- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Rechts vor links Regelung und die Fahrtrichtung
Rechts vor links Regelung und die Fahrtrichtung
Bitte das angehängte Bild beachten.
Ich wohne in einer Stichstrasse, das heißt eine vielleicht 70m lange Sackgasse.
Dort hat es sich eingebürgert dass man vorwärts rein fährt und dann schräg am Zahn vorwärts parkt, kann man auf dem Bild gut sehen.
Die Strasse mit dem langen roten Pfeil hat eine rechts vor links Regelung, also wenn ein Auto von unten kommt und ich aus der Stichstrasse raus komme dann habe ich Vorfahrt da ich von rechts komme.
Nun der Knackpunkt der Sache, da man ja vorwärts eingeparkt hat ist es normalerweise auch so dass man rückwärts aus der Strasse raus fährt, ist am einfachsten so.
Greift da auch die rechts vor links Regelung wenn ich rückwärts raus gefahren komme?
Beste Antwort im Thema
Ich würde beim Rückwärtsfahren niemals auf ein Vorfahrtsrecht bestehen.
Ein Unfall, egal ob selbstverschuldet oder unschuldig, kostet Zeit und die Fahrt, kann meist nicht beendet werden.
Ähnliche Themen
60 Antworten
Vorwärts oder Rückwärts, wer von rechts kommt, ist vorfahrtsberechtigt, wobei es kein Recht vor Vorfahrt gibt, nur eine Pflicht, Vorfahrt zu gewähren.
Würde also, falls du Recht hast dass auch rückwärts gilt, bedeuten dass man vermutlich eine Teilschuld bekäme wenn man rückwärts raus fährt und ein Auto antitscht dessen Fahrer keine Vorfahrt gewährt?
"Problem" ist nämlich da hält (wenn man falsch rum raus kommt) so gut wie nie einer an, weder Auto noch Fahrrad.
Und das ist tatsächlich eine Straße und keine Auffahrt mit abgesenktem Bordstein?
Zitat:
@Schubbie schrieb am 19. August 2018 um 21:42:37 Uhr:
Und das ist tatsächlich eine Straße und keine Auffahrt mit abgesenktem Bordstein?
Dann würde das schon anders aussehen.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 19. August 2018 um 21:42:37 Uhr:
Und das ist tatsächlich eine Straße und keine Auffahrt mit abgesenktem Bordstein?
Nein, es sind alles ganz normale Strassen wo rechts/vor links gilt.
Durchgehend gleicher Asphalt etc....
Ich weiß schon dass hier rechts vor links gilt, es ging nur um die Frage ob dies auch rückwärts gilt
Abgesenkter Bordstein, Ausfahrt aus Spielstrassen etc. haben andere Regelungen
Lt Gerichtsurteil bekäme der vorfahrtsberechtigte im Falle eines Unfalls eine Mitschuld, da beim Rückwärts fahren erhöhte Aufmerksamkeit vorausgesetzt wird. Ein Einweiser wäre auch angebracht.
OK, dann würde ich den Links glauben und wenn es auch in der StVO so steht und rückwärtsfahrende Fahrzeuge nicht gesondert aufgeführt sind, dann ist es so.
Heißt ja, wenn jemand von vorne kommt, ich wenden möchte und nach links in eine Straße einfahre und zügig den Rückwärtsgang einlege, der andere theoretisch stark bremsen muss, um mich vorzulassen.
Man denkt wohl eher, dass der, der aus der vorfahrtsberechtigten Straße rückwärts fährt, am Rangieren ist und denkt gar nicht daran, dass der Vorfahrt haben könnte. Drauf anlegen würde ich es nicht, auch wenn man Recht hat, aber gut zu wissen, da es ja auch Leute gibt, die Unfälle bewusst verursachen, um ein neues Auto zu bekommen.
Rückfahrkamera ist vorhanden, besser als jeder Einweiser.
Alles in allem dann doch zuviel Ärger um es mal drauf ankommen zu lassen wenn hier wieder einer doppelt so schnell durch rast wie er darf, ist ja auch noch eine Tempo30 Zone.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 19. August 2018 um 21:56:01 Uhr:
OK, dann würde ich den Links glauben und wenn es auch in der StVO so steht und rückwärtsfahrende Fahrzeuge nicht gesondert aufgeführt sind, dann ist es so.
Heißt ja, wenn jemand von vorne kommt, ich wenden möchte und nach links in eine Straße einfahre und zügig den Rückwärtsgang einlege, der andere theoretisch stark bremsen muss, um mich vorzulassen.
Man denkt wohl eher, dass der, der aus der vorfahrtsberechtigten Straße rückwärts fährt, am Rangieren ist und denkt gar nicht daran, dass der Vorfahrt haben könnte. Drauf anlegen würde ich es nicht, auch wenn man Recht hat, aber gut zu wissen, da es ja auch Leute gibt, die Unfälle bewusst verursachen, um ein neues Auto zu bekommen.
Die Fahrtrichtung ist halt nicht in der STVO definiert. Das ein Rückwärtsfahrender vorfahrtsberechtigt ist, haben viele nicht auf dem Schirm. Und werden im schlimmsten Fall das Opfer.
@Schubbie
Hier ist es eher dass die Leute hier , je später der Abend, zu schnell fahren und mich deswegen interessiert was passiert wenn ich mal rückwärts raus fahre wenn so einer kommt.
Dann gibt's ein böses Erwachen zu später Stunde.
Ich würde beim Rückwärtsfahren niemals auf ein Vorfahrtsrecht bestehen.
Ein Unfall, egal ob selbstverschuldet oder unschuldig, kostet Zeit und die Fahrt, kann meist nicht beendet werden.
Ja, das ist so, ist es dann auch nicht wert....