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Rechts vor links ? Ja oder nein? Bilder
Einfacher Sachverhalt.
Eine Straße die aussieht wie eine Hauptstraße und wo Tempo 50 ist hat mehrere "Nebenstraßen" wo Tempo 30 ist.
Allerdings existieren an jeder Kreuzung KEINE Verkehrschilder.
Somit müsste Rechts vor Links sein, richtig ?
Fahrer A war auf der als "Hauptstraße" anmutende 50er Straße unterwegs und ich km aus der "Nebenstraße", er fuhr mir fast rein und diskutierte sich tot das er Vorfahrt hat, obwohl KEINE Verkehrsschilder an der Kreuzung stehen. Somit hatte ich Vorfahrt, richtig ?
Adresse:
Frohnauer Str. 21
13465 Berlin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2016 um 17:35:41 Uhr:
Nee, da muss nichts stehen. Es kann einfach rechts vor links sein, wenn der beruhigte Bereich "weit" vor der Kreuzung bereits endet. …
Welchen "beruhigten Bereich" meinst du denn? Eine Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich, ausgeschildert mit 325.1 und 325.2), die rechts vor links aufheben würde, ist dort keine. Die 30er-Zone, die dort ausgeschildert ist, hebt niemals rechts vor links auf.
Mit deinen langen Ausführungen liegst du völlig daneben – hier gilt rechts vor links und sonst nichts.
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70 Antworten
Das lässt sich nicht eindeutig beantworten. Du müsstest mal ausmessen, wie weit genau das Schild mit der Beendigung des beruhigten Bereiches von der Schnittkante der Kreuzung weg ist.
Viele sagen und entscheiden so, dass der exakt am Schild endet (auch meine Meinung) und dann gilt simpel rechts vor links. Es sagen aber auch viele und leider auch der BGH, dass es nach den Umständen des Einzellfalles geht und das Ende erst an der Kreuzung/Einmündung liegen kann. Dann allerdings bist Du wartepflichtig.
Ist also durchaus sehr streitbar die Frage.
Krass.
Ich hätte jetzt gedacht wenn kein Verkehrszeichen für beide da ist das dann Rechts vor links ist. Ansonsten müsste ja Vorfahrt Beachten für die kleine Straße und für die Große Straße ein Vorfahrt Schild da sein.
Nee, da muss nichts stehen. Es kann einfach rechts vor links sein, wenn der beruhigte Bereich "weit" vor der Kreuzung bereits endet. So sehe ich das auch und viele gerichte entscheiden auch so. Aber es gibt eine andere Sichtweise, bei der es nur dann vor der Kreuzung endet, wenn es mindestens 30 Meter ab der Schnittkante sind. Ich finde das bescheuert, weil das offensichtlich nicht praktikabel ist. Wenn das Schild direkt an der Kreuzung steht, dann ist auch für mich klar, dass der aus dem beruhigten Bereich kommende Vorfahrt zu gewähren hat. Wenn ich das von der "Hauptstraße" aus aber nicht sehen kann, kann ich auch nicht annehmen, dass da überhaupt ein beruhigter Bereich ist, der mir Vorfahrt zu gewähren hat. ... Vereinfacht gesagt: das ist einfach nur bescheuert.
Ich danke dir :-) Top !
eindeutig "rechts vor links"!
Der Straßenbelag spielt keine Rolle
abgesetzte Bordsteine sind auch keine da
Es handelt sich EINDEUTIG um 2 Straßen ohne spezielle Verkehrsregelungszeichen, was bedeutet, es gilt RECHTS VOR LINKS
Wenn man sich mal Bild 4 anschaut, ist ja ca 50m undetwas mehr vor der Kreuzung die Tempo 30-Zone zu ende. Das heißt ja, das auf beiden Straßen die Kreuzung mit 50km/h passiert werden darf.
Für eine Rechts vor Links Kreuzung finde ich das aber ziehmlich idiotisch, zumal sie ja auch nicht wirklich sonderlich gut einsehbar ist. Da kann man auch die ganze Ecke als Tempo 30-Zone ausweisen und nicht nur die geplasterten Straßen.
Es sind nur etwa 3 - 4 Fahrzeuglängen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2016 um 17:35:41 Uhr:
Nee, da muss nichts stehen. Es kann einfach rechts vor links sein, wenn der beruhigte Bereich "weit" vor der Kreuzung bereits endet. …
Welchen "beruhigten Bereich" meinst du denn? Eine Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich, ausgeschildert mit 325.1 und 325.2), die rechts vor links aufheben würde, ist dort keine. Die 30er-Zone, die dort ausgeschildert ist, hebt niemals rechts vor links auf.
Mit deinen langen Ausführungen liegst du völlig daneben – hier gilt rechts vor links und sonst nichts.
Zitat:
@Airliveman schrieb am 16. Juli 2016 um 17:39:17 Uhr:
Ich danke dir :-) Top !
Nee, Flop, weil dort kein beruhigter Bereich ist. Es gilt rechts vor links.
Verflixt ... Du hast es gemerkt ... Als Anlieger einer Tempo30-Zone hätte ich aber gerne, dass sich die Gleichbehandlung mit Spielstraßen durchsetzt
Eine 30er Zone hebt nicht das rechts vor links auf. Es gilt dort rechts vor links.
Zitat:
@birscherl schrieb am 16. Juli 2016 um 18:02:18 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Juli 2016 um 17:35:41 Uhr:
Nee, da muss nichts stehen. Es kann einfach rechts vor links sein, wenn der beruhigte Bereich "weit" vor der Kreuzung bereits endet. …
Welchen "beruhigten Bereich" meinst du denn? Eine Spielstraße (Verkehrsberuhigter Bereich, ausgeschildert mit 325.1 und 325.2), die rechts vor links aufheben würde, ist dort keine. Die 30er-Zone, die dort ausgeschildert ist, hebt niemals rechts vor links auf.
Mit deinen langen Ausführungen liegst du völlig daneben – hier gilt rechts vor links und sonst nichts.
Genau so ist es, rechts vor links
Und auch von mir: RvL. Die 30-Zonenregelung ist hier völlig egal.
Zitat:
@Airliveman schrieb am 16. Juli 2016 um 17:14:22 Uhr:
Einfacher Sachverhalt.
Eine Straße die aussieht wie eine Hauptstraße und wo Tempo 50 ist hat mehrere "Nebenstraßen" wo Tempo 30 ist.
Allerdings existieren an jeder Kreuzung KEINE Verkehrschilder.
Somit müsste Rechts vor Links sein, richtig ?
Fahrer A war auf der als "Hauptstraße" anmutende 50er Straße unterwegs und ich km aus der "Nebenstraße", er fuhr mir fast rein und diskutierte sich tot das er Vorfahrt hat, obwohl KEINE Verkehrsschilder an der Kreuzung stehen. Somit hatte ich Vorfahrt, richtig ?
Adresse:
Frohnauer Str. 21
13465 Berlin
Da ich in Frohnau aufgewachsen bin und die Frohnauer Straße vom Hermsdorfer Damm Hoch bis zur Welfenalle tausende Male gefahren bin, kann ich dir sagen, dass auf der Frohnauer Straße zwischen Hermsdorfer Damm und Falkentaler Steig 100% Rechts vor Links einzuhalten ist. Erst ab der Kreuzung Falkentaler Steig Richtung Friedhof Hermsdorf ist die Frohnauer Straße vorfahrtsberechtigt. Das sieht man übrigens auch daran, dass der Falkentaler steig vorfahrtsberechtigt auf die Frohnauer Straße umschwenkt bzw. in andere Richtung die Vorfahrtstraße von der Frohnauer Straße auf den Falkentaler Steig umschwenkt.