leben zu bleiben. Hatte auch noch nie Ärger im Straßenverkehr.
Was meint ihr? Steiger ich mich da zu sehr rein?
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63 Antworten
Und jetzt alle zusammen: warte auf Post!
….die nie kommen wird !
Dauerstreik? Insolvenz? Fachkräftemangel?
Heute kommt sie jedenfalls nicht mehr
wichtig ist auch , dass du hoffentlich auf der rechten Spur geblieben bist, dann würde ich es nicht als überholen bezeichnen, sondern als vorbeifahren, aber nur wenn man anschliessend nicht die Spur wechselt.
Um zu überholen muss kein Spurwechsel erfolgen.
Zitat:
Viele Autofahrer gehen davon aus, dass zum Überholvorgang das Aus- und Einscheren in eine Fahrspur immer dazu gehört. Dem ist aber nicht so. Sie überholen bereits ein anderes Auto, wenn Sie auf Ihrer Spur schneller fahren und einen anderen Wagen auf der Nebenspur passieren. Einen Spurwechsel müssen Sie dabei nicht vornehmen.
wo er recht hat, hat er recht!
"Gemäß § 5 der "Straßenverkehrsordnung (StVO) bezeichnet man als Überholen den Vorgang, bei dem ein verkehrsbedingt wartendes oder langsamer fahrendes Fahrzeug in der gleichen Richtung passiert wird. Vorbeifahren hingegen bedeutet nach § 6 StVO ein nicht verkehrsbedingt haltendes oder parkendes Fahrzeug zu umfahren.26.05.20"
also wird es nichts mit meiner Ausrede...
Was sind das für seltsame Threads im Moment? Hätte, könnte, sollte? Ihr wart doch alle in der Fahrschule. Klar kann er dich nun anzeigen. Viel bringen wird es ihm nichts, denn vorbeifahren ist erlaubt, wenn es auf der anderen Spur zufällig staut und die Differenz nicht mehr als 20kmh beträgt. Dass du dabei aber möglichst das Rechtsfahrgebot einhältst, dürfte klar sein?
Zitat:
@Wayupdone schrieb am 10. August 2023 um 21:01:24 Uhr:
Was meint ihr? Steiger ich mich da zu sehr rein?
Ja.
Solange das keine Zivilstreife war, kommt da auch nix. Davon abgesehen hätte die dich auch gleich rausgeholt, wenn du was falsch gemacht hättest.
Ich kann es übrigens gar nicht mehr zählen, wie oft ich auf irgendwelche Anzeigen gewartet habe, die mir angedroht wurden. Es gibt ja immer Zeitgenossen, die der Meinung sind, das Recht gepachtet zu haben.
Das Thema mit den Mittelspurblockieren ist halt ein heißes Eisen. Hier hat man dann die, die das gar nicht raffen, dann die, die einfach gepennt haben und dann die, die die rechte Spur als LKW Spur wahrnehmen, wo keine schnelleren Fahrzeuge fahren können. Die machen dann "zu", wenn es doch jemand wagt, rechts vorbei zu fahren.
Ist bei den BAB mit freigegebener Standspur noch deutlicher ausgeprägt...
VG
Leute, die es nicht schaffen sich ans Rechtsfahrgebot zu halten schaffen es in der Regel auch nicht, sich mit dem gemerkten Kennzeichen zur Polizei zu gehen. Sollte das mal einer schaffen wird er mit desinteresse eines Polizisten belohnt, der nun die eine Seite der Geschichte kennt. Er weiß, dass es häufig eine andere Seite gibt. Dann müsste der Täter eine Strafe von 100 Euro und 1 Punkt bekommen, und "das Opfer" 80 Euro und 1 Punkt.
Ich sehe gar kein Problem, nach Par 7 StVO dürfte er rechts schneller sein
Zitat:
@MvM schrieb am 11. August 2023 um 10:44:11 Uhr:
Leute, die es nicht schaffen sich ans Rechtsfahrgebot zu halten schaffen es in der Regel auch nicht, sich mit dem gemerkten Kennzeichen zur Polizei zu gehen.
ich schaffe es prima mich ans Rechtsfahrgebot zu halten. Dummerweise muß ich auf meiner Pendelstrecke aber immer wieder damit leben das ich links unterholt werde. Da bin ich oft nur bei 86/95/100 ... da nehme ich rechts nicht den Fuß vom Gas wenn die links oder in der Mitte plötzlich von 101 abfallen und neben mir oder nur ein paar Meter vor mir sind.
Da fährt man schon rechts und muß sich *täglich* über diese Knallköppe bei freier Fahrt aufregen.
Selbst wenn da Post kommen sollte. Man macht nur die minimalen Angaben zu dem Fahrzeug und Halter, an alles weitere kann man sich schlicht nicht erinnern.
Jetzt hör doch Mal auf zu Scholzen hier.
Hier geht es ganz schön hin und her?!
Von ganz schlauen FSIH wird jetzt auch noch Paragraph 7 ins Spiel gebracht.
Vom dichtem Verkehr war hier beim TE aber nicht die Rede.