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Rechts vor links Unfall mit Fahrerflucht
Moin Moin,
ich hab letztens einen Unfall von außen beobachtet. Es war ein „normaler“ rechts vor links Unfall und darauf hin ein Zusammenstoß beider Beteiligten. Die Schuld ist natürlich klar bei dem Teilnehmer gewesen der den rechtsfahrenden nicht beachtet hat. Der Fahrer der Vorfahrt hätte gewährleisten müssen, hat allerdings Fahrerflucht begangen.
Ich habe mich dann gefragt wie würde man vorgehen wenn nicht der Fahrer der Vorfahrt geben muss (links), sonder der Fahrer der Vorfahrt hat (rechts) Fahrerflucht begeht. Ist natürlich bescheuert, wenn man weiß das man im Recht ist, abzuhauen.
Würde das gerne mal aus Interesse erfahren wie es dann aussieht.
Grüße
Lucas
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24 Antworten
Grundsätzlich sind alle Unfallteilnehmer verpflichtet am Unfallort zu bleiben.
Und solange nicht geklärt ist wer schuld ist jeder als Mitschuldig anzunhmen. Ich denke es gibt viele die denken Grundsätzlich der Andere ist schuld zum anderne kann man auch bei rechts vor links einen Unfall provozieren deswegen gibt es keine Unschuld auf grund der Schilderlage. Eigendlich dürfte es aufgrund der gegenseitigen Rücksicht und Vorsicht auch gar nicht zu einem Unfall kommen, ok manches ist in der Tat nicht zu vermeiden da kann man nicht mehr reagieren, aber wenn das "Gegenseitig" ernst genommen würde erheblich viel mehr.
also einfach mal sagen Rechts vor Links, ist so nicht richtig !
Ich kenne hier bei mir mindestens drei Bereiche wo rechts vor links,
bedingt durch die Trennung des Stassenbelag nicht greift.
Zur Tat, war Alkohol im "Spiel" was die Person wusste und deshalb wech fuhr
Tom
Zitat:
@lucasrimobil schrieb am 23. Mai 2022 um 09:28:57 Uhr:
Ich habe mich dann gefragt wie würde man vorgehen wenn nicht der Fahrer der Vorfahrt geben muss (links), sonder der Fahrer der Vorfahrt hat (rechts) Fahrerflucht begeht. Ist natürlich bescheuert, wenn man weiß das man im Recht ist, abzuhauen.
In dem Fall ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass da etwas oberfaul ist. Wäre der flüchtende Fahrer hochgradig alkoholisiert, unter Drogen, ohne gültigen Führerschein oder das Auto ohne Zulassung, dann ist die Schuldfrage gar nicht mehr so eindeutig.
Wenn man Fahrerflucht googelt wird oft von "Unfallbeteiligten" geschrieben, nicht von Schädiger/ Täter und Geschädigtem/ Opfer. Also könnte sich auch das "Opfer" einer Fahrerflucht schuldig machen. Aber das kann ja nur im Nachgang entschieden werden.
Auf alle Fälle dürfte das was faul sein wenn das "Opfer" verschwindet.
Ich würde wohl die Polizei rufen auch wenn ich vermute das ich schuld sein könnte. Das "Opfer" könnte ja z.B. auch noch ein paar Leute holen die auch gerne ein Schleudertrauma von meiner Versicherung bezahlt haben wollen.
Übrigens glaube ich auch das sich auch Zeugen nicht einfach so verpieseln dürfen!?
Zitat:
@lucasrimobil schrieb am 23. Mai 2022 um 09:28:57 Uhr:
Ich habe mich dann gefragt wie würde man vorgehen wenn nicht der Fahrer der Vorfahrt geben muss (links), sonder der Fahrer der Vorfahrt hat (rechts) Fahrerflucht begeht. Ist natürlich bescheuert, wenn man weiß das man im Recht ist, abzuhauen.
Würde das gerne mal aus Interesse erfahren wie es dann aussieht.
Ein paar Gedanken:
1. Der sich im Recht wähnende Fahrer verliert damit die Möglichkeit, den Schaden über die Versicherung des Unfallgegners abzuwickeln. Er bleibt auf dem Schaden sitzen.
2. Der Unfallverursacher muss sich nicht mehr darum sorgen, den Schaden des anderen bezahlen zu müssen. Gut für seine Haftpflichtversicherung. Wo kein Kläger, da...
3. Wenn er nur eine alte Möhre fährt, die bei dem Unfall keinen großen Schaden erlitten hat, kommt er mit wenig Geld aus der Sache raus und muss nicht mal eine Strafe zahlen, sofern die Polizei nicht gerufen wird. Aber wenigstens die Scherben zusammenfegen sollte er.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Geflüchtete etwas auf dem Kerbholz hat.
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 23. Mai 2022 um 10:30:06 Uhr:
also einfach mal sagen Rechts vor Links, ist so nicht richtig !
Ich kenne hier bei mir mindestens drei Bereiche wo rechts vor links,
bedingt durch die Trennung des Stassenbelag nicht greift.
Ich weiss jetzt nicht, was du genau mit Trennung des Strassenbelags meinst, unterschiedliche Strassenbeläge oder bauliche Trennung wie z.B abgesenkter Bordstein? Ich kenne hier auch eine Einmündung, wo viele meinen, rechts vor links gelte nicht, weil die schmalere Strasse von rechts in Verbundpflaster ausgeführt ist und die andere Strasse einen Teerbelag hat. Das ändert aber nichts an der Vorfahrtregel recht vor links, im Gegensatz zum abgesenkten Bordstein.
Zum Thema: Wer an einem Unfall beteiligt ist, darf die Unfallstelle nicht einfach so verlassen, egal ob schuld oder nicht und auch nicht als Zeuge.
Zitat:
@lucasrimobil schrieb am 23. Mai 2022 um 09:28:57 Uhr:
Ich habe mich dann gefragt wie würde man vorgehen wenn nicht der Fahrer der Vorfahrt geben muss (links), sonder der Fahrer der Vorfahrt hat (rechts) Fahrerflucht begeht. Ist natürlich bescheuert, wenn man weiß das man im Recht ist, abzuhauen.
Würde das gerne mal aus Interesse erfahren wie es dann aussieht.
Ist mir schon einmal passiert. War nicht Rechts-vor-Links, sondern Vorfahrt/Vorfahrt gewähren und ich habe einen Fehler gemacht. Dachte erst der macht die Unfallstelle frei und fährt auf einen Parkplatz ein paar Meter weiter, aber dann ist er abgehauen. Habe dann ein paar Minuten am Unfallort gewartet und dann die Polizei angerufen. Die haben alles telefonisch aufgenommen, falls da doch was nachkommt, aber es ist nie wieder was gekommen.
Zum Motiv macht man sich natürlich Gedanken und Sachen wie Drogen/Alkohol, kein Führerschein oder was auch immer, wird das wohl gewesen sein.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 23. Mai 2022 um 13:46:32 Uhr:
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 23. Mai 2022 um 10:30:06 Uhr:
also einfach mal sagen Rechts vor Links, ist so nicht richtig !
Ich kenne hier bei mir mindestens drei Bereiche wo rechts vor links,
bedingt durch die Trennung des Stassenbelag nicht greift.
Ich weiss jetzt nicht, was du genau mit Trennung des Strassenbelags meinst, unterschiedliche Strassenbeläge oder bauliche Trennung wie z.B abgesenkter Bordstein? Ich kenne hier auch eine Einmündung, wo viele meinen, rechts vor links gelte nicht, weil die schmalere Strasse von rechts in Verbundpflaster ausgeführt ist und die andere Strasse einen Teerbelag hat. Das ändert aber nichts an der Vorfahrtregel recht vor links, im Gegensatz zum abgesenkten Bordstein.
Zum Thema: Wer an einem Unfall beteiligt ist, darf die Unfallstelle nicht einfach so verlassen, egal ob schuld oder nicht und auch nicht als Zeuge.
Das mit der Wartepflicht für Zeugen müsstest du mal konkretisieren
Als Unfallzeuge gibt es die gesetzliche Pflicht, Hilfe zu leisten, falls erforderlich. Bei einem Unfall sollte man als Zeuge zumindest erst einmal prüfen, ob Hilfe erforderlich ist und die Unfallstelle nicht einfach so verlassen.
Desweiteren sehe ich zumindest eine moralische Pflicht, sich als Zeuge bei den Unfallbeteiligten und ggf. bei der Polizei zu melden, auch wenn es vielleicht hinterher etwas Aufwand bedeutet. Jeder kann mal in die Situation kommen, wo man sich freut, wenn Zeugen nicht einfach so verschwinden.
Ist sowieso ein Stammtischmärchen, daß bei RVL die Haftung eindeutig verteilt ist.
Sehr schnell ist der Vorfahrtsberechtige in der Mithaftung, nach dem Motto "angepaßte Geschwindigkeit", "Kontrollblick erforderlich", "mit Fehlern anderer ist zu rechnen", "halbe Vorfahrt" usw....
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 23. Mai 2022 um 16:02:09 Uhr:
Als Unfallzeuge gibt es die gesetzliche Pflicht, Hilfe zu leisten, falls erforderlich. Bei einem Unfall sollte man als Zeuge zumindest erst einmal prüfen, ob Hilfe erforderlich ist und die Unfallstelle nicht einfach so verlassen.
Desweiteren sehe ich zumindest eine moralische Pflicht, sich als Zeuge bei den Unfallbeteiligten und ggf. bei der Polizei zu melden, auch wenn es vielleicht hinterher etwas Aufwand bedeutet. Jeder kann mal in die Situation kommen, wo man sich freut, wenn Zeugen nicht einfach so verschwinden.
Nicht bei jedem Unfall ist es nötig Hilfe zu leisten. Hilfe zu leisten hat auch nichts mit einem Zeugen zu tun. Mich würde interessieren wo es gesetzlich geregelt ist, dass ein Zeuge die Unfallstelle nicht verlassen darf, so wie du es behauptest.
Moralische Pflichten lassen wir jetzt mal außen vor.
Es ist nicht so geregelt, dass man als Zeuge generell warten muss. Kann aber bedeuten, dass man wegen unterlassener Hilfeleistung dran ist, falls Hilfe erforderlich war und diese nicht geleistet wurde.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 23. Mai 2022 um 16:54:23 Uhr:
Es ist nicht so geregelt, dass man als Zeuge generell warten muss. Kann aber bedeuten, dass man wegen unterlassener Hilfeleistung dran ist, falls Hilfe erforderlich war und diese nicht geleistet wurde.
OK.
Unterlassene Hilfeleistung gibt´s. Hat aber nichts mit dem zu tun was du vorher geschrieben hast. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wäre das auch geklärt.
Also wenn ich mir vorstelle, dass ich selbst jemandem die Vorfahrt nehmen würde und es käme zu einem leichten Unfall und der andere würde abhauen, ich würde gar nichts tun und nach einer gewissen Wartezeit selbst weiterfahren. Schließlich lag der Fehler ja bei mir. Würde während der Wartezeit noch die Strasse säubern wenn was rumliegt.
Auf keinen Fall würde ich, so wie Tom weiter oben, die Polizei rufen. Warum sollte ich mich selbst belasten?