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Rechts vor Links Unfall - Schadenszuweisung...

Themenstarteram 9. September 2011 um 22:27

Hallo, ich benötige mal eure Einschätzung:

Ich hatte heute meinen ersten Unfall, zum Glück nur ein Blechschaden,trotzdem ärgerlich, da Schuldzuweisung bisher Unklar laut Polizeibericht.

Also es war wie folgt:

Ich fuhr in einer 30er Zone auf eine Kreuzung zu mit angepasster Geschwindigkeit (25-30km/h), bremste vor der Kreuzung ab, schaute nach Rechts wo kein Fahrzeug kam, schaute noch kurz zur Sicherheit nach links wo bis dato kein Fahrzeug zu sehen war, fuhr in die Kreuzung und auf einmal tauchte von links kommend ein Auto mit hoher Geschwindigkeit (circa 50 km/h) auf.

Ich bremste sofort und der Fahrer von Links beschleunigte, da er mich wohl nun gesehen hatte, Problem war er fuhr nicht mittig auf der Kreuzung sondern mehr auf der Seite wo ich fuhr und daher krachte es.

Er fuhr also Quer über die Kreuzung....

Durch mein Bremsen und sein Beschleunigen erwischte nicht er mich, sondern ich ihn und zwar hinten rechts wo 2 leichte Striemen sind, auf meiner Beifahrerseite ist angefangen vom Licht (Plastik gesprungen) , bis zur Mitte der Stoßstange nahe zu alles zerkratzt und auf Höhe des Lichts verbeult.

Der Polizist meinte da ich mein Schaden auf der Beifahrerseite habe, ist eine Schuldzuweisung nicht klar.

Ich sagte, das wenn ich nicht gebremst hätte und der andere nicht beschleunigt hätte, ich ihm komplett auf die Beifahrerseite gefahren wäre oder er mir in die Fahrerseite rein wäre...

Ich habe eine Beifahrerin als Zeugin, die ebenfalls das Auto nicht gesehen hat und bestätigt das der andere deutlich zu schnell war und er mir die Vorfahrt auch noch genommen hat.

Er sagte er habe mich nicht gesehen, klar wie auch wenn man mit mindestens 50 in ner 30er Zone über ne Kreuzung brettert ohne die Vorfahrt zu beachten.

Der andere Fahrer hat keine Zeugen.

Muss ich nun wirklich mit einer Teilschuld rechnen, weil ich gebremst habe und der Schaden auf meiner Beifahrerseite vorne Rechts ist ?!?

Beste Antwort im Thema
am 9. Januar 2012 um 18:52

So nun auch zu meinen Fall. Auch mein Schreiben kam am Freitag. Die Gegner Versicherung hat unsere Forderung anerkannt und zu 100 % übernommen. Also auch "Gottseidank" meinerseits keine Teilschuld. Die Zahlung wurde am Freitag von der Versicherung auf das Konto meines Anwalts Angewiesen. Es wurden auch Komischerweise schon 7 Ausfall Tage mit Überwiesen.

Das einzige Mango die Gegner Versicherung hat sich bei der Auzahlung um ca 600 Euro vertan. Da laut der Rechnung der Versicherung der Wiederbeschaffungswert mit der jetzigen Auzahlung nicht übereinstimmt. Aber ich bin jetzt guter Hoffnung das auch dieses mein Anwalt noch schnellst Möglich Regeln wird.

Ich bin erstmal Froh das ich alles ersetzt bekommen habe mit was ich in Vorkasse gegangen bin. Morgen geht mein A4 Baby nun endlich zum Lackierer und steht somit am Freitag da als hätte es nie einen Unfall gegeben :)

Mein Fazit: viel Nerven gelassen doch das Jahr fängt gut an ;)

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wenn der andere fahrer nicht ehrlich ist....wird dir hier keiner helfen können.

ich sage es normal NIE...aber ich würde ggf. einen anwalt einschalten.

bei unklarer schadenlage entscheidet im zweifelsfall ein richter anhand von gutachten.

halbgares forenwissen wird dir leider kaum weiterhelfen.

Themenstarteram 9. September 2011 um 23:10

Hallo, das ist klar, ich möchte nur mal eine Einschätzung haben.

Ich denke nämlich das es anhand des Schadens wohl so aussieht, als wenn ich entweder zu schnell in die Kreuzung bin, oder ihn gesehen habe aber auf meine Vorfahrt bestanden habe, was aber nicht der Fall war und zu schnell war ich schon mal gar nicht,da meine Beifahrerin (eine Freundin) Schwanger ist und ich dann so oder so ordentlich fahre.

Leider sieht es wohl so aus, das dadurch das ich gebremst habe, und ihn getroffen habe, ich hier eine Mitschuld erhalte, was ich einfach nicht einsehe,da er voll über die Kreuzung gebrettert ist, sonst kann er so schnell nicht auf einmal von Links auftauchen. Habe ne Vollkasko und Rechtsschutz,daher sind die Kosten überschaubar für mich.

Moin,

 

habe mir nur mal die Situation in meinen Kopf durchgespielt und habe mich gefragt, wie Deine Beifahrerseite beschädigt werden kann, wenn ich es richtig verstanden habe kam er von links und dann Deine Beifahrerseite?

 

Das Problen ist seine Geschwindigkeit, wie willst Du das nachweisen?

 

Unsinn, die Sachlage ist doch recht eindeutig. Wenn ich das richtig herausgelesen habe, ist er quasi mit seinem rechten hinteren Bereich am beifahrerseitigen Teil deiner Front entlanggeschrammt? Wo liegt dann das Problem? Er hat die Vorfahrt missachtet. Dass du nicht zu schnell warst, müsste sich eigentlich aus den Spuren ergeben. Wenn er nur Schrammen hat und keine nennenswerte Verformung, dann lässt sich das nach meiner Auffassung nicht mit einer hohen Geschwindigkeit deines Fahrzeugs vereinbaren.

Themenstarteram 10. September 2011 um 6:10

Guten Morgen,

vielen Dank.

Er hat nicht mal was verbeult am Auto,lediglich 2 kleine Schrammen.

Finde es halt nur seltsam,da auf dem Bericht die Sach- und Rechtslage als unklar definiert ist.

Zitat:

Original geschrieben von seatl

Finde es halt nur seltsam,da auf dem Bericht die Sach- und Rechtslage als unklar definiert ist.

So, wie ich deine Schilderung verstehe, verstehe ich auch die Aussage der Polizei (die ja nur eine persönliche Meinung ausdrückt und weder der Sicht der Versicherung noch die eines Richters entsprechen muss).

Die Polizei hat den Unfall nicht beobachtet und nimmt im besten Fall Spuren und Beschädigungen auf. Möglichwerweise kann aus erster Bewertung der Spuren vor Ort nicht ausgeschlossen werden, dass du in die Kreuzung eingefahren bist, nachdem der Unfallgegner schon in der Kreuzung war oder du hättest erkennen können/müssen, dass er deine Vorfahrt nicht achten würde (Mithaftung). Was die Unfallbeteiligten zum Hergang erzählen - besonders wenn es widersprüchlich ist - würdigt später eventuell die Versicherung (welche wiederum einschätzt, wie ein Verfahren vor Gericht wohl ausgehen würde) oder ein Richter.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, nutze sie. Wenn du Mitglied in einem Automobilklub (ADAC) bist, nehme die kostenlose Erstberatung durch einen Verkehrsanwalt in Anspruch.

Hast du keine Rechtsschutzversicherung, wäge die Kosten eines Anwalts und ggf. verlorenen Prozesses gegen die sonst auf dich zukommenden Kosten ab.

Gruß situ

Zeuge ist ein Zeuge und sollte das Aussagen was er gesehen hat.Also nicht ich habe einen und er nicht...

Wenn es so unklar ist würde ich damit zum Anwalt gehen

 

Hallo, hatte gestern gegen 18:00 Uhr hargenau den selben Unfallhergang wie der Themenstarter. Ich kam auch von rechts und wollte nach links abbiegen. Ein Unbeteiligter Zeuge der sich im Kreutzungsbereich aufhielt hat gegeneüber der Polizei auch gesagt ich bin normal ran gefahren und der Wagen der von links kam hat mit überhöter Geschwindigkeit in der 30 Zone meine Vorfahrt Missachtet. Die Frau die von links kam gab auch gegenüber der Polizei an sie habe extra noch mal Gas gegeben hat als sie mich gesehen hat um an mir vorbei zu kommen als sie mich sah. Ich muss dazu sagen das die Frau nach der Kollission noch fast 60-70 Meter weiter gefahren ist bis diese erst zum stehen kam. Der Sachschaden betrifft fast die ganze vordere Seite an meinen Audi S4 B6 und wird sich auf mehrere Tausend Euro belaufen und an ihrem Renault Clio einer der ersten Baujahre sind nur ein paar Kratzer am Blech und Stoßstange sowie ein Defektes Rücklicht. Würde mich daher auch Interessieren ob ich eine Teilschuld bekommen kann ?! Hätte auch ich nicht gebremst wäre ich vorne oder genau in die Seite der Frau rein gefahren. Dann wäre der Unfall aber denke ich mal auch erheblich schlimmer enden können. Kann ja wohl nicht sein das ich Ordentlich in die Kreutzung einfahre schaue ob alles frei ist und jemand mit überhöter Geschwindigkeit an kommt und mir die Vorfahrt ohne zu Bremsen nimmt, dazu noch extra Gas gibt und ich dann noch eine Teilschuld bekommen soll ?! Vielleicht kennt sich ja hier einer Fachlich ( mit Verkehrsrecht) aus und kann eine Rechtlich sichere Antwort geben.

Und dem Themenstarter drücke ich auf jeden fall die Daumen und es wäre Nett wenn dieser mich auf den laufenden halten könnte.

Da ich ja in der selben Situation stecke.

Gruß Denis

Themenstarteram 18. November 2011 um 22:07

Hallo,

also laut meinem Anwalt ist der Fall klar und ich dürfte keine Schuldzuweisung erhalten, allerdings ist die Frist für die gegnerische Versicherung erst ende des Monats abgelaufen, so dass ich Dir erst dann sagen kann wie die Sache nun genau aussieht oder ob es vor Gericht gehen wird.

Du solltest aber so weit im Polizeibericht nicht klar drin steht das die andere Fahrerin die volle Schuld trifft zum Anwalt gehen.

Mhh na ja einen Anwalt nehme ich mir so wieso, aber muss erst das Gutachten am Montag wegen dem Schaden an meinen Audi machen lassen. Wie lange ist denn die Frist an die Gegneriche Versicherung die dein Anwalt zur Schadensregulierung gestellt hat? Und bei uns hat die Polzei sich überhaupt nicht geäußert weder zur Schuldfrage, noch hat diese sich am Unfall Ort eine Aussage von mir dem Zeugen oder der Gegnerin aufgeschriebn. Die haben nur kurz jeden gefragt wie es abgelaufen ist ein paar Bilder von den Fahrzeugen gemacht die Kreuzung noch Fotografiert Personalien aufgenommen und dann waren die auch schon wieder weg. Die wollten weder mir noch der Frau gegenüber sich zur Sache Äußern. Die haben der Frau nur gesagt das es bei Ihr ans Ordnungsamt geht und die entscheiden müssten, wegen Punkte in Flensburg. Bei mir haben die überhaupt nix gesagt. Die hatten wie ich gemerkt habe auch überhaupt keine lust der Sache nach zu gehen.

 

Moin,

 

naja, ich vermute mal, Du hast bei der gegnerischen Vers. Deine Schadenersatzansprüche gestellt, wie vermutlich der Gegener bei Deiner Versicherung.

 

Rufe doch mal bei Deiner Vers. an und sage dort, dass hier wohl die Rechtslage nicht so eindeutig ist und das die Polizei gesagt hat, er wird dem Ortnungsamt gemeldet (oder war das die Bußgeldstelle??).

 

Wenn es die Bußgeldstelle sein sollte, dürfte Deine Vers. auch nicht seine Ansprüche regulieren.

Eine Haftpflicht ersetzt nicht noch berechtigte Ansprüche, sie wehrt auch notfalls vor Gericht unberechtigte Ansprüche ab (mit eigenen Anwälten).

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

naja, ich vermute mal, Du hast bei der gegnerischen Vers. Deine Schadenersatzansprüche gestellt, wie vermutlich der Gegener bei Deiner Versicherung.

 

Rufe doch mal bei Deiner Vers. an und sage dort, dass hier wohl die Rechtslage nicht so eindeutig ist und das die Polizei gesagt hat, er wird dem Ortnungsamt gemeldet (oder war das die Bußgeldstelle??).

 

Wenn es die Bußgeldstelle sein sollte, dürfte Deine Vers. auch nicht seine Ansprüche regulieren.

Eine Haftpflicht ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche, sie wehrt auch notfalls vor Gericht unberechtigte Ansprüche ab (mit eigenen Anwälten).

Stimmt Sorry es war die Busgeldstelle es ging wohl im dem Gespräch als die Frau zur Personalien Abfrage im Polizei Bus saß um Punkte die sie bekommen könnte was aber nicht die Beamten vor Ort entscheiden sondern das Amt. Deshalb denke ich mir ja gerade wenn die Frau sogar Punkte wegen dem Unfall bekommen könnte mùsste die Schuldfrage ja einteutig sein? Oder nicht ?

Themenstarteram 18. November 2011 um 22:40

Das erste mal gab es eine Frist zur Kenntnisnahme und jetzt die Frist zur Regulierung. Laut Gutachten ist mein Schaden bei 2400 € Brutto.

Die Fristsetzung ist immer im Zeitraum von 3-4 Wochen gewesen.

Also wenn Ihr gesagt worden ist, das es zum Ordnungsamt bei Ihr geht, siehts doch schon mal gut für Dich aus.

Bie mir wurde gesagt und auch vermerkt, Schadenszuweisung unklar.

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